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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 07.02.2012, 11:07
Ixam Ixam ist offline
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Standard Positionsbeleuchtung für kleines Sportboot (4,5m) - Zulassung?

Hallo und Servus alle Zusammen,

so langsam Blicke ich nicht mehr ganz durch. Nachdem ich jetzt mehrere Threads hier im Forum durchgelesen habe ist mir noch immer nicht 100%ig klar, welche Positionsleuchten ich jetzt an unser Motorboot anbauen darf - und welche nicht.
Gebraucht wird ein weißes Rundumlicht sowie zwei Seitenlichter (Stb. und Bb.) - soweit auch klar.
Schwierig wird's, wenn es um diese ominöse BSH-Zulassung geht. Wir sind mit dem Boot auf Binnengewässern genauso unterwegs wie an Küstengewässern, daher brauchen wir eine Beleuchtung, die Binnen und Küste verwendet werden darf.

Im Internet habe ich nun diese Leuchten hier gefunden: http://goo.gl/jJkVh
Die sind relativ günstig, und erfüllen Ihren Zweck - oder hat jemand Anmerkungen dazu?
Meine Frage ist jetzt, ob ich diese Lichter auch verwenden darf - die Leuchten mit BSH-Zulassung kosten ein vielfaches dieser Lampen, habe aber hier auch einen Thread gelesen, in dem etwas davon Stand, dass die BSH-Zulassungspflicht aufgehoben wurde?

Über eine kurze Info würde ich mich freuen! Sofern jemand auch noch ein paar gebrauchte Positionslichter herumliegen hat --> Bin dann auch an einem Kauf interessiert.

DANKE schonmal und viele Grüße, Max
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  #2  
Alt 07.02.2012, 17:52
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Standard

Moin,

die BSH-Zulassungspflicht wurde aufgehoben.

Das bedeutet aber nicht dass jede x-beliebige Funzel verwendet werden darf.

Die Leuchten können auch von einer anderen EU-Behörde zugelassen sein, die das BSH aber anerkennen muss.

Das normale CE-Zeichen reicht da nicht.

Die Du Dir da rausgesucht hast sind weder binnen noch buten zugelassen.
__________________
Gruss Vestus
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  #3  
Alt 07.02.2012, 19:32
Ixam Ixam ist offline
Ensign
 
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Hallo Vestus,

danke für deine Antwort - und warum gibt's die Leuchten dann? Ist ja auch dämlich, soll also heißen, dass ich die, die ich rausgesucht hab nicht anbauen darf?
Hat vielleicht jemand einen Vorschlag - also die günstigsten zugelassenen Positionsleuchten? Wenn ich doch die von mir rausgesuchten hinbaue - kontrolliert das überhaupt jemand?

Danke schonmal... VG Max
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  #4  
Alt 07.02.2012, 20:12
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vestus vestus ist offline
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Hi Max,

steht ja mit bei:

"Positionslaterne für Wasserfahrzeuge auf Binnengewässern, die nicht der Binnenschifffahrtsstraßenordnung unterliegen."

Der Fachhändler Deines Vertrauens verkauft auch in Länder in denen die Binnenschifffahrtsstraßenordnung keine Anwendung findet.

Der Beschixx lauert überall.

Schau mal in der Bucht, da gibt es manchmal Schnäppchen.
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Gruss Vestus
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  #5  
Alt 07.02.2012, 20:23
HansH HansH ist offline
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Auf der Ostsee wurden nicht nur die Leuchten, sondern sogar die Leuchtmittel (Birnen) auf Zulässigkeit überprüft. Die wollten sogar die Bescheinigungen für die Zulassung sehen.
Gruß
HansH
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  #6  
Alt 07.02.2012, 20:43
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Ixam Beitrag anzeigen
Wenn ich doch die von mir rausgesuchten hinbaue - kontrolliert das überhaupt jemand?

Danke schonmal... VG Max
Hallo Ixam,
mit den Kontrollen hat es zwar merklich nachgelassen, aber wirklich sicher bist du vor Kontrollen bist du natürlich nicht
da ist es besser ganz ohne Beleuchtung zu fahren

