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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.10.2011, 18:04
Benutzerbild von heggele
heggele heggele ist offline
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Standard Landrover mit LKW-Zulassung-Fahrverbot Sonntags???

Hallo Leutz,
hab einen Landrover Defender der eine LKW-Zulassung hat.
Jetzt die Frage: Darf ich Sonntags mein Boot überhaupt zum Slipen fahren,
da ja Sonntags LKW-Verbot gilt!!!???
Danke euch schonmal!

Grüße
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  #2  
Alt 07.10.2011, 18:09
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Standard

Zitat:
Zitat von heggele Beitrag anzeigen
Hallo Leutz,
hab einen Landrover Defender der eine LKW-Zulassung hat.
Jetzt die Frage: Darf ich Sonntags mein Boot überhaupt zum Slipen fahren,
da ja Sonntags LKW-Verbot gilt!!!???
Danke euch schonmal!

Grüße
Gilt ja nur für die Autobahn.

Da gibt es aber ein unverbindliches Abkommen der Verkehrsminister ,das nicht rechtbindend ist, daß das LKW Fahrverbot nicht gilt wenn es sich um einen SDAH handelt.
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  #3  
Alt 07.10.2011, 18:12
Gerd_Ostsee Gerd_Ostsee ist offline
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Boot: Mein Boot ? Kein Boot z Zt nur Charter
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Hallo Hegele,

ich denke schon das Du auch Sonntags mit Deinem Landrover fahren kannst. Z B Pferdetransporter dürfen ja auch an Sonntagen fahren (zumindestens sind immer viele unterwegs) .....und ichhabe mal mit einem LKW (geschlossener Kasten zul Gg 11 to) an einem Karfreitag meinen eigenen Umzug gefahren und trotz Polizeikontrolle (A 1 Rastplatz Münster) gab es da keinerlei Probleme, weil ich keine gewerbliche Zwecke verfolgte; sprich "Privat" unterwegs war. M.E. müsste das auch für Dich gelten.....
__________________

Gerd_Ostsee
Seenotrettung tut Not!
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  #4  
Alt 07.10.2011, 18:12
Vincent Vincent ist offline
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Ich denke, dass du hier fündig wirst, da recht aktueller Treat:

http://www.boote-forum.de/showthread...=LKW-Zulassung
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  #5  
Alt 07.10.2011, 18:12
Benutzerbild von jaka-bubi
jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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grünes kennzeichen darfst du auch sonntags ziehen, schwarze nicht.
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus




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  #6  
Alt 07.10.2011, 18:16
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
grünes kennzeichen darfst du auch sonntags ziehen, schwarze nicht.
Das würde ich jetzt so pauschal nicht rausposaunen da es ja noch nicht rechtlich verankert ist
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  #7  
Alt 07.10.2011, 18:26
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd_Ostsee Beitrag anzeigen
....gab es da keinerlei Probleme, weil ich keine gewerbliche Zwecke verfolgte; sprich "Privat" unterwegs war. M.E. müsste das auch für Dich gelten.....
Oha da hast du aber Glück gehabt, denn das Fahrverbot gilt auch für Private fahrten über 7,5 Tonnen - ganz davon abgesehen, dass es über 7,5 Tonnen keinerlei "Privat"fahrten perse mehr gibt.
Alles aufzeichnungspflichtig.
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #8  
Alt 07.10.2011, 18:33
Benutzerbild von heggele
heggele heggele ist offline
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Danke Jungs, ihr habt mir sehr weitergeholfen!!!!!
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  #9  
Alt 07.10.2011, 18:51
Wohnbusfahrer
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Das Fahrverbot gilt für jeden LKW mit Anhänger, unabhängig von zGM und Kennzeichenfarbe. Es wird allerdings nicht mehr überall durchgesetzt.
Ist wie Marihuanabesitz: immer noch verboten, aber bei kleinen Mengen wird es meist nicht mehr verfolgt ...
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  #10  
Alt 07.10.2011, 22:03
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lars. lars. ist offline
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So weit ich weiß , darf man bis 3,5 t und nicht gewerblichem Verkehr auch Sonntags fahren . Würde einfach bei der kfz zulassungsstelle nachfragen, da dort ja auch die Sondergenemigungen ausgestellt werden .
__________________
Grüße lars

Heute Nichtraucher

Die Schriftgelehrten weinen wieder
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  #11  
Alt 07.10.2011, 22:25
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45meilen 45meilen ist offline
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Standard

LKW mit Anhänger Sonntags Fahrverbot
Ich fahre die gleiche Gurke
Grünes wird tolleriert, schwarzes geht gar nicht
Die Tollerierung ist dehnbar

