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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wieder beim Freundlichen bezahlt
Gestern abend erneuter Zwischenfall, nachdem ich hier bei den Freundlichen
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=132397 vergangene Woche schon 20,- Euro bezahlt hatte, war gestern ein erneuter 20iger fällig. Grund des Zwistes war das Ziehen eines Wassersportgerätes auf der Wasserskisstrecke nach 18.00 Uhr. Auf den Tonnen steht nachmittags zwischen 15.00 und 18.00 Uhr. Toller Zeitraum wenns am Wochenende dauernd regnet, und in der Woche arbeiten bis 17.00 Uhr angesagt ist. Zumal wir und andere Boote schon seit Jahren dort abends Board fahren und sich nach meiner Kenntnis niemand gestört fühlt. Der Hammer war allerdings, und da verdunkelte sich meine bis dato verständnisvolle Stimmung/Laune, dass nicht nur der Bootsführer sondern auch der Wakrboarder 20,- Teuro zahlen durfte, also insgesamt 40,- Bucks. Meine Frage nach ihrem Ermessenspielraum blieb natürlich unbeantwortet. Es scheint also alles pauschal 20 Euro zu kosten, hat natürlich auch seien Vorteile, so müssen die Herren sich net viel merken und können weiter das nette Seeambiente genießen. Aber kann es sein, dass beide, Bootsführer und Wakeboarder, jeweils bezahlen müssen ? greetz |
#2
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Stell doch mal den Antrag, die genehmigte Zeit zu verlängern!
Mal mit dem zuständigen Mitarbeiter beim WSA reden und ausloten, warum 18 Uhr und was geht. Versetze dich in die Lage des Zuständigen, dann kannst du wunderbar argumentieren.
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Gruß Ewald
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#3
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... war es auf dem Schweriner See?
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Gruß Hans-H. |
#4
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ja auf dem Schweriner See.
Einen Anruf beim WSA könnte Gewissheit bringen, Erfolgschancen fraglich, aber der Grund könnte ja auch ganz interessant sein .... |
#5
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Da muss man ja froh sein, dass nicht auch noch die "Zuschauer" am Ufer zahlen mussten
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Viele Grüße Uwe --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#6
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bitte nicht jammern.... verboten ist verboten...
die 40 Euro sind sicherlich nur als erzieherische Maßnahme gedacht gewesen und im Vergleich zu dem was deren Kollegen im Ausland bei solchen Aktionen abziehen, biste noch gut weg gekommen. greeetz Frank
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe
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#7
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ein Freund von mir hat am Wocheende richtig gelöhnt!!
Er war ohne Schwimmweste auf Wasserski auf der Müritz im gekennzeichneten Feld unterwegs! Schwups da kam die Pozilei mit einem Zivilboot und hält die rote Kelle raus! Er (an der Leine) keine Papiere mit und der gute am Steuer nie im Besitz von Papieren! Das heißt 180EUR für den Fahrer ohne Führerschein und 180EUR für den auf dem Wasserski! Das war ein teures Wochenende!
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Lieber stehend sterben, als kniend leben! |
#8
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ist doch ne faire Quote...
aus Wikipedia... Zitat:
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe |
#9
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Albern, die Rechtslage zu dem Thema ist völlig klar......, nur einige meinen, Vorschriften gelten nur für andere....
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#10
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Zitat:
Blödheit mit Ansage gehört bestraft
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen Zieht die Menge durch die Flur; Den entrollten Lügenfahnen Folgen alle. – Schafsnatur! Johann Wolfgang von Goethe |
#11
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Zitat:
wir wohnen in Deutschland. Woanders wird auch wegen Diebstahl ein Finger oder bei Wiederholungstätern die Hand abgehackt. Gruss Hubert |
#12
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Noch ersten Fall: Nochmal Glück gehabt..