richtig schwierig wird es wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, da werden keine Gefangenen gemacht
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #7  
Alt 07.02.2012, 20:45
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Du darfst alle möglichen Leuchten anbauen, Du darfst sie aber in Deutschland nicht unbedingt benutzen.
Welche Leuchten auf Binnengewässern zugelassen sind und welche nicht weiß keiner so ganz genau. Um Einwänden vorzubeugen, was in Elwis steht ist eine Empfehlung, kein Gesetz! In der Binnenschiffahrtsstraßenordnung sowie in der Rhein-, Mosel- und Donauschiffahrtspolizeiverordnung habe ich zu den Leuchten nichts Näheres gefunden.
Auf Seeschiffahrtsstraßen und Seestraßen darfst Du nur Leuchten mit BSH-Zulassung benutzen.
Wenn Du sicherstellen kannst, daß Du nicht bei Nacht oder unsichtigem Wetter mit Deinem Boot unterwegs bist, brauchst Du keine Beleuchtung an Bord zu haben, bzw. die vorhandene Beleuchtung hat keinen Vorschriften zu genügen.
In zivilisierten Ländern wie z.B. Skandinavien, Niederlande oder Frankreich kannst Du die von Dir beschriebenen Leuchten ohne Probleme überall benutzen.
Ich setze natürlich voraus, daß die Abstrahlwinkel und die Farben dem internationalen Standard entsprechen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen

Geändert von huebi (08.02.2012 um 00:28 Uhr) Grund: Schreibfehler BGH ist falsch, BSH ist richtig und ich habe gepennt!
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  #8  
Alt 07.02.2012, 20:59
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Chaabo Chaabo ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
... Leuchten mit BGH-Zulassung ...




Auch wenn's jetzt wieder der Stich ins Wespennest ist ...

Seit über 35 Jahren in denen ich jetzt auf'm Wasser unterwegs bin, hat sich noch nie jemand für unsere US-Funzeln interessiert.

Und das ist auch gut so.

Aber Du kannst gerne Dein Boot mit diesen tollen backsteingroßen BSH-konformen Lampen "verschönern"!

Grüße,

David
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  #9  
Alt 07.02.2012, 21:11
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Zitat:
Zitat von Chaabo Beitrag anzeigen




Auch wenn's jetzt wieder der Stich ins Wespennest ist ...

Seit über 35 Jahren in denen ich jetzt auf'm Wasser unterwegs bin, hat sich noch nie jemand für unsere US-Funzeln interessiert.

Und das ist auch gut so.

Aber Du kannst gerne Dein Boot mit diesen tollen backsteingroßen BSH-konformen Lampen "verschönern"!

Grüße,

David
Ich habe nicht geschrieben, daß ich diese Leuchten haben muß, aber wenn ich sie benutzen muß, müssen sie den BSH-Vorschriften entsprechen. Und zwar nur auf den See- und Seeschiffahrtstraßen.
Ansonsten bin ich ganz Deiner Meinung.
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Geändert von huebi (08.02.2012 um 00:29 Uhr) Grund: Schreibfehler
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  #10  
Alt 07.02.2012, 21:38
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
..... müssen sie den BGH-Vorschriften entsprechen. ........
.... kann mir mal jemand "BGH" übersetzen?
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  #11  
Alt 07.02.2012, 21:53
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Also, ich habe schon selber erlebt, das die Waschpo Signallampen kontrolliert hat. Ich selber habe die wirklich gut sichtbaren LED-Positionslampen von
http://www.compass24.de/web/catalog/...uchten/4722202
Das war im letzten Jahr der beste Preis!
Leider fehlt dabei die 225 Grad Voraus. Wenn jemand da eine günstige LED-Lösung hat, immer her damit, uns fehlt sie noch!!
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Lasse den Passatwind in die Segel schießen.
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  #12  
Alt 07.02.2012, 21:53
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
...... Wenn Du sicherstellen kannst, daß Du nicht bei Nacht oder unsichtigem Wetter mit Deinem Boot unterwegs bist, brauchst Du keine Beleuchtung an Bord zu haben, bzw. die vorhandene Beleuchtung hat keinen Vorschriften zu genügen........
Da du das aber praktisch nie sicherstellen kannst (es sei denn du bist auf einem Baggersee unterwegs) ist diese Aussage falsch. Du hast jederzeit - also auch Tags - eine (auf Seeschiffahrtsstrassen BSH-)zugelassene Beleuchtung entsprechend der Bootsgrösse betriebsbereit mitzuführen und bei Bedarf zu benutzen. Das Bussgeld für nicht vorhandene / nicht vorschriftsmässige Beleuchtung liegt bei rund € 150,- +/-.

Falls es euch entgangen ist gibt es inzwischen auch BSH-zugelassene LED-Laternen, die nur rund 5cm hoch (Aquasignal) sind - also nix mit Backstein-groß!

