boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Mittelmeer und seine Reviere



Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 241Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 241
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 24.01.2012, 15:41
Vilm Vilm ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.10.2010
Ort: NRW
Beiträge: 725
Boot: zur Zeit kein Boot
433 Danke in 276 Beiträgen
Standard

Hallo Fred.
warum so giftig, an dem Sachverhalt ändert sich nichts!
Gruß
Vilm
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 24.01.2012, 15:45
Vilm Vilm ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.10.2010
Ort: NRW
Beiträge: 725
Boot: zur Zeit kein Boot
433 Danke in 276 Beiträgen
Standard

Hallo Ghaffy
deine Auslegung mag für Boote aus dem Nicht EG-Raum zutreffen, wir reden hier
aber von einer Nachversteuerung von Booten die im EG-Raum gebaut worden und
vorrübergehend in ein nicht EG Land ausgeführt wurden und dieses Land jetzt der
EG beitreten will.
Mfg
Vilm

Geändert von Vilm (24.01.2012 um 18:28 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 10.02.2012, 13:42
diri diri ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.06.2004
Beiträge: 5.142
Boot: kleiner Gummikreuzer
6.039 Danke in 3.395 Beiträgen
Standard Wat gilt denn nu schon wieder ??

-

http://portal.wko.at/wk/format_detai...hrte%2CYachten

gruss dieter
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 10.02.2012, 13:52
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Hier geht es um den Zoll, nicht um die Nachversteuerung !
Mit dem EU-Beitritt hat das rein garnichts zu tun.
D.h. - wenn man ein Boot nach HR bringt, kann / darf es 18 Monate dort verbleiben, ohne dass es in ein Zoll-Depot gebracht werden muss.
Es kann / darf also privat abgestellt sein. Das ist insofern neu, als diese Frist bislang 6 Monate betrug, wie sie auch noch jetzt für Wohnwagen gültig ist.
Viele Marinas haben ohnehin längst die Zulassung als Zoll-Depot.
Darüber hinaus gibt es viele Zolllager für Wohnwagen und Boote.

Mit Eintritt in die EU wird das dann wieder hinfällig.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #30  
Alt 10.02.2012, 13:55
balticskipper balticskipper ist offline
Captain
 
Registriert seit: 09.11.2009
Ort: Pfronten-Allgäu
Beiträge: 559
Boot: Bandido
Rufzeichen oder MMSI: DFXL 2
473 Danke in 251 Beiträgen
Standard

Dieter,

hier wird gern etwas verwechselt, denn dies hat nichts mit dem EU-Beitritt Kroatiens zu schaffen, sondern behandelt die Aufenthaltsdauer ausländischer Yachten in Kroatien, mehr nicht.
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 11.02.2012, 11:27
Benutzerbild von Gernot
Gernot Gernot ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.09.2002
Ort: Österreich
Beiträge: 1.478
Boot: Bavaria 37sport
642 Danke in 339 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Schon erstaunlich.
Das ist hier im Forum wohl 100x diskutiert und auch RICHTIG niedergeschrieben worden. Indes kursieren immer wieder die abenteuerlichsten Versionen.

Egal, wer was wie im Einzelfall erlebt hat (der Einzelfall mag aufgrund bestimmter Umstände ja abweichend sein), die Rechtslage bei der Versteuerung ist sowas von simpel und eindeutig:

Bei Privatpersonen (nicht Firmenimport) hebt jenes Land die Einfuhrumsatzsteuer ein, in dem die Ware (das Boot) zum ersten Mal EU-"Boden" betrifft.
Es ist also mal egal, woher der Eigner kommt (so lange er steuerlich EU-Bürger ist).
Eine Wahlfreiheit besteht nicht.

Es gibt in bestimmten Fällen andere Vorgehensweisen, die aber hier mal nichts zur Sache beitragen.
Hi!
Verstehe ich jetzt nicht ganz ... "zum ersten mal EU Boden betritt".
Boot (Bavaria) in D gebaut, nach HR geführt und dort geblieben.
Ich aus Ö.
Marina fungiert als Zollhafen, deswegen diese jährliche Zolltaxe auf
der Rechnung des Lisgeplatzes.

