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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Änderungen in den Niederlanden
Hallo zusammen,
wer von euch hat denn die für uns wichtigsten Änderungen in den NL parat? Die Vorfahrtsregeln sollen sich ja deutlich geändert haben - muss ich mir eigentlich jetzt gleich einen neuen Almanaak kaufen? Ich habe die Ausgabe 03/04 - ist ja wohl wahrscheinlich nötig. Schönen Sonntag noch
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Gruß an alle Kalle Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor www.czierpka.de www.tremonia-2.de www.timmerbruch.de |
#2
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Re: Änderungen in den Niederlanden
Zitat:
guckst Du hier: http://www.boote-forum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=16804 Grüße Kanalskipper
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Slow down, you move too fast....... |
#3
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Guck ich - Danke, mal wieder gepennt - wusste doch, dass da schon mal ein Beitrag war.
Nur: Außer der 20m-Problematik: Was hat sich noch geändert, kann das nicht mal jemand in Stichworten auflisten???? Bitte! Ich finde nichts schlimmer, als trockene Gesetzestexte in Sprachen, in denen man nicht so richtig heimisch ist durchackern zu müssen. Dazu kommt, dass die in offiziellen Texten "verbrochene" Sprache ja noch einmal eine ganz andere, ganz besondere Qualität hat - viele kapitulieren ja sogar vor solchen Pamphleten in ihrer eigenen Muttersprache! Sicher ist doch jemand hier versiert genug, ein paar Zeilen dazu zu schreiben, ich würde dir auch einen virtuellen Toast ausbringen ;-)
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#4
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Hallo Kalle,
kuckste hier:[/url]http://www.wasserschutzpolizei-nrw.de/wfuehrer.htm In der aktuellen " Boote-Ausgabe" stehen ua. flogende Änderungen: 1. Die Regelung, nach der Fahrzeuge über 20 m Länge generell Vorfahrt vor Kleinfahrzeugen haben wurde gestrichen. Neuerdings liegt das Vorfahrtsrecht bei dem, der die Steuerbordseite hält-unabhängig von der Bootsgröße. 2. Großfahrzeuge in der Bergfahrt müssen nun auch Sportfahrzeuge beim Begegnen die blaue Tafel zeigen. Grüsse aus dem Schwarzwald Andy |
#5
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Es sind in NL nicht allzu viele Dinge vorgeschrieben, aber die BPR an Bord gehören dazu, die neue Version findet sich eben nur im neuen Almanak Teil 1.
Und der muß and Bord sein, also kauf´ihn Dir. Groetjes Matthias. |
#6
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Zitat:
den neuen Almanak wird's auch in deutscher Sprache geben und ist demnächst beziehbar über: Binnenschiffahrtsverlag GmbH Dammstraße 15-17 47119 Duisburg Tel.: 0203 - 8000620 Die deutsche Übersetzung genügt der Mitführungspflicht. Gruß aus E Peter |
#7
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Hallo Peter,
das ist ja mal eine gute Nachricht - das jetzige Teil habe ich auch in der deutschen Textfassung. Hoffentlch kommt die Übersetzung bald, ich wollte Ende März "rübermachen" - ich werde mich Morgen ans Telefon hängen. Machs gut
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#8
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Zitat:
Ein Ausdruck des Gesetzestextes (download im Gesetzesblatt NL) reicht auch aus - und lesen tue ich eh nur die Zusammenfassungen, Zeilen etc. gruss chris |
#9
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Zitat:
Wer niederländisch kann, sollte also auf den Almanak Teil 1 zurück greifen. |
#10
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Zitat:
Ach ja, hat jeweils jemand den holländischen Almanak1 gelesen oder verstanden? Ich nicht. Und die meisten Holländer, denen ich auf dem Wasser begegnet bin, auch nicht! Die Vorschrift sagt doch wohl nur, daß man ihn an Bord haben muß! Von lesen oder gar verstehen (verschärft: richtig anwenden) war nie die Rede! Grüße Kanalskipper
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#11
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Ich bin hingefahren - aber es hing auch ein dickes Schild "Versand" dran. Einfach mal anrufen.
Pieper in Gladbeck bekommt die dt. Version auch nächste Tage rein. Ach so: Ich neige dazu, einige Rechtsvorschriften zu kennen, dazu gehören auch die Ausweichregeln in den Niederlanden, die sich nun geändert haben - mal sehen, ob die Skipper der braunen Flotte die auch schon gelesen haben |
#12
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Wieso gelesen
Die brauchen den doch auch nur an Bord zu haben. Und wech Gruß Winfried |
#13
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Hallo Peilscheibe,
soweit ich weiss ist das was Du gekauft hast das "Binnenfaart-Politiereglement" in deutsch übersetzt, nicht jedoch der Almanach 1 oder Im Almanach 1 steht noch viel mehr drin. Wer also wirklich was wissen will sollte den nehmen und lesen lernen. Die deutsche Übersetzung ist allerdings eine gute "Verstehhilfe" für die niederländischen Formulierungen.
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Charly |
#14
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Zitat:
Die Kombination neues BPR in deutsch und alter Almanak I scheint mir die sinnvollste zu sein. Gruß Peter |
#15
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Die Verkehrsvorschriften der befahrenen Wasserstraßen müssen an Bord mitgeführt werden.
aaaaber Das gilt nicht für kleine, offene Boote. Man kann sich jedes Reglement einzeln kaufen oder den 'Almanak voor Watertoerisme, Teil 1', Herausgeber ANWB, erwerben. Im 'Almanak' sind alle Reglements enthalten. ANWB, Postbus 93200, 2509 BA Den Haag. Telefon: Vorwahl von Deutschland 00 31: (0) 70 3147147. Die deutsche Textfassung der Binnenvaartpolitie reglementes können Sie bei der Binnenschifffahrts-Verlag GmbH, 47119 Duisburg-Ruhrort, Dammstrasse 15-17, beziehen. Interessanter link siehe hier http://home.t-online.de/home/wsp.nrw.zkb/wfuehrer.htm gruß Jörg |
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