Und warum überhaupt diese ganzen Vorschriften? Um die in der KVR vorgeschriebene Mindesttragweite sicherzustellen. Was nutzen ein paar gesparte Euronen wenn der Rudergänger eines Frachters eure Funzeln erst sehen kann wenn ihr schon unter dem Bug verschwunden seid.
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Gruss, Christian

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  #13  
Alt 07.02.2012, 21:55
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Hallo christian.k,
da ist vermutlich BSH gemeint
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  #14  
Alt 07.02.2012, 21:59
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Zitat:
Zitat von Jo-sch Beitrag anzeigen
.....Leider fehlt dabei die 225 Grad Voraus. Wenn jemand da eine günstige LED-Lösung hat, immer her damit, uns fehlt sie noch!!
Die leidige Mindesttragweite! Ich habe gerade einen Segler (>12 / <20m) auf LED umgerüstet. Die Seitenlaternen (2M Tragweite) kosten knapp € 100,-, das 225° Topplicht (3M Tragweite) aus der gleichen Serie fast das Doppelte. Bei einem Motorboot <12m könntest du auf ein 360° Topplicht ausweichen, dort reicht eine Tragweite von 2M.
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  #15  
Alt 07.02.2012, 21:59
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo christian.k,
da ist vermutlich BSH gemeint
Und ich dachte schon ich hätte was verpasst
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  #16  
Alt 07.02.2012, 22:24
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Tach zusammen
ich habe an meinem Boot diese hier verbaut: http://www.marblu.de/ECO-Line-Navi/L...-Eco-Line.html
Preis leistung war mir beim Kauf sehr sympatisch was ich allerdings erst bei der Monatge feststellte war das auf dem gehäuse eine rina Nummer drauf war, was bedeutet diese darf ich auch in D betreiben.
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Michael

Auf jedem Schiff, das schwimmt und schwabbelt, ist einer drauf, der dämlich sabbelt.
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  #17  
Alt 07.02.2012, 22:35
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@Ixam - mal doof gefragt - wie schnell ist den euer Böötchen?
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Gruss, Christian

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  #18  
Alt 08.02.2012, 00:37
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
Da du das aber praktisch nie sicherstellen kannst (es sei denn du bist auf einem Baggersee unterwegs) ist diese Aussage falsch. Du hast jederzeit - also auch Tags - eine (auf Seeschiffahrtsstrassen BSH-)zugelassene Beleuchtung entsprechend der Bootsgrösse betriebsbereit mitzuführen und bei Bedarf zu benutzen. Das Bussgeld für nicht vorhandene / nicht vorschriftsmässige Beleuchtung liegt bei rund € 150,- +/-.

Falls es euch entgangen ist gibt es inzwischen auch BSH-zugelassene LED-Laternen, die nur rund 5cm hoch (Aquasignal) sind - also nix mit Backstein-groß!

Und warum überhaupt diese ganzen Vorschriften? Um die in der KVR vorgeschriebene Mindesttragweite sicherzustellen. Was nutzen ein paar gesparte Euronen wenn der Rudergänger eines Frachters eure Funzeln erst sehen kann wenn ihr schon unter dem Bug verschwunden seid.
Was ich sicherstellen kann und was nicht, mußt Du schon mir überlassen!
Ich habe nur Vorschriften interpretiert, daraus muß niemand für sich selbst entsprechende Schlüsse ziehen, noch sind wir alle für uns und unser Tun selbst verantwortlich! Und ich wünsche mir, daß das auch so bleibt. Der fett markierte Teil Deines Beitrags ist so nicht richtig. Ich muß nicht grundsätzlich eine Beleuchtung mitführen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #19  
Alt 08.02.2012, 06:32
billi billi ist offline
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hier die Richtlinei für die Beleuchtung binnen.
Für euch interressant
Seite 9 Artikel 15

somit dürfte die Diskusion was man benötigt wohl beendet sein.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Vorschriften Lichterfarbe.pdf (240,3 KB, 1286x aufgerufen)
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  #20  
Alt 08.02.2012, 06:38
ThomasW ThomasW ist offline
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
...Du hast jederzeit - also auch Tags - eine (auf Seeschiffahrtsstrassen BSH-)zugelassene Beleuchtung entsprechend der Bootsgrösse betriebsbereit mitzuführen ...
Ich bin da anderer Meinung (was nicht Wissen bedeutet), kannst mir bitte zeigen, wo das steht - Danke.