Wo werde ich nun nachversteuert ?
__________________
Bavaria 37sport 2008
Volvo Penta 5.7 GXi-J DPS-A
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 11.02.2012, 11:30
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.054
Boot: Volksyacht Fishermen
44.657 Danke in 16.445 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Gernot Beitrag anzeigen
Hi!
Verstehe ich jetzt nicht ganz ... "zum ersten mal EU Boden betritt".
Boot (Bavaria) in D gebaut, nach HR geführt und dort geblieben.
Ich aus Ö.
Marina fungiert als Zollhafen, deswegen diese jährliche Zolltaxe auf
der Rechnung des Lisgeplatzes.

Wo werde ich nun nachversteuert ?
Wenn sie darauf achten beim Grenzübertritt, egal ob zu Wasser oder Land.
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 11.02.2012, 11:32
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2002
Ort: bei Köln
Beiträge: 2.345
Boot: Glastron MX 175
2.658 Danke in 1.484 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Gernot Beitrag anzeigen
Wo werde ich nun nachversteuert ?
An der EU-Außengrenze, in deinem Fall Slowenien.

Gruß

Volker
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 11.02.2012, 11:57
Benutzerbild von Gernot
Gernot Gernot ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.09.2002
Ort: Österreich
Beiträge: 1.478
Boot: Bavaria 37sport
642 Danke in 339 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
An der EU-Außengrenze, in deinem Fall Slowenien.

Gruß

Volker
Danke!
__________________
Bavaria 37sport 2008
Volvo Penta 5.7 GXi-J DPS-A
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 11.02.2012, 12:43
Benutzerbild von proller104
proller104 proller104 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 19.02.2002
Ort: 71263 Weil der Stadt
Beiträge: 201
103 Danke in 67 Beiträgen
Standard

Von Kroatien aus ist das nächste EU-Land nicht zwangsläufig Slowenien. Es kommen auch Italien oder Griechenland in Frage. Zum Beispiel von Umag nach Grado, oder von Dubrovnik ins Ionische Meer.

Gruß
Peter
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #36  
Alt 11.02.2012, 15:23
diri diri ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.06.2004
Beiträge: 5.142
Boot: kleiner Gummikreuzer
6.039 Danke in 3.395 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Hier geht es um den Zoll, nicht um die Nachversteuerung !
Mit dem EU-Beitritt hat das rein garnichts zu tun.
D.h. - wenn man ein Boot nach HR bringt, kann / darf es 18 Monate dort verbleiben, ohne dass es in ein Zoll-Depot gebracht werden muss.
Es kann / darf also privat abgestellt sein. Das ist insofern neu, als diese Frist bislang 6 Monate betrug, wie sie auch noch jetzt für Wohnwagen gültig ist.
Viele Marinas haben ohnehin längst die Zulassung als Zoll-Depot.
Darüber hinaus gibt es viele Zolllager für Wohnwagen und Boote.

Mit Eintritt in die EU wird das dann wieder hinfällig.
Hallo Fred,
da ja viele Leute weder Steuer noch Zoll in HR gelöhnt haben , fiel mir nichts besseres ein als mal hier weiter zu schreiben, es geht ja bei beiden Sachen um das Geld.
Das mit den 18 Monaten ist ja schon mehrmals geschrieben worden, nur so richtig glauben kann ich das nicht, dass dieses richtig interpretiert wird!
Irgend jemand schrieb mal, das gilt nur solange man auch selbst im Land mit ist, verlässt man HR dann ist das mit den 18 Monaten hinfällig.
Neu ist mir das mit den 24 Monaten wie in den Link beschrieben.
Aber ob das so richtig ist.
Na egal, sollte das so sein dann kann man praktisch ab jetzt mit Boot nach HR fahren und privat unterstellen, in 18 Monaten ist dann HR in der EU und damit alles rechtens, aber trauen tue ich der ganzen Geschichte trotzdem nicht, 45 Jahre YU/HR Erfahrung lassen da immer etwas Stirnrunzeln zurück,

gruss dieter
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 11.02.2012, 16:17
balticskipper balticskipper ist offline
Captain
 
