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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hi,
weis das wer so aus dem Stehgreif? In dem Bootsschein vom WSA ist ja Platz für 2 Motoren. Müssen denn wenn 2 Motoren eingetragen sind auch beide an dem Boot angebracht sein? oder kann ich wenn ich eben 2 Stück habe auch nur einen, welcher mir grade passt, dran hängen? |
#2
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Hallo
also ich denke, beide Maschinen sollten schon eingetragen sein, aber mit dem Vermerk, daß eine von beiden nur angebaut ist. Dann haste den Nachweis, daß beide Motore deine sind. ![]() Aber vielleicht hat dem Yachtverband oder wer deine Papiere macht, eine andere Auslegung dazu. Gruß aus Lehnitz ulacksen ![]()
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Holzboote sind nie dicht - und ihre Eigner auch nicht. |
#3
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Dieses Thema hatten wir schon.
Allerdings mit drei bis fünf Motoren. Alle müssen eingetragen werden.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#4
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ja ne schon klar dass der oder die motoren eingetragen sein müssen die am boot sind aber wie ists wenn ich 2 eingetragen habe aber nur einen davon tatsächlich am Boot habe?
und kann ich einem Motor in zwei verschiedenen Booten eingetragen haben? |
#5
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![]() Zitat:
Wichtig ist doch nur, das alles eingetragen ist.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#6
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Hallo Andreas,
ich habe schon mehrere Jahre 2 Motoren in meinem IBS eingetragen und bin schon 3 mal kontrolliert worden, gab bisher keine Probleme
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#7
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Hallo,
ich nutze EINEN Motor für ZWEI Boote, war sogar bei der Zulassung einfacher, ich meinte nur, ich nutze den Motor von Zulassung HD-C..... mit dem anderen Boot auch..... Wurde ohne weitere Eigentumsnachweise eingetragen. Gruß Michael |
#8
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Hallo,
das Eintragen eines oder mehr Motoren auf verschiedene Boote ist möglich und auch zulässig wenn der Eigentümer der Boote und der Motoren der selbe ist. In den Zuteilungen für Kleinfahrzeugkennzeichen werden ja eigentlich nur die Besitzverhältnisse für Boot in Verbindung mit den Motoren festgehalten. Bis dann |
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