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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 22.08.2011, 19:44
Benutzerbild von Tommy Walker
Tommy Walker Tommy Walker ist offline
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Standard Ärger mit Autohändler

Hallo,

ich hab vor 5 Monaten in einem Autohaus einen VW Fox 88.000 Km Inzahlung gegeben und ein anderes Auto mitgenommen.

So jetzt kommt ein Einschreiben: Der Fox hat angeblich einen Motorschaden und das Autohaus macht jetzt anspruch von ihrem Gewährleistungsrecht.

Ich heute angerufen, wir sollen das Auto wieder zurücknehmen weil er auf dem 2ten Zyl. kaum noch Kompression hat.

Bei mir lief der immer wie ein Uhrwerk...

was soll ich jetzt machen ???
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  #2  
Alt 22.08.2011, 19:45
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Pseudonymloser Pseudonymloser ist offline
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bist du gewerbetreibender ?
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"

Gruß Ralf


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  #3  
Alt 22.08.2011, 19:46
Benutzerbild von Käpt´n Blaubär
Käpt´n Blaubär Käpt´n Blaubär ist offline
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Genau diese Frage stellte sich mir auch gerade....
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  #4  
Alt 22.08.2011, 19:47
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Tommy Walker Tommy Walker ist offline
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Nee privat
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  #5  
Alt 22.08.2011, 19:50
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Käpt´n Blaubär Käpt´n Blaubär ist offline
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Du machst aber jetzt keinen Spass mit uns, oder ? Seit wann hast Du als Privatmann eine Gewährleistung gegenüber einem Händler zu tragen ? Also mir ist das neu...

Gruß
Tom
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  #6  
Alt 22.08.2011, 19:53
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Tommy Walker Tommy Walker ist offline
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Mir auch...

Der Verkäufer meinte das sowas langsam kommt und das Vor dem Verkauf schon gewesen ist.

Aber mir ist nichts bekannt
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  #7  
Alt 22.08.2011, 19:53
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von Tommy Walker Beitrag anzeigen
Nee privat

Leg dich auf die Couch, schenk dir´n Bier ein und lass den lieben Gott´nen lieben Mann sein....alles wird gut...der "Händler" sucht´nen Blöden.

Gar nicht reagieren...


Gruß, Frank.
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  #8  
Alt 22.08.2011, 19:54
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Moin,

ich gehe mal davon aus, dass der Händler das Fahrzeug angekauft hat. Normalerweise macht jeder Händler eine Einkaufsbewertung des Fahrzeugs, inkl. Kompressionstest usw.

Oder ist das so ein Deal "im Kundenauftrag zu verkaufen"?
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  #9  
Alt 22.08.2011, 19:56
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Hallo zusammen,

netter Versuch. Jeder Richter in Deutschland wird immer davon ausgehen,
das der Autohändler (!) mehr Ahnung von Autos hat als Du und daher alles
geprüft hat. Daher bist Du als Privatmann rechtlich auch geschützt.

So eine Nummer habe ich auch noch nicht gehört. Mein Rat - sofortiger
Händlerwechsel.


Viele Grüsse

Danny
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  #10  
Alt 22.08.2011, 19:56
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Tommy Walker Tommy Walker ist offline
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Nein ein "eigendlich" seriöses Autohaus
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  #11  
Alt 22.08.2011, 19:57
TomHH
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Moin,

ganz so einfach ist das leider evtl. nicht.

Eine Inzahlungnahme ist rechtlich eine Kaufpreisanzahlung an Erfüllung statt und wird auch als Tausch gesehen. Steht glaube ich im BGB § 480.

Wenn Du keinen Gewährleistungsausschluss bei der Inzahlungnahme vereinbart hast (schau mal in den Vertrag), dann unterliegst Du hier den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, ist glaube ich im BGB unter § 437 geregelt.

Ich würde hier vorsichtshalber einen Rechtsanwalt entsprechend kontaktieren.
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  #12  
Alt 22.08.2011, 19:59
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floka.floka floka.floka ist offline
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......wie auch immer, eine Gewährleistung eines Privatmannes gegenüber eines Handeltreibenden gibt es nicht.

Einzige Einschränkung wäre ein grober Schaden oder Defekt der arglistig verschwiegen wurde, und damit kann er nach 5 Monaten ganz bestimmt keinen Anspruch geltend machen.

Also brauchst Du dir keine Gedanken zu machen, der Typ hat entweder 'n Knall oder sucht, wie oben schon geschrieben, einen Dummen.

Grüße
Richard
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Grüße Richard
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  #13  
Alt 22.08.2011, 20:00
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Tommy Walker Tommy Walker ist offline
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Moin,

ganz so einfach ist das leider evtl. nicht.

Eine Inzahlungnahme ist rechtlich eine Kaufpreisanzahlung an Erfüllung statt und wird auch als Tausch gesehen. Steht glaube ich im BGB § 480.

Wenn Du keinen Gewährleistungsausschluss bei der Inzahlungnahme vereinbart hast (schau mal in den Vertrag), dann unterliegst Du hier den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, ist glaube ich im BGB unter § 437 geregelt.

Ich würde hier vorsichtshalber einen Rechtsanwalt entsprechend kontaktieren.
Und genau das steht in dem Ankaufvertrag nicht drin
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  #14  
Alt 22.08.2011, 20:00
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Bei mir war es sogar so, das der Händler das Auto künstlich hochgerechnet hat. War ein
alter Carina E und ab einen gewissen Ankaufswert bekommt er einen Sonderbonus vom
Hersteller. So hatten beide Seiten etwas davon. Mein schöner Carina ist dann recht
zügig nach Afrika entschwunden.

