boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 44 von 44
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 13.07.2011, 09:28
Benutzerbild von roberto-11
roberto-11 roberto-11 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 09.05.2005
Ort: Plau am See
Beiträge: 166
Boot: Bayliner 2052
43 Danke in 35 Beiträgen
Standard Wieder beim Freundlichen bezahlt

Gestern abend erneuter Zwischenfall, nachdem ich hier bei den Freundlichen
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=132397
vergangene Woche schon 20,- Euro bezahlt hatte, war gestern ein erneuter 20iger fällig.

Grund des Zwistes war das Ziehen eines Wassersportgerätes auf der Wasserskisstrecke nach 18.00 Uhr. Auf den Tonnen steht nachmittags zwischen 15.00 und 18.00 Uhr. Toller Zeitraum wenns am Wochenende dauernd regnet, und in der Woche arbeiten bis 17.00 Uhr angesagt ist. Zumal wir und andere Boote schon seit Jahren dort abends Board fahren und sich nach meiner Kenntnis niemand gestört fühlt.

Der Hammer war allerdings, und da verdunkelte sich meine bis dato verständnisvolle Stimmung/Laune, dass nicht nur der Bootsführer sondern auch der Wakrboarder 20,- Teuro zahlen durfte, also insgesamt 40,- Bucks. Meine Frage nach ihrem Ermessenspielraum blieb natürlich unbeantwortet.

Es scheint also alles pauschal 20 Euro zu kosten, hat natürlich auch seien Vorteile, so müssen die Herren sich net viel merken und können weiter das nette Seeambiente genießen.
Aber kann es sein, dass beide, Bootsführer und Wakeboarder, jeweils bezahlen müssen ?

greetz
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 13.07.2011, 09:50
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.12.2005
Ort: Limburg/Lahn
Beiträge: 8.857
Boot: Proficiat 975G
12.052 Danke in 5.781 Beiträgen
Standard

Stell doch mal den Antrag, die genehmigte Zeit zu verlängern!
Mal mit dem zuständigen Mitarbeiter beim WSA reden und ausloten, warum 18 Uhr und was geht.
Versetze dich in die Lage des Zuständigen, dann kannst du wunderbar argumentieren.
__________________
Gruß
Ewald
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 13.07.2011, 12:00
Benutzerbild von Triton05
Triton05 Triton05 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 10.12.2005
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 2.494
Boot: Hellwig Milos V630 & Yamaha F 200GETX
2.353 Danke in 1.260 Beiträgen
Standard

... war es auf dem Schweriner See?
__________________
Gruß Hans-H.
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 13.07.2011, 12:15
Benutzerbild von roberto-11
roberto-11 roberto-11 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 09.05.2005
Ort: Plau am See
Beiträge: 166
Boot: Bayliner 2052
43 Danke in 35 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Triton05 Beitrag anzeigen
... war es auf dem Schweriner See?
ja auf dem Schweriner See.


Einen Anruf beim WSA könnte Gewissheit bringen, Erfolgschancen fraglich, aber der Grund könnte ja auch ganz interessant sein ....
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 13.07.2011, 14:26
Benutzerbild von Judschi
Judschi Judschi ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.11.2004
Ort: Zwischen Harz und Heideland
Beiträge: 3.746
Boot: Drago 660 mit Susi DF140 und 2.2to Wick (Tiguan 4motion)
Rufzeichen oder MMSI: Frühlein, kommst Du bei die Telefon
3.130 Danke in 1.400 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von roberto-11 Beitrag anzeigen
Der Hammer war allerdings, und da verdunkelte sich meine bis dato verständnisvolle Stimmung/Laune, dass nicht nur der Bootsführer sondern auch der Wakrboarder 20,- Teuro zahlen durfte, also insgesamt 40,- Bucks.
Da muss man ja froh sein, dass nicht auch noch die "Zuschauer" am Ufer zahlen mussten
__________________
Viele Grüße
Uwe

---------------------------------------------------------
Du hast nur dies eine Leben.
Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte)
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 13.07.2011, 18:45
Benutzerbild von Hagrid
Hagrid Hagrid ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.02.2002
Ort: Kölner Buureland
Beiträge: 2.317
Boot: Finnmaster 6100 Royal OC mit der Kraft des 150ziger Hondas
1.176 Danke in 677 Beiträgen
Standard

bitte nicht jammern.... verboten ist verboten...

die 40 Euro sind sicherlich nur als erzieherische Maßnahme gedacht gewesen und im Vergleich zu dem was deren Kollegen im Ausland bei solchen Aktionen abziehen, biste noch gut weg gekommen.

greeetz Frank
__________________
alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 13.07.2011, 18:55
Benutzerbild von racer1234
racer1234 racer1234 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 19.04.2010
Ort: 39576 Stendal
Beiträge: 92
Boot: Maxum 2100 SR2
Rufzeichen oder MMSI: huuuuuuuuuhuuuuuuuuuuu
118 Danke in 78 Beiträgen
Standard

ein Freund von mir hat am Wocheende richtig gelöhnt!!

