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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 15.09.2011, 21:12
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
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Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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Standard Einbaukostenerstattung wegen defekt ?

Habe mir über Amazon eine Parrot Freisprecheinrichtung bestellt.
Diese war ca. 40 € günstiger als normal weil es ein Vorführer war / ist.
Die Ware wiurde dann von einem großen Versandhandel flott geliefert.
Leider fehlte die halterung von der Bedienung udn das Display war leicht zerkratzt .. ( stand nicht in der Beschreibung ) ich habe also dort angerufen.. mit dem schlimmsten und unfreundlichsten Service gerechnet .. aber .. alels sehr nett.. Freundliche und kompetene Dame am telefon .. nach nenneung der RE numemr hat sie sofort mein anliegen auf genommen und eine Nachlieferung der Halterung zugesagt. Sie entschuldigte sich noch mal das es bei der End- und Fuktionskontrolle nicht aufgefallen ist.
Da es sich nur um die Halterung des Bedienelementes handelte und ich es noch später montieren konnte machte ich einen Termin beim Boschdient meines Vertrauens... dieser war einige Zeit mit der Montage beschäftigt .. bis zur Funktionprüfung im Wagen.... nichts ging ... Box klickte nur bei Zündung an und mehr nicht.... ich also dort angerufen .. und sollte alles wieder zurrück senden !!! also beim Boschmann angerufen das er wieder ALLES ausbauen sollte . Ich habe sofort ein kostenloses Rücksendeedikett per Mail bekommen !! Also alles wieder hin...
Nun bekomme ich die Nachricht das dass gerät leider defekt ist ( soweit war ich auch schon ) und sie leider KEIN Ersatz / Austauschgerät haben und ich mir aus dem Shop was anderes Aussuchen dürfte oder mein Geld zurrück haben kann .. ich entschied mich für das Geld.. ( nun habe ich gesehen das wsie Neue Geräte wieder im Shop haben )

Aber.. die Montage und Demontagekosten wollen sie mir nicht erstatten !!!
Der Boschmann hat ca. 145€ ausgerufen..

Da mir ja gesagt wurde das das gerät einer Endkontrolle durchlaufen ist ( mit Funktionskontrolle ) sahen wir keine Veranlassung alle Bauteile vorab zusammen zu setzen und zu überprüfen !!

Bleibe ich nun auf den Kosten sitzen ?? oder kann ich die Fa belangen ???
__________________

By Karsten
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  #2  
Alt 16.09.2011, 06:53
Benutzerbild von Kapitän Balu
Kapitän Balu Kapitän Balu ist offline
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Boot: immer mal ein anderes
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Ich denke nicht,oder hattet Ihr das im Vertrag?
Sie haben ja geliefert und wieder ausgezahlt?
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Gruss Basti
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  #3  
Alt 16.09.2011, 07:11
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Für Folgeschäden haftet der Verkäufer nicht - das würde auch unübersehbare Massen von Betrügern anlocken.
Wenn der An- oder Einbau eines neu gekauften Gerätes viel Arbeit und/oder Geld kostet, dann muss man einen Weg finden, um es schon vorher zu prüfen.
Habe ich selbst schon oft genug versäumt...
(Ratschläge erteilen ist leichter als befolgen.)

sea u in denmark
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  #4  
Alt 16.09.2011, 08:13
else else ist offline
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Du hast nur im Rahmen der Sachmängelhaftung/ Garantie die Möglichkeit zu wandeln (hast Du ja gemacht) oder zu mindern.
Weitere Ansprüche gibt es nicht.
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  #5  
Alt 16.09.2011, 08:28
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Hättest du die Freisprecheinrichtung bei Bosch gekauft,
hättest du sicher keinen doppelten Arbeitslohn bezahlt.

Ich weiß Hättehätte sitzt auf Toilette und zieht an der Kette.

P.S. Du als Werkstattbesitzer solltest das eigentlich wissen.
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  #6  
Alt 16.09.2011, 11:03
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Barracuda Barracuda ist offline
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http://www.rechtsindex.de/news/1492-...sten-erstatten
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Ciao
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  #7  
Alt 16.09.2011, 11:31
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Mir fehlen die Worte.
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  #8  
Alt 16.09.2011, 12:01
Täuberich Täuberich ist offline
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Was passiert?

