|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Finanzamt ist überall
Hallo,
nur mal so zur Info: Habe mein Boot im Frühjahr ins See-Schiffsregister eintragen lassen. Heute teilt mir meine persönliche Finanzamts-Mitarbeiterin mit, dass das Finanzamt vom Registergericht darüber informiert wurde. Im nächsten Jahr (für die Steuererklärung 2002) wollen die dann wissen woher das Geld für das Boot ist und ob ich damit Einkünfte erziele.
__________________
Charly |
#2
|
|||
|
|||
Nett finde ich auch die Variante, daß man die MwSt ein zweites Mal bezahlen wenn man länger als drei Jahre die EU Gewässer verlassen hat.
Die Begründung ist irgendwas wie das das Boot den "Charakter eines in der EU genutzten Gutes" verloren hat. Oder so ähnlich - war so blöd, daß ich es mir einfach nicht merken konnte. Keine Sorge, ist mir nicht passiert - habe ich nur gehört & gelesen. Ich glaube dann würde ich endgültig Amok laufen... |
#3
|
||||
|
||||
Hallo,
laut Finanzamt ist eine mehr als 3-jährige Nutzung des eigenen Bootes ausserhalb von EU-Gewässern ein Verlust an Gemeinschaftsgut der EU und somit wieder neu einzuführen. Die einzige Möglichkeit diese Bestimmung zu umgehen ist, das Boot kurz vor Ablauf wieder in die Gewässer der EU zurückzuführen,wonach die Frist erneut 3-jährig gültig ist. Die Aussage hat mir ein Steuerberater gegeben, der häufig mit EU-Steuerrecht zu schaffen hat. Genaueres weiss ich aber auch nicht. Grüsse Mic. |
#4
|
||||
|
||||
Hi Mic,
also, so hab ich´s auch noch nicht gesehn! Also mein Boot ist Gemeinschaftsgut? mmmmh! Dann die Boote,Jachten usw. von allen anderen auch! Ok! hab´s kapiert! Dann will ich morgen mal schaun welche Yacht mir denn mal so gefällt! Die Spinnen doch....die Römer ! Oder? Gruß achim
|
#5
|
||||
|
||||
hallo zusammen,
wie sieht denn das aus, wenn das böotchen in einem anderen eg-land registriert ist, z.b. in GB oder F ? gelten da dieselben regeln.? wenn z.b. die industrie nach auswärts geht, weil da steuervergünstigungen sind, könnte es doch sein dass.... und bei lanfgfahrtseglern, die mal eben kurzfristig zum "auftanken" D anlaufen. könnte man da nicht sowieso ausflaggen und dann praktisch als "kurzfristiger" besucher nach ein paar monaten das wirtschaftswunderland wieder verlassen? wer prüft denn übrigends die einreise, wenn das böotchen im binnenland registriert ist wenn z.b. über die franz kanäle einreist und dann sein schiffchen nicht am heimatort, sondern irgendwo in D liegen hat. da muss es doch tricks geben, oder sollen wir mal den hunziger fragen? holger |
#6
|
||||
|
||||
Hallo Holger,
das gilt doch nur wenn Du dein Boot außerhalb der EG-Staaten z.B. Kroatien für mehr als 3 Jahre liegen hast und dann wieder in (irgendein) EG-Land einreisen willst.
__________________
Charly |
#7
|
||||
|
||||
Was mich beschäftigt ist folgendes: Wenn das Boot also nach drei Jahren kein EU Gut mehr ist, müßte man ja eigentlich die MwSt. wieder bekommen. Wird ja auch sonst immer soviel Wert darauf gelegt, daß man sie auch entrichtet hat. Wäre also nur gerecht wenn man sie dann auch wiederbekommt.
__________________
www.Worldoffshore.de Bourbon and Coke and Big Block Boats BOAT=Blow out another thousand |
#8
|
|||
|
|||
Sag mal Charly, wenn die wissen wollen ob Du damit Einkünfte erzielst, kannst Du doch sicher auch die Anschaffungskosten, Liegegebühren, Versicherung, Wartung etc. abschreiben - oder sehe ich das falsch ?
Irgendwie muß man diese Deppen doch mit ihren eigenen Waffen schlagen können |
#9
|
||||
|
||||
Hallo Tobias,
klar könnte man das absetzen, aber nur wenn man wirklich damit Einkommen erzielt z.B. durch verchartern. Wahrscheinlich kann man im ersten und 2. Jahr sogar noch Verlust machen, aber dauernden Verlust glauben die nicht Was allerdings jeder (im Rahmen der Höchstgrenzen) als Sonderausgaben absetzen kann, ist die Haftpflichtversicherung (jede Haftpflichtversicherung kann geltend gemacht werden)
__________________
Charly |
#10
|
||||
|
||||
Hallo Guidi,
was bitte ist ein Senioren a Führerschein??? :?: Als Senior habe ich noch nie was darüber gehört!! Gruß Thomas |
#11
|
||||
|
||||
Danke Guido,
entschuldige das i, ich hatte Deinen Namen Deiner letzten Zuschrift entnommen und da stand er halt mit i am Ende! Nun bin ich wieder etwas schlauer, was den Motorradführerschein anbetrifft. Ich habe meinen seit 1952(!), daher hat mich die neue Bezeichnung (A) etwas irritiert: Gruß Thomas |
#12
|
||||
|
||||
Ausflaggen
Ausflaggen, z.B. nach UK ist moeglich und einfach.
Andere Laender wie F, NL, etc. haben teilweise noch hoehere buerokratische Anforderungen (nix schlimmes aber immenser Papierkram ). UK ist relativ unkompliziert und presiwert - egal ob mainland oder Inseln. gruss chris |
#13
|
||||
|
||||
Hi Chris,
was bitte ist UK? :?: Und habe ich das Theater dann nicht mit der leidlichen Mwst.? In F oder NL, habe ich doch auch das Problem, sind doch in der EU. Oder täusche ich mich da? Gruß achim |
#14
|
||||
|
||||
Hallo Achim,
Chris meint "United Kingdom" = England u. drumrum! Gruß Thomas |
#15
|
||||
|
||||
Achim,
UK ist in der Tat "England und so". MwSt (VAT) hast Du auch da, denn die sind auch in der EU ! Allerdings sind die restlichen buerokratischen Huerden VIEL geringer, es gibt nur geringe Gebuehren und es gibt mehr outposts wo du "einchecken" kannst. Wenn Du ein Ausflaggen ohne MwSt moechtest kannst Du das recht einfach ueber Isle of Man oder Jersey/Guernsey machen - kostet aber ein paar Tausend EUR. Du brauchst halt nen Agent da und die wollen auch leben. Wenn Du allerdings siehst das in NL z.B. 19% faellig sind, kann das schon in der mittleren Preisklasse bei neuen Booten eine runde Summe werden... gruss christian Fuer weitere Infos, z.B. http://www.ey.com/GLOBAL/gcr.nsf/Isl...acht_Factfiles |
|
|