Registriert seit: 09.11.2009
Ort: Pfronten-Allgäu
Beiträge: 559
Boot: Bandido
Rufzeichen oder MMSI: DFXL 2
473 Danke in 251 Beiträgen
Standard

Verstehe nicht ganz, daß dies Thema immer wieder aufewärmt wird, da ja nun schon seit Jahrzehnten sich dies durch Europa verbreitet hat.
Erinnern wir uns:
Seit es die Steuer gibt, man muß sich mal die politische Klausel "Mehrwert" vorstellen, hat es immer Lücken gegeben eben diesen "Mehrwert" zu mindern und zwar legal, da es die Politiker nie geschafft haben lückenlose Gesetze zu machen, bzw. dies auch gar nicht wollten, da sie selbst diese "Hintertürchen" nutzten.

So, nun ist fast ganz Europa "überredet" worden, weil die Verschuldung der Staaten immer größer wurde, so daß man am Konsum, von übrigens schon mal versteuertem Einkommen und Geld nochmals fast 25% kassiert (Ist schlimmer, als je zuvor, mit 10%).

Nun ist Kroatien bisher die fast letzte Bastion in Europa und an den unversteuerten Booten sieht man die allgemeine Flucht vor den Steuern.
Kommt Kroatien tatsächlich in die EU, wird der Steuersatz bis dahin 25 % betragen, denn die jetzigen 23% sollen ja demnächst erhöht werden.

Alle Ausführungen bisher zur Erhebung der U-Steuer (Mehrwertsteuer) hatten den Pasus, wo das Objekt (Hier Boot) in den Verkehr gebracht, also hier zu 99% in Kroatien und dort wird auch (Nach)Versteuert.

Ahoi Dietrich
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 11.02.2012, 17:21
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Das mit den 18 Monaten ist ja schon mehrmals geschrieben worden, nur so richtig glauben kann ich das nicht, dass dieses richtig interpretiert wird!
Nachdem ich mich letztes Jahr vor Ort kundig gemacht habe, da ich ein "Betroffener" war der sein Boot längst hätte ausser Landes gebracht haben müssen denke ich, dass ich das entsprechend den geltenden Vorschriften durchgezogen habe !

Zu Wasser raus aus HR - offiziell in Umag ausklariert.

Danach wieder zurück zu Wasser, offiziell einklariert in Porec. Dieser Einklarierungszeitpunkt ist nun für die 18-Monatsfrist maßgebend !

Da ich dies kurz vor Pfingsten 2011 gemacht habe und HR erst zum 1.07.2013 in die EU kommt, muss ich diese Prozedur noch einmal machen.

Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Irgend jemand schrieb mal, das gilt nur solange man auch selbst im Land mit ist, verlässt man HR dann ist das mit den 18 Monaten hinfällig.
Irgend jemand schreibt immer wieder mal Unsinn .....
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #39  
Alt 21.02.2012, 15:41
Benutzerbild von Hundertachtziggrad
Hundertachtziggrad Hundertachtziggrad ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 187
Boot: Azimut 43
141 Danke in 59 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Nachdem ich mich letztes Jahr vor Ort kundig gemacht habe, da ich ein "Betroffener" war der sein Boot längst hätte ausser Landes gebracht haben müssen denke ich, dass ich das entsprechend den geltenden Vorschriften durchgezogen habe !

Zu Wasser raus aus HR - offiziell in Umag ausklariert.

Danach wieder zurück zu Wasser, offiziell einklariert in Porec. Dieser Einklarierungszeitpunkt ist nun für die 18-Monatsfrist maßgebend !

Da ich dies kurz vor Pfingsten 2011 gemacht habe und HR erst zum 1.07.2013 in die EU kommt, muss ich diese Prozedur noch einmal machen.

Irgend jemand schreibt immer wieder mal Unsinn .....
... ich selbst war erst im Janaur 2012 auch betroffen, man wollte ja auf niemanden hören, so muss man eben bezahlen.

