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  #1  
Alt 25.02.2005, 11:00
jojo1956 jojo1956 ist offline
Lieutenant
 
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Standard Anhänger und Kurzzeitkennzeichen

Hallo,
habe vor kurzem ein Boot mit Trailer bei Ebay gekauft.
Der Verkäufer hatte jedenfalls keine Papiere für den Anhänger.
Ein ungebremster Einachs Sportbootanhänger für den ich inzwischen eine Betriebserlaubnis habe.

Bevor ich mich auf den Weg machte das Boot abzuholen, fragte ich
vorsichtshalber beim Straßenverkehrsamt nach und bekam die
Aussage : natürlich nur mit Kurzzeitkennzeichen.
Also das Kennzeichen besorgt, die Dame hinter dem Schalter darauf
hingewiesen, das es ein Sportanhänger ist und der ja beim Zugfahrzeug
mitversichert ist. Trotzdem bestand diese auf einer
Versicherungsdoppelkarte, die ich (Leider )zufällig auch dabei hatte.
Und nun hab ich hier die Rechnung meiner Versicherung über 90 Euro.

Werde mich mal an das Straßenverkehrsamt wenden und sehen was da wieder schiefgelaufen ist.

Hinweise die mir helfen gegen diesen Wucher vorzugehen, bitte hier in diesen Thread .
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  #2  
Alt 25.02.2005, 11:03
AndreasR AndreasR ist offline
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Standard

na das ist ja mal wieder dreist.

auch kurzzeitkennzeichen sind sportanhänger ohne doppelkarte zu erhalten.

ich schau mal ob ich den entsprechenden passus irgendwo finde.

hast du wenigstens den namen der bearbeiterin auf dem Amt????

ansonsten wirds schwer was durchzusetzen

dummerweise hast du wohl nicht direkt vor ort einspruch eingelegt und darfst dich auf diskussionen mit amt und versicherung freuen
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  #3  
Alt 25.02.2005, 11:17
Benutzerbild von Pit
Pit Pit ist offline
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Hallo Jojo,

lese ich das richtig?
du hast die Betriebserlaubnis und meldest ihn nicht gleich an?

ich habe meinen trailer letzte Woch angemeldet nachdem ich die Betriebserlaubnis erhalten hatte.

44,10 EUR zzgl. 16,-- fürs grüne Kennz.

ohne Kennz. geht natürlich nicht, der Trailer benötigt Strassenzulassung wegen der Sicherheit (Beleuchtung etc.)

Ohne Vor-Ortg-Einspruch wird das jetzt wohl schwer. Viel erfolg

Pit
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #4  
Alt 25.02.2005, 14:13
jojo1956 jojo1956 ist offline
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Standard Betriebserlaubnis:

@ Pit
wie schon geschrieben habe ich INZWISCHEN eine Betriebserlaubnis.
und
*Der Verkäufer hatte jedenfalls keine Papiere für den Anhänger*

Wie sonst hätte ich ich denn zur Vollabnahme zum Tüv fahren können ?
wenn ich mir das recht überlege, LKW mieten und aufladen wäre m.E.
sicher preiswerter gekommen.

Trotz allem war das ganze ein Schnäppchen.
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...257&highlight=

Ich brauche ja ein Boot um meine neuen Motoren zu testen bevor ich
die verkaufen kann.
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  #5  
Alt 25.02.2005, 18:29
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Standard Re: Anhänger und Kurzzeitkennzeichen

Zitat:
Zitat von jojo1956
.........Trotzdem bestand diese auf einer
Versicherungsdoppelkarte, die ich (Leider )zufällig auch dabei hatte.
Und nun hab ich hier die Rechnung meiner Versicherung über 90 Euro.
......
hm,
das ist vermutlich der beitrag für eine kurzfrist.kennzeichen.versicherung.
bei umwandlung in einen jahresvertrag (beim hänger ca. 10.- bis 30.- euro) wird die differenz gutgeschrieben.

danach könnte man damit argumentieren (und das nachweisen!), dass in der bootshaftpflichtversicherung der betrieb des hängers auch auf öffentlichen strassen mitversichert ist und den hänger-kh-vertrag wg. doppelversicherung stornieren lassen

warum also zeit und geld und nen herzschrittmacher mir nem streit verplempern wenn es auch anders geht.