Pauschale für Einbaukosten werden auf die Abgabepreise draufgeschlagen, die Preise steigen.

Gilt das dann auch für Verkäufe an Gewerbekunden?

Andreas
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  #9  
Alt 16.09.2011, 12:17
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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verbraucherfreundliches Urteil...
aber dazu dann doch auch mal ne weitere Frage, sofern es den Rahmen nicht sprengt: gilt dies auch für Folgekosten?
Als Beispiel: ein Hersteller liefert einen mangelhaften Zahnriemen.
Dieser wird von einer Fachwerkstatt korrekt eingebaut.
Nach wenigen Kilometern gibt es einen Motorschaden wegen des Zahnriemens.

Wer zahlt dann was?
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Grüße, Andreas
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  #10  
Alt 16.09.2011, 14:30
Benutzerbild von Barracuda
Barracuda Barracuda ist offline
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
verbraucherfreundliches Urteil...
aber dazu dann doch auch mal ne weitere Frage, sofern es den Rahmen nicht sprengt: gilt dies auch für Folgekosten?
Als Beispiel: ein Hersteller liefert einen mangelhaften Zahnriemen.
Dieser wird von einer Fachwerkstatt korrekt eingebaut.
Nach wenigen Kilometern gibt es einen Motorschaden wegen des Zahnriemens.

Wer zahlt dann was?
Das Problem wird sein, zu beweisen, daß es der Riemen fehlerhaft war und nicht der Einbau. Wenn der Einbauer schuld war-klar, dann muß er oder seine Haftpflicht den Motor bezahlen. Wenn man nachweisen kann, daß der Zahnriemen fehlerhaft war, sollte das sogenannte "Schwimmerschalterurteil" greifen.
http://www.juraexamen.info/bgh-klass...-njw-1977-379/
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Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #11  
Alt 16.09.2011, 15:34
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
verbraucherfreundliches Urteil...
aber dazu dann doch auch mal ne weitere Frage, sofern es den Rahmen nicht sprengt: gilt dies auch für Folgekosten?
Als Beispiel: ein Hersteller liefert einen mangelhaften Zahnriemen.
Dieser wird von einer Fachwerkstatt korrekt eingebaut.
Nach wenigen Kilometern gibt es einen Motorschaden wegen des Zahnriemens.

Wer zahlt dann was?
Ich denke doch, dass die Fachwerkstatt zunächst einmal dem Kunden gegenüber für das Gesamtwerk haftet.
Was die Werkstatt dann mit dem Lieferanten des Zahnriemens macht - tja, da wird es schwierig wegen des schon genannten Nachweises ....
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Gruß Fred
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  #12  
Alt 16.09.2011, 16:05
makana makana ist offline
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Man wird zunächst schnellstens die AGB ändern müssen, denn eine Begrenzung ist vorgesehen und erlaubt.
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  #13  
Alt 16.09.2011, 17:54
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Karlsson Karlsson ist offline
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Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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Bekomme nun ein Neugerät. So als Entschädigung ... zum Preis von dem Vorführer....
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By Karsten
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  #14  
Alt 16.09.2011, 18:16
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B.Hallier B.Hallier ist offline
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Würde mich nicht wundern, wenn der BGH die Entscheidung kassieren wird, das BVerfG geht ja ähnlich vor

Andererseits könnte es den stationären Handel im Gegensatz zu den Versandhändlern stärken, ich persönlich halte das Urteil für völlig überzogen.
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  #15  
Alt 17.09.2011, 07:41
Benutzerbild von Barracuda
Barracuda Barracuda ist offline
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
Was passiert?

Pauschale für Einbaukosten werden auf die Abgabepreise draufgeschlagen, die Preise steigen.

Gilt das dann auch für Verkäufe an Gewerbekunden?

Andreas
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  #16  
Alt 17.09.2011, 08:46
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Hallo!