Er war ohne Schwimmweste auf Wasserski auf der Müritz im gekennzeichneten Feld unterwegs!

Schwups da kam die Pozilei mit einem Zivilboot und hält die rote Kelle raus!

Er (an der Leine) keine Papiere mit und der gute am Steuer nie im Besitz von Papieren!

Das heißt 180EUR für den Fahrer ohne Führerschein und 180EUR für den auf dem Wasserski!

Das war ein teures Wochenende!
__________________
Lieber stehend sterben, als kniend leben!
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 13.07.2011, 19:33
Benutzerbild von Hagrid
Hagrid Hagrid ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.02.2002
Ort: Kölner Buureland
Beiträge: 2.317
Boot: Finnmaster 6100 Royal OC mit der Kraft des 150ziger Hondas
1.176 Danke in 677 Beiträgen
Standard

ist doch ne faire Quote...

aus Wikipedia...

Zitat:
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG. Es handelt sich dabei nicht um das Fahren, ohne ein gültiges Ausweispapier mitzuführen (sog. Fahren ohne Führerschein), sondern um das Führen eines Fahrzeugs, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
__________________
alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe

Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 13.07.2011, 19:52
Benutzerbild von burmi
burmi burmi ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 13.12.2006
Ort: Schleswig-Holstein, ganz rechts unten.............
Beiträge: 1.704
Boot: ..........zu viele.......
5.150 Danke in 2.796 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Judschi Beitrag anzeigen
Da muss man ja froh sein, dass nicht auch noch die "Zuschauer" am Ufer zahlen mussten
Albern, die Rechtslage zu dem Thema ist völlig klar......, nur einige meinen, Vorschriften gelten nur für andere....
__________________
Kraft kommt von Kraftstoff....



Überlegen macht überlegen.......
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 13.07.2011, 20:02
Benutzerbild von el toro
el toro el toro ist offline
Traumtänzer
 
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 1.476
Boot: ne Blechbüchse mit nem DAF Nebelwerfer
19.619 Danke in 6.209 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von racer1234 Beitrag anzeigen
ein Freund von mir hat am Wocheende richtig gelöhnt!!

Er war ohne Schwimmweste auf Wasserski auf der Müritz im gekennzeichneten Feld unterwegs!

Schwups da kam die Pozilei mit einem Zivilboot und hält die rote Kelle raus!

Er (an der Leine) keine Papiere mit und der gute am Steuer nie im Besitz von Papieren!

Das heißt 180EUR für den Fahrer ohne Führerschein und 180EUR für den auf dem Wasserski!

Das war ein teures Wochenende!
Recht so
Blödheit mit Ansage gehört bestraft
__________________
Und auf vorgeschriebnen Bahnen
Zieht die Menge durch die Flur;
Den entrollten Lügenfahnen
Folgen alle. – Schafsnatur!
Johann Wolfgang von Goethe
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 13.07.2011, 20:12
Benutzerbild von Grappa58
Grappa58 Grappa58 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 810
Boot: Jeanneau Sun Odyssey 42 DS
2.545 Danke in 835 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hagrid Beitrag anzeigen
bitte nicht jammern.... verboten ist verboten...

die 40 Euro sind sicherlich nur als erzieherische Maßnahme gedacht gewesen und im Vergleich zu dem was deren Kollegen im Ausland bei solchen Aktionen abziehen, biste noch gut weg gekommen.

greeetz Frank
moin Frank,
wir wohnen in Deutschland. Woanders wird auch wegen Diebstahl ein Finger oder bei Wiederholungstätern die Hand abgehackt.
Gruss Hubert
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 13.07.2011, 20:18
Benutzerbild von poti
poti poti ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 07.07.2009
Beiträge: 48
Boot: Ockelbo DC21
15 Danke in 11 Beiträgen
Standard

Noch ersten Fall: Nochmal Glück gehabt..