Hier mal ein Auszug aus der Brandenburgischen Schifffahrtversordnung (LSchiffV) 84 Tatbestand: Außerhalb genehmigter und gekennzeichneter Strecken und genehmigter Zeiträume oder bei unsichtigem Wetter Wasserski laufen. Verstoß gegen §§ der LSchiffV:§ 68 Abs. 1 Betroffenner: Jederm Ordnungswidrig nach § 89 Abs. 1: Nr. 30 Verwarnungsgeld in Euro:20 Geldbuße in Euro: 100-350
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Gruß Stefan
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#13
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Zitat:
siehste ....sagt ich doch
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe |
#14
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Naja, das bezieht sich auf die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. ... und damit sind keine Wasserstraßen gemeint.
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Beste Grüße John |
#15
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Hätt ich weit teurer geschätzt
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#16
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Ist ja auch Teurer danach kommt die Gerichtsverhandlung wo Du nochmal 1x Monatslohn an Strafe drauflegen darfst
Gruß Stephan Geändert von StephanK14 (14.07.2011 um 06:25 Uhr) |
#17
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Zitat:
Die Preise scheinen in MVP wohl genauso zu sein ;) Obwohl da nicht steht, dass jeder, also Bootsführer und gezogene Person zahlen müssen, dass ist mir das Unverständliche daran .... |
#18
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Eine gebührenpflichtige Verwarnung setzt das Einverständnis voraus.
1. Niemand ist verpflichtet Geld mitzunehmen, also demnächst eine Bankverbindung verlangen und dann überlegen bzw. beraten lassen. 2. Im Straßenverkehr wäre ein Verbotszeichen mit Uhrzeitangabe nicht zulässig. Müssen Wassersportler wasserdichte Uhren haben wäre die Frage die vom Richter nach Ablauf der Zahlungsfrist und Einleitung eines Verfahrens zu klären wäre... Gute Erfolgsaussichten, aber nur mit Wut im Bauch und Rechtsschutz im Rücken klären.
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Andreas |
#19
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Zitat:
also im Strassenverkehr gibt es genügend Parkverbotsschilder mit Zeitangabe und auch Überholverbote für LKW auf Autobahnen mit Uhrzeitangeban sind nicht selten. oder kennst du diese schilder nicht ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#20
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Abgesehen vom Umstand, den mein Vorposter erwähnt hat, aber selbst wenn es im Strassenverkehr so wäre, bedeutet das noch lange nicht, dass das auf dem Wasser analog dazu anzuwenden wäre, die StVZO ist keine "Universalordnung".
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#21
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Zitat:
Aus der Verwaltungsverordnung zur StVO: " 14. Sollen Verkehrszeichen nur zu gewissen Zeiten gelten, dürfen sie sonst nicht sichtbar sein. Nur die Geltung der Zeichen 224, 229, 245, 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 283, 286, 290.1, 314, 314.1 und 315 darf stattdessen auf einem Zusatzzeichen, z. B. "8-16 h", zeitlich beschränkt werden. Vorfahrtregelnde Zeichen vertragen keinerlei zeitliche Beschränkungen.
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Andreas |
#22
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Und was hat die Aussage, dass vorfahrtsregelende Zeichen im Bereich der StVZO keine zeitliche Beschränkung dulden mit dem vom Threadersteller genannten Sachverhalt zu tun? Meinst du, die StVZO wäre hier anzuwenden, speziell die Rechtslage bei vorfahrtsregelnden Zeichen????
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#23
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#24
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Es geht hier nicht um die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung!). Meine Antwort ist zum wasserrechtlichen Teil nicht zu beanstanden. Bei Kurzhinweisen können leider nicht immer alle Aspekte eines Problems angesprochen werden. Ich will das jetzt nicht weiter vertiefen.
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Andreas |
#25
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Zitat:
warum zwei mal ist doch eher einfach zu verstehen.... Bootsführer ohne Papiere... - Skiläufer ohne Weste... da der Skiläufer nicht im Boot sitzt und damit eigenverantwortlich ist, darf er auch brav selber zahlen udn nicht der Bootführer für ihm mit....
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Gruß - Georg |
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