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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 26.02.2012, 20:35
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In Schwalmtal soll es einer TÜVer geben der so was abnimmt, sogar im Rahmen der normalen HU.
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Gruss Vestus
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  #27  
Alt 26.02.2012, 20:56
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
In Schwalmtal soll es einer TÜVer geben der so was abnimmt, sogar im Rahmen der normalen HU.
Ich habe das Ganze jetzt seit 13 Jahren problemlos in Betrieb, und da ich schon deutlich über 60 bin, fang ich da auch nichts Neues mehr an!
Boot fahren ist schöner als Boot basteln! Sagt auch meine Beste aller Ehefrauen
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  #28  
Alt 27.02.2012, 03:20
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das erinnert mich ein bisschen an den Nachbarn, dessen Bruders Frau beim Bäcker in der Schlange an der Kasse gehört hat...
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
In Schwalmtal soll es einer TÜVer geben der so was abnimmt, sogar im Rahmen der normalen HU.

Wie wäre es wenn Du einfach bei der Sache bleibst?
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  #29  
Alt 27.02.2012, 05:07
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Zitat:
Zitat von booter Beitrag anzeigen
....
wer hat den gesagt, dass das Boot nicht Teil des Anhängers ist...? ....
Zitat:
Zitat von teckelburry Beitrag anzeigen
.... wenn ich zum tüv fahre,wollte das boot nicht mitnehmen,...
Der Tüv nimmt nur komplette Fahrzeuge ab. Wenn da wichtige Bauteile fehlen, wird er gar nicht erst prüfen...
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gregor

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  #30  
Alt 27.02.2012, 06:17
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Zitat:
Zitat von coolibri Beitrag anzeigen
Wie wäre es wenn Du einfach bei der Sache bleibst?
Weil Du immer noch nicht den Nachweis Deiner Behauptung erbracht hast. Wenn Euer Tüver das macht ist das schön, aber der nächste arbeitet mit der StVZO, und dann ist Essig, spätestens aber bei der Rennleitung.
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Gruss Vestus
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  #31  
Alt 27.02.2012, 07:02
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Findest Du das normal, meine Erfahrung in Frage zu stellen und einen Nachweis darüber zu verlangen?
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  #32  
Alt 27.02.2012, 07:26
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Hi,

also es fahren recht viele Anhänger mit überlanger Ladung rum bei denen die Leiste ausschließlich an der Ladung befestigt ist. Das ist nicht freiwillig sondern Pflicht (entweder zusätzlich oder getrennt, meist bei LKW. Natürlich muß ohne Ladung die Leiste am Hänger auch Vorschriftsmäßig befestigt sein.
Soweit ich weiß ist die Beleuchtung nicht weiter als 30cm von den Aussenkanten zu befestigen, ansonsten brauchst du zusätzlich Begrenzungsleuchten.
Aber auch bei zb Fahrradhaltern die die orginalen Rückleuchten verdecken.
Da während der fahrt der Anhänger mit der Ladung eine Einheit bildet muß die Beleuchtung/Nummernschild Geschichte so angebracht sein wie es den Vorschriften entspricht: Ladung darf nicht mehr als 50cm überstehen, ansonsten rote Fahe bei Tag oder mit Beleuchtung bei Dunkel.

MFG
Bully
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  #33  
Alt 27.02.2012, 07:37
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Zitat:
Zitat von coolibri Beitrag anzeigen
Findest Du das normal, meine Erfahrung in Frage zu stellen und einen Nachweis darüber zu verlangen?
Normalerweise nicht, aber wenn man andere des Halbwissens bezichtigt sollte es etwas mehr dahinterstecken als "Erfahrung".
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Gruss Vestus
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  #34  
Alt 27.02.2012, 10:18
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Ach, Bully, warum siehst du nicht einfach im Internet nach?
Leider ist vieles von dem, was du schreibst, nicht richtig:

Zitat:
Zitat von Bully.a Beitrag anzeigen
...
Soweit ich weiß ist die Beleuchtung nicht weiter als 30cm von den Aussenkanten zu befestigen,...
Das ist falsch. Siehe oben StVZO oder das PDF.

Zitat:
Zitat von Bully.a Beitrag anzeigen
... ansonsten brauchst du zusätzlich Begrenzungsleuchten.
...
Das ist falsch. Begrenzungsleuchten haben mit der Anhängerbreite zu tun, nicht mit der Position der Rücklichter. Siehe oben StVZO oder das PDF.

Zitat:
Zitat von Bully.a Beitrag anzeigen
.. Ladung darf nicht mehr als 50cm überstehen,
Das ist falsch. Es ist 1m.

Sorry, nichts Persönliches.
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Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #35  
Alt 27.02.2012, 11:12
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Hi,

so sei es...

