boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Technik-Talk



Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 66
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 15.03.2012, 08:46
Benutzerbild von nagel254
nagel254 nagel254 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.07.2011
Ort: Grevenbroich-Allrath
Beiträge: 632
Boot: Kilkruiser 710
631 Danke in 374 Beiträgen
Standard Tüv frage - Bootstrailer- Nebelschlussleuchte

Moin,
ich habe folgene frage. Mein Bootstrailer hat eine nebelschlussleuchte die aber von meinem pkw nicht angesteuert wird. Nun meine frage. Kann ich die nebellampe schwarz abkleben und dann zum tüv fahren? So Quasi " keine verhanden") Da die ja keine pflicht sind sondern nur funktionieren müssen enn verbaut , müsste es doch gehen -oder?

Hat jemand erfahrung?

Danke im voraus!
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 15.03.2012, 08:51
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 10.09.2011
Beiträge: 1.438
Boot: ANKA, LOTOS I im Umbau
1.823 Danke in 804 Beiträgen
Standard

Wenn 'se dran ist - muss 'se gehen. So hat man es mir bei meinem lütten Trailer erklärt.

Wolfgang
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 15.03.2012, 08:51
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.02.2011
Beiträge: 2.482
27.214 Danke in 6.453 Beiträgen
Standard

Soweit ich mich erinnere kann, hies es einmal das alle am Fahrzeug verbauten Leuchten auch funktionieren müssen
__________________
Grüße Richard
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 15.03.2012, 08:54
Benutzerbild von nagel254
nagel254 nagel254 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.07.2011
Ort: Grevenbroich-Allrath
Beiträge: 632
Boot: Kilkruiser 710
631 Danke in 374 Beiträgen
Standard

Wenn sie aber abgeklebt ist und nicht mehr als nebbler zu erkennen ist?
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 15.03.2012, 08:58
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

die leuchte soltle funktionieren da würd ich mal schauen warum sie nicht funzt.

hier mal die Steckerbelegung der Dose. Vielleicht kannst du ja messen.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	347268_f85991d004.jpg
Hits:	3292
Größe:	44,9 KB
ID:	346167  
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 15.03.2012, 08:59
Benutzerbild von burmi
burmi burmi ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 13.12.2006
Ort: Schleswig-Holstein, ganz rechts unten.............
Beiträge: 1.705
Boot: ..........zu viele.......
5.151 Danke in 2.796 Beiträgen
Standard

Warum wird sie denn nicht aktiviert vom Auto ?

Verkabelung in der Steckdose nicht OK ?
__________________
Kraft kommt von Kraftstoff....



Überlegen macht überlegen.......
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 15.03.2012, 09:01
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Hab grad nachgeschaut. Die Nebelschlussleuchte ist beim Anhänger Pflicht.
somit muss sie auch funzen
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 15.03.2012, 09:02
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 10.09.2011
Beiträge: 1.438
Boot: ANKA, LOTOS I im Umbau
1.823 Danke in 804 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
.... Da die ja keine pflicht sind sondern nur funktionieren müssen enn verbaut , müsste es doch gehen -oder? ...
Du hast die Frage ja schon selbst beantwortet, denke ich. Wenn verbaut - muss sie funktionieren.

Wolfgang
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 15.03.2012, 09:02
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.02.2011
Beiträge: 2.482
27.214 Danke in 6.453 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hab grad nachgeschaut. Die Nebelschlussleuchte ist beim Anhänger Pflicht.
somit muss sie auch funzen
Was man alles nicht weiß

Danke !!
__________________
Grüße Richard
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 15.03.2012, 09:03
Benutzerbild von nagel254
nagel254 nagel254 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.07.2011
Ort: Grevenbroich-Allrath
Beiträge: 632
Boot: Kilkruiser 710
631 Danke in 374 Beiträgen
Standard

verkablung ist ok- ist eine nachgerüstete von westfalia - der kabelbaum war so ein fertiger " anstecken und fertig! aber leider kommt kein kein saft an .
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 15.03.2012, 09:04
Benutzerbild von nagel254
nagel254 nagel254 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.07.2011
Ort: Grevenbroich-Allrath
Beiträge: 632
Boot: Kilkruiser 710
631 Danke in 374 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Was man alles nicht weiß

