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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Tüv frage - Bootstrailer- Nebelschlussleuchte
Moin,
ich habe folgene frage. Mein Bootstrailer hat eine nebelschlussleuchte die aber von meinem pkw nicht angesteuert wird. Nun meine frage. Kann ich die nebellampe schwarz abkleben und dann zum tüv fahren? So Quasi " keine verhanden") Da die ja keine pflicht sind sondern nur funktionieren müssen enn verbaut , müsste es doch gehen -oder? Hat jemand erfahrung? Danke im voraus! |
#3
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Soweit ich mich erinnere kann, hies es einmal das alle am Fahrzeug verbauten Leuchten auch funktionieren müssen
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Grüße Richard |
#4
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Wenn sie aber abgeklebt ist und nicht mehr als nebbler zu erkennen ist?
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#5
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die leuchte soltle funktionieren da würd ich mal schauen warum sie nicht funzt.
hier mal die Steckerbelegung der Dose. Vielleicht kannst du ja messen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#6
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Warum wird sie denn nicht aktiviert vom Auto ?
Verkabelung in der Steckdose nicht OK ?
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#7
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Hab grad nachgeschaut. Die Nebelschlussleuchte ist beim Anhänger Pflicht.
somit muss sie auch funzen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#8
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Zitat:
Wolfgang |
#9
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Zitat:
Danke !!
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Grüße Richard |
#10
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verkablung ist ok- ist eine nachgerüstete von westfalia - der kabelbaum war so ein fertiger " anstecken und fertig! aber leider kommt kein kein saft an .
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#11
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Diese müsste aber eine neue Regelung sein! Kann mir nur vorstellen das ab einem bestimmte datum der neuzulassung sie dran sein müssen!
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#12
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Deswegen sollste ja mal nachmessen ob es am Wagen oder am Hänger liegt....und dann auf Fehlersuche gehen.
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Grüße Richard |
#13
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Zitat:
Wolfgang
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#14
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hier ein Link von Hella
auf seite 37 ist es beschrieben http://www.hella.com/hella-com/asset...rschriften.pdf
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#15
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wenn das auto vor baujahr 1990 ist, hat es gar keine nebelschlussleuchte - und damit kann am hänger der nach baujahr 1990 ist und eine nebelschlussleuchte hat auch gar nichts leuchten.
als ich mit bulli (vor 1990) und wohnwagen (nach 1990) beim tüv war - war der prüfer deshalb auch sehr einsichtig als am wohnwagen die leuchte dran war aber nicht gehen konnte. logisch - oder ?
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#16
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Zitat:
Und hier ein Auszug aus der StVZO http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php Gruß Werner
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#17
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Zitat:
Darüber hab ich jetzt auf die schnelle nichts gefunden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#18
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ok, angenommen ich bekomme sie nicht zum leuchten und fahre trotzdem zum tüv, wird die plakette verwehrt oder als geringer mängel abgetan? Bitte keine mutmaßungen sondern erfahrungen posten-Danke
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#19
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Wie oben schon erwähnt:
Lampe dran = und sie muss funktionieren, wenn nicht bekommste keine Plakete. Und ich denke nicht das einfaches Überkleben, auch nicht beim GV-TÜV, die ganze Sache ausser Kraft setzt. Am Auto kannste ja auch keine Nebelscheinwerfer einfach mal eben zukleben wenn die die Defekt sind.
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Grüße Richard |
#20
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Zitat:
schau aber mal rein. http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#21
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Ich war letzte Woche mit zwei 750kg Anhängern zur HU bei der DEKRA.
Beleuchtung hatte ich zuvor geprüft, alles ok. Die NSL hatte ich vergessen. Natürlich hat die der Prüfer geprüft, natürlich ging die nicht. Am Zugfahrzeug ging die auch nicht. Nach seiner Aussage ist die NSL seit 1992 vorgeschrieben. War dann ein "geringer Mangel", HU bestsanden. Am nächsten Tag war ich mit Anhänger Nr. 2 dort und hatte den gleichen Prüfing. Hab ihm das erklärt, dass der Fehler am Zugfz. liegt. NSL wurde nicht geprüft, HU ohne Mangel bestanden. Nächsten Monat muss ich mit dem Bootstrailer hin. Auto war bereits in der Werkstatt, warum die NSL nicht gehen ist noch ungeklärt.
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Gruß vom Oberrhein.
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#22
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Zitat:
http://www.neelix.de/17stvo.html Wie viele Links brauchst du noch ? Gruß Werner |
#23
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Ich war letztes Jahr mit meinem Trailer (Bj '93) beim TÜV.
Diesmal fiel dem Prüfer die fehlende NSL auf, die noch nie verbaut war. Musste ich doch glatt nachrüsten um die Plakette zu bekommen. Und obwohl ich Begrenzungsleuchten an der Lichtleiste habe, bestand der Kollege auf weiße Reflektoren nach vorne auf den Kotflügeln. Irgendwas ist ja immer... Gruß, Frank
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Wenn`s einfach wär, könnt`s ja jeder... |
#24
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…….mir hat mal ein netter TÜV..ler:
eine private Unterlage gegeben.. (1 Blatt..) wo alle Maße, Abstände von Leuchten; vorgeschriebene Ausrüstung; Datum: ab wann was Vorschrift war, usw. gegeben, hatte er selber zusammengestellt; da rel. viele Änderungen in Jahrzehnten…. Trailer: Nebelschlussleuchte: seit 01.01.1991 (habe selber nen alten Trailer, der paar Jahre vorher zugelassen wurde; hatte da die Nebelschlussleuchte nachgerüstet.) Dein Kfz: da ist das: Stift „2“; egal ob 7; oder 13-polig. Vor Datum: (xx. 1991) wars freigestellt; da konnte man den Stift 2: ggf. als: „Laden der Batterie im Wohnwagen benutzen. Schon lange nicht mehr zulässig….. Darum wurde ja dann: 13-pol Dosen: eingeführt; um solche Sachen versorgen zu können… Also: prüf mal an deinem Kfz: ob da Spannung anliegt; (Masse, Stift 2: ) bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte.. Alte Trailer: hatten manchmal vor diesem Datum: ein 6-poliges Kabel; wo der „2“ nicht verkabelt war…
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Grüße von Herbert
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#25
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Zitat:
Hatte gerade denselben Link kopiert. Wir haben vor 2 Jahren einen Trailer ohne Papiere restauriert und neu angemeldet / zugelassen. Da er somit EZ 2010 war, MUSS er eine Nebelschlussleuchte haben, so Aussage TÜV-Nord. Zur eigentlichen Sache: Lampen, die angebaut sind, müssen auch funktionieren! Ansonsten, wenn sie nicht Pflicht bei dir ist (vor EZ 1991), bau sie doch einfach ab... LG Jan
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." |
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