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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
ich bin neu hier angemeldet. Ich lese zwar schon einige Zeit mit, aber bisher hatte ich auch noch keine Frage. Wir haben uns einen holländischen Stahlverdränger gekauft. Das Boot ist ein Kempers Kempala Cruiser, 23 Jahre alt, 11 Meter lang und wiegt 12 Tonnen. Ich wollte für das Boot beim WSA ein amtliches Kennzeichen beantragen. Die sagen nun, dass ich dieses Boot im Binnenschiffsregister eintragen müsste, da die Verdrängung > 10 m³ ist. Nach dem was ich gelesen habe, müsste ich einen Vermessunggsschein beilegen um das Boot eintragen zu können. Jetzt mein Problem, ich habe keinen Schein. Kann mir von euch jemand sagen wo ich den herbekommen, und was sonst eine Vermessung kostet? Vielen Dank und Grüße von der Tongaleon II |
#2
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Esrtmal herzlich willkommen im BF
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Gruß, Philip |
#3
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leider selbst keine Ahnung. Aber hast du es schon mal beim DMYV probiert??
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#4
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die hinweise des wsa sind auch im antrag auf zuteilung eines kennzeichens enthalten.siehe:
http://www.wsv.de/Service/Form_und_M...ennzeichen.pdf siehe zeile 9 der ausfüllhinweise grad gefunden:Schiffseichamt Mannheim (SUK) Tel. 0621-1505-0 oder Zentralstelle SUK Mainz Schiffsattest, Vermessung Tel. 06131-979-0 greetz |
#5
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Hallo tongaleon,
die Eintragung in das Binnenschiffsregister ist leider etwas umständlich. Wenn keine Orginalpapiere mehr da sind muß das Boot amtlich vermessen werden. Ich empfehle Dir das Boot in das Seeschiffsregister eintragen zu lassen. Hier müssen alle Seeschiffe > 15 Meter eingetragen werden. Schiffe > 10 Meter können auf Wunsch eingetragen werden, wenn das Schiff geeignet ist die See zu befahren. Alles weitere findest Du hier beim BSH. Die Gesamtkosten dürften sich um ca. 400 Euro bewegen. Fragen kannst Du direkt per Telefon an die sehr freundlichen und kompetenten Mitarbeiter des BSH stellen. PS: herzlich willkommen im Forum
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Charly |
#6
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![]() Zitat:
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Charly |
#7
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Hallo tongaleon,
Hallo erstmal im Forum! ![]() ![]() holländischer Stahlverdränger, ist ja toll! Haben wir auch. Das mit dem Gewicht des Boote ist so eine Sache, wobei Gewicht ungefähr gleich Verdrängung ist, sonst schwimmts halt nicht. Wir haben nen Stahlverdränger mit 8,60 m, das Gewicht weiß keiner so genau. Beim Kauf in Holland gab es auch keine Papiere, keinen Bootsschein usw. Der Eigner war längst augewandert oder so. Unser Gewicht haben wir mit 3 bis 4 Tonnen geschätzt, kommt bei der Länge auch gut hin, schau mal bei anderen Booten, Werften usw. nach. Das Interessante war ja, daß wir bei der Beantragung des Kennzeichens die Angaben über Länge, Breite, Tiefgang, Motorisierung usw. nach bestem Wissen und Gewissen selber gemacht haben. Dies ist bei Wasserfahrzeugen auch möglich, es wird im Antrag nur vermerkt, dass die Angaben auf Angaben des Eigners beruhen, er sie "glaubhaft" gemacht hat. Nun waren wir mit unserer Länge ja weit unter der 10 Kubikmeter Grenze, konnten also beruhigt ein Kreuzchen bei "unter 10 Kubikmeter Verdrängung" machen. Woher habt ihr denn die Angabe, daß euer Kahn 12 Tonnen wiegt? Ohne Bootsschein, Vermessungsurkunde und so kann das Ganze ja nur geschätzt sein. Vielleicht ist er ja leichter. Schau doch mal bei http://www.pedro-boat.nl/ nach, da wiegt kein Boot dieser Länge auch nur annähernd 10 Tonnen! Vermessungsurkunde usw. wird teuer, da mußt Du zum Sachverständigen, manche Werften machen sowas.... Grüße Kanalskipper
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Slow down, you move too fast....... |
#8
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hm, der hinweis von kanalskipper läßt mich aufhorchen. hatte auch mal ein 11m schiff, allerdings eiche auf eiche kraweelbeplankung und kam da bei 3,60 m breite und 80 ps einbaudiesel auch nur auf insgesamt 6,5 to. das ging ganz normal mit zuteilung eines amtl. kennzeichen. soweit mir bekannt, KANN man ab 5m³ verdrängung ins binnenschiffsregister eintragen und ab 10 m³ muss man. Und das trifft zwar in der regel für motorboote ab einer länge ÜBER 11 m zu.
ich würd per post den antrag absenden und 10,99m eintragen. greetz |
#9
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Hallo noch mal,
danke für die schnellen Auskünfte. Ich denke ich versuche die Adresse von der Werft herauszufinden, damit ich die mal anschreiben kann ob die noch einen alten Messbrief haben. Ansonsten werde ich das Gewicht beim nächsten Kranen feststellen lassen und in den sauren Apfel der Nachvermessung beißen. Viele Grüße |
#10
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![]() Zitat:
dafür bekommen können. Mit 40 Euro für die Gültigkeitsdauer von 8 Jahren ist das Flaggenzertifikat sogar preiswerter als der internationale Bootsschein. Als Kennzeichen kann man entweder den Schiffsnamen mit dem Heimat- hafen wählen oder die Nummer des Flaggenzertifikats. Unklar ist mir nur, wie das BSH zwischen Binnen- und Seeschiffen unter- scheidet. Belem |
#11
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Da geht´s imo nur drum, dass der Kran das Gewicht packt und seine maximale Hebeleistung nicht überschritten wird. Mir ist bekannt, dass Bootsgewichte in den unteren Bereichen, welche vom Kran gehändelt werden, sehr ungenau angezeigt werden. Dokumentieren wird dir imo ein Betreiber dein Bootsgewicht, am Kran gemessen, wohl kaum. BTW Eigentlich sind mir diese Möglichkeiten der Gewichtsmessung auch nur beim Travellift bekannt. |
#12
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Charly |
#13
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![]() Zitat:
per Post würde ich das auf keinen Fall mache! Wenn schon, dann persönlich, sonst fühlen die Leute vom WSA sich doch verar.... Ich war in Emden im WSA um unsere Nessie anzumelden, noch nie ein so nettes Amt mit so netten Leuten gesehen. Wir konnten uns unsere Kennzeichen aussuchen, der 2. Beamte hat von Monsterwellen in der Biskaya geschwärmt, fast hätten wir noch nen Tee bekommen. Also mit anderen Ämtern hat das Ganze dort nix zu tun!!! Kanalskipper
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#14
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![]() Zitat:
Vermessungsscheine stellt das BSH aus, soweit mir bekannt
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Boote fahren ist die teuerste, langsamste und unbequemste Art um von A nach B zu kommen, aber es macht umheimlich Spaß |
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