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  #1  
Alt 05.03.2005, 00:27
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Standard Trailer von Italien nach Deutschland überführen...

Moin!

Ich hätte mal wieder ein Problem...

Ich möchte einen unangemeldeten, aber straßentauglichen und TÜV-fälligen Trailer (samt Boot) von Italien nach Deutschland holen.

Nun ist natürlich ein Problem, dass ich kein Kennzeichen habe und auch keins bekomme, bis der Trailer durch den TÜV ist. Wäre es möglich, den Trailer mit einem Überführungskennzeichen nach Deutschland (über die Grenze) zu holen und dann hier gleich nach der Grenze zum TÜV zu fahren, oder gibt es in Italien soetwas wie einen Tüv, der hier in Dtld auch anerkannt wird? Wie funktioniert das? Mit dem deutschen Überführungskennzeichen darf ich ja nur in Deutschland fahren, oder nicht?

Bin ziemlich ratlos, vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Fair Winds,

Johannes
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  #2  
Alt 05.03.2005, 00:32
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Hab das beim ADAC gefunden:

Kurzeitkennzeichen im Ausland

Zitat:
Kurzzeitkennzeichen im Ausland

Rote (Händler-)Kennzeichen werden nach § 28 StVZO für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten von den Straßenverkehrsämtern ausgegeben. Unterschieden wurde dabei bisher zwischen

* Kennzeichen zur einmaligen Verwendung und
* Kennzeichen zur mehrmaligen Verwendung.

Letztere werden insbesondere zuverlässigen Händlern zu den vorbezeichneten Zwecken überlassen.

Zum 1.5.1998 wurde das rote Kennzeichen zur einmaligen Verwendung durch das sog. "Kurzzeitkennzeichen" ersetzt. Dieses Kennzeichen wird dem Kfz-Halter lediglich zugeteilt, jedoch nicht mehr ausgegeben. Der Halter muss sich das Kennzeichen nach diesen Angaben selbst bei einem Schilderhersteller fertigen lassen.

Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.


Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.

Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Die italienischen Stellen wurden bereits 1998 anlässlich der seinerzeitigen Einführung des Kurzzeitkennzeichens darüber informiert, dass diese Schilder die bisherigen roten Kennzeichen ersetzen.

Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.


In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.
Müsste also gehen ...
Gruß
JOchen
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  #3  
Alt 05.03.2005, 00:33
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Hallo Johannes,

ich weiß es zwar auch nicht aber ich würde erstmal sagen, das du mit einer Tageszulassung den Trailer von der deutschen Grenze bis zu dir fahren darfst. Wie das in Italien und Österreich ist weiß ich auch nicht.
Ich habe mal einen Trailer nach Kopenhagen verkauft. Bis zur Grenze hab ich den Trailer gebracht, vor der Fähre hat der Däne dann ein dänisches Kennzeichen angeschraubt. Einen TÜV Nachweis hatte er ja vorher auch nicht weil er die Papiere von mir ja erst an der Grenze bekam.

Mal sehen ob hier jemand was genaueres sagen kann...
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  #4  
Alt 05.03.2005, 00:34
VirginWood
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ups...da war der Jochen schneller...ist schon spät...da läßt meine Reaktionszeit nach
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  #5  
Alt 05.03.2005, 00:40
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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und das alles nachts um halb zwei
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  #6  
Alt 05.03.2005, 08:03
Robert Robert ist offline
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schon mal überlegt sich einen Autotransporthänger zu leihen???

Die gibt es am Wochenende oft zu günstigen Preisen von einem Händler, weil er am Wochenende nicht gebraucht wird. Damit gehst du Allen aus dem Weg. Boot inkl. Trailer drauf, dann noch ein paar ordentliche Gurte und es kann losgehen.


Robert
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  #7  
Alt 05.03.2005, 08:52
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Moin
Beim Autoanhänger aufpassen!
Meistens steht die Bootshängerachse nur so gerade auf der Hinterkante des Autohängers. Dadurch ist der Schwerpunkt zu weit hinten und es gibt eine absolute Eierfahrt.
Der Kugelkopf- Achsabstand ist beim Bootshänger größer!!
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Gruß
Feddo

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  #8  
Alt 05.03.2005, 08:53
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Zitat:
Zitat von Robert
schon mal überlegt sich einen Autotransporthänger zu leihen???