Danke !!
Diese müsste aber eine neue Regelung sein! Kann mir nur vorstellen das ab einem bestimmte datum der neuzulassung sie dran sein müssen!
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 15.03.2012, 09:05
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.02.2011
Beiträge: 2.482
27.214 Danke in 6.453 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
verkablung ist ok- ist eine nachgerüstete von westfalia - der kabelbaum war so ein fertiger " anstecken und fertig! aber leider kommt kein kein saft an .
Deswegen sollste ja mal nachmessen ob es am Wagen oder am Hänger liegt....und dann auf Fehlersuche gehen.
__________________
Grüße Richard
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 15.03.2012, 09:05
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 10.09.2011
Beiträge: 1.438
Boot: ANKA, LOTOS I im Umbau
1.823 Danke in 804 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hab grad nachgeschaut. Die Nebelschlussleuchte ist beim Anhänger Pflicht. somit muss sie auch funzen
Volker, ich habe meinen Heinemann BA25 in 2011 neu zugelassen/TÜV machen lassen. Er hat definitiv KEINE Nebelschlußleuchte und es gab keine Probleme.

Wolfgang
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 15.03.2012, 09:08
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

hier ein Link von Hella

auf seite 37 ist es beschrieben

http://www.hella.com/hella-com/asset...rschriften.pdf
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 15.03.2012, 09:12
Benutzerbild von jaka-bubi
jaka-bubi jaka-bubi ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.05.2008
Ort: Berliner Raum
Beiträge: 1.097
Boot: "jaka-ist leider verkauft", dafür: Quicksilver Cabin/50PS Evinrude + Paddelboot-Schlauchi-olle Jolle
543 Danke in 435 Beiträgen
Standard

wenn das auto vor baujahr 1990 ist, hat es gar keine nebelschlussleuchte - und damit kann am hänger der nach baujahr 1990 ist und eine nebelschlussleuchte hat auch gar nichts leuchten.

als ich mit bulli (vor 1990) und wohnwagen (nach 1990) beim tüv war - war der prüfer deshalb auch sehr einsichtig als am wohnwagen die leuchte dran war aber nicht gehen konnte.

logisch - oder ?
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus




Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 15.03.2012, 09:14
Benutzerbild von Schnuffi
Schnuffi Schnuffi ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 12.02.2008
Ort: Düsseldorf/Zwartsluis
Beiträge: 773
Boot: Vrijbuiter 950
896 Danke in 586 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hier ein Link von Hella

auf seite 37 ist es beschrieben

http://www.hella.com/hella-com/asset...rschriften.pdf

Und hier ein Auszug aus der StVZO

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php

Gruß Werner
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 15.03.2012, 09:14
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
Volker, ich habe meinen Heinemann BA25 in 2011 neu zugelassen/TÜV machen lassen. Er hat definitiv KEINE Nebelschlußleuchte und es gab keine Probleme.

Wolfgang
in meinem Link steht noch etwas von Hängerkategorien eventuell ist deiner einer anderen Kategorie zugeordnet.
Darüber hab ich jetzt auf die schnelle nichts gefunden.
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 15.03.2012, 09:15
Benutzerbild von nagel254
nagel254 nagel254 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.07.2011
Ort: Grevenbroich-Allrath
Beiträge: 632
Boot: Kilkruiser 710
631 Danke in 374 Beiträgen
Standard

ok, angenommen ich bekomme sie nicht zum leuchten und fahre trotzdem zum tüv, wird die plakette verwehrt oder als geringer mängel abgetan? Bitte keine mutmaßungen sondern erfahrungen posten-Danke
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 15.03.2012, 09:19
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.02.2011
Beiträge: 2.482
27.214 Danke in 6.453 Beiträgen
Standard

Wie oben schon erwähnt:

Lampe dran = und sie muss funktionieren, wenn nicht bekommste keine Plakete.
Und ich denke nicht das einfaches Überkleben, auch nicht beim GV-TÜV, die ganze Sache ausser Kraft setzt.

Am Auto kannste ja auch keine Nebelscheinwerfer einfach mal eben zukleben wenn die die Defekt sind.
__________________
Grüße Richard
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 15.03.2012, 09:21
Benutzerbild von checki
checki checki ist offline
Checkmate fanatic
 
Registriert seit: 21.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 10.454
14.934 Danke in 6.639 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
Volker, ich habe meinen Heinemann BA25 in 2011 neu zugelassen/TÜV machen lassen. Er hat definitiv KEINE Nebelschlußleuchte und es gab keine Probleme.