Soweit meine eingeholten Auskünfte, ich lerne ggf gerne dazu
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #12  
Alt 07.10.2011, 22:40
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Maktum Maktum ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
LKW mit Anhänger Sonntags Fahrverbot
Ich fahre die gleiche Gurke
Grünes wird tolleriert, schwarzes geht gar nicht
Die Tollerierung ist dehnbar

Soweit meine eingeholten Auskünfte, ich lerne ggf gerne dazu
So kenne ich es auch

mein Nissan-Pickup lief auch als LKW und mit dem Boot (Trailer) hinten dran durfte ich nicht fahren. Danach habe ich mir einen Bulli (VW MULTIVAN) geholt - und durfte auf einmal auch Sonntags fahren ...

- allerdings langsamer, mehr Spritverbrauch da weniger PS - TOLL


Beste Grüße

Martin
__________________
es grüßt

derMartin
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  #13  
Alt 08.10.2011, 06:13
Benutzerbild von Stralsunder
Stralsunder Stralsunder ist offline
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Zitat:
Zitat von lars. Beitrag anzeigen
So weit ich weiß , darf man bis 3,5 t und nicht gewerblichem Verkehr auch Sonntags fahren . Würde einfach bei der kfz zulassungsstelle nachfragen, da dort ja auch die Sondergenemigungen ausgestellt werden .
Das Fahrverbot gilt für LKW über 7,5 Tonnen sowie alle LKW mit Anhänger - also auch nen oller Postgolf mit Hänger darf nicht fahren.
Ganz egal ob gewerblich oder Privat.
Geduldet werden aber Freizeitanhänger - was aber kein Persilschein ist.
Eine Ausnahmegenehmigung, einzel oder dauer, ist aber nicht das Problem und kostet auch nicht viel.
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #14  
Alt 08.10.2011, 22:44
612 612 ist offline
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Beiträge: 6
2 Danke in 2 Beiträgen
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bei ner lkw zulassung darfst du sonntag solo fahren , aber nicht mit anhänger,wenn unbedingt notwendig (trailer)hol dir ne ausnahmegenehmigung(verkehrsamt)
privat oder gewerblich ist egal
entscheidend ist fhz-art im fhz-schein
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  #15  
Alt 11.10.2011, 07:14
Benutzerbild von Hajo
Hajo Hajo ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: ik kuer platt, du ouk??
879 Danke in 310 Beiträgen
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lt telefonischer Auskünfte gestern (2 Landratsämter in Bayern und 2 Landratsämter in BAWÜ) wurde mir gesagt, dass man zum Zwecke der Freizeitausübung (hier sind Wohnwagen, Bootsanhänger und Pferdetransporter mit gemeint) das Sonntagsfahrverbot nicht gilt.

Weiters wurde mir mit mitgeteilt, dass das Sonntagsfahrvberbot und deren Ausnahmen, dank des Föderalismus, reine Ländersache ist. Daher vorher bei mindestens bei 2 Straßenverkehrämtern anfragen und den Namen des Auskunftgebenden natürlich notieren.

Im Falle einer Ahndung des Verstosses soll man unbedingt Einspruch erheben !!

es grüßt

Hajo vom 3Ländereck

Hiluxfahrer, der auch betroffen ist
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wo die Politik versagt, wuchert eine völlig bürokratisch überzogene Handlungsorientierung !
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  #16  
Alt 11.10.2011, 07:41
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Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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408 Danke in 263 Beiträgen
Standard

Im Prinzip gilt das Sonntagsvfahrverbot für kleine LKW mit Anhänger ohne Einschränkung.

Es kommt darauf an, ob man Deinen Geländewagen auch als LKW erkennt...

Ich hatte mal einen VW Bus LKW mit Fenstern , da bin ich nie angehalten worden und auch bei dem ohne Fenstern einfach durch NL + NRW.

Viel Glück,

Guido
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  #17  
Alt 11.10.2011, 15:15
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45meilen 45meilen ist offline
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32.472 Danke in 12.285 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Lucky Boatman Beitrag anzeigen
Im Prinzip gilt das Sonntagsvfahrverbot für kleine LKW mit Anhänger ohne Einschränkung.

Es kommt darauf an, ob man Deinen Geländewagen auch als LKW erkennt...

Ich hatte mal einen VW Bus LKW mit Fenstern , da bin ich nie angehalten worden und auch bei dem ohne Fenstern einfach durch NL + NRW.

