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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Leute,
ich bin mir nicht sicher ob ich im richtigen Topic bin, wenn nicht bitte ins richtige verschieben. Danke Ich war gesten mit meinem Boot am See bei einem Feuerwerk. Am See hab ich dann ein paar Bier gedrunken. Eigendlich wollten wir am Boot schlafen eben wegen dem Alkoholkonsums. Aber gleich nach dem Feuerwerk hat es eine Unwetterwarnung gegeben. Und das Unwetter ist auch gekommen. Sturm+ starker Regen+ kurz sogar Hagel. Also hatten wir keine andere Möglichkeit als das Boot aus dem See zu bringen. (Not kennt kein Gebot). Wir sind also ans Ufer und wollten das Boot slippen. Wir wollten das Boot nur aus dem Wasser kriegen und am Slippplatz stehen lassen, so das wir keine anderen behindern. Wie ihr euch denken könnt waren wir nicht die einzigen die ihr Boot aus dem Wasser kriegen wollten, und so kam es zu Streiteren. Darum ist auch die Polizei gekommen. Unser Boot war aus dem Wasser (Gefahrenbereich) 15m von der Slippanlage entfernt. Dort wollten wir das Gespann Auto + Boot stehenlassen. Die Polizisten haben sich dann aber die Autofahrer vorgenommen (Alkoholtest). Bei mir war der Test positiv. (1,4 Promille). Jetzt steht ein Führerscheinentzug ![]() Sind hier Leute denen das auch schon passiert ist oder jemand der die Rechtslage kennt. Bin für eure hilfe dankbar. Grüße Herr0 |
#2
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Ich denke da hast du keine Chance.
Irgendwer anders wäre gewiss greifbar gewesen um die paar Meter zu fahren. "Not" seh ich da nicht wirklich. Gefährdung Anderer war gegeben, da du ja selbst schreibst, dass einiges los war. Was da kommt kannst du hier nachlesen. http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/alkohol.html
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Beste Grüße aus HST vom Andreas Geändert von Stralsunder (07.08.2011 um 16:42 Uhr)
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#3
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Hallo Herr0,
ein paar Fragen: - Befindet sich die Slipanlage auf einem Privatgrundstück? - Hat die Polizei gesehen wie Du das Fahrzeug bewegt hast? - Musstest Du zur Blutabnahme? Ab 1,1 Promille befindet man sich meines Wissens nach im Bereich einer Straftat, das ist dann wirklich sehr unangenehm. Wie Stralsunder schon schreibt "Not" lässt sich da wohl nicht so einfach erklären. Viele Grüsse Danny
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#4
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Was für ein bemerkenswerter erster Beitrag eines Neuen hier im BF.
![]() Herzlich Willkommen im Forum! ![]()
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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#5
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Moin,
Büschen Hack auf einem Tümpel ist keine Not, angeschickertes Panikslippen ist auch keine sonderlich gute Idee. Nen Wetterbericht gabs ja wohl auch schon vor dem ersten Bier? Falls das kein Privatgelände war, trags wie ein Mann. Gruß, Thomas
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz ![]()
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#6
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Auf den ersten blick ist eine entsprechende strafe gerechtfertigt, zumal es unwahrscheinlich ist, niemanden auftreiben zu können, der stattdessen den pkw fahren konnte und 1,4 am steuer auf einem stark genutzten slip eine massive gefährdung von passanten bedeutet. Wie ists wohl zu den "streitereien" gekommen, die sogar einen polizeieinsatz erfordern ?!
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#7
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![]() Zitat:
slippanlage ist auf einem öffentlichen grundstück. mir wurde das blut abgenommen, und die polizei hat auch gesehen dass ich mein auto+boot bewege. da mein boot uber 1tonne wiegt, darf ja auch niemand ohne e-führerschein fahren. danke für die hilfe heinz |
#8
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![]() Zitat:
Ab gesehen davon, dass man durchaus mehr als 750Kg mit dem B ziehen darf
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#9
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![]() Zitat:
![]() Trags wie ein Mann!
