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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ein Verein nutzt für einen Hafenzugang schon etliche Jahre einen Weg der über ein privates Grundstück führt. Das ist vom Besitzer seinerzeit gestattet worden.( mündliche Vereinbahrung) Kein Eintrag im Grundbuch, in keiner Flurkarte als Weg ausgewiesen. Jetzt Besitzerwechsel durch Verkauf. Muß der neue Besitzer weiterhin den Zugang gewähren ?? Bitte keine Vermutungen anstellen, denn die habe ich schon zu Hauf bekommen. Eventuell gibt es ja hier einen Tipp auf juristisch korrekter Basis. Vielen Dank vorab
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799 |
#2
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ich hätte fast im Herbst ein Häuschen erstanden ... dort wär durch "mein" Grundstück der Versorgungsweg von 3 anderen Häusern gewesen.
Die Herren hatten sich damals geeignigt die eigentliche Straße zum Blumenbeet zu verschönern, und den Trampelpfad als Straße zu nutzen. Aus Kostengründen wurde nie eine Änderung im Grundbuch getätigt. Nach Absprache mit dem Makler wäre auch der neue Käufer (in diesem Falle ich) verpflichtet diesen Weg freizuhalten.
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#3
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............... ich sollte vielleicht noch erwähnen, daß es bei dem Hafengelände um ein nicht bebaubares Grundstück geht. Es gibt keinerlei Versorgungsleitungen usw. lediglich ein paar Bootstege und das wars denn auch.
Die Gemeinde hat übrigens auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet, weil kein öffentliches Interesse besteht.
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799 |
#4
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Hafenzufahrt weiß ich nicht, aber um eine Garage zu erreichen war mal
bei uns im Dorf eine "Streiterei" ![]() Wenn kein Eintragung des Wegerechts, heißt übrigens Grunddienstbarkeit, vorhanden ist, habt ihr keinen Anspruch auf die Nutzung der Zufahrt ![]() Das Ihr ein Notwegerecht (war damals der Fall) in Anspruch nehmen dürft, mag ich stark bezweifeln ![]() Mein Tipp, sprechende Menschen kann geholfen werden ![]() Das Gespräch suchen und sich gütig einigen ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#5
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![]() Zitat:
Es ist sogar, ja ich sage dazu mit erpresserischen Methoden, versucht worden. Das stieß natürlich keine Tür zum neuen Besitzer auf, sondern baute noch ein paar Riegel mehr an. War aus meiner Sicht auch nicht anders zu erwarten. Das Schlimme daran ist , daß ein Teil der eigenen Leute, siegesgwiss ohne juristische Kenntnis unter dem Motto: "das geht schon alles seinen sozialistischen Gang ", noch mit geschoben haben. Jetzt steckt die Karre im Dreck und die ..... ist am dampfen.
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799
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#6
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Ist sonst kein öffentlicher Zugang zum Grundstück vorhanden, ist bereits Euer Hafengrundstück illegal entstanden. Jedes Grundstück muss einen öffentlichen Zugang erhalten oder einen privaten, wenn dieser öffentlich gesichert ist (Grundbuch oder Baulast).
Nutzt ihr den besagten Weg nur, weil ein anderer Weg nicht so gut nutzbar ist, habt ihr keine Chance. Ist kein öffentlicher Zugang vorhanden, geht zum Gericht (Grundbuch) und beantragt (mit geeigneten Unterlagen bewaffnet) die Eintragung eines Notwegerechtes in das Grundbuch des zu überquerenden Grundstückes. Es wäre auch die Schilderung eines Szenarios mit Feuerwehrzugang usw. denkbar (hatten wir brennende Boote nicht erst...). Gewohnheitsrechte sind sehr unsicher, aber durchaus bei nachweisbarer Benutzung möglich (auf hoher See und vor deutschen Gerichten...). Dies sind nur Tipps, keine rechtliche Beratung. Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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#7
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.............. es hat noch nie eine öffentliche Zuwegung gegeben. Zugang ist eben nur über 2 angrenzende private Grundstücke möglich.
