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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich hab vor 5 Monaten in einem Autohaus einen VW Fox 88.000 Km Inzahlung gegeben und ein anderes Auto mitgenommen. So jetzt kommt ein Einschreiben: Der Fox hat angeblich einen Motorschaden und das Autohaus macht jetzt anspruch von ihrem Gewährleistungsrecht. Ich heute angerufen, wir sollen das Auto wieder zurücknehmen weil er auf dem 2ten Zyl. kaum noch Kompression hat. Bei mir lief der immer wie ein Uhrwerk... was soll ich jetzt machen ???
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Der Geländewagen heißt Geländewagen, denn damit kannst dich ins Gelände wagen. http://max.hat-gar-keine-homepage.de |
#2
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bist du gewerbetreibender ?
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf ![]()
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#3
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Genau diese Frage stellte sich mir auch gerade....
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler.
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#4
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Nee privat
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#5
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Du machst aber jetzt keinen Spass mit uns, oder ? Seit wann hast Du als Privatmann eine Gewährleistung gegenüber einem Händler zu tragen ? Also mir ist das neu...
Gruß Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler.
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#6
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Mir auch...
Der Verkäufer meinte das sowas langsam kommt und das Vor dem Verkauf schon gewesen ist. Aber mir ist nichts bekannt
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#7
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![]() Leg dich auf die Couch, schenk dir´n Bier ein und lass den lieben Gott´nen lieben Mann sein....alles wird gut...der "Händler" sucht´nen Blöden ![]() Gar nicht reagieren... Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#8
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Moin,
ich gehe mal davon aus, dass der Händler das Fahrzeug angekauft hat. Normalerweise macht jeder Händler eine Einkaufsbewertung des Fahrzeugs, inkl. Kompressionstest usw. Oder ist das so ein Deal "im Kundenauftrag zu verkaufen"? ![]()
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#9
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Hallo zusammen,
netter Versuch. ![]() das der Autohändler (!) mehr Ahnung von Autos hat als Du und daher alles geprüft hat. Daher bist Du als Privatmann rechtlich auch geschützt. So eine Nummer habe ich auch noch nicht gehört. Mein Rat - sofortiger Händlerwechsel. Viele Grüsse Danny
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#10
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Nein ein "eigendlich" seriöses Autohaus
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#11
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Moin,
ganz so einfach ist das leider evtl. nicht. Eine Inzahlungnahme ist rechtlich eine Kaufpreisanzahlung an Erfüllung statt und wird auch als Tausch gesehen. Steht glaube ich im BGB § 480. Wenn Du keinen Gewährleistungsausschluss bei der Inzahlungnahme vereinbart hast (schau mal in den Vertrag), dann unterliegst Du hier den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, ist glaube ich im BGB unter § 437 geregelt. Ich würde hier vorsichtshalber einen Rechtsanwalt entsprechend kontaktieren. ![]()
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#12
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......wie auch immer, eine Gewährleistung eines Privatmannes gegenüber eines Handeltreibenden gibt es nicht.
Einzige Einschränkung wäre ein grober Schaden oder Defekt der arglistig verschwiegen wurde, und damit kann er nach 5 Monaten ganz bestimmt keinen Anspruch geltend machen. Also brauchst Du dir keine Gedanken zu machen, der Typ hat entweder 'n Knall oder sucht, wie oben schon geschrieben, einen Dummen. Grüße Richard
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Grüße Richard
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#13
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#14
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Bei mir war es sogar so, das der Händler das Auto künstlich hochgerechnet hat. War ein
alter Carina E und ab einen gewissen Ankaufswert bekommt er einen Sonderbonus vom Hersteller. So hatten beide Seiten etwas davon. Mein schöner Carina ist dann recht zügig nach Afrika entschwunden. Eine Inzahlungnahme ist doch in den meisten Fällen auch ein versteckter Rabatt, so kenne ich das. Viele Grüsse Danny
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#15
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Dann bist Du gesetzlich leider in den ersten 6 Monaten der Beweislastumkehr gewährleistungspflichtig.
http://www.ratgeber-recht24.de/Neuwa...lungnahme.html Ausnahme wäre nur, wenn es sich um Verschleissteile handelt, aber ein Motor ist eigentlich kein Verschleissteil im herkömmlichen Sinne. ![]()
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#16
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Ich hatte eh schon geschluckt was so ein Fox 07 mit 88.000 noch wert ist.
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#17
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Ich würde den Händler fragen, ob er jemanden sucht, der die (eventuelle)Unfähigkeit seiner Verkäufer wieder ausbügeln soll....obwohl...ganz ehrlich...ich würde in einfach auslachen nach dieser Zeit ![]() Gruß, Frank ![]()
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#18
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Als Privatverkäufer hast du nichts zu befürchten!!
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#19
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Da hat der Gesetzgeber schon seine Hand drauf. Da würden ja die ganzen unseriösen Händler, die die Schrottwagen inzahlung nehen ihr unwesen treiben.
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#20
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Hallo Tom,
als Privatmann muss man die Kompression seines Autos nicht wissen, das erwartet niemand. Von einem Autohändler kann jedoch erwartet werden das er den technischen Sachverstand hat ein Auto zu bewerten. Du willst doch nicht ernsthaft sagen, das ein Privatmann 2 Jahre Gewährleistung für ein von einem Autohändler Inzahlung genommenen Auto zu leisten hat? Davon auch noch 6 Monate Beweislastumkehr. Anders sieht es sicher bei nicht sofort erkennbaren und verschwiegenen Unfallschäden aus, aber auch das wird für den Händler schwierig. Viele Grüsse Danny
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#21
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#22
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Ist dagegen der alte Wagen mangelhaft, so stehen dem Verkäufer hinsichtlich des alten Wagens (nicht hinsichtlich des gesamten Vertrages) Gewährleistungsansprüche zu. Er könnte im Grunde Reparatur verlangen, was aber meistens wegen der entstehenden Kosten für den Kunden unzumutbar sein wird. Das hat zur Folge, dass der alten Wagen zurückgenommen und der Restpreis für den Neuwagen bezahlt werden muss. Der Kaufvertrag über den neuen Wagen bleibt bestehen.
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#23
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Ja, das ist schon ein Hammer, aber welcher Händler macht denn sowas und dann
auch noch bei einen alten Fox? @Tom So wie es aussieht hast Du recht - schon eine Nummer. So einen Autohändler kenne ich nicht, Kundenbindung ist wohl ein Fremdwort. Viele Grüsse Danny
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#24
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Deswegen sage ich ja, spreche lieber kurz mit einem Anwalt über das Problem.
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#25
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Ich bin trotzdem der Meinung, das ein Richter bei so einer Sache Bauchschmerzen
bekommt. Recht haben und recht bekommen ist ja oft nicht so einfach. Ein Autohändler ist einem Privatmann bei so etwas doch immer überlegen. Ich kenne die Kompression meines Autos nicht, mein Händler aufgrund der Inspektionen aber ganz sicher. So etwas bekn... habe ich noch nie gehört. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Ein Anwalt ist sicher hilfreich. Viele Grüsse Danny
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