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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Mehrwertsteuer-Nachweis ???
Hallo !!
ich habe mir in Holland ein Boot gekauft. Nun die Frage dazu: Der Verkäufer hatte keinen orginalen Kaufbeleg/vertrag, da er Zweitbesitzer war, das Boot aber ordentlich angemeldet. Innerhalb der EU benötige ich ja einen Mehrwertsteuernachweis. Reicht es wenn ich den Passus im Kaufvertrag stehen habe, dass er die Mehrwertsteuer in NL bezahlt hat oder muß das eine holl. Behörde machen ??? Falls es wichtig ist: Boot ist eine Wellcraft classic 210 XL (Bj. 1989) Freue mich über euere Infos. Gruss aus dem schönen Münsterland Frank |
#2
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Fragst Du hier:
http://www.zoll.de/infocenter/index.html Wahrscheinlich brauchst Du eine von Deinem zuständigen Finanzamt auszustellende Zweitbescheinigung. |
#3
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Ämter zweifeln alles an was nicht ein übergeornetes Amt beglaubigt hat. Also am besten über Importeur versuchen eine Mehrwersteuerabfuhrbescheinigung zu bekommen, oder über die Steuerbehörde des Einfuhrlandes. Alles andere ist ein Spiel mit der Geldbörse. Aber ich bezweifel das bei einem "alten" Boot noch viel nachgewiesen werden muß. Hier sind die "Millionenyachten" klar benachteiligt, den dort wäre ja was zu holen. Nur mal so Gedacht.
Ich würde aber, falls greifbar, mir über den Importeur eine Bescheinigung besorgen. Gruß Wolfgang
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Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ... |
#4
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die Frage wird dir keiner 100% beantworten können, da die Länder dies sehr unterschiedlich handhaben.
Mal reicht ein Vermerk im Kaufvertrag, mal wollen sie eine Rechnung, mal eine Bestätigung des Finanzamtes. All dies wird bei einem älteren Boot schwierig zu bekommen sein. Wenn dir der Verkäufer die Bezahlung der UST aber bestätigt hat, würde ich das zunächst mal darauf ankommen lassen. So groß ist das Risiko bei einem älteren Boot ohnehin nicht, da ggfs auf den Zeitwert nachversteuert werden muß. Ein paar Links zur UST gibt´s auch auf meiner HP.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#5
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Mehrwertsteuernachweis
Danke für die Infos nur:
- der Importeur bin ich - wo könnte ich Probleme bekommen wg. einer fehlenden Bescheinigung ? - Der Verkäufer hat im Kaufvertrag bestätigt die MwSt in Holland ordentlich bezahlt zu haben. wat mach ich nu ? |
#6
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Zitat:
Ich hole das Boot ab in den nächsten 10 Tagen - wollte da nur einigemaßen auf Nummer sicher gehen. Wegen der evt. Nachversteuerung kann man ja auch einen zweiten Kaufvertrag haben |
#7
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also mach dir mal nicht soviel Gedanken. Du hast doch eine Bestätigung vom Verkäufer, daß UST in Holland bezahlt ist.
Die erkennt jetzt jedes EU Land an (oder nicht), aber warum die Pferde vorher scheu machen. "Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst" Ich weiß nicht was dein Boot wert ist, aber das Risiko ist die UST des Landes wo du es fährst, bezogen auf den heutigen Zeitwert. Und das ist doch kalkulierbar. Nachtrag; Du holst das Boot doch erst. Dann muß der Verkäufer doch Details haben. Außerdem würde ich von ihm eine Haftungserklärung verlangen. .
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Gerd, mit vielen Grüßen |
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