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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 15.11.2011, 16:05
Benutzerbild von Karlsson
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Standard Verkauf einer Grundschuld an Privat ???

Verkauf einer Grundschuld an Privat ??? wie macht man / Frau so was ?

Hintergrund:
eine gute Bekannte von mit hat auf ein Grundstück ( welches für sie Wertlos ist ) eine Grundschuld eingetragen.
Das Grundstück hat mal ihrem Vater gehört und er hatte als Bauschuttkippe ( oder was dort damals in den 70er / 80er Jahren halt alles rein kam) genutzt.
Sie hat nach dem Tod des Vaters das Erbe ausgeschlagen...
nun hat jemand Interesse an dem Grundstück und möchte Ihre Eingetragene Grundschuld kaufen... um es dan über ein "Zwangsvollstreckungsverfahren" zu bekommen...

geht das so ?? was MUSS sie auf jedenfall beachten ?? Kann sie irgend wann mal für den Müll ( oder was auch immer in der Grube lauert ) belangt werden ?? oder ist immer der neue Eigentümer für seinen Boden verantwortlich .. egal welche Altlasten er mit "gekauft " hat ??

Schnelle und FACHKUNDIGE Hilfe wäre toll.... oder ein Tip welcher Fachanwalt aus Hannover / Umland für sowas Hilfreich bestehen könnte ..

Nicht das sie da noch für irgend etwas irgend wann belangt werden könnte ....

Danke schon mal
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By Karsten
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  #2  
Alt 15.11.2011, 16:14
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Denke über eine Zwangsversteigerung ist es eine sichere Sache. Das Gericht wird einen Gutachter beauftragen und wenn jemand das dann kauft, dann hat er halt Pech gehabt.

Sava
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  #3  
Alt 15.11.2011, 16:21
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nun.. hier geht es um den Verkauf der Grundschuld mit dem das Grundstück im Grundbuch belastet ist ..
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By Karsten
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  #4  
Alt 15.11.2011, 16:27
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Karsten,

Grundschuld muss durch den Notar bestellt werden, der vom derzeiten Grundstückseigentümer die Bewilligung braucht. Dies müsste dann auch beim Verkauf einer Grundschuld so laufen. Örtlicher Notar ist das Beste, da es da auch Abwicklungsfeinheiten von Bundesland zu Bundesland gibt.

LG Guido
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  #5  
Alt 15.11.2011, 16:30
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der Eigentümer ist verstorben, alle Erben haben das Erbe ausgeschlagen...
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By Karsten
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  #6  
Alt 15.11.2011, 18:20
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Wie heißt es in der Werbung so schön: Advocat ist Anwalts Liebling.....

Wie schon von Lucky Boatman geschrieben: "zuständigen" Notar oder Anwalt fragen...


Charmanten....
Andreas
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Andreas


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  #7  
Alt 15.11.2011, 18:28
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Wenn Sie das Erbe ausgeschlagen hat, dann steht sie auch nicht im Grundbuch.

Folglich hat sie doch gar kein Recht, die Grundschuld zu veräußern. Weil sie

nicht Eigentümerin ist.

So würde ich das sehen.
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Liebe Grüße aus Berlin

Detlev


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  #8  
Alt 15.11.2011, 18:36
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irgend etwas kommt mir merkwürdig vor, eine Zwangsversteigerung kann immer betrieben werden wenn ein Grund dazu vor liegt und das ist unabhängig von eingetragenen Grundschulden.

