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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Habe gerade mein Cabriobei Mobile.de zum Kauf angeboten.
Heute hat sich ein Interessent gemeldet, fragt in welchem teil Deutschlands das Auto steht. Postleitzahl und Ort ist im Inserat jedoch zu sehen. Er hat dann festgestellt, dass dies jedoch ca.600 KM von ihm entfernt ist. Er hat dann einige Fragen gestellt, u.a. auch wo meine Schmerzgrenze liegt. Er wolle sich morgen melden um eine Beischtigung abzuklären. Er wäre jetzt mit einem Kollegen im Auto unterwegs und könne nicht abklären wegen Zugfahrt usw. Ich könnte ihn auch nicht unter der übertragenen Tel. Nr. zurückrufen, da dies das Telefon seines Kollegen ist. Ich frage mich jetzt, was dahinter stecken könnte. Es handelt sich um ein Auto, was bei Mobile hundertfach zum Verkauf angeboten wird, also kein Exot oder so was. Vom Preis her steh ich zwar auf der ersten Seite, aber die Fahrzeuge liegen alle nicht weit auseinander. Ich würde nicht mit dem Zug 600 KM fahren, um ein Autoanzuschauen, wenn ich auch welche in der Nähe habe. Ich neige dazu, mit ihm, falls er morgen anruft, keinen Termin auszumachen. Sehe ich da jetzt zu scharz? Was kann da hinter stecken? Achim |
#2
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Sehe da nix Außergewöhnliches... bin auch schon so weit gefahren wegen eines Autos.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus
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#3
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Wenn der kommen will,warum nicht?Und wenn er mit dem Hubschrauber kommt,das kann dir doch eigentlich wurscht sein.Evtl sucht er ja genau dein Modell.
![]() Was habt ihr eigentlich für Ansichten?Oder hast du einen Nachteil dadurch,das er dein Auto kaufen will? ![]()
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#4
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Ich würde bei diesem Termin, wie auch bei allen anderen Besichtigungsterminen die gleiche Vorsicht walten lassen. Was soll groß geschehen?, da will sich jemand das Auto ansehen und fertig. Falls Du eher ein unsicherer Typ bist, nimm Dir jemand zur Seite der Dich unterstützen kann falls etwas ungewöhnliches geschieht. Nicht alle Menschen sind schlecht nur weil die Umstände seltsam klingen...
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so long, der Thomas... ![]() ![]()
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#5
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Hatte ich auch mal, der kam aus der Nähe von Frankfurt/ Main.
Großes Gejammer, Zugfahrt, ICE Ticket teuer, wegen dem Wagen extra angereist. Ich war eine viertel Stunde vor dem Zug am Bahnhof und hatte den Typ in einer Bäckerei gesehen, also nix Zug aus Frankfurt. Zum Kauf kam es nicht, nach einer kleinen Meinungsverschiedenheit. |
#6
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Warum geht man immer davon aus,was IHR machen würdet.IHR glaubt nicht,was einige alles anstellen für son(ein) Auto.
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#7
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Ich mach solche treffen nie vor meiner Haustür, muss ja nicht gleich jeder wissen wo das Auto immer steht
![]() Phil |
#8
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![]() Zitat:
![]() Hab da kein Problem mit,der Hund ist schneller.
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#9
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Hallo Achim ,
auf keinen Fall alleine die Probefahrt machen lassen ; Dein Auto könnte weg sein ! Egal ,ob er Dir einen Perso oder sogar ein KFZ als Pfand da lässt , letzteres könnte geklaut sein ... alles schon da gewesen !!! Falls eine Anzahlung gemacht wird und der Rest bei Abhohlung des KFZ gezahlt wird , auf jedenfall eine Frist der Restzahlung ( Datum ) eintragen , da der Wagen durch die Anzahlung gebunden ist und Du ihn nicht anderweitig verkaufen kannst . Nicht alleine den Kauf abwickeln ,sondern mit einem Zeugen . Beste Grüße und guten Gelingen John |
#10
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Scheint ja so, dass ich die Menschheit zu schlecht sehe
![]() O.K., dann soll er mal kommen. Ich werde das Auto aber nur bei Barzahlung in meiner Bank und im abgemeldeten Zustand rausrücken. Wie geht man da vor, Auto abmelden vor der Fahrzeugübergabe, oder kann ich das auch später machen, wenn ich die Kennzeichen und den Fahrzeugschein behalte. Oder brauch ich auch den Brief zum abmelden? Achim |
#11
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GUTES Gelingen , mein ich .... !