Wolfgang
Bin zwar kein Wiki-Fan,
schau aber mal rein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 15.03.2012, 09:22
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 3.994
6.563 Danke in 3.118 Beiträgen
Standard

Ich war letzte Woche mit zwei 750kg Anhängern zur HU bei der DEKRA.
Beleuchtung hatte ich zuvor geprüft, alles ok. Die NSL hatte ich vergessen.
Natürlich hat die der Prüfer geprüft, natürlich ging die nicht.
Am Zugfahrzeug ging die auch nicht.
Nach seiner Aussage ist die NSL seit 1992 vorgeschrieben.
War dann ein "geringer Mangel", HU bestsanden.
Am nächsten Tag war ich mit Anhänger Nr. 2 dort und hatte den
gleichen Prüfing. Hab ihm das erklärt, dass der Fehler am Zugfz. liegt.
NSL wurde nicht geprüft, HU ohne Mangel bestanden.
Nächsten Monat muss ich mit dem Bootstrailer hin.

Auto war bereits in der Werkstatt, warum die NSL nicht gehen ist noch
ungeklärt.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 15.03.2012, 09:23
Benutzerbild von Schnuffi
Schnuffi Schnuffi ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 12.02.2008
Ort: Düsseldorf/Zwartsluis
Beiträge: 773
Boot: Vrijbuiter 950
896 Danke in 586 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
ok, angenommen ich bekomme sie nicht zum leuchten und fahre trotzdem zum tüv, wird die plakette verwehrt oder als geringer mängel abgetan? Bitte keine mutmaßungen sondern erfahrungen posten-Danke
Repariere das Teil und gut ist.



http://www.neelix.de/17stvo.html

Wie viele Links brauchst du noch ?

Gruß Werner
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 15.03.2012, 09:34
Frank63 Frank63 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.04.2009
Ort: Horneburg, LK Stade
Beiträge: 348
Boot: Triss 48 + Evinrude E50
Rufzeichen oder MMSI: Na, min Jung...?
379 Danke in 242 Beiträgen
Standard

Ich war letztes Jahr mit meinem Trailer (Bj '93) beim TÜV.
Diesmal fiel dem Prüfer die fehlende NSL auf, die noch nie verbaut war.
Musste ich doch glatt nachrüsten um die Plakette zu bekommen.
Und obwohl ich Begrenzungsleuchten an der Lichtleiste habe, bestand der Kollege auf weiße Reflektoren nach vorne auf den Kotflügeln.
Irgendwas ist ja immer...

Gruß,
Frank
__________________
Wenn`s einfach wär, könnt`s ja jeder...
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 15.03.2012, 10:13
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 07.02.2005
Ort: Niederbayern
Beiträge: 6.401
3.889 Danke in 3.066 Beiträgen
Standard

…….mir hat mal ein netter TÜV..ler:
eine private Unterlage gegeben.. (1 Blatt..)
wo alle Maße, Abstände von Leuchten; vorgeschriebene Ausrüstung; Datum: ab wann was Vorschrift war, usw. gegeben,
hatte er selber zusammengestellt; da rel. viele Änderungen in Jahrzehnten….


Trailer:
Nebelschlussleuchte: seit 01.01.1991
(habe selber nen alten Trailer, der paar Jahre vorher zugelassen wurde; hatte da die Nebelschlussleuchte nachgerüstet.)

Dein Kfz: da ist das: Stift „2“; egal ob 7; oder 13-polig.

Vor Datum: (xx. 1991) wars freigestellt; da konnte man den Stift 2: ggf. als: „Laden der Batterie im Wohnwagen benutzen.
Schon lange nicht mehr zulässig…..

Darum wurde ja dann: 13-pol Dosen: eingeführt; um solche Sachen versorgen zu können…

Also: prüf mal an deinem Kfz: ob da Spannung anliegt; (Masse, Stift 2: ) bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte..

Alte Trailer: hatten manchmal vor diesem Datum: ein 6-poliges Kabel; wo der „2“ nicht verkabelt war…
__________________
Grüße von Herbert
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 15.03.2012, 10:24
Benutzerbild von xxeenn
xxeenn xxeenn ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.09.2006
Ort: Bremen
Beiträge: 3.829
3.331 Danke in 1.845 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Bin zwar kein Wiki-Fan,
schau aber mal rein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte

Hatte gerade denselben Link kopiert.

Wir haben vor 2 Jahren einen Trailer ohne Papiere restauriert und neu angemeldet / zugelassen.
Da er somit EZ 2010 war, MUSS er eine Nebelschlussleuchte haben, so Aussage TÜV-Nord.



Zur eigentlichen Sache:
Lampen, die angebaut sind, müssen auch funktionieren!
Ansonsten, wenn sie nicht Pflicht bei dir ist (vor EZ 1991), bau sie doch einfach ab...


LG
Jan
__________________
"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt."
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 66



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.