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  #1  
Alt 26.09.2011, 14:42
Benutzerbild von Audiot_8p
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Standard Frage zu Trailer und Zulassungsbescheinigung

Hi
Habt ihr bei euren Trailern beide Bescheinigungen 1und2??
Und was macht man wenn Teil 2 nicht mehr auffindbar ist?
Teil 2 ist doch der Brief oder?
__________________
Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
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  #2  
Alt 26.09.2011, 15:10
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Moin,

zur Zulassungsstelle gehen und eine Verlustanzeige aufgeben, Die weitere Vorgehensweise wird dort erläutert.
__________________
Gruss Vestus
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  #3  
Alt 26.09.2011, 15:11
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Teil 1 ist der Schein, Teil 2 ist die allgemeine Betriebserlaubnis, also der Brief. Wenn diese fehlt, was ich auch schon einmal bei einem Bootskauf hatte, kann man den Trailerhersteller anschreiben und sich Ersatz ausstellen lassen. Dafür mußte ich ein Schreiben ausstellen, dass ich bestätige, dass der Brief verloren gegangen war.
Das ganze kostete 50,-- Euro
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Gruß Heinz,


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  #4  
Alt 26.09.2011, 15:15
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Hier ist alles gut beschrieben: http://www.stadt-koeln.de/buergerser...eil-ii-ersatz/

Zuständig ist alleine die KFZ-Zulassungsbehörde, nicht der Hersteller.
__________________
Beste Grüße

John
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  #5  
Alt 26.09.2011, 18:56
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Hier ist alles gut beschrieben: http://www.stadt-koeln.de/buergerser...eil-ii-ersatz/

Zuständig ist alleine die KFZ-Zulassungsbehörde, nicht der Hersteller.
hatte ich auch gedacht, aber meine zulassungsstelle hatte mich an den hersteller verwiesen, deswegen hatte ich dort, wie in meinem Beitrag erläutert, den "Brief" bekommen.
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Gruß Heinz,


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  #6  
Alt 26.09.2011, 19:33
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es gibt für den Anhänger keinen Teil 2 wie beim Auto.

Die allgemeine Betriebserlaubnis kann nur der Hersteller ausstellen. Ist die weggekommen, braucht man IMHO nicht zum Straßenverkehrsamt und damit nur das zu bezahlen, was der Hersteller für die Ausstellung einer neuen verlangt.

greeeetz Frank
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe

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  #7  
Alt 27.09.2011, 07:33
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Zitat:
Zitat von Hagrid Beitrag anzeigen
es gibt für den Anhänger keinen Teil 2 wie beim Auto.

Die allgemeine Betriebserlaubnis kann nur der Hersteller ausstellen. Ist die weggekommen, braucht man IMHO nicht zum Straßenverkehrsamt und damit nur das zu bezahlen, was der Hersteller für die Ausstellung einer neuen verlangt.

greeeetz Frank
stimmt, wie schon in Beitrag 3 erläuteret, aber: Bei ummeldungen von "Alt-Trailern" stellt die Zulassungsstelle auch schonmal einen Brief aus, also den Teil 2, und macht die ursprüngliche Betriebserlaubnis ungültig.
Ist mir schon mehrfach passiert.
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Gruß Heinz,


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  #8  
Alt 27.09.2011, 10:59
etspace etspace ist offline
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Bei grünem Kennzeichen gibts doch überhaupt keinen Brief, sondern nur die Herstellerbescheinigung. Wieso stellt da die Zulassungsstelle einen Brief aus?
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  #9  
Alt 27.09.2011, 11:03
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Zitat:
Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Bei grünem Kennzeichen gibts doch überhaupt keinen Brief, sondern nur die Herstellerbescheinigung. Wieso stellt da die Zulassungsstelle einen Brief aus?
Statt Brief gibt es die Allgemeine Betriebserlaubnis, und für diese wurde mir eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt bei der ummeldung auf mich als Halter. Das ist mir bereits 3 x so passiert, mag aber auch sein, dass das in Kassel nur so ist und woanders nicht.
Im Grunde ist mir das auch völlig egal, Hauptsache, das Ding läuft steuerfrei mit grünem Kennzeichen.
__________________

Gruß Heinz,


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