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Netten Gruss aus der Schweiz Roman /Habe GFK-Gewebe in diversen Stärken und Webarten abzugeben. Bei Interesse bitte PN an mich /
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#10
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![]() Zitat:
![]() Wenn der ohne E-Schein das Teil aus dem Teich geholt hätte, weil Sturm und der Chef breit; hätte die sicher beide Augen zugedrückt. So wie schon vorher, geschrieben: Ärgern und hoffen das es nicht noch einen gibt für breites Bootfahren
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#11
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Hallo Heinz,
ok, dann kann ich nur sagen ab zum Anwalt und sich ordentlich beraten/verteidigen lassen. Damit niemand etwas falsch versteht für mich gilt 0,0 in jedem Fahrzeug im öffentlichem Raum, aber die Angst um das Boot und der Wille das Fahrzeug direkt dort stehen zu lassen spricht auch für Heinz. Wer weiss wieviele von uns ähnlich gehandelt hätten. Es ist nicht gut und muss auch bestraft werden - gar keine Frage -, aber zusätzliche Häme braucht er von uns auch nicht. Wer ist schon wirklich unschuldig? Viele Grüsse Danny
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#13
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Ich denke so ziemlich keiner. Aber er wird da nicht raus kommen... Sein Boot in Sicherheit bringen ist auch keine Not. Ein bisschen Sturm versenkt auch kein Boot. Was machen den die Dauerlieger!? Wenn überhaupt würde sich nur AKUTE Gefahr für Leib und Leben mildernd auswirken.
LG
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#14
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Hallo Heinz,
das einzige,was dich ehrt ist die Tatsache das du dein Boot aus dem Wasser geholt hast,damit es eventuell keine anderen Boote im Unwetter beschädigt. Vielleicht stimmt das den Richter etwas gnädiger beim Verhängen vom Strafmass, aber ans "Zu-Fuss-gehen"solltest du dich schon mal ganz vorsichtig gewöhnen. Aber da kann dir nur ein Anwalt helfen. Viele Grüße Andreas |
#15
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Oder der Richter sieht es noch kritischer,
beim vor Anker liegen gibt es doch auch ne Promille-Grenze oder? Saufen darf man eigentlich nur vest vertäut am Steg, oder irre ich??
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Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]()
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#16
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Hallo und herzlich willkommen im Forum,
an deiner Stelle würde ich mir einen Anwalt für Verkehrsrecht besorgen. Allerdings glaube ich nicht, dass du mit "mildernden Umständen" rechnen kannst. Ich verurteile zwar das du mit reichlich Bier im Schädel Boot und Auto bewegt hast, wünsche dir aber Glück für die Verhandlung. Sind auch noch andere kontrolliert worden? Was ist dabei rausgekommen? Halte uns doch mal auf dem laufenden! |
#17
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hatten wir das Thema nich erst aktuell?
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Gruß Heinz, ![]() |
#18
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jein, da hatte ein Besoffener seinen Kumpel fahren lassen
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Netten Gruss aus der Schweiz Roman /Habe GFK-Gewebe in diversen Stärken und Webarten abzugeben. Bei Interesse bitte PN an mich / |
#19
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Was ich noch nicht ganz verstehe ist: Wo/wie habt ihr denn gelegen? Am Steg oder vor Anker? Wenn ersteres, hält der Steg erfahrungsgemäß kein Unwetter aus? Dann hätte ich mein Boot niemals dorthin gelegt. Wenn zweiteres: Vor Anker gelten, genau wie in Fahrt, 0,5 Promille. Und der Wetterbericht war ja wohl auch schon vorher vorhanden. Wie ich es auch drehe und wende, ich finde keine wirklich mildernden Umstände...
Gruß Jan, der mit dem Pegel schon längst k****** über der Reling hinge... |
#20
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Wer hat denn das Boot zum ausslippen gefahren ?????
Bestimmt jemand der Nüchtern war................
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Gruß Hartmut |
#21
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![]() Zitat:
danke für die aufmunternden beiträge heinz |
#22
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"Not kennt kein Gebot"
oder anders "rechtfertigender / entschuldigender Notstand ist klar geregelt. (http://www.google.de/search?q=rechtf...ient=firefox-a) Da seh ich nichts, was du anbringen könntest ![]()
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus. Gruß Michael |
#23
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![]() Zitat:
Warum: Naiv genug mit 1,4 Promille und bei polizeilicher Präsenz ein Fahrzeug zu bewegen.... ....dir hier, statt bei einem Fachanwalt, Rechtsauskunft zu holen..... ....oder, wie schon bemerkt, dein Beitrag ist der Versuch ein wenig zu porovozieren.......
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#24
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Gruß Andrea ![]()
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#25
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Gruß Jan |
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