Also ich sehe das so, dass die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit eines Produktes beim Hersteller bzw. Verkäufer (bei einem Vorführgerät eher beim Verkäufer) liegt. Ich als Kunde muss davon ausgehen können, dass ich ein voll funktionsfähiges Produkt erhalte, da dem Kunden eventuell auch die notwendige Sachkunde fehlt, dies zu prüfen. Übrigens ist das beim Bau oder auch in anderen Gewerbe ähnlich. Wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Baustoff Mängel aufweißt, liegt die Verantwortung eindeutig beim Produzenten und er muss Wiedergutmachung leisten. Das Problem ist halt der Nachweis.


Ist bei uns in der Firma auch so, wenn wir ein falsches Gutachten anfertigen, haften wir für die Folgeschäden. Dagegen kann man sich meine ich aber auch versichern.


Privatpersonen, die ihre Einbauarbeiten selbstständig erledigen, haben leider das Problem, dass sie ihren Schaden nicht quantifizieren und daher nur schwer ihren Anspruch gelten machen können.


Prinzipiell bin ich aber der Meinung, dass hier die Ein- und Ausbaukosten vom Händler voll getragen werden müssen. Er hat es schließlich auch vermasselt, da er keine ausreichende Prüfung des Gerätes vorgenommen hat.


Ich weiß, jetzt kommen wieder die Prügel von den ganzen selbstständigen Händlern, etc…


Aber bevor Ihr losbrüllt, versucht mal die Perspektive zu wechseln…
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Gruß
MIMO
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  #17  
Alt 18.09.2011, 07:30
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ganz ehrlich, wenn ich so ein offensichtlich vorgeschädigtes Gerät erhalte, wird erstmal nur provisorisch eingebaut, d.h. elektr. Anschluß evtl. über Steckdose/Batterie, Montage mittels Klebeband.

Wer da sein Armaturenbrett auseinanderreißt und dann hinterher vermeidbaren Spaß hat, hat sich die doppelte Arbeit gemacht.
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Karl-Heinz
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  #18  
Alt 18.09.2011, 07:42
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  #19  
Alt 18.09.2011, 08:06
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Hier wurde das Ersatzteil auch bei der Fachwerkstatt bezogen und verbaut und nicht vom Kunden angeliefert.
Wenn Du dem Kunden nicht unterstellen möchtest, dass er das Gerät mutwillig zerstört hat, wo liegt dann der Unterschied? Außer, dass sich aufeinmal eine Privatperson in der Lieferkette befindet, deren Druckmittel begrenzt sind.
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  #20  
Alt 18.09.2011, 09:59
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Das ist ein gewaltiger Unterschied, denn hier ist die Fachwerkstatt
raus aus der Sachmängelhaftung für vom Kunden beigestellter Ware
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.

Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #21  
Alt 18.09.2011, 10:50
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Das ist ein gewaltiger Unterschied, denn hier ist die Fachwerkstatt
raus aus der Sachmängelhaftung für vom Kunden beigestellter Ware
Aber das war sie ja auch in dem beschriebenen Fall, oder? Sie ist vielleicht dem Kunden gegenüber verantwortlich, aber am Ende steht doch der Hersteller, der für die Funktionsfähigkeit seines Produktes verantwortlich ist.
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Gruß
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  #22  
Alt 18.09.2011, 13:08
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Heisst das nun,
ich bestelle bei Cyrus oder einem anderen eine LiMa, lasse dioe von meinem Mechaniker einbauen, die ist defekt und Cyrus müsste für die Monatgekosten gerade stehen.
Würde mich nicht wundern wenn die Kalkulation dies zukünftig
berücksichtigt.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #23  
Alt 20.09.2011, 19:05
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wieso vorgeschädigt ??
Es war / ist ein Vorführgerät gewesen welchen vor Versand angeblich auf Funktion überprüft wurde.

Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
ganz ehrlich, wenn ich so ein offensichtlich vorgeschädigtes Gerät erhalte, wird erstmal nur provisorisch eingebaut, d.h. elektr. Anschluß evtl. über Steckdose/Batterie, Montage mittels Klebeband.

Wer da sein Armaturenbrett auseinanderreißt und dann hinterher vermeidbaren Spaß hat, hat sich die doppelte Arbeit gemacht.
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By Karsten
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