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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Guten Abend ,
Ich habe da auch mal ne frage , Ich habe hier einen Kaufvertrag dessen Text lautet so " Kaufvertrag für ein Gebrauchtboot Vermittelt durch Firma xy ,Adresse.......... Verkäufer: die Firma xy Käufer :ich Dann die Daten und so das übliche Anzahlung usw... Jetzt habe ich den Rest bis auf 10%bezahlt und Rest bei Übergabe wenn alles ok. Mir wurde jetzt die Rechnung zugeschickt ,dort steht wir verkaufen ihnen im kundenauftrag von Herrn sowieso ............. Zu Anfang war nie die rede vom in Kundenauftrag Meine frage kaufe ich jetzt vom Händler oder im kundenauftrag? __________________ Verheiratete Männer leben nicht länger,es kommt ihnen nur länger vor ! Gruss Malte
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How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]() |
#2
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Hallo !
Ich würde sagen im Kundenauftrag,als NIX Garantie ! MfG Michael
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#3
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Der Verkauf im Kundenauftrag hat den Sinn das der Händler keine Gewährleistung übernehmen muß.
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Gruß Rüdiger |
#4
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![]() Zitat:
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#5
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Hallo !
Wobai man dies Zitat:
Entweder Vermittler oder Verkäufer !? ![]() MfG Michael
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#6
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Warum das ein Händler macht ist mir schon klar ,nur war mein Wissensstand das dass boot Inzahlung genommen wurde !
Ich mache mir keine Gedanken ums boot da ist die Technik schon io ! Ist nur Interesse ,und ja es beruhigt auch!! ![]()
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How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]() |
#7
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![]() Zitat:
Das wäre natürlich prima!
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How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]() |
#8
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Hallo !
Naja' mag ja sein wenn Du dann noch den Kaufvertrag vom Vorbesitzer bekommst wo drinn steht das der Händler das Boot inzahlung nimmt ist alles i,O. MfG Michael
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#9
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Und das mit dem vermittelt durch,steht fest im Vordruck !
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How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]() |
#10
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Also Inzahlungnahme ist wirklich was anderes.
Ich finde es unseriös, wenn man diese Modalitäten verschweigt. Macht keinen guten Eindruck.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#11
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Hallo !
Versuchen kann man es ja ! ![]() Wenn Du belgen kannst das DEin Verkäufer das Boot aufgekauft/inzahlung genommen hat, solltest Du im Fall der Fälle auch mit Garatieansprüchen durch kommen. MfG Michael
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#12
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![]() Zitat:
Das finde ich auch, man muss aber auch beide Seiten sehen ! ![]() MfG Michael
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#13
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Vermutlich ist die Inzahlungname nur ein Agenturvertrag und kein Ankauf. Insofern bleibt der Verkäufer Eigentümer. Dann hat der Händler Vollmacht und tritt als Verkäufer auf. Aber im Kleingedruckten steht dann auch etwas von "Vermittler"
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#14
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Ich habe ja auch noch kein Streitfall mit ihm oder so ,denke auch nicht das es was geben wird, weil zu gut bekannt im bekanntenkreis aber der Teufel ist ja bekanntlich ein eichhörnchen.
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How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]() |
#15
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(müsste ich den Unterschied als Laie kennen?)
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How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]() |
#16
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die Frage ist doch, was sonst noch so Schönes im Verttrag steht. Bei dem Brocken, den du nur hingeworfen hast, ist das sicher nicht eindeutig.
Grundsätzlich verpflichtet sich ja der Verkäufer dazu, dir Eigentum am Vertragsgegenstand zu verschaffen. Das scheint ja wohl zu klappen. ![]()
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#17
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Neben dem evtl. Gewährleistungsverlust gilt es auch zu berücksichtigen,
dass beim Vermittlungsvertrag keine Differenzbesteuerung anfällt. Je nach Kaufsumme kann das für den Käufer eine nette Summe der Ersparnis sein. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#18
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Im Kaufvertrag steht doch FIRMA XY als Verkäufer:
Dementsprechend müsste dann auch die Firma für Gewährleistungsansprüche gradestehen. Oder habe ich da jetzt was verkehrtes im Hinterkopf?
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....und immer eine handbreit... Kai ![]() --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#19
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Die Klärung scheint mir hier auch in Bezug auf "verkauft durch" und "vermittelt durch" sehr wichtig zu sein.
Einen Juristen drüber gucken lassen sollte nicht die Welt kosten. Gruß Jan
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Immer auf der richtigen Seite des Strandes bleiben!
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#20
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Schaut euch mal den Link an:
Gewährleistung auch bei Verkauf im Kundenauftrag !! http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewa...-__f91328.html |
#21
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![]() Zitat:
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#22
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![]() Zitat:
Vielmehr erklärt der RA dieses... Zitat:
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
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