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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.07.2011, 17:36
Benutzerbild von gewaltschrauber
gewaltschrauber gewaltschrauber ist offline
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Standard rot weis rot, Verbot der Durchfahrt.

Hallo,
gibt es Ausnahmen für das Befahren von Sperrflächen die durch rot-weis-rote Tonnen abgegrenzt sind???
Konkret liegt folgende Situation vor:
Bei Dahme-km 12 gegenüber der Seebrücke wurden auf Antrag zwei dieser Tonnen ausgelegt. Der Grund dafür war weil Sportboote aller Grössen an dieser Landspitze, vor allem Abends, mit erhöhter Gschwindigkeit und direkt in Ufernähe zum Greifen nahe vorbei fuhren um den Weg zur Schleuse Neue Mühle ab zu kürzen. Dies führte nicht nur zu massivem Wellenschlag sondern gefährdete auch die dort am Steg badenden Personen. In diesem Bereich der Tonnen liegen aber auch die Ruderboote des Grundstückeigners sowie auch mein Boot (mit Motor) wenn ich ein paar Tage dort Urlaub mache.
Darf ich als Anlieger diese Sperrzone befahren um zum Liegeplatz zu kommen???
Bis jetzt hat die Wassrschutzpolizei noch nicht gemeckert.
__________________
Gruss


Lorenz
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  #2  
Alt 12.07.2011, 18:55
LeonBernhardt LeonBernhardt ist offline
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Moin Moin
rot-weiß-rot bedeutet durchfahrt für alle Fahrzeuge VERBOTEN!!
Mein Tipp ist: Frag doch einfach die Wasserschutz Polizei (Nur Anrufen, Keine genauen Info´s)
oder pass einfach auf dass du nicht erwischt wirst ;) (wenn doch ca. 35€ Strafe).

Mfg. Leon
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  #3  
Alt 12.07.2011, 19:19
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Hallo gewaltschrauber,
wenn du da Anlieger bist, darfst du da auch rein fahren
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #4  
Alt 12.07.2011, 20:16
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gewaltschrauber gewaltschrauber ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo gewaltschrauber,
wenn du da Anlieger bist, darfst du da auch rein fahren
Danke Ralf,
so sehe ich das auch. Ich habe aber auch schon Zusätze zu den Verboten gesehen 'Ausser Berechtigte'. Werde aber trotzdem mal unverbindlich bei der Wasserschtuzpolizei nachfragen.
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Gruss


Lorenz
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  #5  
Alt 12.07.2011, 20:26
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo gewaltschrauber,
wenn du da Anlieger bist, darfst du da auch rein fahren
Moin,

Bist Du sicher? Durchfahrt verboten heisst eigentlich Durchfahrt verboten. Ausnahmen werden normalerweiser angezeigt, z.B. Anlieger.
__________________
Gruss Vestus
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  #6  
Alt 12.07.2011, 21:45
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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ja genau,
einfach ein Schild Anlieger frei,
drunter schrauben
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Bertrand Russell
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  #7  
Alt 12.07.2011, 22:08
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
ja genau,
einfach ein Schild Anlieger frei,
drunter schrauben
Und dass macht man selber?
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Gruss Vestus
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  #8  
Alt 12.07.2011, 23:37
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Rot-Weiß-Rot haben wir auch auf der Elbe und Berufsschiffahrt darf da jedenfalls durch,also Anlieger wohl auch würde ich meinen.
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  #9  
Alt 13.07.2011, 06:59
LeonBernhardt LeonBernhardt ist offline
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Zitat:
Zitat von Fletcher-Matze Beitrag anzeigen
Rot-Weiß-Rot haben wir auch auf der Elbe und Berufsschiffahrt darf da jedenfalls durch,also Anlieger wohl auch würde ich meinen.
Moin Matze
Du darfst nicht vergessen das die Berufsschifffahrt gar nichts
mit der Sportbootschifffahrt zu tun hat(rein Rechtlich).
Daher kann man nicht sagen das es generell erlaubt ist.
Mfg. Leon
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  #10  
Alt 13.07.2011, 07:28
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gewaltschrauber gewaltschrauber ist offline
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Zitat:
Zitat von Fletcher-Matze Beitrag anzeigen
Rot-Weiß-Rot haben wir auch auf der Elbe und Berufsschiffahrt darf da jedenfalls durch,also Anlieger wohl auch würde ich meinen.
Rot-weis-rot bedeutet doch generell gesperrt, lediglich wenn das Schild rund ist dürfen Kleinfahrzeuge ohne Maschinenbetrieb (Ruderboote, Paddelboote) durchfahren.