Eine Inzahlungnahme ist doch in den meisten Fällen auch ein versteckter Rabatt, so
kenne ich das.


Viele Grüsse

Danny
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  #15  
Alt 22.08.2011, 20:03
TomHH
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Zitat:
Zitat von Tommy Walker Beitrag anzeigen
Und genau das steht in dem Ankaufvertrag nicht drin
Dann bist Du gesetzlich leider in den ersten 6 Monaten der Beweislastumkehr gewährleistungspflichtig.

http://www.ratgeber-recht24.de/Neuwa...lungnahme.html

Ausnahme wäre nur, wenn es sich um Verschleissteile handelt, aber ein Motor ist eigentlich kein Verschleissteil im herkömmlichen Sinne.
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  #16  
Alt 22.08.2011, 20:04
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Ich hatte eh schon geschluckt was so ein Fox 07 mit 88.000 noch wert ist.
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  #17  
Alt 22.08.2011, 20:04
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Moin,

ganz so einfach ist das leider evtl. nicht.

Eine Inzahlungnahme ist rechtlich eine Kaufpreisanzahlung an Erfüllung statt und wird auch als Tausch gesehen.....
Das mag ja sein....aber doch nicht als Privatman nach DIESER Zeit...

Zitat:
Zitat von Tommy Walker Beitrag anzeigen
...ich hab vor 5 Monaten in einem Autohaus einen VW Fox 88.000 Km Inzahlung gegeben und ein anderes Auto mitgenommen....

Ich würde den Händler fragen, ob er jemanden sucht, der die (eventuelle)Unfähigkeit seiner Verkäufer wieder ausbügeln soll....obwohl...ganz ehrlich...ich würde in einfach auslachen nach dieser Zeit...


Gruß, Frank.
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  #18  
Alt 22.08.2011, 20:04
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Als Privatverkäufer hast du nichts zu befürchten!!
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Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #19  
Alt 22.08.2011, 20:07
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Da hat der Gesetzgeber schon seine Hand drauf. Da würden ja die ganzen unseriösen Händler, die die Schrottwagen inzahlung nehen ihr unwesen treiben.
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  #20  
Alt 22.08.2011, 20:09
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Hallo Tom,

als Privatmann muss man die Kompression seines Autos nicht wissen, das erwartet
niemand. Von einem Autohändler kann jedoch erwartet werden das er den
technischen Sachverstand hat ein Auto zu bewerten.

Du willst doch nicht ernsthaft sagen, das ein Privatmann 2 Jahre Gewährleistung für
ein von einem Autohändler Inzahlung genommenen Auto zu leisten hat?
Davon auch noch 6 Monate Beweislastumkehr.

Anders sieht es sicher bei nicht sofort erkennbaren und verschwiegenen Unfallschäden aus,
aber auch das wird für den Händler schwierig.


Viele Grüsse

Danny
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  #21  
Alt 22.08.2011, 20:10
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Dann bist Du gesetzlich leider in den ersten 6 Monaten der Beweislastumkehr gewährleistungspflichtig.

http://www.ratgeber-recht24.de/Neuwa...lungnahme.html

Ausnahme wäre nur, wenn es sich um Verschleissteile handelt, aber ein Motor ist eigentlich kein Verschleissteil im herkömmlichen Sinne.
Da steht aber das ich auch als Privatperson das Auto zurücknehmen muß...
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  #22  
Alt 22.08.2011, 20:12
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Zitat:
Zitat von Tommy Walker Beitrag anzeigen
Da steht aber das ich auch als Privatperson das Auto zurücknehmen muß...
Ist dagegen der alte Wagen mangelhaft, so stehen dem Verkäufer hinsichtlich des alten Wagens (nicht hinsichtlich des gesamten Vertrages) Gewährleistungsansprüche zu. Er könnte im Grunde Reparatur verlangen, was aber meistens wegen der entstehenden Kosten für den Kunden unzumutbar sein wird. Das hat zur Folge, dass der alten Wagen zurückgenommen und der Restpreis für den Neuwagen bezahlt werden muss. Der Kaufvertrag über den neuen Wagen bleibt bestehen.
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  #23  
Alt 22.08.2011, 20:14
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Ja, das ist schon ein Hammer, aber welcher Händler macht denn sowas und dann
auch noch bei einen alten Fox?

@Tom

So wie es aussieht hast Du recht - schon eine Nummer.

So einen Autohändler kenne ich nicht, Kundenbindung ist wohl ein
Fremdwort.


Viele Grüsse

Danny
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  #24  
Alt 22.08.2011, 20:15
TomHH
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Deswegen sage ich ja, spreche lieber kurz mit einem Anwalt über das Problem.
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  #25  
Alt 22.08.2011, 20:19
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Ich bin trotzdem der Meinung, das ein Richter bei so einer Sache Bauchschmerzen
bekommt. Recht haben und recht bekommen ist ja oft nicht so einfach. Ein Autohändler
ist einem Privatmann bei so etwas doch immer überlegen. Ich kenne die Kompression
meines Autos nicht, mein Händler aufgrund der Inspektionen aber ganz sicher.

So etwas bekn... habe ich noch nie gehört. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

Ein Anwalt ist sicher hilfreich.


Viele Grüsse

Danny
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