abgesehen davon
die "doppelkarte" bestätigt das bestehen einer versicherung.
ohne unterschriebenen antrag keine versicherung.
dann dürfte höchstens die geschäftsgebühr für einen nicht zustandegekommenen (jahres)vertrag berechnet werden.
diese beträgt bzw. betrug (bin seit einigen jahren aus dem geschäft raus) etwa 10% bis 20% des jahresbeitrages. meist ist jedoch eine mindestgebühr vorgesehen.

have fun
le loup
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  #6  
Alt 26.02.2005, 21:47
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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le loup hat geschrieben:

danach könnte man damit argumentieren (und das nachweisen!), dass in der bootshaftpflichtversicherung der betrieb des hängers auch auf öffentlichen strassen mitversichert ist und den hänger-kh-vertrag wg. doppelversicherung stornieren lassen

bayliner 1802 schreibt:
was ist das für eine Bootshaftpflichtversicherung bei der der Betrieb des Hängers mitversichert ist? Das wäre ja ganz was neues...welche Gesellschaft macht das?


Gruss
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  #7  
Alt 27.02.2005, 14:53
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Zitat:
Zitat von bayliner1802
l.......
bayliner 1802 schreibt:
was ist das für eine Bootshaftpflichtversicherung bei der der Betrieb des Hängers mitversichert ist? Das wäre ja ganz was neues...welche Gesellschaft macht das?

Gruss
moin

welche gesellschaft das macht kann ich dir nicht sagen.
falls bei dir sowas mitversichert ist stünde es in deiner police.

aber zum glück haben wir einen versicherungsmakler im forum
http://www.boote-forum.de/phpBB2/pro...wprofile&u=933

klick auf den link und schicke ne PN oder mail an blaue_elise
dort wirst du geholfen.

le loup
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  #8  
Alt 27.02.2005, 16:26
Pauschie Pauschie ist offline
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37 Danke in 18 Beiträgen
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Hallo irgendwas kann hier nicht stimmen . Ich habe mein Boot im Januar gekauft . Der Trailer hatte keinen TÜV und war abgemeldet . Ich habe ein Kurzkennzeichen bekommen , mußte keine Deckungskarte vorlegen und habe nur 16 € bezahlt. Der Trailer ist über das Auto mit versichert wurde mir gesagt.
Tschüß Klaus
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  #9  
Alt 27.02.2005, 16:41
plauer-see plauer-see ist offline
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79 Danke in 47 Beiträgen
Standard

Hallo Jojo, Hallo ,
ich hatte vor ca. 3 Jahren das selbe Problem. Bei der Überführung eines Trailers mußte ich ein Kurzzeitkennzeichen benutzen und unser Amt wollte auch eine Doppelkarte. Promt kam nach einer Woche die Rechnung von der Versicherung. Ich legte bei meiner Versicherung Einspruch ein und mußte den Nachweis erbringen, das der Anhänger nur ein grünes Kennzeichen braucht. Als ich den Nachweis erbracht hatte, wurde die Rechnung storniert.
Frage doch einfach ma deinen Versicherungsvertreter.
Gruß Der Plauer
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  #10  
Alt 05.04.2005, 07:30
jojo1956 jojo1956 ist offline
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Standard Die unendliche Geschichte

.... nachdem ich Anfang März nun mit meiner Versicherung telefoniert hatte,
und der Sachbeabeiterin die Betriebserlaubnis gefaxt hatte -
schien alles in Ordnung.

Zu früh gefreut - gestern kam dann die *letzte Zahlungserinnerung*

Also wieder ans Telefon, und der nächste Sachbearbeiter sagte mir dann :
Die Dame mit der ich im März telefoniert hatte, kennt sich nicht so gut aus.
Er sei schließlich der Obersachbearbeiter und Allwissend .
Dabei hat er dann ganz langsam und deutlich gesprochen das ich mir die
Frage nicht verkneifen konnte, ob er mich für geistig retardiert hält.

Ergebnis : Standpunkt der Versicherung ist
- ich hätte ja jedes Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren können.
Zum Glück hatte ich noch den von mir ausgefüllten Fahrzeugschein und
habe den dann auch noch der Versicherung gefaxt.
Mal sehen ob das jetzt hilft .
Der Fahrzeugschein gehört ja schließlich zum Kennzeichen (oder umgekehrt ?)
und ein fahren mit einem nicht eingetragenen Fahrzeug ist nicht erlaubt
und somit auch nicht versichert. (so der Kommentar des Straßenverkehrsverhinderungsamtes)

Grüsse JOJO
__________________
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