Hier mal ein Auszug aus der Brandenburgischen Schifffahrtversordnung (LSchiffV)

84 Tatbestand: Außerhalb genehmigter und gekennzeichneter Strecken und genehmigter
Zeiträume oder bei unsichtigem Wetter Wasserski laufen.
Verstoß gegen §§ der LSchiffV:§ 68 Abs. 1
Betroffenner: Jederm
Ordnungswidrig nach § 89 Abs. 1: Nr. 30
Verwarnungsgeld in Euro:20
Geldbuße in Euro: 100-350
__________________
Gruß Stefan
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 13.07.2011, 20:18
Benutzerbild von Hagrid
Hagrid Hagrid ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.02.2002
Ort: Kölner Buureland
Beiträge: 2.317
Boot: Finnmaster 6100 Royal OC mit der Kraft des 150ziger Hondas
1.176 Danke in 677 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Grappa58 Beitrag anzeigen
moin Frank,
wir wohnen in Deutschland. Woanders wird auch wegen Diebstahl ein Finger oder bei Wiederholungstätern die Hand abgehackt.
Gruss Hubert

siehste ....sagt ich doch
__________________
alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe

Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 13.07.2011, 20:23
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.870 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hagrid Beitrag anzeigen
ist doch ne faire Quote...

aus Wikipedia...

Naja, das bezieht sich auf die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
... und damit sind keine Wasserstraßen gemeint.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 13.07.2011, 20:57
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Nähe Mönchengladbach und Punat
Beiträge: 4.106
Boot: Merry Fisher 1095 mit Yamaha AB
4.603 Danke in 1.654 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von racer1234 Beitrag anzeigen
Das heißt 180EUR für den Fahrer ohne Führerschein ...
Hätt ich weit teurer geschätzt
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 13.07.2011, 22:05
Benutzerbild von StephanK14
StephanK14 StephanK14 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 05.07.2008
Ort: In Mitteldeutschland
Beiträge: 520
Boot: Monterey 270 CR
Rufzeichen oder MMSI: Whatever
329 Danke in 226 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Hätt ich weit teurer geschätzt
Ist ja auch Teurer danach kommt die Gerichtsverhandlung wo Du nochmal 1x Monatslohn an Strafe drauflegen darfst

Gruß
Stephan

Geändert von StephanK14 (14.07.2011 um 06:25 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 14.07.2011, 10:04
Benutzerbild von roberto-11
roberto-11 roberto-11 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 09.05.2005
Ort: Plau am See
Beiträge: 166
Boot: Bayliner 2052
43 Danke in 35 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von poti Beitrag anzeigen
Noch ersten Fall: Nochmal Glück gehabt..

Hier mal ein Auszug aus der Brandenburgischen Schifffahrtversordnung (LSchiffV)

84 Tatbestand: Außerhalb genehmigter und gekennzeichneter Strecken und genehmigter
Zeiträume oder bei unsichtigem Wetter Wasserski laufen.
Verstoß gegen §§ der LSchiffV:§ 68 Abs. 1
Betroffenner: Jederm
Ordnungswidrig nach § 89 Abs. 1: Nr. 30
Verwarnungsgeld in Euro:20
Geldbuße in Euro: 100-350
Danke!
Die Preise scheinen in MVP wohl genauso zu sein ;)
Obwohl da nicht steht, dass jeder, also Bootsführer und gezogene Person zahlen müssen, dass ist mir das Unverständliche daran ....
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 14.07.2011, 10:58
Benutzerbild von chrisma
chrisma chrisma ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.11.2004
Ort: an der lahn
Beiträge: 1.331
Boot: Tretboot
675 Danke in 482 Beiträgen
Standard

Eine gebührenpflichtige Verwarnung setzt das Einverständnis voraus.
1. Niemand ist verpflichtet Geld mitzunehmen, also demnächst eine Bankverbindung verlangen und dann überlegen bzw. beraten lassen.
2. Im Straßenverkehr wäre ein Verbotszeichen mit Uhrzeitangabe nicht zulässig. Müssen Wassersportler wasserdichte Uhren haben wäre die Frage die vom Richter nach Ablauf der Zahlungsfrist und Einleitung eines Verfahrens zu klären wäre... Gute Erfolgsaussichten, aber nur mit Wut im Bauch und Rechtsschutz im Rücken klären.
__________________
Andreas
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 14.07.2011, 11:03
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Im Straßenverkehr wäre ein Verbotszeichen mit Uhrzeitangabe nicht zulässig.
Hääääää