- an welcher Rangstelle ist die Grundschuld eingetragen?

und ich würde mir Hintergrundwissen verschaffen

- aus welchem Grund betreibt jemand diese Versteigerung

- aus welchem Grund will jemand das Grundstück ersteigern, hat sich vielleicht in der Zwischenzeit eine erhebliche Wertsteigerung bei dem Grundstück ergeben - bei einer erheblichen Wertsteigerung könnte man ja spekulieren, die Versteigerung würde über die Belastungen gehen, dann würde also die Grundschuld voll bezahlt werden und ein Interessent will die Grundschuld deshalb preiswert erwerben

und ich würde zum Rechtspfleger des betreffenden Amtsgerichts gehen und sehen was das Gutachten her gibt und welche Informationen der Rechtspfleger hat und für sonstige rechtliche Auskünfte lieber einen Notar als einen Rechtsanwalt aufsuchen

Gruss
Detlef
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  #9  
Alt 15.11.2011, 18:39
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Zitat:
Zitat von detti Beitrag anzeigen
Wenn Sie das Erbe ausgeschlagen hat, dann steht sie auch nicht im Grundbuch.

Folglich hat sie doch gar kein Recht, die Grundschuld zu veräußern. Weil sie

nicht Eigentümerin ist.

So würde ich das sehen.

Hallo !


Vielleicht hatt Sie ja Ihrem Vater mal was geborgt und hatt sich dafür
eine Grundschuld eintragen lassen !

MfG Michael
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  #10  
Alt 15.11.2011, 18:40
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Zitat:
Zitat von detti Beitrag anzeigen
Wenn Sie das Erbe ausgeschlagen hat, dann steht sie auch nicht im Grundbuch.

Folglich hat sie doch gar kein Recht, die Grundschuld zu veräußern. Weil sie

nicht Eigentümerin ist.

So würde ich das sehen.

Mit Brille kann man das auch so sehen:

Der Besitzer der eingetragenen Grundschuld ist nicht unbedingt der Besitzer des Grundes. Der hat eben nur verbriefte und vollstreckbare Rechte daran.

Wenn diese Grundschuld nicht ererbt wurde sondern anderweitig zustande kam, hat das mit dem Ausschlagen der Erbschaft gar nichts zu tun.

Nebenbei bezweifel ich sehr, daß die Advocard Notargebühren übernimmt.
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Beste Grüße - Hans

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  #11  
Alt 15.11.2011, 18:46
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Zitat:
Zitat von detti Beitrag anzeigen
Wenn Sie das Erbe ausgeschlagen hat, dann steht sie auch nicht im Grundbuch.

Folglich hat sie doch gar kein Recht, die Grundschuld zu veräußern. Weil sie

nicht Eigentümerin ist.

So würde ich das sehen.
Erbmasse war doch das Grundstück und die eingetragene Grundschuld ist doch in diesem Fall keine Erbmasse

Also hat die Tochter - auch wenn sie das Erbe (Grundstück) ausgeschlagen hat - Anspruch aus der zu ihrem Gunsten eingetragenen Grundschuld

Gruss
Detlef
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  #12  
Alt 15.11.2011, 18:55
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Wenn ich das richtig sehe, dann steht die Bekannte als Inhaberin der Grundschuld im Grundbuch, nicht als Grundstückseigentümerin.

Diese Eintragung kann viele Gründe gehabt haben (oft sind es auch nur innerfamiliäre Sicherungsgründe) und hat in der Tat mit dem
Erbe nichts zu tun.

Interessant wäre zu wissen wer nach ausschlagen der Erbschaft Grundeigentümer geworden ist, möglicherweise kann man das Grund-
stück auch ohne den Umweg über Gericht erwerben.

Und wenn der jetzige Eigentümer es aus welchen Gründen auch immer behalten will, dann lohnt sich evtl. auch die Kontaktaufnahme
mit diesem.
Weiss der Teufel, ob und wenn ja was da geplant ist, fehlt der Fetzen einem Investor für eine neue Siedlung beispielsweise, dann kann
das kleine Stückchen Land schnell ganz schön viel wert sein.
Oder wenn eine Straße dort gebaut werden soll.
Oder es als Baugrund ausgewiesen wird.
Oder oder oder.

Erst mal schlau machen!

