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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Habe mir über Amazon eine Parrot Freisprecheinrichtung bestellt.
Diese war ca. 40 € günstiger als normal weil es ein Vorführer war / ist. Die Ware wiurde dann von einem großen Versandhandel flott geliefert. Leider fehlte die halterung von der Bedienung udn das Display war leicht zerkratzt .. ( stand nicht in der Beschreibung ) ich habe also dort angerufen.. mit dem schlimmsten und unfreundlichsten Service gerechnet .. aber .. alels sehr nett.. Freundliche und kompetene Dame am telefon .. nach nenneung der RE numemr hat sie sofort mein anliegen auf genommen und eine Nachlieferung der Halterung zugesagt. Sie entschuldigte sich noch mal das es bei der End- und Fuktionskontrolle nicht aufgefallen ist. Da es sich nur um die Halterung des Bedienelementes handelte und ich es noch später montieren konnte machte ich einen Termin beim Boschdient meines Vertrauens... dieser war einige Zeit mit der Montage beschäftigt .. bis zur Funktionprüfung im Wagen.... nichts ging ... Box klickte nur bei Zündung an und mehr nicht.... ich also dort angerufen .. und sollte alles wieder zurrück senden !!! also beim Boschmann angerufen das er wieder ALLES ausbauen sollte ![]() ![]() Nun bekomme ich die Nachricht das dass gerät leider defekt ist ( soweit war ich auch schon ) und sie leider KEIN Ersatz / Austauschgerät haben und ich mir aus dem Shop was anderes Aussuchen dürfte oder mein Geld zurrück haben kann .. ich entschied mich für das Geld.. ( nun habe ich gesehen das wsie Neue Geräte wieder im Shop haben ![]() Aber.. die Montage und Demontagekosten wollen sie mir nicht erstatten !!! Der Boschmann hat ca. 145€ ausgerufen.. Da mir ja gesagt wurde das das gerät einer Endkontrolle durchlaufen ist ( mit Funktionskontrolle ) sahen wir keine Veranlassung alle Bauteile vorab zusammen zu setzen und zu überprüfen !! Bleibe ich nun auf den Kosten sitzen ?? oder kann ich die Fa belangen ???
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By Karsten
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#2
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Ich denke nicht,oder hattet Ihr das im Vertrag?
Sie haben ja geliefert und wieder ausgezahlt?
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Kraft kommt von Kraftstoff Gruss Basti ![]()
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#3
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Für Folgeschäden haftet der Verkäufer nicht - das würde auch unübersehbare Massen von Betrügern anlocken.
Wenn der An- oder Einbau eines neu gekauften Gerätes viel Arbeit und/oder Geld kostet, dann muss man einen Weg finden, um es schon vorher zu prüfen. Habe ich selbst schon oft genug versäumt... (Ratschläge erteilen ist leichter als befolgen.) sea u in denmark |
#4
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Du hast nur im Rahmen der Sachmängelhaftung/ Garantie die Möglichkeit zu wandeln (hast Du ja gemacht) oder zu mindern.
Weitere Ansprüche gibt es nicht. |
#5
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Hättest du die Freisprecheinrichtung bei Bosch gekauft,
hättest du sicher keinen doppelten Arbeitslohn bezahlt. Ich weiß Hättehätte sitzt auf Toilette und zieht an der Kette. P.S. Du als Werkstattbesitzer solltest das eigentlich wissen. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#6
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]()
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#7
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#8
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Was passiert?
Pauschale für Einbaukosten werden auf die Abgabepreise draufgeschlagen, die Preise steigen. Gilt das dann auch für Verkäufe an Gewerbekunden? Andreas |
#9
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verbraucherfreundliches Urteil...
aber dazu dann doch auch mal ne weitere Frage, sofern es den Rahmen nicht sprengt: gilt dies auch für Folgekosten? Als Beispiel: ein Hersteller liefert einen mangelhaften Zahnriemen. Dieser wird von einer Fachwerkstatt korrekt eingebaut. Nach wenigen Kilometern gibt es einen Motorschaden wegen des Zahnriemens. Wer zahlt dann was?