Mein Jeep hat die Lampen innen sitzen und braucht deswegen Aussen Begrenzungsleuchten, aber das ist vorn am Wagen, dachte das es auch hinten so ist. Normalerweise zeigen die Begrenz. an das ein Fahrzeug breiter ist als es durch die normale Beleuchtung erscheint. Es war auch mit "soweit ich weiß" bemerkt.

Wenn dir ein Fahrradler bei 50cm oder weniger in die Ladung kracht und diese nicht abgesichert war zahlst du wohl trotzdem.

Warum sollte ich da böse sein, wenns falsch ist, ist es falsch!!!

MFG
Bully
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  #36  
Alt 27.02.2012, 11:32
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Soweit ich weiss, muss der Hänger unbeladen sein zur TÜV-Abnahme.

Wie soll sich der TÜV-Mensch denn sonst ein Bild vom Zustand des Hängers machen, wenn alles zugepackt ist? Wie soll er z.B. Schweißnähte, Achsverbindungen und Auflagebefestigungen checken?

Von unten, von der Hbebühne aus, sieht er´s nur von unten.

LG Jochen
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  #37  
Alt 27.02.2012, 12:06
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ach, Bully, warum siehst du nicht einfach im Internet nach?
Leider ist vieles von dem, was du schreibst, nicht richtig:


Das ist falsch. Siehe oben StVZO oder das PDF.


Das ist falsch. Begrenzungsleuchten haben mit der Anhängerbreite zu tun, nicht mit der Position der Rücklichter. Siehe oben StVZO oder das PDF.


Das ist falsch. Es ist 1m.

Sorry, nichts Persönliches.
HAllo Andreas ist das auch in Österreich Slowenien und Kroatien so oder bekomme ich da Probleme.
ich möchte mir nähmlich LED´s direkt am Trailer befestigen aber mein Boot steht ca. 80 cm hinten mit dem abgedeckten Antrieb über.
Natürlich immer unter der Voraussetzung das die Winkel und Maße eingehalten werden.

Übrigens bei der Vollabnahme meines US Trailers hätte der TÜVler gerne das Boot auf dem Trailer gesehen um eine ordentliche Bremsgenprüfung durchzuführen
Das selbe habe ich vor 4 Wochen bei einem Sattelauflieger gesehen der vor mir dran war er durfte nochmal vorführen mit ausreichend Ballast auf dem Auflieger
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #38  
Alt 27.02.2012, 12:31
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Zitat:
Zitat von lulila Beitrag anzeigen
Soweit ich weiss, muss der Hänger unbeladen sein zur TÜV-Abnahme.

Wie soll sich der TÜV-Mensch denn sonst ein Bild vom Zustand des Hängers machen, wenn alles zugepackt ist? Wie soll er z.B. Schweißnähte, Achsverbindungen und Auflagebefestigungen checken?

Von unten, von der Hbebühne aus, sieht er´s nur von unten.

LG Jochen
Das ist definitiv nicht richtig, ich führe meinen Trailer regelmäßig mit aufgeladenem Boot vor, ich möchte es auch ungern für die HU in die Wiese kippen,
Siggi
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  #39  
Alt 27.02.2012, 14:27
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
HAllo Andreas ist das auch in Österreich Slowenien und Kroatien so oder bekomme ich da Probleme.
ich möchte mir nähmlich LED´s direkt am Trailer befestigen aber mein Boot steht ca. 80 cm hinten mit dem abgedeckten Antrieb über.
...
In Österreich gilt: (hinten) max. 1 m Überstand der Ladung, wenn länger, dann Kennzeichnung ähnlich wie in D, allerdings keine rote Fahne sondern eine Warntafel 40x25cm weiß mit reflektierendem roten 5cm breiten Rand.


In Slowenien gilt ebenfalls 1m, dort muss die Warntafel allerdings 25x25cm messen, diagonal weiß-rot gestreift.


Erfahrungsgemäß sagt hier in Ö keiner was, wenn die Tafel so aussieht wie die slowenische. Man freut sich - übertrieben ausgedrückt - wenn nicht bloss ein Lappen hinten dran hängt.

Genau genommen gilt hinsichtlich der Beleuchtung der Warntafel dasselbe wie in D. Ich sehe allerdings praktisch nie beleuchtete Warntafeln.

Für Kroatien - glaube ich - gilt dasselbe wie in SLO. Verlässliche Quelle (außer die Camperforen, ADAC und so) habe ich dazu allerdings keine.

