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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin Leute!
Evtl. kennt sich ja jemand damit aus?? Folgendes: Wir sind in unsere Wohnung Anfang September eingezogen. Vor uns wohnte wohl schon länger niemand mehr in dieser Wohnung. Trotzem ist sie frisch renoviert gewesen. Wir wohnen ganz oben (3. Stock). Wir zahlen monatlich 80Euro Heizungskosten, und 3,25Euro Instandhaltungskosten für die Heizung und den Warmwasser-Durchlaufherhitzer. Mitte Oktober wurde die Heizung eingeschaltet. Jedoch waren sämtliche Heizkörper schon vorher leer, nur Luft drinne! Dauerte mehrere Minuten pro Heizkörper bis da wieder Wasser kam... Vermieter angerufen, wir sollen die Heizkörper entlüften. Gemacht - getan, und siehe da: Heizung wird heiß, so wie man es erwartet. Schon am nächsten Tag jedoch wieder kalt im Wohnzimmer -> Luft in der Heizung. Wieder entüftet mit der Folge- kein Druck mehr, zu wenig Wasser auf der Heizung. Vermieter angerufen, der hat wieder Wasser aufgefüllt. Mittlerweile wiederholt sich das jedes Wochenende. Den Heizkörper im Wohnzimmer eigentlich jeden zweiten Tag. Sprich: Heizung wird kalt, trotz Stufe 5. Entlüften, wieder warm. Jede zweite Woche, nach zwei mal komplett Entlüften, Heizung leer, kein Druck mehr. Ist aktuell auch wieder so, Wohnzimmer wird wieder kalt... Habe den Vermieter mittlerweile 3mal angerufen und ihm den Sachverhalt dargelegt, auch mit "gutem Zusprechen", wir wollen ja nicht bei -10°C ohne Heizung hier sitzen. "Jaja, er kümmert sich drum, schickt einen Techniker.." Bis heute nichts passiert. Er ist jedes mal überrascht, erstaunt wie es sein kann dass die Heizung kalt ist......... Nun meine Frage: Was tun? Unser Verhältnis ist eigentlich noch sehr gut, bis auf die Heizungssache. Darf ich einen Techniker bestellen, auf Vermieters Kosten (mit Vorwarnung)?? Oder was meint ihr?? Ich hab eigentlich keine Lust, die teilweise sehr unzugänglichen Heizkörper alle 5 Tage entlüften zu müssen... mal abgesehen davon, dass sie danach idR sowiso wegen fehlenden Drucks kalt sind... Unsere Nachbarn unter uns haben übrigens KEINE Probleme damit! KEINE Luft im System, selbst über die Sommerpause. Na denn, frohes Weihnachtsfest ![]() LG Jan
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." ![]() |
#2
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Die Luft sammelt sich immer in der obersten Wohnung.
Selber einen Techniker bestellen würde ich nicht. Besser dem Vermieter Druck machen. Mietkürzung kann man androhen, ich würde aber immer zuerst den kooperativen Weg versuchen.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#3
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Richtig.
Ich wollte auch zunächst den "humanen" Weg nehmen. Jedoch scheint er ja auf mündliche Absprachen nicht zu reagieren. Als nächstes dann eine schriftliche Bitte? Mir ist schon klar, dass sich die Luft immer "oben" sammelt, doch ist es echt viel! Es ist doch nicht normal, dass ich meinen Wohnzimmerheizkörper jeden zweiten Morgen entlüften muss, damit er überhaupt warm wird... LG Jan
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." ![]() |
#4
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Da ist wohl das System nicht druckdicht.
Schon aus Eigeninteresse sollte Dein Vermieter dringend schauen, wohin das Wasser verschwindet. Dort wo es austritt, entsteht Schaden.
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#5
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![]() Zitat:
Er hat seit Oktober gefühlte 20mal Wasser nachgefüllt.. Ich frag mich schon seit längerem wo das alles hingeht.. ![]()
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." ![]() |
#6
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Ich habe selbst 5 Wohnungen vermietet....