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Grüße, Andreas |
#10
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http://www.juraexamen.info/bgh-klass...-njw-1977-379/
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]()
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#11
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![]() Zitat:
Was die Werkstatt dann mit dem Lieferanten des Zahnriemens macht - tja, da wird es schwierig wegen des schon genannten Nachweises .... ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#13
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Bekomme nun ein Neugerät. So als Entschädigung ... zum Preis von dem Vorführer....
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By Karsten
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#14
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Würde mich nicht wundern, wenn der BGH die Entscheidung kassieren wird, das BVerfG geht ja ähnlich vor
![]() Andererseits könnte es den stationären Handel im Gegensatz zu den Versandhändlern stärken, ich persönlich halte das Urteil für völlig überzogen.
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Servus, Björn Bootssattlerei Hallier Verdecke, Persenninge, Bimini-Top und Gestänge in Einzelanfertigung Deutschlands größte Bildergalerie für Verdecke und Persenninge für Boote |
#15
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]() |
#16
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Hallo!
Also ich sehe das so, dass die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit eines Produktes beim Hersteller bzw. Verkäufer (bei einem Vorführgerät eher beim Verkäufer) liegt. Ich als Kunde muss davon ausgehen können, dass ich ein voll funktionsfähiges Produkt erhalte, da dem Kunden eventuell auch die notwendige Sachkunde fehlt, dies zu prüfen. Übrigens ist das beim Bau oder auch in anderen Gewerbe ähnlich. Wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Baustoff Mängel aufweißt, liegt die Verantwortung eindeutig beim Produzenten und er muss Wiedergutmachung leisten. Das Problem ist halt der Nachweis. Ist bei uns in der Firma auch so, wenn wir ein falsches Gutachten anfertigen, haften wir für die Folgeschäden. Dagegen kann man sich meine ich aber auch versichern. Privatpersonen, die ihre Einbauarbeiten selbstständig erledigen, haben leider das Problem, dass sie ihren Schaden nicht quantifizieren und daher nur schwer ihren Anspruch gelten machen können. Prinzipiell bin ich aber der Meinung, dass hier die Ein- und Ausbaukosten vom Händler voll getragen werden müssen. Er hat es schließlich auch vermasselt, da er keine ausreichende Prüfung des Gerätes vorgenommen hat. Ich weiß, jetzt kommen wieder die Prügel von den ganzen selbstständigen Händlern, etc… Aber bevor Ihr losbrüllt, versucht mal die Perspektive zu wechseln… ![]()
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Gruß MIMO ![]()
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#17
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ganz ehrlich, wenn ich so ein offensichtlich vorgeschädigtes Gerät erhalte, wird erstmal nur provisorisch eingebaut, d.h. elektr. Anschluß evtl. über Steckdose/Batterie, Montage mittels Klebeband.
Wer da sein Armaturenbrett auseinanderreißt und dann hinterher vermeidbaren Spaß hat, hat sich die doppelte Arbeit gemacht.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#18
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![]() Zitat:
Hier wurde das Ersatzteil auch bei der Fachwerkstatt bezogen und verbaut und nicht vom Kunden angeliefert.
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#19
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Wenn Du dem Kunden nicht unterstellen möchtest, dass er das Gerät mutwillig zerstört hat, wo liegt dann der Unterschied? Außer, dass sich aufeinmal eine Privatperson in der Lieferkette befindet, deren Druckmittel begrenzt sind.
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Gruß MIMO ![]() |
#20
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Das ist ein gewaltiger Unterschied, denn hier ist die Fachwerkstatt
raus aus der Sachmängelhaftung für vom Kunden beigestellter Ware ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#21
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Aber das war sie ja auch in dem beschriebenen Fall, oder? Sie ist vielleicht dem Kunden gegenüber verantwortlich, aber am Ende steht doch der Hersteller, der für die Funktionsfähigkeit seines Produktes verantwortlich ist.
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Gruß MIMO ![]() |
#22
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Heisst das nun,
ich bestelle bei Cyrus oder einem anderen eine LiMa, lasse dioe von meinem Mechaniker einbauen, die ist defekt und Cyrus müsste für die Monatgekosten gerade stehen. ![]() Würde mich nicht wundern wenn die Kalkulation dies zukünftig berücksichtigt. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#23
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wieso vorgeschädigt ??
Es war / ist ein Vorführgerät gewesen welchen vor Versand angeblich auf Funktion überprüft wurde. Zitat:
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By Karsten
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