also im Strassenverkehr gibt es genügend Parkverbotsschilder mit Zeitangabe und auch Überholverbote für LKW auf Autobahnen mit Uhrzeitangeban sind nicht selten.
oder kennst du diese schilder nicht ?
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	parkverbot-bewohner-frei.jpg
Hits:	1459
Größe:	89,0 KB
ID:	297409  
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 14.07.2011, 11:35
medo medo ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 24.05.2011
Ort: Wien
Beiträge: 895
Boot: Charter
Rufzeichen oder MMSI: Don't call us, we call you
1.010 Danke in 552 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
2. Im Straßenverkehr wäre ein Verbotszeichen mit Uhrzeitangabe nicht zulässig.
Abgesehen vom Umstand, den mein Vorposter erwähnt hat, aber selbst wenn es im Strassenverkehr so wäre, bedeutet das noch lange nicht, dass das auf dem Wasser analog dazu anzuwenden wäre, die StVZO ist keine "Universalordnung".
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 14.07.2011, 11:38
Benutzerbild von chrisma
chrisma chrisma ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.11.2004
Ort: an der lahn
Beiträge: 1.331
Boot: Tretboot
675 Danke in 482 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hääääää

also im Strassenverkehr gibt es genügend Parkverbotsschilder mit Zeitangabe und auch Überholverbote für LKW auf Autobahnen mit Uhrzeitangeban sind nicht selten.
oder kennst du diese schilder nicht ?

Aus der Verwaltungsverordnung zur StVO: "
14.
Sollen Verkehrszeichen nur zu gewissen Zeiten gelten, dürfen sie sonst nicht sichtbar sein.




Nur die Geltung der Zeichen 224, 229, 245, 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 283, 286, 290.1, 314, 314.1 und 315 darf stattdessen auf einem Zusatzzeichen, z. B. "8-16 h", zeitlich beschränkt werden.



Vorfahrtregelnde Zeichen vertragen keinerlei zeitliche Beschränkungen.



__________________
Andreas
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 14.07.2011, 11:53
medo medo ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 24.05.2011
Ort: Wien
Beiträge: 895
Boot: Charter
Rufzeichen oder MMSI: Don't call us, we call you
1.010 Danke in 552 Beiträgen
Standard

Und was hat die Aussage, dass vorfahrtsregelende Zeichen im Bereich der StVZO keine zeitliche Beschränkung dulden mit dem vom Threadersteller genannten Sachverhalt zu tun? Meinst du, die StVZO wäre hier anzuwenden, speziell die Rechtslage bei vorfahrtsregelnden Zeichen????
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 14.07.2011, 11:55
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Aus der Verwaltungsverordnung zur StVO: "
14.
Sollen Verkehrszeichen nur zu gewissen Zeiten gelten, dürfen sie sonst nicht sichtbar sein.




Nur die Geltung der Zeichen 224, 229, 245, 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 283, 286, 290.1, 314, 314.1 und 315 darf stattdessen auf einem Zusatzzeichen, z. B. "8-16 h", zeitlich beschränkt werden.




Vorfahrtregelnde Zeichen vertragen keinerlei zeitliche Beschränkungen.


das sind aber ein Haufen Ausnahmen zu deiner vorherigen aussage

Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen

2. Im Straßenverkehr wäre ein Verbotszeichen mit Uhrzeitangabe nicht zulässig.
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 14.07.2011, 12:03
Benutzerbild von chrisma
chrisma chrisma ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.11.2004
Ort: an der lahn
Beiträge: 1.331
Boot: Tretboot
675 Danke in 482 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von medo Beitrag anzeigen
Und was hat die Aussage, dass vorfahrtsregelende Zeichen im Bereich der StVZO keine zeitliche Beschränkung dulden mit dem vom Threadersteller genannten Sachverhalt zu tun? Meinst du, die StVZO wäre hier anzuwenden, speziell die Rechtslage bei vorfahrtsregelnden Zeichen????
Es geht hier nicht um die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung!). Meine Antwort ist zum wasserrechtlichen Teil nicht zu beanstanden. Bei Kurzhinweisen können leider nicht immer alle Aspekte eines Problems angesprochen werden. Ich will das jetzt nicht weiter vertiefen.
__________________
Andreas
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 14.07.2011, 12:14
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.11.2004
Ort: am Niederrhein
Beiträge: 6.412
Boot: z.Zt. mal ohne
16.457 Danke in 8.635 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von roberto-11 Beitrag anzeigen
Danke!
Die Preise scheinen in MVP wohl genauso zu sein ;)
Obwohl da nicht steht, dass jeder, also Bootsführer und gezogene Person zahlen müssen, dass ist mir das Unverständliche daran ....
um mal wieder von der Straße auf´s Wasser zu kommen....

warum zwei mal ist doch eher einfach zu verstehen....
Bootsführer ohne Papiere... - Skiläufer ohne Weste...
da der Skiläufer nicht im Boot sitzt und damit eigenverantwortlich ist, darf er auch brav selber zahlen udn nicht der Bootführer für ihm mit....
__________________
Gruß - Georg
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 44 von 44



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:05 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.