Viel Glück,

Guido

Es geht hier m.W. nicht ums nicht erwischt werden, sondern um die gesetzl. Regelung
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #18  
Alt 11.10.2011, 15:40
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Mermik Mermik ist offline
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Gemäß § 30 STVO gilt Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger, egal wie schwer! In der Verkehrsministerkonferenz vom 09./10.10.2007 wurden unter anderem Ausnahmen beschlossen. Unter anderem, dass Wohnwagen und Anhänger für Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW bis 3,5 ZgG geführt werden dürfen! Das Sonntagsfahrverbot gilt übrigens für alle Straßen, und nicht nur für Autobahnen.

Mich hat man übrigens mit LKW und Trailer noch nie angehalten!
__________________
Gruß Gregor



Eliten können keine großen Gruppen sein!
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  #19  
Alt 11.10.2011, 16:01
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Snackman Snackman ist offline
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Oha da hast du aber Glück gehabt, denn das Fahrverbot gilt auch für Private fahrten über 7,5 Tonnen - ganz davon abgesehen, dass es über 7,5 Tonnen keinerlei "Privat"fahrten perse mehr gibt.
Alles aufzeichnungspflichtig.
Da wär ich nicht so sicher, dann müssten ja große Womo´s auch nen Tachoschreiber drinnen haben. Ich kenne zwei wo das nicht der Fall ist.
Und mit groß meine ich groß=über 7,5 Tonnen.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #20  
Alt 11.10.2011, 16:09
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Wohnmobile sind aber nunmal keine LKW und daher nicht davon betroffen.
Zumal die Aufzeichnungspflicht gemäß der Sozialvorschriften auch nur für den Güter- und Personentransport anfällt.

Was ich mit ab 7,5 Tonnen Aufzeichnungspflicht meinte ist, dass man, wenn man unter der Woche beruflich LKW fährt eben icht auch noch am Wochenende einen "privaten" Umzug machen oder mit dem LKW auf ein Truckertreffen fahren kann ohne mit seinen Lenk und Ruhezeiten in Konflikt zu kommen.
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #21  
Alt 11.10.2011, 22:04
Wohnbusfahrer
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Ob sich da jemand sicher oder nicht, das ist völlig unerheblich, ebenso die Verabredung der Länder, etwas zu ändern. Maßgeblich ist die StVO und die ist vom Bund erlassen und kann nur vom Bund geändert werden.
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  #22  
Alt 30.10.2011, 18:12
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diverhh57 diverhh57 ist offline
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Hallo -Freunde,
nachdem sich der Tröt jetzt etwas erweitert hat, passt mein Problemchen auch hinein. Habe mir von meinem Schwager einen Sprinter 3,5 to mit Ladefläche und LKW-Zulassung geliehen um meine Rocca aus dem Wasser zu holen. Zu Saisonbeginn war das mit meinem Firmen-Vito etwas grenzwertig. Jetzt meine Frage: Gilt für den auch das sonntägliche Fahrverbot, oder kann ich mich hier auch auf Freizeit-bzw-Sportzwecke berufe. Hatte das mit unseren Pferden auch mehrfach gemacht, aber nie darüber nachgedacht, daß ich hier mit den Trachtenträgern Ärger kriegen könnte. Vielen Dank schonmal vorab.
__________________
Gott schuf das Meer, wir das Schiff. Gott schuf den Wind, wir die Segel. Gott schuf die Flaute, wir den Motor.


Der ROCCA-SKIPPER Helmut
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  #23  
Alt 31.10.2011, 08:14
Wohnbusfahrer
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Generell gilt das Sonntagsfahrverbot für alle LKW mit jedem Anhänger. Es wird aber nicht überall gleich geahndet, mancherorts "übersieht" man Sportanhänger.
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  #24  
Alt 02.11.2011, 11:00
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Formula Formula ist offline
Commander
 
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Ort: Gelsenkirchen NRW
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Boot: FORMULA / CIGARETTE
545 Danke in 195 Beiträgen
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Für 200-300 € gibt es für ein Jahr eine Sondergenehmigung
damit bist du dann auf der sicheren Seite
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  #25  
Alt 07.11.2011, 14:21
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Hajo Hajo ist offline
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Leute, macht euch doch keine Sorgen !!!!

bin gestern mit meinem Hilux und 2,8 to. Kastenanhänger ganz locker von Bremen bis Villach gefahren. Noch nicht mal "prüfende Blicke" auf den Parkpätzen !!

Selbst am Walserberg (Salzburg, dort wo auf deutscher Seite mehr Rennleitung als LKW rumstehen) ist nichts passiert.


es grüßt

Hajo vom 3Ländereck
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