Mit deinen 80cm brauchst du also in Ö und SLO von Rechts wegen keine Tafel. Schaden dürfte sie allerdings auch nicht.
__________________
Gruss Andreas

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  #40  
Alt 27.02.2012, 20:32
Lettie Lettie ist offline
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Zitat:
Zitat von Bully.a Beitrag anzeigen
Hi,

also es fahren recht viele Anhänger mit überlanger Ladung rum bei denen die Leiste ausschließlich an der Ladung befestigt ist. Das ist nicht freiwillig sondern Pflicht (entweder zusätzlich oder getrennt, meist bei LKW. Natürlich muß ohne Ladung die Leiste am Hänger auch Vorschriftsmäßig befestigt sein.
Soweit ich weiß ist die Beleuchtung nicht weiter als 30cm von den Aussenkanten zu befestigen, ansonsten brauchst du zusätzlich Begrenzungsleuchten.
Aber auch bei zb Fahrradhaltern die die orginalen Rückleuchten verdecken.
Da während der fahrt der Anhänger mit der Ladung eine Einheit bildet muß die Beleuchtung/Nummernschild Geschichte so angebracht sein wie es den Vorschriften entspricht: Ladung darf nicht mehr als 50cm überstehen, ansonsten rote Fahe bei Tag oder mit Beleuchtung bei Dunkel.

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Also wenn Du mal bei den LKW genau hinsiehst wirst Du sehen,daß die Beleuchtung mit Kennzeichen und allem tatütata am Fahrzeug angebracht ist. Das was da an der Ladung ist,ist immer zusätzlich,egal ob beleuchtung oder sonstwas.Genauso bei diesen Fahrraddingern am PKW.
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  #41  
Alt 27.02.2012, 22:56
Fishaholic Fishaholic ist offline
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Ist der Träger der Lichtleiste aus Plastik? Hab mal nen alten Ost Trailer gekauft an dem so ne etwas mitgenommene Leiste rangetüddelt war. Ich dachte bisher die Leiste war von dem Typenzusammengefrickelt. Die geht ja schon über den Jordan wenn man sie schief ansieht! Aufpassen beim Montieren und Festziehen... Und rede den Weichmachern gut zu im Plastik zu bleiben.

In der Schnäppchenecke bei Ikea liegen fast jedes mal wenn ich da stöber Aluleisten im perfekten Maß um als Lichtleiste zu dienen. Leicht erkennbar am Holzdekor ;)
(falls du die Plastikleiste mal günstig austauschen willst oder musst)
__________________
Grüße
Steffen
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  #42  
Alt 28.02.2012, 19:43
teckelburry teckelburry ist offline
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hallo steffen,
danke für den tip,habe jetzt die leiste am trailer befestigt und nächsten mittwoch tüvtermin,ich werde euch weiter auf den laufenden halten
mfg uwe
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  #43  
Alt 11.03.2012, 19:50
teckelburry teckelburry ist offline
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hallo freunde,
wollte euch doch berichten wie es nun ausgegangen ist mit dem hänger und der lichtleiste,
es war ein kritischer prüfer aber es war alles zu seiner zufriedenheit hänger ist ohne mängel durch den tüv,
die lichtleiste muß am häger angebaut sein wie viele hier schon vermutet haben und muß mindestens 350 mm vom erdboden bis unterkante sein
hier ein bild davon


und hier mit boot


ich bedanke mich noch einmal für eure hilfe und sehr hilfreichen antworten
mfg uwe
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  #44  
Alt 11.03.2012, 19:58
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Ist denn die Lichtleiste nicht nach hinten verstellbar?
Fährst Du jetzt mit dem Boot auf dem Trailer und die Lichtleiste beleuchtet den Bootsunterboden (so wie auf dem Foto)?
Daß der Trailer abgenommen wurde, ist gut & schön.
Aber die Leiste unter dem Boot?
Ich glaub, daß sowas Mecker von der Polente gibt. Das Licht ist doch Null einsehbar... Oder täusche ich mich da?

Gruß
Arno

Ansonsten würde ich Dir empfehlen, immer den Wauzi hinten im Boot mit zu befördern. Dann ist Mecker wohl eher unwahrscheinlich
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  #45  
Alt 11.03.2012, 20:07
teckelburry teckelburry ist offline
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nein sollte so gehen,denn auf den bild sieht das nur so aus man kann alles sehen und einen meter darf ich ja drüber sein bei meinem anderen hänger ist das nicht anders ja der hund passt schön auf alles auf und ich habe meine ruhe
mfg uwe
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  #46  
Alt 18.03.2012, 10:43
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Hallo Uwe,

sicher darf die Ladung, hier das Boot überstehen, die Rückleuchten müssen aber noch aus einem Winkel von 15° über der Horizontalen sichtbar sein. Ein LKW-Fahrer sollte sie also noch aus seinem 2,50m hohen Führerhaus sehen, wenn er nicht gerade an der Ampel direkt hinter Deinem Boot steht. Das meinte Arno wohl mit seinem Einwand.
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