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  #1  
Alt 08.07.2011, 14:01
Benutzerbild von roberto-11
roberto-11 roberto-11 ist offline
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Standard Beleuchtungsärger Bayliner 2052 und Waschupo

Gestern 20,- Teuro berappt wegen nicht gesetztem Toplicht und vorne kein BSH konformes 2-Farben-Licht. Man muss dazu sagen,es war dämmerig, nicht nachtdunkel.

Ein guter Anfang wäre den nicht vorhandenen Lichtstab zu besorgen, Boot ist ein Bayliner 2052 LS Baujahr 1995.
Der Anruf bei Bayliner Sportwelt Hermanns erbrachte der originale Ami Lichtstab kostet inkl. Steuer und Versand an die 100 Euro.
Ich weiss ja das Boot Fahren Geld kostet, aber 100 Teuros für diesen wackligen Alustab ist schon heftig...

Geht das irgendwie anders mit einem Lichtstab aus dem Zubehörhandel ? Dann passt wahrscheinlich die elektrische Aufnahme bzw. der Buchse nicht mehr und müsste umgebaut werden...
Vielleicht hat ja jemand schon mal das gleiche Problem gehabt ??

Grüße
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  #2  
Alt 08.07.2011, 14:07
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Hallo roberto
habe das gleiche problem, allerdings ist bei meinem Bayliner 1851 aus 1996. der wackel Alumast vorhanden, nur darauf steckt original angenietet, ein milchiges nicht zugelassenes Ankerlicht, und die Amerikanische zwei farbei Funzel tut es auch nicht.
Versuche ebenfalls ein BSH / Dhi Dampferlicht zu besorgen um es auf den Mast zu bekommen, denke aber, die Alustange wird es nicht lange aushalten.
Für vorne muß denn wohl auch was neues her.
ich sag nur Amis und ihre leuchten.
Gruß aus der Förde
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  #3  
Alt 08.07.2011, 14:19
Benutzerbild von roberto-11
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.... oder die Deutschen und ihre Regeln ;) Wenn der Alustab vorhanden ist - einzelne Toplichter gibt es zu kaufen. Ist halt die Frage wir du dieses an den Alustab bastelst bzw. wie die elektrische Zuleitung im Alustab zum Anschluss an das neue Licht ausschaut.
Ich würde ja einen ganz neuen BSH zugelassen Lichtstab kaufen, gibt es für 30-40 Euro. Allerdings muss dann die gesamte Aufnahme unten umgebaut und event. sogar neue Löcher gebohrt werden.
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  #4  
Alt 08.07.2011, 14:22
Benutzerbild von Seestern
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ich hatte auf dem letzten Boot diesen hier:
http://www.segelladen.de/Inhalt-unte...wasserbel.html (Art.Nr. A1116302)

Daran hatte ich eine zusätzliche Zweifarbenlaterne befestigt:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=15

Wenn Du das in Eigenarbeit auf DHI umrüstest, bist Du auf der sicheren Seite.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #5  
Alt 08.07.2011, 14:22
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Miss Sophy Miss Sophy ist offline
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hast du mal einen Link für mich wo man diesen BSH Lichtmast bekommt, ich wollte mir gerne den ärger und die unnötigen Gelder bei der Waschpo sparen .
Gruß
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  #6  
Alt 08.07.2011, 15:59
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Zitat:
Zitat von Miss Sophy Beitrag anzeigen
hast du mal einen Link für mich wo man diesen BSH Lichtmast bekommt, ich wollte mir gerne den ärger und die unnötigen Gelder bei der Waschpo sparen .
Gruß
Das hat mir der örtliche Dealer mitgeteilt. Kann auf die schnelle für den Preis auch nur das Toplicht an sich, ohne Mast finden. Sonst mal hier beim Hausmeister nachfragen...
Ansonsten ist die Idee von Andreas, wie hier geschildert, ja auch net schlecht ;)
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  #7  
Alt 11.07.2011, 11:23
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Für alle die es interessiert, und die auf der Suche nach dem originalen "Toplicht" (nicht BSH zugelassen) für die auf einem Bayliner 2052 vorgesehene elektrische Lichtstab-Halterung sind:
Hier scheint es eine zu geben, zumindest sind die von Gründl durchgebenen Daten der Halterung identisch mit der auf dem Boot.
http://www.gruendl.de/shop/Beleuchtu...ast-550mm.html

Grüße

Robert
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  #8  
Alt 11.07.2011, 11:57
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also so nen Fuss inkl. Stablampe habe ich noch hier rumliegen.