Mein Boot wurde vom Zollamt in Split sichergestellt und von den Beamten wurde ich dann auch verhört und vom Zollgericht nach einem Schnellverfahren verurteilt. Dank meines guten Anwaltes war die Strafe selbst gering ausgefallen (die Strafe ist allerdings völlig willkürlich), die PDV, den Zoll und die Luxussteuer musste ich nach der Wertfestlegung / -schätzung des Zolls bezahlen.

Ganz klar und unmissverständlich wurde mir von der Richetrin erklärt, dass wenn ich als Tourist mit einem Boot mit nichtkroatischer Flagge Einreise, kann das Boot solange in Kroatien verweilen, solange ich mich selbst in Kroatien aufhalte. Wenn ich Kroatien verlasse, muss ich das Boot wieder mitnehmen, bzw. in einer Marina oder bei einer Fa. angemeldet unterstellen, die die interantionale Zollgenehmigung haben und die passenden Zollpapiere erstellen. Oder das Boot muss ganz normal eingeführt, also verzollt und versteuert werden.


Eine weitere Möglichkeit bietet sich nicht.

Übrigends, alleine in einem kleinen Hafen bei Trogir wurden 22 Boote und in einem weiteren 3 Boote vom Zoll sichergestellt. Der Zollbeamte aus Split sagte mir, dass dies zur Zeit seine alleinige Aufgabe ist, alle Häfen und Parkplätze mit Booten zu besuchen und alle Boote zu kontrollieren. Viel Spaß.
__________________
Gruß Detlef
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 21.02.2012, 16:47
diri diri ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.06.2004
Beiträge: 5.142
Boot: kleiner Gummikreuzer
6.039 Danke in 3.395 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hundertachtziggrad Beitrag anzeigen
Ganz klar und unmissverständlich wurde mir von der Richetrin erklärt, dass wenn ich als Tourist mit einem Boot mit nichtkroatischer Flagge Einreise, kann das Boot solange in Kroatien verweilen, solange ich mich selbst in Kroatien aufhalte. Wenn ich Kroatien verlasse, muss ich das Boot wieder mitnehmen, bzw. in einer Marina oder bei einer Fa. angemeldet unterstellen, die die interantionale Zollgenehmigung haben und die passenden Zollpapiere erstellen. Oder das Boot muss ganz normal eingeführt, also verzollt und versteuert werden.
Und das jetzt maximal 18 Monate ( falls ich solange am Stück bleiben darf?) ohne Zollgenehmigung !
Genau so habe ich das schon mal vor längerer Zeit irgendwo im WWW gelesen von einem, der sich auch beim Zoll sachkundig gemacht hatte, finde das aber nicht mehr wieder,

gruss dieter
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 21.02.2012, 17:06
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hundertachtziggrad Beitrag anzeigen
Ganz klar und unmissverständlich wurde mir von der Richetrin erklärt, dass wenn ich als Tourist mit einem Boot mit nichtkroatischer Flagge Einreise, kann das Boot solange in Kroatien verweilen, solange ich mich selbst in Kroatien aufhalte. Wenn ich Kroatien verlasse, muss ich das Boot wieder mitnehmen, bzw. in einer Marina oder bei einer Fa. angemeldet unterstellen, die die interantionale Zollgenehmigung haben und die passenden Zollpapiere erstellen. Oder das Boot muss ganz normal eingeführt, also verzollt und versteuert werden.
Obwohl Du schreibst, die Riche´terin hätte Dir das "unmissverständlich" erklärt, ist das trotzdem falsch - sorry !

Auch bisher konnte man Boote so lange man wollte in Kroatien belassen, sofern sie in einem Zollldepot eingebracht waren !!
Tausende Inhaber von Dauerliegeplätzen kennen das seit vielen Jahren.

Einzige Einschränkung, die jedoch rein garnichts mit Kroatien zu tun hat war, dass man nach Ablauf von 3 Jahren das Boot im Falle der Rückführung in die EU neu verzollen musste.

Nunmehr wurde die Frist, in der man Boote auch ausserhalb von Zolllagern abstellen kann, von ehemals 6 Monaten auf 18 Monate verlängert. Nach Ablauf dieser Frist muss das Boot entweder raus aus HR, oder aber in ein Zolldepot gebracht werden.