Das Zusatzschild (Anlieger) müsste doch mit dem WSA zu klären sein.
__________________
Gruss


Lorenz
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  #11  
Alt 13.07.2011, 07:58
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gewaltschrauber gewaltschrauber ist offline
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Zitat:
würde ich mal nach einer Sondergenehmigung Speziell für Dein Boot Fragen.
Klappt bestimmt....
Hallo Leon,

ist nicht nur für mein Boot sondern auch für die Ruderboote der Ferienanlage bzw. für andere Gäste die ihre Boote mitgebracht haben und an dem Steg festmachen.
Bis jetzt hat es noch keine Knollen für Boote der Ferienanlage gegeben. Es ist aber beobachtet worden, dass die Polizei Ruderer ermahnt hat die durch die gesperrte Zone durchgefahren sind.
Ich bleibe dran, muss mich erstmal wieder mit dem Verwalter der Ferienanlage kurzschliessen.
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Gruss


Lorenz
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  #12  
Alt 13.07.2011, 08:15
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
das Zeichen A.1 gilt für Fahrzeuge aller Art mit und ohne Maschinenantrieb und bedeutet "Verbot der Durchfahrt". Also für alles und jeden.
Sollte der genannte Bereich Bestandteil der Bundeswasserstraße sein, ist es aber auch möglich, dass das zuständige WSA den Sperrbereich für bestimmte Fahrzeuge oder Gruppen, evtl. unter Auflagen (Geschwindigkeit, Vermeidung von Sog- und Wellenschlag etc.) per Schifffahrtspolizeilicher Verfügung freigibt.

Da ja begründetes Interesse besteht, würde ich da einfach mal nachfragen.

Missachtung von Sperrzeichen, wird bei uns meine ich nicht mit Verwarngeld abgegolten sondern zur Owi gebracht. Da müsste es um die 150€ kosten.

Bis dann

Dominic
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  #13  
Alt 13.07.2011, 08:16
LeonBernhardt LeonBernhardt ist offline
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Zitat von gewaltschrauber

Das würde ich machen und dann sieht man weiter.....

Geändert von LeonBernhardt (13.07.2011 um 14:42 Uhr)
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  #14  
Alt 13.07.2011, 08:27
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Zitat:
Zitat von LeonBernhardt Beitrag anzeigen
Das würde ich machen und dann sieht man weiter.....
Das will ich sehen wie du das schaffen willst in dem Bereich.

Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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  #15  
Alt 13.07.2011, 09:53
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Zitat:
Zitat von rascala17fm Beitrag anzeigen
Das will ich sehen wie du das schaffen willst in dem Bereich.

Carsten
Einfach mal nett mit den zuständigen Leuten reden.......
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Gruß
Ewald
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  #16  
Alt 14.07.2011, 12:55
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gewaltschrauber gewaltschrauber ist offline
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Hallo,
ich habe eben mal bei der WSP vorgesprochen und das Problem dargelegt.

Ich zitiere mal:
Das Zeichen A1 gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge. Es kann aber von der Stelle die die Zeichen gesetzt hat, in diesem Fall das WSA, eine Ausnahmegenhmigung erteilt werden z. B. für den Zusatz 'Anlieger frei'.
__________________
Gruss


Lorenz
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  #17  
Alt 14.07.2011, 13:28
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ALF ALF ist offline
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Habe mal gehört das heißt: Durchfahrt nur für Österreicher!!
Sorry, will Niemanden zu nahe treten.. **lach**
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Alf grüßt euch Alle!
via Bügeleisen

Lebe JETZT, denn es kann morgen schon vorbei sein!
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