Fuss war an meinem Fiberline G11 montiert, der Stab mit Lampe (etwa 55cm hoch) ist neu und unbenutzt, wurde nur mal zur Probe eingesteckt.

würd ich bei Bedarf verkaufen, Anfragen bitte per PN, Bilder kann ich gerne machen!
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  #9  
Alt 11.07.2011, 12:12
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Zitat:
Zitat von Miss Sophy Beitrag anzeigen
... ein milchiges nicht zugelassenes Ankerlicht, und die Amerikanische zwei farbei Funzel tut es auch nicht....
Mir ist nur bekannt, dass (binnen!) das Ankerlicht auf Sportbooten ein gewöhnliches weißes Licht sein muss - nix mit BSH-Zulassungsquatsch - Petroleumfunzel reicht.
Bei den Steuer- und Backbordlaternen sind auch keine Tragweiten vorgeschrieben - nix mit BSH-Zulassungsquatsch.
Bei dem weißen Fahrlicht sind sehr wohl Tragweiten vorgeschrieben. Wie das nun bei integrierten Rund-um- oder Mehrkammerleuchten ausschaut, bin ich überfragt. Genauso die Frage, ob es buten andere Zulassungskriterien gibt - würde mich nicht wundern.
Insgesamt ist jedoch festzustellen, wenn eine Möglichkeit besteht oder nur der Verdacht der Möglichkeit, Ordnungsgelder zu generieren, wird das mittlerweile schamlos ausgenutzt. Eine Abwägung, ob ein unbeleuchteter Paddler oder ein nicht BSH-konform beleuchtetes Sportboot abzuzocken ist, findet leider nicht statt. Offenbar haben die Herren eine andere Unfallstatistik....
Gruß
Michael
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  #10  
Alt 11.07.2011, 13:09
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Mir ist nur bekannt, dass (binnen!) das Ankerlicht auf Sportbooten ein gewöhnliches weißes Licht sein muss - nix mit BSH-Zulassungsquatsch - Petroleumfunzel reicht.
Bei den Steuer- und Backbordlaternen sind auch keine Tragweiten vorgeschrieben - nix mit BSH-Zulassungsquatsch.
Bei dem weißen Fahrlicht sind sehr wohl Tragweiten vorgeschrieben. Wie das nun bei integrierten Rund-um- oder Mehrkammerleuchten ausschaut, bin ich überfragt. Genauso die Frage, ob es buten andere Zulassungskriterien gibt - würde mich nicht wundern.
Insgesamt ist jedoch festzustellen, wenn eine Möglichkeit besteht oder nur der Verdacht der Möglichkeit, Ordnungsgelder zu generieren, wird das mittlerweile schamlos ausgenutzt. Eine Abwägung, ob ein unbeleuchteter Paddler oder ein nicht BSH-konform beleuchtetes Sportboot abzuzocken ist, findet leider nicht statt. Offenbar haben die Herren eine andere Unfallstatistik....
Gruß
Michael
Teilweise hast du recht.

Binnen ist ein Ankerlicht erst ab Booten >15m Vorschrift. Es wird aber Empfohlen schon bei kleineren Boote eines Anzubringen.
Ankerlicht kann ein Gewöhnliches Licht sein. Theoretisch kannst du auch ne Fackel nehmen.

Navigationsleuchten müssen Binnen zugelassen sein. Auch die Steuerbord und Backbord Laternen. Diese müssen aber nicht zwingend von der BSH zugelassen sein auch eine andere Europäische Zulassung muss ankerkannt werden.

