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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
da ich mir ja nun bald ein Boot kaufen will und nun mit dem Führerschein beginne, will ich schon mal im Vorfeld abchecken wo ich mit meinem Boot später fahren kann. Ich wollte nur den Binnenschein machen. Meine Frage ist nun ob das Ijsselmeer und das Grevelinger Meer "Binnengewässer" sind oder ob ich um da zu fahren schon die See-Lizens haben muss??? gruss mk-motorenteile |
#2
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Ich hoffe, dass du dein Traumboot findest. Auf diesen Gewässern reicht dir der Binnenschein.
Was hälst du denn von diesem Boot? http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...sPageName=WDVW |
#3
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Hallo Jürgen,
bist du dir sicher mit dem Binnenschein und Ijsselmeer , irgend wie widersprechen sich da die Infos ![]()
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#4
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vom isjelmeer hab ich bislang auch nur gehört das da binnen pflicht ist
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#5
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Also wenn dann
der (Mehr-)Aufwand, auch den Seeschein zu machen ist gering. Gruß Christoph
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!" für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de |
#6
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Hallo,
hier ist die Vorschrift: Führerschein Seit dem 1. April 1992 ist auf holländischen Gewässern der holländische Sportbootführerschein, 'klein vaarbewijs' genannt, Pflicht. Dieser Schein ist vorgeschrieben für: * Boote mit einer Länge von 15 Metern und mehr. * Motorboote mit einer Länge von weniger als 15 Metern die schneller fahren können als 20 km pro Stunde. Der Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt nach dem 1.1.1989, und das Sportschifferzeugnis werden in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot auf den Binnenschifffahrtsstraßen anerkannt. Ausnahme: Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard. Der Sportbootführerschein-See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, wird für die Fahrt mit einem Sportboot auf allen Gewässern, einschließlich - Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard -, anerkannt. Das Sportschifferpatent für den Rhein und das Sportpatent werden anerkannt für die Fahrt auf dem Rhein, Waal, Pannerdens Kanaal und Lek. Ohne einen dieser Scheine oder den 'klein vaarbewijs' dürfen die oben genannten Wassersportfahrzeuge nicht geführt werden. Nur die oben genannten Führerscheine sind anerkannt. nachzulesen hier: http://www.wasserschutzpolizei-nrw.de/wfuehrer.htm
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Charly |
#7
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Moin,
ich meine, Ijsselmeer ist See... Wlly |
#9
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OH das ist ja ein Ding. Hab bisher fest geglaubt, dass der Binnenschein reicht. Wollen nächstes Jahr unseren Standort von der Mosel nach Holland (Lemmer) verlagern.
Da muss ich wohl im nächsten Winter doch noch den Seeschein machen. |
#10
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Also, jetzt mal ganz klar: wie Charly schon richtig schreibt, ist nur für schnelle (über 20km/h) oder große (über 15m) Boote ist überhaupt ein Schein erforderlich, ob Ijsselmeer oder irgendwo anders in NL.
ABER: wenn Du ein Boot hast, das kleiner oder langsamer ist, braucht Du in Holland ÜBERHAUPT keinen Schein. Dass man auf dem Ijsselmeer schon ein bischen Ahnung haben sollte, ist eine ganz andere Frage. Groetjes Matthias. |
#11
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Da läßt sich irgend was "tricksen", also nicht im negativen Sinne!
Die Prxisprüfung für den SBF-See wird für den SBF-Binnen anerkannt, weil im Prinzip identisch aber eine Übung mehr drin. Also macht es sinn, den SBF-See zeurst und ann den Binne zu machen. Hab ich mal wo gelesen ... Gruß Christoph
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!" für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de |
#12
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Charly |
#13
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![]() Zitat:
das stimmt nur bedingt Mattias. Theoretisch gilt auf einem deutschen Boot unter deutscher Flagge auch deutsches Recht. Das heist, man braucht einen Führerschein. Allerdings wird das z.B. in Holland wo für solche Boote keine Führerscheinpflicht besteht, vermutlich niemand durchsetzen wollen.