Die Überprüfung bzw. Reparatur der Heizung ist eindeutig Vermietersache, besonders wo Du auch noch für die Instandhaltung zahlst. |
#7
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Ich würde als erstes schriftlich, Einwurfeinschreiben den Sachverhalt (auch die Häufigkeit) darlegen und mit Blick auf die Feiertage auf eine schnelle Reparatur drängen. Aber immer freundlich bleiben.
Bisschen jammern ist erlaubt. damit bist du beweistechnisch schon mal im Vorteil, wenn er sich doch nicht bewegt. Aus technischer Sicht tippe ich auf einen defekten Druckausgleichbehälter (exakter Name hab ich vergessen). Oder unwahrscheinlicher auf eine undichte Stelle im Rohrsystem. dann müsste Wasser verloren gehen. Beides kann auch ein Techniker nicht schnell mal so lösen. es wird auf 2 Termine rauslaufen: 1. Diagnose 2. Reparatur Dazwischen liegt ggf. die Zeit für die Ersatzteilbestellung.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#8
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Kleinreparaturen in der Wohnung bis 200,-€ pro Jahr hat der Mieter zu tragen.
Wenn sich die Heizung nicht in Deiner Wohnung befindet, wird es natürlich komplizierter. Ich würde den Vermieter nur _sehr_ ungern übergehen.
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Gruß Ingo |
#9
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Hallo Jan,
das hört sich stark nach einem defekten Ausdehnungsgefäß an. Wenn die Membrane geplatzt ist, dann ist das Gefäß komplett gefüllt und kann die Volumenänderung des Heizungswassers nicht mehr aufnehmen. Jedesmal beim Aufheizen wird somit Wasser aus dem Sicherheitsventil gedrückt und beim Abkühlen zieht sich eventuell von irgendwoher wieder Luft in die Anlage. Auch beim Nachfüllen bringt man oft etwas Luft mit ins System. Falls du in den Heizungsraum kommst, kannst du ja mal das Ausdehnungsgefäß abklopfen (sollte sich nur ungefähr bis zur Hälfte gefüllt anhören) und schauen, ob es beim Heizbetrieb aus dem Ablauf des Sicherheitsventils tropft. Gruß, Frank
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#10
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![]() Zitat:
Bis zu 75 Euro pro Monat...jedoch nicht mehr als 8% der Jahreskaltmiete !! Geändert von dagmarg (19.12.2011 um 13:43 Uhr) |
#11
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Ausgleichsbehälter wohl im Eimer......und man kann automatische Entlüfter anbauen!
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]() |
#12
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Meine Tochter hat das gleiche Problem.Allerdings nur mit der Wohnzimmer-Heizung.
Es war ein Techniker da,der meinte das Ventil muss höher.Hat er auch gemacht aber das Problem ist dadurch nicht gelöst worden ![]()
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Gruß Andrea ![]() |
#13
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Kleinreparaturen werden zwar meist im Mietvertrag zu Kosten des Mieters vereinbart aber es kommt immer auf den Einzelfall an, es muss im Vertrag stehen. Typische Kosten für Einzelfälle, die noch KLEINreparaturen sind beziffern Gerichte auch eher niedriger, ca. 80 - 100 €. (können aber über's jahr öfter anfallen) Und es müssen Dinge sein, die dem "häufigen Zugriff" des Mieters unterliegen, was bei einer Heizungsanlage in einem Mehrfamilienhaus wohl eher nicht der Fall ist.
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vg Sascha |
#14
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Moin!
Danke für eure Antworten. Also wir haben eine Zentralheizung im Keller, die mit Heizöl ( ![]() Ich komme auch an die Heizung an, nicht sehr vertrauenserweckend das Teil, riecht auch leicht nach Öl daunten... ![]() Werd mal am Ausgleichsbehälter klopfen - würde ja vom Sachverhalt her passen. Ich werde heute noch einmal versuchen mit dem Vermieter telefonisch etwas zu vereinbaren, ihn darauf drängen noch einen Termin zur Diagnose VOR Weihnachten zu schaffen. Wenn bis nach den Weihnachtstagen dann wieder nix passiert gibts ein Schreiben mit genauem "Schadensbild". Hab selber ein wenig gegooglelt und so wie ich das gelesen habe ist es eine Instandsetzung der Heizung, und diese Kosten kann man (so wie ich es gelesen habe..) nicht auf den Mieter abtreten!! Mal abgesehen davon ist es ja eine Zentralheizung. Wenn da Kosten anfallen WÜRDEN, müssten es ja alle Parteien bezahlen. LG Jan
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." ![]() |
#15
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Sofern die Heizung nicht in der Wohnung des Mieters installiert ist und diesem nicht gehört, ist die Heizungskiste die Sache des Vermieters.
