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  #1  
Alt 29.03.2005, 14:05
Benutzerbild von Frank033
Frank033 Frank033 ist offline
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Standard Mehrwertsteuer-Nachweis ???

Hallo !!

ich habe mir in Holland ein Boot gekauft. Nun die Frage dazu:

Der Verkäufer hatte keinen orginalen Kaufbeleg/vertrag, da er Zweitbesitzer war, das Boot aber ordentlich angemeldet.

Innerhalb der EU benötige ich ja einen Mehrwertsteuernachweis.
Reicht es wenn ich den Passus im Kaufvertrag stehen habe, dass er
die Mehrwertsteuer in NL bezahlt hat oder muß das eine holl. Behörde
machen ???

Falls es wichtig ist: Boot ist eine Wellcraft classic 210 XL (Bj. 1989)

Freue mich über euere Infos.

Gruss aus dem schönen Münsterland
Frank

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  #2  
Alt 29.03.2005, 14:23
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Fragst Du hier:

http://www.zoll.de/infocenter/index.html

Wahrscheinlich brauchst Du eine von Deinem zuständigen Finanzamt auszustellende Zweitbescheinigung.
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  #3  
Alt 29.03.2005, 14:26
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Ämter zweifeln alles an was nicht ein übergeornetes Amt beglaubigt hat. Also am besten über Importeur versuchen eine Mehrwersteuerabfuhrbescheinigung zu bekommen, oder über die Steuerbehörde des Einfuhrlandes. Alles andere ist ein Spiel mit der Geldbörse. Aber ich bezweifel das bei einem "alten" Boot noch viel nachgewiesen werden muß. Hier sind die "Millionenyachten" klar benachteiligt, den dort wäre ja was zu holen. Nur mal so Gedacht.

Ich würde aber, falls greifbar, mir über den Importeur eine Bescheinigung besorgen.

Gruß
Wolfgang
__________________
Gruß
Wolfgang
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Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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  #4  
Alt 29.03.2005, 14:42
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die Frage wird dir keiner 100% beantworten können, da die Länder dies sehr unterschiedlich handhaben.

Mal reicht ein Vermerk im Kaufvertrag, mal wollen sie eine Rechnung, mal eine Bestätigung des Finanzamtes.

All dies wird bei einem älteren Boot schwierig zu bekommen sein. Wenn dir der Verkäufer die Bezahlung der UST aber bestätigt hat, würde ich das zunächst mal darauf ankommen lassen.

So groß ist das Risiko bei einem älteren Boot ohnehin nicht, da ggfs auf den Zeitwert nachversteuert werden muß.

Ein paar Links zur UST gibt´s auch auf meiner HP.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
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  #5  
Alt 29.03.2005, 14:45
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Standard Mehrwertsteuernachweis

Danke für die Infos nur:

- der Importeur bin ich
- wo könnte ich Probleme bekommen wg. einer fehlenden Bescheinigung ?


- Der Verkäufer hat im Kaufvertrag bestätigt die MwSt in Holland ordentlich bezahlt zu haben.

wat mach ich nu ?
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  #6  
Alt 29.03.2005, 14:51
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Zitat:
Zitat von Gerd1000
Mal reicht ein Vermerk im Kaufvertrag, mal wollen sie eine Rechnung, mal eine Bestätigung des Finanzamtes.

So groß ist das Risiko bei einem älteren Boot ohnehin nicht, da ggfs auf den Zeitwert nachversteuert werden muß.

Ein paar Links zur UST gibt´s auch auf meiner HP.
Danke Gerd für die Info´s
Ich hole das Boot ab in den nächsten 10 Tagen - wollte da nur einigemaßen auf Nummer sicher gehen.
Wegen der evt. Nachversteuerung kann man ja auch einen zweiten Kaufvertrag haben
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  #7  
Alt 29.03.2005, 14:51
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also mach dir mal nicht soviel Gedanken. Du hast doch eine Bestätigung vom Verkäufer, daß UST in Holland bezahlt ist.

Die erkennt jetzt jedes EU Land an (oder nicht), aber warum die Pferde vorher scheu machen.

"Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst"

Ich weiß nicht was dein Boot wert ist, aber das Risiko ist die UST des Landes wo du es fährst, bezogen auf den heutigen Zeitwert. Und das ist doch kalkulierbar.


Nachtrag; Du holst das Boot doch erst. Dann muß der Verkäufer doch Details haben. Außerdem würde ich von ihm eine Haftungserklärung verlangen.


.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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