Die Abtretung einer Grundschuld MIT Brief ist einfach: Man überreicht simpel den Grundschuldbrief, fertig.
Die Abtretung einer Grundschuld OHNE Brief geht nur beim Notar - und der klärt euch ohne Mehrkosten vollumfänglich über Risiken, auch
hinsichtlich der Grundstücksbelastung, sowieso auf, allerspätestens auf Nachfrage.

Allerdings ist die Belastungssache für den Grundschuldinhaber sowieso vollkommen latte, das betrifft nur den Grundeigentümer.
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...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
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  #13  
Alt 15.11.2011, 18:59
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Nachtrag: Bei unklarer Sachlage kann Deine Bekannte doch auch selbst die Zwangsversteigerung gegenüber dem Eigentümer betreiben
(oder sich alternativ von diesem auszahlen lassen).
In diesem Falle würden die Interessenten schon kommen und das bieten, was sie für angemessen halten.
Finanziell bestimmt das Interessanteste für Deine Bekannte, wenn sie mit dem jetzigen Eigentümer nicht irgendwie verbandelt ist.
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  #14  
Alt 15.11.2011, 19:14
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Nebenbei bezweifel ich sehr, daß die Advocard Notargebühren übernimmt.
Ist mir schon klar, das die nur Anwaltskosten übernehmen. War ja auch nur als "Einführungsfloskel" gedacht
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  #15  
Alt 15.11.2011, 19:37
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kleiner Nachtrag...
es gibt einen Interessenten für das Grundstück. Es ist ein angrenzender Bauer der es als Pferdewiese haben will.

Die Grundschuld ist 5 Stellig eingetragen.. meine Bekannte würde diese nun für deutlich unter 10tsd abgeben wollen .... über den Preis sind sich die beiden auch schon einig .. wie gesagt es liegt mitten in der "pläne", auf lange sicht nicht als Bauland geplant ( aussage der Gemeinde) und für sie kompl. Nutzlos.
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By Karsten
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  #16  
Alt 15.11.2011, 20:16
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Zum Beispiel zur Sicherung einer Geschäftsbürgschaft verlangt die Bank die Eintragung einer Grundschuld.

Sirbt der Eigentümer, prüft der Notar bei Verkauf, Umschreibungg Belastungen auf dem Grundstück.

Die Schwester, die das Erbe ausschlug hat selbstverständlich auch weiterhin eine Grundschuld, was soll das mit dem Erbe zu tun haben?

Ergo, ab zum Notar, Beratungsgespräch für 100 Euro und die Sache wirdklar.

LG Guido
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  #17  
Alt 16.11.2011, 05:01
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Standard Eigentümergrundschuld

Moin,

auch wenn in Abt. 3 des Grundbuchs eine Grundschuld eingetragen ist, hat das nichts zu bedeuten.
Nur wenn auch eine Darlehensschuld (Kredit) hinter der Grundschuld steht, kann der Sicherungsnehmer (Kreditgeber), die Grundschuld verwerten, wenn der Kredit nicht bezahlt wird.
Nachweisen, das die Grundschuld zur Sicherung eines Kredites steht, kann man über eine "Grundschuldzweckerklärung", die vom Eigentümer unterschrieben sein muss.
Ist der darin angegeben Kredit bereits zurückgezahlt und der Grund (Kredit) für die Grundschuld besteht nicht mehr, geht die Grundschuld automatisch auf den Eigentümer zurück. Grundschuld Wert- und Substanzlos. Kann man nichts mit anfangen.
Da das Erbe ausgeschlagen wurde, ist im Moment das Nachlassgericht (zuständiges Amtsgericht) zuständig. Abgewickelt wird dann über das Land, die bei "Null" Erben als letzter in der Kette gesetzlicher Erben alles bekommt.
Dass das Erbe ausgeschlagen wurde, hat bestimmt einen guten Grund. Schulden sind auch Erbe. Wenn die Schulden überwiegen, schlagen viele das Erbe aus. Man kann dann aber im Nachhinein, sich nicht die Rosinen rauspicken.
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Wer nicht ein bißchen Verrückt ist, ist nicht Normal.



Gruß Bernd
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