Wie schon beschrieben gibt es meist drei Ursachen für den fehlenden Druck. Ein kaputtes Ausdehungefäß kann man sehr schnell erkennen. Eine Leckage bei dem hohen Druckverlust auch. Es könnte auch sein, dass der Kessel gerissen ist und darüber abgeblasen wird. Dann wird die Reparatur richtig teuer. Aber das wäre dann nicht dein Problem. Diese Ursache vermute ich bei dir eher. Die Kleinreparaturpauschale ist für Lichtschalter und Wasserhähne, etc., gedacht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#16
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Irgendwo muß das Wasser trotzdem bleiben? Wenn es nur das Ausdehnungsgefäß/das Sicherheitsventil ist dann bezahlen die Mieter nur das Wasser und Abwasser auf den Wasserverlust der Heizung
![]() Bei uns war mal das Kinderzimmer geflutet. Kommentar der Vermieterin: Hab mich schon gefragt wo das Wasser bleibt daß ich seit Tagen auf die Heizung auffülle ![]() |
#17
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Ich empfehle dir das Ausdehnungsgefäß zu überprüfen, ist wahrscheinlich defekt.
Automatische Entlüfter würd ich nicht einbauen, da beim Entlüften auch minimal Wasser mitkommt .
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität ![]() |
#18
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Moin!
Also mein Vermieter war gerade mal wieder total überrascht, dass die Heizung immernoch nicht richtig heizt!! Komisch, wenn man auch nichts dagegen tut... Er will morgen PinkePank anrufen, damit noch was vor Weihnachten passiert. Schon lustig, genau das hab ich vor 2 Wochen schonmal gehört... Hab ihm auch gesagt, dass es evtl. das Ausdehnungsgefäß ist.. Nunja, mal schauen. LG Jan
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." ![]() |
#19
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Meine Empfehlung:
Kauf Dir schnellstens einen Petroleumofen für diese Notfälle ! Wir haben so ein Ding und heizen morgens schnell damit auf, weil wir dann die Heizkörper wegen 2 Stunden nicht hochdrehen müssen. Solltest Du eine Lieferadresse brauchen helfe ich Dir gerne !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#20
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![]() Zitat:
Der Vermieter ist generell für die Instandhaltung der Wohnsache verantwortlich. (Miet-)Vertraglich darf er in sehr engen Grenzen diese Instandhaltungspflicht auf den Mieter abwälzen. Dies betrifft in der Regel Wohnungsrenovierungen und Bagatellreparaturen. Wenn dazu nix im Mietvertrag steht, ist auch nix. Wenn was im Mietvertrag steht, ist immer noch zu prüfen, inwieweit das auch zulässig ist. Während der Heizperiode ist eine defekte Heizung 100%-Mietminderungsfähig. Bei Verhärtung der Fronten, die man erstmal vermeiden sollte, ist Rechtsrat unabdingbar. Gruß Michael |
#21
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Vertraglich steht bei uns nichts wirklich drin, was der Mieter übernehmen muss.
Das einzige was mir aufgefallen ist, dass gegebene Deffekte an Heizung / des Mietgegenstands unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen sind. Heute morgen unsern Vermieter in der Eingangstür getroffen, er wollte gerade nachhause um PinkePank anzurufen ... ![]() Aaaachsooooo..... ![]() Na dann warten wir bis morgen mal ab, ich glaub ich setz das Schreiben schonmal auf....... ![]()
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#22
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Mal meine Gedanken dazu.
