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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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![]() Zitat:
![]() Nein, ernsthaft, nur etwa die Hälfte der Rheinbreite ist in den meisten Kurven für die Dicken überhaupt befahrbar. Und hier im Bereich Düsseldorf ist sowieso Begegnung an Steuerbord normal, egal, ob in Links- oder Rechtskurven. Hat mir vor Kurzem noch einer ausführlich erklärt, wieso das so ist, ich hab's aber wieder vergessen, da ich ja solche Dinger nicht fahre und Sportboote das Problem eher nicht haben. Wenn ich wieder mal da bin (wenn's wärmer wird), schau ich mir nochmal ganz genau an, wer wann wo fährt. Michael
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There are 10 kinds of people in the world. ![]() |
#27
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![]() Da war noch was, jedenfalls fahren die Talfahrer hier zwischen km 750 und 755 nicht grundsätzlich Außenkurve, sondern hier ist Begegnung an Steuerbord üblich, ich meine sogar vorgeschrieben. Und zwar in Rechts- wie auch Linkskurven. So müssen die Talfahrer natürlich in Rechtskurven die Innenkurve nehmen und die Bergfahrer die Außenkurve, was für Spitsparen natürlich ungünstig ist. Ha, gefunden: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....04/index.html Zitat:
Michael
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#28
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"Geregelte Begegnung" wird das genannt. Gruß Hank |
#29
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Oberhalb ist das Begegnen Steuerbord an Steuerbord erlaubt. Hier fahren die meisten Talfahrer die Außenkurve und die Bergfahrer so weit innen, wie ihr Tiefgang erlaubt. Mit meinem Verdränger habe ich die Erfahrung gemacht, dass ich so weit innen, wie mein Tiefgang erlaubt, am besten aufgehoben bin. Hier kommen die Dicken nämlich nicht hin.
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Gruß Heinz-Dieter |
#30
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Zitat: Da wo kein Rechtsfahrgebot vorgeschrieben ist, wird also ein Berufsschiff immer die Außenkurve einer Biegung nehmen, weil da bekannterweise die höchste Fließgeschwindigkeit besteht. |
#31
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Hallo zusammen,
im Rhein sind sogenannte Fahrrinnenkästen definiert. Diese Sind im allgemeinen 150m breit und 2.50m tief. Die Höhenlage bezieht sich auf das s.g. Gleichwasser. Innerhalb dieses Kastens spielt sicht die Berufsschifffahrt ab. Die Lage und der Verlauf dieses "Kastens" ist der Berufsschifffahrt bekannt. Nur innerhalb dieses Kasten, besonders bei Niedrigwasser, können die Schiffsführer sicher sein das bis zu einer Tauchtiefe von 2.5m unter GLW (Gleichwasser) die Schifffahrt möglich ist. Das heist nicht das die Schiffe nur dort fahren dürfen, aber wenn dies ausserhalb auf Grund liegen ist es eigene Fahrlässigkeit. Aus meiner Berufserfahrung heraus werden diese Kästen recht genau befahren. Gruß Wolfgang
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Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ... ![]() |
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