ich habe an meinem Bayliner eine Zweifarben Laterne vorne und ein Rundumlicht welches auch die Funktion des ankerlichtes hat auf dem Geräteträger. Diese haben beid die RINA Zulassung.
__________________
Gruß Volker
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  #11  
Alt 11.07.2011, 13:19
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Mir ist nur bekannt, dass (binnen!) das Ankerlicht auf Sportbooten ein gewöhnliches weißes Licht sein muss - nix mit BSH-Zulassungsquatsch - Petroleumfunzel reicht.
Bei den Steuer- und Backbordlaternen sind auch keine Tragweiten vorgeschrieben - nix mit BSH-Zulassungsquatsch.
Bei dem weißen Fahrlicht sind sehr wohl Tragweiten vorgeschrieben. Wie das nun bei integrierten Rund-um- oder Mehrkammerleuchten ausschaut, bin ich überfragt. Genauso die Frage, ob es buten andere Zulassungskriterien gibt - würde mich nicht wundern.
Insgesamt ist jedoch festzustellen, wenn eine Möglichkeit besteht oder nur der Verdacht der Möglichkeit, Ordnungsgelder zu generieren, wird das mittlerweile schamlos ausgenutzt. Eine Abwägung, ob ein unbeleuchteter Paddler oder ein nicht BSH-konform beleuchtetes Sportboot abzuzocken ist, findet leider nicht statt. Offenbar haben die Herren eine andere Unfallstatistik....
Gruß
Michael
Generell hatte ich auf allen amerikanischen Sportbooten immer das originale 2-Farbenlicht vorne und hinten als Toplicht den originalen Lichtstab gesetzt und bisher nie Ärger gehabt. Fahre auch nur bei ausdrücklich schönem Wetter und nicht im Nebel oder Dauerregen durch die Gegend.
Wenn es grün/rot und hinten weiss leuchtet, hat sich bisher niemand nach der BSH Qualifikation erkundigt. Das kann sich natürlich mittlerweile geändert haben. Der Anhaltegrund neulich und das Bussgeld bezog sich auf überhaut kein vorhandenes Toplicht, da der originale Lichtstab vom Bayliner verloren gegangen ist. Dafür wird jetzt Abhilfe geschaffen und dann sehen wir weiter
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  #12  
Alt 11.07.2011, 13:56
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
[...]

Navigationsleuchten müssen Binnen zugelassen sein. Auch die Steuerbord und Backbord Laternen. Diese müssen aber nicht zwingend von der BSH zugelassen sein auch eine andere Europäische Zulassung muss ankerkannt werden.

[...]
Genau - endlich gibt es die BSH-Hürde für Binnen nicht mehr!

Aber es dafür gibt es vom BSH wieder eine (Empfehlungs-)Liste welche europäischen Zulassungsorganisationen akzeptiert werden (wollen).
Mit RINA z.B. ist man im grünen Bereich...
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Gruß,
Marco

Geändert von Nei Ut (11.07.2011 um 14:24 Uhr)
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  #13  
Alt 11.07.2011, 14:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Teilweise hast du recht.

Binnen ist ein Ankerlicht erst ab Booten >15m Vorschrift. Es wird aber Empfohlen schon bei kleineren Boote eines Anzubringen.
Ankerlicht kann ein Gewöhnliches Licht sein. Theoretisch kannst du auch ne Fackel nehmen.
Das kann nicht sein, in Berlin fährt dir Waschpo Ankerlieger an die kein richtiges Ankerlicht haben.

Vor mir lag mal einer mit so einer Baublinkelampe, der durfte so nicht liegen bleiben. (die Lampen die auch an den Fischreusen blinken)
__________________


Viele Grüße aus Berlin

Dirk
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  #14  
Alt 11.07.2011, 15:37
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Zitat:
Zitat von Wilma Beitrag anzeigen
Das kann nicht sein, in Berlin fährt dir Waschpo Ankerlieger an die kein richtiges Ankerlicht haben.

Vor mir lag mal einer mit so einer Baublinkelampe, der durfte so nicht liegen bleiben. (die Lampen die auch an den Fischreusen blinken)
das Licht muss halt weiss sein Aber es untersteht keiner BSH pflicht
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Gruß Volker
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  #15  
Alt 11.07.2011, 16:01
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Toni4566 Toni4566 ist offline
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Hallo zusamm,

also ich habe auf meiner 1851 mir vorne die 2-Farben-LED (Serie 32) von Aqua-Signal gegönnt. Nicht grad die billigste, aber eine zuverlässige, anschaubare und klare Lösung.
Hinten habe ich auf den Alu-Stab die 360°-Leuchte gebaut. Ist zwar nicht so niedlich klein wie die Original Ami-Latüchte, aber dafür brauche ich über das Thema Tragweite und BSH-Zulassung auch keine Diskussionen mehr zu führen.
__________________
Viele Grüße aus dem Kraichgau

Frank
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  #16  
Alt 14.07.2011, 13:09
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etwas basteln sollte jeder können,
grade mal im Keller rum gewühlt und aufeinander gestellt,

gruss dieter



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