Zitat:
Zitat von Inkarho Beitrag anzeigen
...eine rina Nummer drauf war, was bedeutet diese darf ich auch in D betreiben.
Die in dem Beitrag genannten sind ja wirklich günstig - nur, dürfen die wirklich in D benutzt werden, d.h. sind die auch vom BSH anerkannt?
__________________
Gruß Thomas

Meine Baustelle: Renovierung Shetland 536
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  #21  
Alt 08.02.2012, 06:45
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von ThomasW Beitrag anzeigen
Die in dem Beitrag genannten sind ja wirklich günstig - nur, dürfen die wirklich in D benutzt werden, d.h. sind die auch vom BSH anerkannt?
Wie ich schon vorher geschrieben habe müssen sie nicht von der BSH geprüft oder annerkannt sein sie müssen von einer Europäischen Behörde zugelassen sein.
In der Beschreibung steht ja Zulassung International. Darauf würde ich den Verkäufer festnageln.
Entweder mal Anrufen oder einfahc bestellen. Wenn kein Ankersymbol drauf ist kann man sie Binnen eigentlich vergessen.
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  #22  
Alt 08.02.2012, 10:43
Benutzerbild von Jo-sch
Jo-sch Jo-sch ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von Inkarho Beitrag anzeigen
Tach zusammen
ich habe an meinem Boot diese hier verbaut: http://www.marblu.de/ECO-Line-Navi/L...-Eco-Line.html
Preis Leistung war mir beim Kauf sehr sympatisch was ich allerdings erst bei der Montage feststellte war das auf dem Gehäuse eine rina Nummer drauf war, was bedeutet diese darf ich auch in D betreiben.
Vom Preis her sind die bei Compass24 nur geringfügig teurer und BSH zugelassen. Wie gesagt, fehlt mir da 225Grad voraus.
@ christian.k, da ich das Licht etwas höher als Stehhöhe voraus montieren möchte, würde ich bei Dunkelheit immer in eine Rundumleuchte hineinsehen.
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  #23  
Alt 08.02.2012, 15:35
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Lieutenant
 
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Schaut doch mal auf folgenden Artikel:
http://www.boote-magazin.de/test_tec...el/a23677.html
Da ist unten eine schöne Tabelle abgedruckt, wo auch RINA aufgeführt ist.
Ich habe diesbezüglich auch schon bei unserer WSP angefragt, die sich vornehm zurück gehalten hat mit verbindlichen Aussagen. Im Falle einer Kontrolle kommt man sicher schnell in Bedrängnis, wenn man keine entsprechende Zulassung oder ein Äquivalent nachweisen kann. Die WSP hat mir empfohlen, direkt beim BSH mit der entsprechenden Lampe anzufragen. Die können einem da direkt Auskunft geben. Prinzipiell wurde hier schon korrekt gesagt:
Prinzipiell brauche ich keine Beleuchtung, wenn ich nicht im dunkeln fahre. Verbaue ich allerdings welche, dann muss sie zugelassen sein, inkl. dem verwendeten Leuchtmittel. Ich würde vor dem Kauf einfach per Mail beim BSH nachfragen, dann hat man doch Ruhe und ein "Beweismittel".

Grüße,
Dirk
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  #24  
Alt 08.02.2012, 21:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
somit dürfte die Diskusion was man benötigt wohl beendet sein.
Du meinst das hier:
Die zugelassenen Signalleuchten, Optiken und Lichtquellen müssen wie folgt gekennzeichnet sein:
(hier steht das Anker-Symbol) . X . JJ . nnn
Dabei bedeutet „ „ das Zulassungszeichen,
„X“ der Staat, in dem die Zulassung erteilt wurde:
B Belgien
CH Schweiz
D Bundesrepublik Deutschland
F Frankreich
N Niederlande
L Luxemburg
„JJ“ die zwei letzten Ziffern des Zulassungsjahres und
„nnn“ eine Zulassungsnummer, die die Prüfbehörde erteilt hat.

2. Die Kennzeichnung muss gut lesbar und dauerhaft angebracht sein

Dem Text nach betrifft das nur den Rhein, trotzdem bist du mit dem Anker - zumindest binnen - auf der sicheren Seite.
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Gruss, Christian

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  #25  
Alt 08.02.2012, 21:23
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Was ich sicherstellen kann und was nicht, mußt Du schon mir überlassen!.
Überlasse ich dir auch, aber der Standpunkt der Entenpolizei ist einfach: Rechne mit dem Unerwarteten! Auch wenn du vor hast vor Einbruch der Dunkelheit wieder im Hafen zu sein könnte dich bei schönsten Sonnenschein ein Sandsturm überraschen, oder ein Tanker in Brand geraten etc, etc. Dinge auf die du keinen Einfluss hast.
Du brauchst ja das Verwarnungsgeld nicht annehmen, aber wenn dich in dieser Situation ein Grosser überläuft wird es für deine Hintebliebenen schwierig die Ansprüche bei der Versicherung durchzusetzen.
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Gruss, Christian

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