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#12
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![]() Zitat:
![]() Achim |
#13
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Der Brief ist erforderlich , der Schein wird einbehalten und die Kennzeichen werden entwertet .
LG John |
#14
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![]() Zitat:
![]() ![]() Sowas klärt man vorher ab und nicht,wenn eigentlich alles geklärt ist ![]() Frag ihn doch,dann wirst ja sehen,wie er reagiert. |
#15
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Hallo Matze ,
klar kann man das machen , aber vorher unbedingt mit der Versicherung abklären , ob der Versicherungsschutz mit Kauf auf den Käufer übertragen wird ( Uhrzeit eintragen ). Sonst kommst der Verkäufer bei einem Schaden in den Prozenten höher . Gruß John |
#16
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![]() Zitat:
![]() Wer seinen Wagen als "Einzelfahrer" versichert hat,muß eben mit der Versicherung sprechen,klar.
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#17
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#18
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![]() Zitat:
Ich habe letzten Monat ein Knöllchen bekommen mit dem Kennzeichen von einem Auto, dass ich seit Juni letzten jahres nicht mehr besitze. Da ich den Wagen bei einem Händler in Zahlung gegeben habe und dieser mir die Abmeldung bestätigt hat, hatte ich keine Probleme. Was mache ich aber wenn der Wagen eben von einem Privatkäufer nicht umgemeldet wird. Achim |
#19
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![]() Zitat:
[QUOTE=Fletcher-Matze;2614151] ich gebe dem Käufer 3-4Werktage Zeit,die Karre umzumelden und fertig. Und was machst du, wenn er es nicht macht ? Erkläre mal bitte, wie das funktionieren soll. Der Verkäufer ist in der Regel Versicherungsnehmer und wenn der Käufer mit dem Auto einen Schaden verursacht, wird der Vertrag hochgestuft, oder ??
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#20
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Dann macht er sich strafbar,weil er ohne Versicherungsschutz fährt.Schon vergessen?Man macht Verträge,wo alles genau aufgelistet ist,wer sich wozu verpflichtet,in welcher Zeit.Ach und wegen Steuerhinterziehung wäre er dann auch noch dran...wir erinnern uns:Was füllst du aus,wenn du ein Fahrzeug ummeldest,bei der Zulassungsstelle?
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#21
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Man übergibt kein angeldetes Fzg. an fremde Käufer. Verspätetes Ummelden ist da noch das kleinste Übel.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#22
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Dann erzähl mal,warum nicht?
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#23
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![]() Zitat:
du bringst Strafrecht und Zivilrecht durcheinander. Mach dich mal schlau. Zur Erklärung, du verkaufst ein zugelassenes Fahrzeug, ordnungsgemäß versteuert und versichert. Du machst einen Vertrag wie von dir angegeben, nur der Käufer hält sich nicht daran. Vertrag = Zivilrecht Was ändert sich an dem Zustand des Fahrzeugs, steuer- und versicherungstechnisch ? Nichts, denn das Fahrzeug ist versteuert und versichert. Du kannst dann natürlich zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen. Viel Spaß damit. Zuletzt, versuche mal ein verkauftes Fahrzeug, ohne Zulassungsbescheinigungen + Kennzeichen, abzumelden. Ebenfalls, viel Spaß. Ich habe es mal blauäugig genau so gemacht, wie du es beschreibst. Hat mich viel Zeit und Nerven gekostet, bis ich das Auto gefunden habe und die Kennzeichen abgeschraubt habe.
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#24
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Das mag ja alles stimmen,nur bin ich doch im Recht wenn es zur Verhandlung kommt oder hab ich was verpasst?
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#25
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![]() Zitat:
2) Was bringt es dir, wenn du nach 1-2-3 Jahren in einem Zivilprozess gewinnst. Nicht übertrieben, Zivilgerichte sind überlastet. 3) Du bezahlst die Hochstufung der Versicherung, bei einem oder mehreren Unfällen. 4) Du bezahlst deinen Rechtsanwalt. 5) Kannst du alles wieder einklagen. 6) Und dann wünsche ich dir, daß dein Kontrahent zahlungsfähig ist. 7) und dann stell dir noch vor, dein Auto landet im Ausland. Fazit : Bei mir geht kein Auto abgemeldet vom Hof, es sei denn ich verkaufe es an meine Frau oder mein besten Freund. Kann auch schiefgehen. ![]()
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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