Das ist im übrigen auf dem Flyer der kroatischen Zolls auch beschrieben ==> Informationen für Reisende
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 21.02.2012, 17:21
Benutzerbild von Hundertachtziggrad
Hundertachtziggrad Hundertachtziggrad ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 187
Boot: Azimut 43
141 Danke in 59 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Obwohl Du schreibst, die Riche´terin hätte Dir das "unmissverständlich" erklärt, ist das trotzdem falsch - sorry !

Auch bisher konnte man Boote so lange man wollte in Kroatien belassen, sofern sie in einem Zollldepot eingebracht waren !!
Tausende Inhaber von Dauerliegeplätzen kennen das seit vielen Jahren.
... genau das hatte sie gesagt und ich geschrieben.
"Wenn ich Kroatien verlasse, muss ich das Boot wieder mitnehmen, bzw. in einer Marina oder bei einer Fa. angemeldet unterstellen, die die interantionale Zollgenehmigung haben und die passenden Zollpapiere erstellen."

Ein Zolldpot geht nur nicht wie oft behauptet privat,
sondern geht nur bei Firmen die vom Zoll kreditiert sind,
wie viele Marinas oder z.B. der kroatische "ADAC".
__________________
Gruß Detlef
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 21.02.2012, 18:23
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Lies ganz einfach nochmal was ich geschrieben habe - so ist die Praxis und nicht anders !
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 22.02.2012, 11:16
Benutzerbild von Flo1
Flo1 Flo1 ist offline
Seebär
 
Registriert seit: 05.11.2010
Ort: Graz
Beiträge: 1.772
Boot: Carver 28 Voyager
4.048 Danke in 1.234 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hundertachtziggrad Beitrag anzeigen
... ich selbst war erst im Janaur 2012 auch betroffen, man wollte ja auf niemanden hören, so muss man eben bezahlen.

Mein Boot wurde vom Zollamt in Split sichergestellt und von den Beamten wurde ich dann auch verhört und vom Zollgericht nach einem Schnellverfahren verurteilt. Dank meines guten Anwaltes war die Strafe selbst gering ausgefallen (die Strafe ist allerdings völlig willkürlich), die PDV, den Zoll und die Luxussteuer musste ich nach der Wertfestlegung / -schätzung des Zolls bezahlen.

Ganz klar und unmissverständlich wurde mir von der Richetrin erklärt, dass wenn ich als Tourist mit einem Boot mit nichtkroatischer Flagge Einreise, kann das Boot solange in Kroatien verweilen, solange ich mich selbst in Kroatien aufhalte. Wenn ich Kroatien verlasse, muss ich das Boot wieder mitnehmen, bzw. in einer Marina oder bei einer Fa. angemeldet unterstellen, die die interantionale Zollgenehmigung haben und die passenden Zollpapiere erstellen. Oder das Boot muss ganz normal eingeführt, also verzollt und versteuert werden.


Eine weitere Möglichkeit bietet sich nicht.

Übrigends, alleine in einem kleinen Hafen bei Trogir wurden 22 Boote und in einem weiteren 3 Boote vom Zoll sichergestellt. Der Zollbeamte aus Split sagte mir, dass dies zur Zeit seine alleinige Aufgabe ist, alle Häfen und Parkplätze mit Booten zu besuchen und alle Boote zu kontrollieren. Viel Spaß.
Mich täte interessieren wieviel du bei welchem Wert bezahlt hast?
Für RA, PDV, Zoll, Luxussteuer, Strafe.
__________________
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 22.02.2012, 11:42
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.054
Boot: Volksyacht Fishermen
44.657 Danke in 16.445 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist im übrigen auf dem Flyer der kroatischen Zolls auch beschrieben ==> Informationen für Reisende
Du meinst diesen Absatz?
Zitat:
Ausländische Reisende können vorübergehend Gegenstände,
die für den persönlichen Gebrauch während der
Reise in der Republik Kroatien für Tourismus, Sport, Geschäftsbesprechungen
u.Ä. benötigt werden, einführen.
Die Gegenstände müssen mit dem Reisenden oder im
Gepäck des Reisenden mitgeführt und spätestens bei
seiner Ausreise aus der Republik Kroatien ausgeführt
werden.