Gelände und Wasserfläche ist aber vom WSA gpachtet. Die Option das Hafengelände privat zu kaufen und dem Verein zu verpachten mit gesichertem Zugang wurde seinerzeit mehrheitlich von Mitgliedern abgelehnt. Begründung: Dann sind wir ja abhängig und können nicht machen was wir wollen. Ich nenne es Neid. Die Frage die sich diese Leute jetzt stellen müssen, sind wir jetzt nicht abhängig ![]() Ich denke jetzt ist es noch viel schlimmer. Es droht aus meiner Sicht das " AUS "
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799 Geändert von Peter. (03.02.2012 um 08:36 Uhr) |
#8
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![]() Zitat:
![]() Wenn kein öffentlicher Zugang vorhanden ist, dann ist das Hafengrundstück illegal entstanden. ... und nun kann ich zum Grundbuchamt gehen, um für dieses illegal entstandene Hafengrundstück ein Notwegrecht mir eintragen zu lassen. ![]() => ein Notwegrecht auf einem Grundstück, welches rechtsmäßig und vollkommen legal von einer Person erworben und bezahlt wurde, weil ja kein öffentlicher Zugang zu diesem illegal entstandenen Grundstück vorhanden ist. Welche Logik sind hier am Werke ![]() ![]()
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Wer nicht denken will, fliegt raus.
(Joseph Beuys, 1977) |
#9
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Gerade wenn es um diese begehungsrechte geht --
habe im grundbuch eines eingetragen- aber das grundstück zu dem das recht gehört, ist inzwischen auch meines -- kann ich denn das recht aus dem grundbuch löschen lassen ? es gibt noch einen zweiten weg, von oben her zum grundstück, der ist sogar auf landkarten aufgezeichnet und hat einen strassennamen, nur der dort bewirtschaftete landwirt hat ihn umgepflugt und bewirtschaftet ihn ist das wegerecht austragbar ? |
#10
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Das Gleiche hatten wir auch.... Notwegerecht eintragen usw war nicht möglich...wir mussten eine komplett neue Zufahrt zum Hafen bauen, bzw kaufen .... wenn der Weg nicht im Grundbuch eingetragen ist, habt Ihr keine Chance.... hier in NRW ist das so
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#11
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![]() Zitat:
...und der macht das nicht umsonst. Warum solltest du also. Wenn der Landwirt den Weg umackert, sollte das kein öffentlicher Weg sein sondern sein Eigentum/Pachtland, die Landkarte ist dazu wenig hilfreich. Bernd.
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#12
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![]() Zitat:
Wie willst du sonst auf dein Grundstück gelangen???? Bernd.
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#13
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Nee- der Weg ist offiziell, wird aber selten genutzt und von jahr zu jahr kürzer- sein Name war und ist "Stadtweg"...
der grund ist einfach, mein Grundstück wurde vor 80 Jahren zwischen den Geschwistern geteilt, da wurde zwischen den beiden Besitzern ein Begehungsrecht über mein Hausgrundstück im Grundbuch eingetragen. Um das Begehungsrecht zu umgehen, hab ich das Grundstück dazu gekauft. Aber- das gesamte Grundstück steht inzwischen im Bebauungsplan . Und ich möchte nicht , dass irgendwann wer durch mein Grundstück fahren muss- Problem : darauf sind 11 Euinfamilienhäuser geplant .... Die Erschließungskosten dürften für mich dann wohl nicht tragbar sein... Deswegen scheue ich den Weg zum Notar nicht. |
#14
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Auch ein mit "Stadtweg" benannter Weg kann in Privathand sein. Bernd.
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#15
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Man muß mit den Leuten vernünftig reden.....