Erstmal hat der Mieter im Heizungsraum nichts verloren, was in diesem Fall mal Grundsätzlich gut ist denn man kann das Problem melden mündlich/ schriftlich und hat eigentlich den längeren Hebel. Ich persönlich würde spätestens morgen schriftlich auf den Missstand hinweisen sofern keine Firma beauftragt wurde, und eine Frist setzen. Sollte diese Frist verstreichen würde ich einen zweiten Brief aufsetzen mit einer weiteren Frist und der Androhung nach Ablauf dieser Frist den Geldhahn abzudrehen. Wieviel Du jedoch genau mindern darfst, da solltest Du Dich nochmal schlau machen, das weiss ich nicht. Zudem ist es ziemlich Fragwürdig pauschal für die Heizungsinstandhaltung einen Betrag in den Nebenkosten zu verlangen. |
#23
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Ich kann deine Gedanken nachvollziehen.
Im Heizungsraum war ich bisher nur einmal, um überhaupt einmal de Heizung zu sehen, wo sie ist usw. Wenn der Vermieter sich weiter so "dumm" stellt, werde ich ziemlich genau so vorgehen. Die Wartungspauschale schließt auch unseren Durchlauferhitzer für Warmwasser ein. Hier weigert sich der Vermieter auch den von Anfang an deffekten Temperaturregler zu reparieren.. "sei ja nicht nötig die Temperatur einzustellen wenn es warm genug ist" ... Nunja.
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." ![]() |
#24
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Dann würde ich diese Instandhaltung gleich mal aufkündigen, weil m.E. nicht zulässig und zweitens ist dieses Geld offensichtlich nicht Zweckgebunden.
Den friedlichen Weg bist ja schon lange genug gegangen, irgendwann kann man mit Nachdruck etwas bestimmter werden. Ich habe mir vor 2 jahren eine Wohnung gekauft, weil ich keine Lust mehr hatte auf diese Geldrausziehmentalität der hiesigen Vermieter. In unserer jetzigen WEG sind aber auch welche, die nur Vermieten und selbstverständlich nur da investieren wollen, wo es auch tatsächlich einen Nutzen hat. So wurde Beispielsweise eine Solarthemieanlage für Warmwasser aus kostengründen verweigert, obwohl das Dach prädestiniert wäre, weil Süd und keine Abschattung und dazu noch 300m². Aber da spart sich ja nur der Mieter. Obwohl sich das soweit ich weiss als energetische Sanierung teilweise auf die Kaltmiete umlegen lässt. |
#25
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Hallo zusammen,
in der Wohnung müssen mindestens 20 Grad Celsius erreicht werden können (es gibt auch Urteile in denen davon ausgegangen wird das es die Möglichkeit geben muss, bei voller Beheizung 22 Grad Celsius zu erreichen), ansonsten kannst Du die Miete erheblich/voll mindern. Das gilt jedoch nur für die Nettomiete und nicht für die Nebenkosten. An einer Heizung musst Du gar nichts reparieren egal wo sie installiert ist, das gehört zur Mietsache und ist eine grundlegende Eigenschaft einer Wohnung. Ich glaube nicht das Du eine Wohnhöhle gemietet hast. Das gilt natürlich nur, wenn Du den Ausfall nicht selbst verschuldest. Ich würde dem Vermieter schreiben (am besten per Fax) und ihm eine Frist setzen (bei den derzeitigen Aussentemperaturen 24 Stunden). Das geht natürlich auch telefonisch, aber dem Weg mangelt es an der Nachweisbarkeit. Wenn der Vermieter der Aufforderung nicht nachkommt bist Du grundsätzlich berechtigt nach nochmaliger Ankündigung (an den Vermieter) selbst einen Handwerker zu beauftragen und Dir die Kosten wieder zu holen. Das ist aber der letzte Weg und aufgrund des Vertrauensverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter auch nicht der beste. Viele Grüsse Danny PS.: Keine Rechtsberatung - eigene Erfahrung aus einem Berliner Altbau und gilt auch nur wenn Du keine 20 Grad Celsius erreichst. |
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