Personenkraftwagen, Wohnwagen und Ähnliches können
innerhalb eines Jahres für den Zeitraum von sechs
Monaten vorübergehend eingeführt werden, während
Wasserfahrzeuge für den Hobbybedarf für einen Zeitraum
von achtzehn Monaten vorübergehend eingeführt
werden können.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #46  
Alt 22.02.2012, 12:51
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Ich meine diesen Absatz :

Zitat:
Personenkraftwagen, Wohnwagen und Ähnliches können
innerhalb eines Jahres für den Zeitraum von sechs
Monaten vorübergehend eingeführt werden, während
Wasserfahrzeuge für den Hobbybedarf für einen Zeitraum
von achtzehn Monaten vorübergehend eingeführt
werden können.
So habe ich das letztes Jahr auch mit dem Zoll in Pula geklärt und mit meinem Boot entsprechend verfahren, indem ich eine
schriftlich nachvollziehbare Einreise zu Wasser aus der EU nach HR vorgenommen habe.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #47  
Alt 22.02.2012, 14:43
diri diri ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.06.2004
Beiträge: 5.142
Boot: kleiner Gummikreuzer
6.039 Danke in 3.395 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Du meinst diesen Absatz?
Ausländische Reisende können vorübergehend Gegenstände,
die für den persönlichen Gebrauch während der
Reise in der Republik Kroatien für Tourismus, Sport, Geschäftsbesprechungen
u.Ä. benötigt werden, einführen.
Die Gegenstände müssen mit dem Reisenden oder im
Gepäck des Reisenden mitgeführt und spätestens bei
seiner Ausreise aus der Republik Kroatien ausgeführt
werden.

Personenkraftwagen, Wohnwagen und Ähnliches können
innerhalb eines Jahres für den Zeitraum von sechs
Monaten vorübergehend eingeführt werden, während
Wasserfahrzeuge für den Hobbybedarf für einen Zeitraum
von achtzehn Monaten vorübergehend eingeführt
werden können.
-----------------------------------------------------

Man sollte ja nicht Wunschdenken und sich das so auslegen wie man das gern haben möchte, sondern genau lesen was da steht:

Grundsätzlich müssen alle Gegenstände bei der Ausreise wieder ausgeführt werden!!

Das ist der entscheidende Wortlaut!
Das weitere sind nun Einschränkungen bzw. Hintergedanken,
man möchte ja auch an Zoll und Steuer rankommen und nicht jahrelang Ausländern für umsonst ihre teuren Sachen hier rumstehen lassen,

z.B. ich habe eine Daueraufenthaltsgenehmigung und bin zwei Jahre oder länger am Stück in Kroatien,
meinen mitgebrachten Kugelschreiber, Radiergummi, Camcorder, Schlepptop usw. kann ich nun die zwei Jahre benutzen ohne Zoll und Steuer zu bezahlen,
meinen Wohnwagen muss ich innerhalb eines Jahres für 6 Monate ausser Landes bringen oder Zolllager, ansonsten Zoll und Steuer fällig,
mein Boot muss ich nun nach 18 Monaten ausser Landes bringen, bzw eben aus und wieder einklarieren oder Zolllager, auch wenn ich zwei Jahre vor Ort bin,
warum man diese merkwürdige Frist von 18 Monaten ausgesucht hat, bleibt mir in der Logik unerklärbar.
das ändert aber alles nichts daran, dass man beim verlassen des Landes, z.B. nach 3 Wochen, alle seine Gegenstände wieder mitnehmen muss,
die Richtertante in Split hat das genau richtig erkannt und angewendet.
Alles andere ist stillschweigende Duldung, Nichtwissen, falsche Auslegungsweise, keine Verfolgung usw.,
da fresse ich nen alten Filzhut drauf, wenn es hart auf hart kommt zahlt man, garantiert, mündliche Erklärungen und schön lesen bringen da nichts.
Damit sind wir wieder beim alten Jugo/Kroa Thema: Wer weiß/wendet es richtig an und wer nicht und jeder wirtschaftet für sich und stellt eigene Regeln auf !!
Und als alter jangjähriger Kenner weiß man was da unten gilt:

Im Zweifelsfall gegen den Angeklagten!