Bei unserem Club war es ähnlich. Gelände gekauft vom Nachbarn, aber ohne Zugang. Zugang eigentlich nur über den Leinpfad, aber nicht mit Fahrzeugen möglich. Aber eine Zufahrt über Privatgelände - inoffizieller Feldweg. Beide Besitzer haben es geduldet, eine schriftliche Festlegung aber abgelehnt. "Vertraut ihr uns nicht?" Der eine hat uns jahrelang auch mit Strom und Wasser versorgt. Durch Veränderungen beim Nachbarn haben wir uns eine Zufahrt geschaffen - wurde toleriert bis das Gelände von einem Investor aufgekauft wurde - es brach Krieg aus ![]() ![]() Endergebnis: wir haben viel Geld in die Hand genommen, haben eine eigene Zufahrt und eigene Energieversorgung, einen gesicherten eigenen Kranplatz und Überfahrrechte für 300m Radweg - und immer noch ein gutes Verhältnis zu den alten Nachbarn. Klar, dass die zu Hafenfesten eingeladen werden und auch mal mitfahren dürfen ![]()
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Gruß Ewald |
#16
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![]() nee, das ist er nicht - der Bauer hat die gesamten Gartenanlagen die an den weg grenzten, gepachtet. die öffentl. zufahrt wird im moment nicht mehr gebraucht , das sind riesige felder geworden und stück für stück hat sich der bauer die meter einverleibt. ist hier ein großes problem denn da wurden schon einige berichte in den zeitungen darüber geschrieben. die landwirte argumentieren, dass diese im moment ungenutzten wege ihre pacht -oder eigenen felder durchschneiden und dieses ein arbeitsaufwandt währe ,immer am rand der wege zu stoppen... das land / gemeinden lassen sie (noch) gewähren , da diese wege eben im moment nicht benötigt werden, sie "kassieren" pacht dafür... ist schon ein öffentlicher weg- und auch als solches in der planung als obere zufahrt zu den grundstücken |
#17
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.......... das Grundstück gehört nicht dem Verein !! Meines Wissens ist die Zuwegung im Pachtvertrag mit dem WSA überhaupt nicht erwähnt.
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799 |
#18
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Es wird ja rund um die Häfen und Marinas fast alles als Naturschutzgebiete ausgezeichnet.... und somit, wenn die Vereine nicht aufpassen, haben sie nur noch ein Inseldasein. Der DMYV weist die Vereine schon lange darauf hin..... aber wenn diese das aussitzen.... selbst Schuld |
#19
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...wenn die Gemeinden den Weg verpachtet haben, ist der Weg nicht öffentlich gewidmet (fiskalisch), sonst wäre das nicht möglich. Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#20
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...dann liegt der Hund da begraben. Als Pächter könnt ihr nicht viel ausrichten, also auch kein Notwegerecht beantragen. Bernd.
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#21
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Kuddel- diese Wege führen ins Nichts - die wurden in der Ex DDR während der Landrevorm angelegt. Nun gibt es keine Kleinbauern mehr und der noch verbliebene Landwirt hat alle grundstücke um und neben dem Weg gepachtet- auch Teile meines Grundstückes. Die Gemeinde hat den Weg nach den letzten Gebäuden zum Feld / und Grasland bis zur Bebauung der Grundstücke dem Landwirt kostenpflichtig zur bewirtschaftung überlassen. Im mOment ist kein Anderer da , der einen Grund hätte , diesen unbefestigten Weg zu nutzen... Es ist schon ein vermerkter Weg, sowohl für später als auch in aktuellen Karten...wird halt von Jahr zu jahr schmaler oder wird ganz umgepflug.... |
#22
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Worum geht es in dem Thread jetzt eigentlich
![]() Problem oder um Wotan`s miteingebrachtes ?? Ich seh langsam nicht mehr so ganz durch, da jetzt auch noch die DDR mit ins Spiel kommt ! Da ist die Rechtslage doch wieder ganz was anderes, da Pachtverträge und ähnliches teilweise immer noch "Bestandsschutz" haben. Wäre also irgendwie gut, wenn man die beiden Problemfälle irgendwie trennen könnte, denn die Antworten gehen jetzt abwechselnd an Peter und dann wieder an Wotan ![]()
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#23
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Sorry-- halte mich zurück |
#24
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in NDS ist es nicht möglich etwas vom WSA zu Pachten wenn nicht der Zugang zum Grung / Ufer gewährleistet ist !! es wird eine schriftliche Erklärung z.B vom Campingplatzbesitzer oder Bauern gefordert ..
mal beim WSA nach fragen was denn in dem Pachtvertrag steht ..
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By Karsten
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