Die gibt es am Wochenende oft zu günstigen Preisen von einem Händler, weil er am Wochenende nicht gebraucht wird. Damit gehst du Allen aus dem Weg. Boot inkl. Trailer drauf, dann noch ein paar ordentliche Gurte und es kann losgehen.


Robert
mit Autotransportanhängern habe ich aber schlechte Erfahrungen gemacht. Habe das Boot samt Trailer mit dem Autoanhänger 2 mal gefahren möchte ich nie mehr machen. Erstmal war das Boot zu lang d.h. ich kriegte die Achse von Trailer nicht auf die höhe des Autoanhängers d.h. Stützlast = 0 oder sogar im Minus bereich ging mit Frontantrieb einigermaßen noch. Dann war aber das fahrverhalten grausam. Über 50 ging garnicht da die ganze Sache dermaßen zu schwanken begann. Für eine Kurze Strecke geht das aber nicht für so eine lange Strecke von Italien nach hier würde ich nicht machen.
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gruß, Christoph
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  #9  
Alt 05.03.2005, 10:44
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Volker Volker ist offline
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Nur mal ne Frage: kann man den Trailer samt Boot dann nicht anders herum draufstellen? dann wäre der Schwerpunkt doch näher der Kupplung?

Oder habe ich da einen Denkfehler?

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #10  
Alt 05.03.2005, 11:50
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Zitat:
Zitat von Volker
Nur mal ne Frage: kann man den Trailer samt Boot dann nicht anders herum draufstellen? dann wäre der Schwerpunkt doch näher der Kupplung?

Oder habe ich da einen Denkfehler?

Volker
andersherum ging garnicht da war der überhang noch größer. Das Problem ist das du bei den normalen anhängern einfach nicht den Kiel über die höhe der Achse des Autoanhängers bekommt weil das Boot (so war es bei mir zumindest) zu lang war und das Auto berührte.
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gruß, Christoph
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  #11  
Alt 05.03.2005, 12:21
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Hallo Johannes,

wäre es nicht sinnvoll hier: http://www.botschaft-italien.de/ anzurufen.

Du kannst dich ja auf das Posting von Jochen/Sonnensegler beziehen. Dann

wäre mit einem Anruf in Bella Italia alles geklärt. Dann wüsstest du ob du nur

mit den Kennzeichen oder mit mehr Equipment nach Italien fahren müsstest.

Hast du eventuell auch mal daran gedacht das Boot und den Anhänger als

Rückfracht von Italien mitbringen zu lassen. Mir sind in letzter Zeit viele

Bootstransporte in Richtung Italien aufgefallen.


Gruß

Peter


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  #12  
Alt 05.03.2005, 12:57
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Waaahnsinn!!!

Vielen Dank für die vielen Infos! Dann ist es ja im Prinzip möglich, mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen via Österreich (um die schweiz zu umfahren...) nach Hause zu fahren!

Im Yacht-Forum hat mir einer den Tipp gegeben, dass es in Mailand einen deutschen Tüv, einen Ableger des Tüv-Rheinland, gibt, die auch deutsch sprechen!

Aber letztlich werd ich mich doch ncohmal bei der Botschaft erkundigen, das wird das sicherste sein!

DAAAAAANKE euch allen!

Fair Winds,

Johannes
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  #13  
Alt 06.03.2005, 18:46
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Standard Re: Trailer von Italien nach Deutschland überführen...

Zitat:
Zitat von sy-biskaya
Moin!

Ich hätte mal wieder ein Problem...

Ich möchte einen unangemeldeten, aber straßentauglichen und TÜV-fälligen Trailer (samt Boot) von Italien nach Deutschland holen.

Nun ist natürlich ein Problem, dass ich kein Kennzeichen habe und auch keins bekomme, bis der Trailer durch den TÜV ist. Wäre es möglich, den Trailer mit einem Überführungskennzeichen nach Deutschland (über die Grenze) zu holen und dann hier gleich nach der Grenze zum TÜV zu fahren, oder gibt es in Italien soetwas wie einen Tüv, der hier in Dtld auch anerkannt wird? Wie funktioniert das? Mit dem deutschen Überführungskennzeichen darf ich ja nur in Deutschland fahren, oder nicht?

Bin ziemlich ratlos, vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Fair Winds,

Johannes
Hallo
Du kannst den Anhänger in Italien mit einem Österreichischen Blauen Kennzeichen abholen und nach Hause fahren.
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter.
Gruß Herbert
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