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Charly |
#14
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![]() Zitat:
Zweite Möglichkeit für "Südstaatler": Bodenseeschifferpatent mit Navigationszusatzprüfung. Dann SBF-Theorie. Dann BSP auf Binnen umschreiben lassen. Dann hat man alle drei auf einmal. Ob das sinnvoll ist, will ich mal dahingestellt sein lassen und muss jeder für sich selbst entscheiden. Aber ist sicherlich die kosteneffizienteste Variante. Mfg Klaus |
#15
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![]() Zitat:
das wird zwar immer wieder behauptet, vor allem von den DSV-Blauröcken, die damit ihre völlig idiotischen Führerscheine und die Goldgrube des Prüfungsunwesens verteidigen wollen. Fakt aber ist: "der Sportbootführerschein See ist die amtliche Erlaubnis zum Führen von Sportbooten auf Seeschiffahrtsstrassen. Diese sind die 3sm breiten, zum deutschen Hoheitsgebiet gehörenden Meeresstreifen (...)" Also definitiv nur für deutsche Gewässer. Groetjes Matthias. |
#16
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![]() Zitat:
weis, dass der SBF See, im Gegensatz zu den Patenten der Großschifffahrt, nicht an der Flagge, sondern am Fahrtgebiet, also den deutschen Seeschiff- fahrtsstraßen hängt. Du brauchst diesen Schein aber fast immer in den Gewässern solcher Staaten, wo es ebenfalls eine Führerscheinpflicht für Sportboote gibt. Das ist in den Niederlanden nur bei schnellen oder großen Booten der Fall, aber vielleicht will man ja auch mal das Revier wechseln. Ein amtlicher Befähigungsnachweis wird zudem von manchen Versicherungen ausgesprochen gern gesehen, und so ganz verkehrt ist es auch nicht, mal wenigstens von ein paar Grundbegriffen der Navigation, der Seezeichen etc. gehört zu haben. Belem |
#17
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Aussage der WaschPo - NL auf der boot2004 (auch so im Merkblatt des ADAC zu den Niederlanden und im Text von Charly zu lesen)
SBF-See gilt auf ALLEN Gewässern in NL, ist aber nur für Grosse bzw. schnelle Boote nötig. Eigentlich bei deutschen Booten auch sonst, wird aber nicht unbedingt kontrolliert. Nach geltenden Recht aber wie in D handhaben, wobei der SBF-See reicht. Aber unbedingt zu beachten ist: wer in D oder NL auf offiziellen Wasserstrassen (binnen oder see) unterwegs ist braucht eine Registrierung. Also Kleinfahrzeigkennzeichen vom WSA oder dem IBS von einem der Verbände bzw. ADAC WSA ich günstiger - 18,-- EUR einmalig - und dauerhaft gültig - IBS nur im Inland (ab 20,--EUR) , muss für das Ausland alle 2 Jahre verlängert werden(nochmals ab 17,--EUR). So die Angaben beim WSA bzw. ADAC (habe ich vom ADAC auch per Mail bekommen). Daher habe ich mein neues Boot mit Kennzeichen vom WSA versehen - bin ja mehr auf der Maas als auf der Ostsee, wo man das nicht braucht und möchte auch mal Binnen auf die Ruhr oder einen Kanal. ![]() ![]()
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Gruss vom linken Niederrhein ![]() ![]() ![]() ![]() |
#18
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![]() Zitat:
Groetjes Matthias. |
#19
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![]() Zitat:
In D binnen brauche ich selbstverständich eine Registrierung.
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Gruß Heinz-Dieter |
#20
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hier mal zum Nachlesen:
Kennzeichnung für Sportboote Großfahrzeuge (über 20 m) müssen gekennzeichnet sein mit: Namen des Bootes an beiden Vorderseiten oder am Heck. Heimathafen an beiden Seiten oder am Heck. Die Kennzeichen müssen in mindestens 20 cm hohen Buchstaben, dunkel auf hellem Grund oder hell auf dunklem Grund sein. Kleinfahrzeuge (unter 20 m) müssen gekennzeichnet sein mit: Namen des Bootes an der Außenseite in Buchstaben, dunkel auf hellem Grund oder hell auf dunklem Grund. Name des Eigentümers und dessen Anschrift gut sichtbar innen oder außen am Boot. Ausnahme! Ruderboote und Segelboote kürzer als 7 Meter. Schnelle Motorboote: Ein kleines Motorboot (Länge unter 20 Meter), das schneller als 20 km pro Stunde fahren kann, ist ein 'schnelles Motorboot'. Schnelle Motorboote müssen in den Niederlanden zusätzlich gekennzeichnet sein. Ab 1. April 1997 ist die zusätzliche niederländische Registriernummer für schnelle Motorboote, die sogenannte Y-Nummer, keine Pflicht mehr für deutsche Sportboote. Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen werden in den Niederlanden anerkannt, wenn sie den deutschen Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen entsprechen. Achtung! Kennzeichnung muss an beiden Seiten angebracht sein. Nur am Heck genügt nicht. Schnelle Motorboote, die einen Liegeplatz in den Niederlanden haben, haben die Wahl zwischen der Y-Nummer und der deutschen Kennzeichnung. Die Y-Nummer kann man bei der Post beantragen. Wenn Sie die Y-Nummer nicht mehr benutzen, schicken Sie Ihre Anmeldebescheinigung mit einem Vermerk an folgende Adresse: Rijksdienst voor het Wegverkeer, Abteilung: snelle motorbootregistratie, Postbus 30000, 9640 RA Veendam. Achtung! Anmeldebescheinigungen, abgegeben vor dem 1. März 1995, sind nicht mehr gültig. Bei der Post können Sie gegen Bezahlung einen neuen Schein beziehen. Die Registriernummer bleibt unverändert.
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Charly |
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