So, und dann versuche mal, trotz vermeintlichen Recht, wieder an Dein Geld zu kommen ! Das wird nicht klappen, garantiert,

45 Jahre Jugo/Kroalanderfahrung können nicht irren

Und um niemanden weiter zu verärgern, für mich Thema beendet,

gruss dieter

Geändert von diri (22.02.2012 um 14:50 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 7 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #48  
Alt 22.02.2012, 15:46
Benutzerbild von Hundertachtziggrad
Hundertachtziggrad Hundertachtziggrad ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 187
Boot: Azimut 43
141 Danke in 59 Beiträgen
Standard

... der Flyer besagt dass man das Boot für 18 Monate während seiner Reise einführen kann, dies
bedeutet aber nicht, dass man das Boot für 18 Monate überall abstellen darf.

Die, die es bisher so gemacht haben, da sage ich mal, Glück gehabt. Bisher
hatte ich ja auch Glück und diesen Winter einfach nicht mehr. Vor Gericht
wird dieser Flyer nicht helfen, wenn man gegen andere Gesetze verstößt.

Die vorgesehene Strafe bewegt sich tatsächlich zwischen 1.000,- und
100.000,- Kuna, je nach schwere des Falls und das Ermessen der Richter.

Ich habe folgendes bezahlen müssen:
1. Strafe 3.000,- Kuna
2. Gebühren für das Verfahren 200,- Kuna
3. Dolmetscher für die Verhandlung 900,- Kuna
4. Anwalt für das Verfahren 2.200,- Kuna
5. Zoll für das Boot 8%
6. Luxussteuer für das Boot 5,0% (bis zu einem Wert von 200.000,- Kuna)
7. PDV / Mwst. für das Boot 23%
8. Zinsen für Zoll und Steuer für das Boot 0,5%
9. Zoll für den Trailer 10%
10. PDV / Mwst. Trailer 23%
11. Zinsen für Zoll und Steuer 0,5%

Der Wert meiner Baja wurde nach längerer Verhandlung auf 74.794,- Kuna und
der Trailer (2to) auf 10.000,- Kuna festgesetzt.

Das Boot wurde am 16.12.2011 sichergestellt, mein Verhör ging am 20.01.2012
4 Stunden (auch bedingt durch den Dolmetscher), die Verhandlung war nach 2
Stunden am 21.01.2012 fertig. Das Boot war bis zur vollständigen Bezahlung
sichergestellt und wäre nach Ablauf der 10-Tagesfrist vom örtlichen (ADAC)
kostenpflichtig abgeholt und eingelagert worden.

Ich möchte mit niemanden hier streiten, was erlaubt ist und was nicht, mich
interessiert auch nicht, wer wie was im Flyer liest, nur habe ich meine
Erfahrung mit diesem Gesetz gemacht und möchte meine Erfahrung hier
anderen mitteilen, damit sie diese vielleicht nicht machen.

Wenn ich die Zeit finde, werde ich die Dokumente einscannen, neutralisieren
und hier einstellen.
__________________
Gruß Detlef
Mit Zitat antworten top
Folgende 9 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #49  
Alt 22.02.2012, 15:58
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.054
Boot: Volksyacht Fishermen
44.657 Danke in 16.445 Beiträgen
Standard

Jetzt kommt gleich wieder:
Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Lies ganz einfach nochmal was ich geschrieben habe - so ist die Praxis und nicht anders !


Gruß
Wolf
dem es egal ist wenn er jemanden verärgert.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #50  
Alt 22.02.2012, 16:18
Benutzerbild von Hundertachtziggrad
Hundertachtziggrad Hundertachtziggrad ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 187
Boot: Azimut 43
141 Danke in 59 Beiträgen
Standard

... sollte jemand Probleme mit dem Zoll im Raum Split haben,
kann ich gerne meine Kontakte weiterleiten.
Mein Dolmetscher ist ein Konsul im Ruhestand und seine Nichte
ist Fachanwältin für Zollrecht.
Einfach eine pn schicken.
__________________
Gruß Detlef
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 241Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 241



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:25 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.