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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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![]() ![]() Ich brauche mal euren gesammelten Verstand !!!!!! Meine Frage nach heftiger Diskotion. Ich bin im Besitz eines SBF / See und Binnen. Ich darf als Gast ( Urlaub usw ) mit meinem Boot den Bodensee Befahren. Das Bodensee - Patent wird benötigt wenn ich meinen Wohnsitz zum Bodensee verlege oder dauerhaft mein Boot dort liegen habe. So mein Verstäntniss °!°??? Mit dem Bodensee - Patent " allein " kann ich doch ansonsten nichts anfangen. Ode wie oder was ??? Also Patent ohne SBF ist nicht Oder ?? Um die Streithäne zu trennen währe eure Hilfe von nöten. ![]() ![]() ![]() |
#2
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Du kannst Dir für max 4 Wochen im Jahr bei Besitz des SBF binnen ein Gastpatent ausstellen lassen, aber nur einmal im Jahr.
Ansonsten brauchts das BSP. Ist aber auch kein Beinbruch, es ist einfach zu erwerben. Mit dem Wohnsitz hat das nix zu tun. Das BSP kann in den SBF Binnen umgeschrieben werden, andersrum geht es aber nicht. Andreas |
#3
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![]() Zitat:
Deshalb heisst es ja auch Bodenseeschifferpatent ! ![]() Ein SBF ist dazu nicht Voraussetzung ! (sofern ich Deine Frage richtig verstanden habe) Wer das Bodenseeschifferpatent macht kann dann ohne weitere Prüfung den SBF-Binnen erhalten gegen eine geringe Umschreibegebühr. Da Du diesen SBF bereits hast entfällt das natürlich bei Dir .... ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#4
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Hallo Fred,
was ist eigentlich der Hintergrund dieses " Patentes "........... geht es da nur um reinen Bürokratismus,wegen Dreiländereck, oder der Besonderheit der die Abgasnormen der Motoren beinhaltet.....??? Dafür ein eigenständiges Patent!!! Kannst Du mich da mal Bitte aufklären? Gruß Hans ![]() |
#5
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Es ist leider genau so wie du denkst, es existiert nur, weil auf dem Bodensee die Österreicher und Schweizer mitreden dürfen, und deshalb die Gesetze abweichen. Als Gast ist das scheinbar egal, und wird erst danach zum Problem ;)
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#6
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Es ist für mich auch unverständlich, jedoch habe ich mich gebeugt und es im Herbst letzten Jahres gemacht. Die ewige Beantragung für einmalig 4 Wochen ist nervig und
gilt ja auch nur EINMALIG im Jahr! Es gibt eine schöne Lern CD mit den Fragen. Recht simpel, EINE FRAGE / 4 Antworten nur EINE ist richtig. Die meisten sind recht ähnlich oder selbstklärend von SEE / BINNEN, die blöden km Distanzen und Brückenhöhen muss man einmal auswendig lernen, sind aber glaube ich nur insgesamt 10 Fragen, enbenso 4-5 Fragen zu den mathematischen Durchfahrtshöhen bei unterschieldichen Pegelständen. Die ganze Prüfung hat bei mir 20 Minuten gedauert, bekommst DIREKT das Ergebnis! Eine Woche später ist der Führerschein da LG Timo Kaiser
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#7
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![]() Zitat:
Damit nun jeder Skipper diese Besonderheiten kennt und sich entsprechend verhält gibt es eben dieses Bodensee-Schifferpatent. Das Schweizerische Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt ist seit ein paar Jahren flexibler. Macht man den Binnenseeschein auf irgend einem Schweizerischen See, ist der Bodensee mit dabei. Wir haben ja noch andere Grenzseen wie den Lago Maggiore oder den Genfersee und bei der Prüfung werden alle Besonderheiten aller Seen behandelt. Als Dessert gibt es ja noch den Sonderschein für den Hochrhein (Strecke Stein am Rhein bis Schaffhausen). ![]()
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#8
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![]() Irgendwie lustig, ich wohne nicht in Deutschland, habe dort nie gewohnt und habe einen Deutschen amtlichen Ausweis. ![]()
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#9
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![]() Zitat:
Natürlich muss man auch unbedingt wissen, wie tief der See an seiner tiefsten Stelle ist und wo die zu finden ist. ![]() Ich will doch kein U-Boot fahren ....... ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#10
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![]() Zitat:
...und wer einen SBF hat ist beim BSP von der praktischen Prüfung befreit ![]() http://www.bodenseekreis.de/verkehr-...ferpatent.html
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Gruss Vestus
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#11
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#12
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Also ich bestehehe Prüfung in der schweisz ( binnen ) und kann nach zahlung ------------------------------------------------eu 15 überall fahtren ???????????????Gleiche Prüfung SBF Nein ????
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#13
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![]() Zitat:
Kannst Du das mal übersetzen? Oben schreibst Du Du hättest beide SBF ![]()
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Gruss Vestus |
#14
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#15
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Irrtum !!
Genau das war bei mir eine Prüfungsfrage, ist allerdings schon ein paar Jahre (1989) her (Prüfungsort Tettnang). Damals war die Prüfung auch noch in Langschrift ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#16
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Hallo,
die Prüfung ist Multiple-Choice...es kommen fragen wie nennen Sie die Naturschutzgebiete. Wie tief ist der See. Wo ist die tiefste Stelle. Wieviel Km² hat der See. Was bedeutet der grüne Punkt auf den Schiffen usw....also wirklich einfach. Ich muss nur bei einem widersprechen. Mit dem BSP kann ich auch auf anderen EU Binnengewässern fahren. Gesetzlich gesehen wäre der SBF-Binnen nicht notwendig. Aber für 14 Euro....was man hat, hat man. Zumindest wurde es mir so von einem Amtsmitarbeiter erklärt. Ansonsten gilt 4 Wochen Urlaubspatent beantragen. Diese gelten 4 Wochen am Stück. Das Boot muss ebenfalls der Bodenseenorm entsprechen, man kann nicht einfach ein Boot in See setzen und los fahren. Gruß Yvonne
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Man fährt kein Boot um anzukommen. Wer ein Boot fährt, ist schon angekommen! |
#17
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Gruß Peter |
#18
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#19
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! Geändert von boetli (14.03.2012 um 13:02 Uhr) |
#20
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Zitat:
mal ´ne Frage an die Schweizer Sportfreunde: kann man bei Euch die ausländischen Bootsführerscheine in nationale Scheine umschreiben lassen? Bei uns geht es nicht.
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Gruss Vestus |
#21
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Kurz Antwort: Ja Eine Umschreibung ist ja dann relevant wenn man den Wohnsitz in die Schweiz verlegt. Hier habe ich eine gute Übersicht gefunden.
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Richard En Gruess vom Bodensee |
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