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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#1
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Liebe Forumgemeinde,
wer kann mir helfen oder einen Tipp geben (Schadensbeurteilung, Verhaltensempfehlung)? Ich habe im letzten Jahr einen (fabrik-)neuen Motor gekauft und von einer Werft einbauen lassen (viertakt-wassergekühlter Motor / 28 PS bei 2.800 Umdrehungen - für Einbau in Rettungsbooten konzipiert). Der Motor hat seit seinem Einbau vor knapp 1 Jahr mehrere Mängel gezeigt, mit jeweils anschließenden Reparaturversuchen: 1. Leichtes Qualmen des Motors (blaugrau) (dauerhaft) 2. Defekter Regler der Lichtmaschine (07.2010) 3. Stehenbleiben des Motors während der Fahrt (Luft im Moor) (08.2010) 4. 2-maliges Nichtanspringen (Anlasser dreht nicht, Motor blockiert? (08.2010)) 5. Wasseraustritt aus der Motorlüftung (05.2011) 6. Kompressionsverlust (während Reparaturversuch)(05.2011) 7. Knall während des Motorbetriebes mit anschließendem Festsitzen des Motors (05.2011) 8. Kompletter Kühlmittelverlust während Probefahrt (06.2011) 9. Defektes Thermostat (Motor zu kalt)(06.2011) Ich bin kein Techniker; aber während alles andere reparabel erscheint, bin ich insbesondere wegen der Schadensereignisse 5. und 7. besorgt, dass auch nach einer Reparatur der Motor versteckte Mängel behalten könnte. Der Motor ist nach dem Ereignis zu 7. nur mit großem Kraftaufwand „gängig“ geworden. Es sind meines Erachtens aufgrund der plötzlichen Blockade und des gewaltsamen Lösen des Motors mindestens Schäden an Stirnrädern, Nockenwelle oder Kurbelwelle zu vermuten. Auch der Wassereintritt im Motor kann meines Erachtens Schäden an Kolben und Zylinder hinterlassen. Die Werkstatt und ich sind der Auffassung, dass der Motor ausgetauscht werden muss. Leider stellt sich der Motorlieferant quer: er erkennt die Mängel nicht als Garantieschäden an und tauscht den Motor nicht gegen neuen Motor aus. Wie ist das zu bewerten (Qualtität Werft? Qualität Lieferant?) Was ist zu tun? Danke für Eure Infos und Hilfen im Voraus ![]() |
#2
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Hallo,schon mal beim Anwalt gewesen?
hätte man sofort beanstanden müssen... so wie du das darstellst ist der Hersteller in der Pflicht VG Matthias |
#3
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Anwaltlich müsste ich gegen die Werft vorgehen, die eigentlich auf meiner Seite steht. Die Werft müsste ihrerseis ihre Ansprüche gegen den Lieferanten durchsetzen. Das deutet insgesamt auf eine lange Auseinandersettzung hin. |
#4
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Wieviel Monate ist denn die Garantie?
Ist das nicht als normale Produkthaftung zu verstehen?egal ob Wasserfahrzeug ?
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#5
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ich frage noch einmal zurück, weil ich gesehen habe, dass Du vom "Fach" bist. Bekannte und ich vermuten, dass sich in der Ölwänne ein kleiner Fremdkörper befinden könnte/müsste, der die Störungen auch in der Vergangenheit verursacht hat (z.B. Nichtanspringen nach normalen Fahrbetrieb in einer Schleuse). Denn ein "Kolbenfresser" scheint es ja nicht zu sein. Wie schätzt Du das ein: auch wenn der Motor wieder läuft, ist meines Erachtens nicht auszuschließen, dass der Motor jetzt versteckte Mängel aufweist, die man erst nach einer Materialprüfung wirklich ausschließen könnte. Wie sieht du das? VG Rainer |
#6
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Garantie 5 Jahre Bzgl Rechtsschutz musss ich mir auf Deinen Hinweis noch einmal die Vertragsbedingungen genauer durchlesen (was ich dann gleich tue) Danke Rainer |
#7
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Ich würd den Motor zurück geben,wenn das schon nach einen Jahr auftaucht,was soll das erst werden wenn er Älter wird...Bootsmotoren werden alt.
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#8
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Ich sehe hier zunächst auch keinen Garantieschaden. Für mich ist das ganz klar eine Gewährleistungsache. Hier muss der Händler dafür grade stehen. Wie er mit seinem Lieferanten dem Hersteller klar kommt, muss dich als Kunde nicht interessieren. Besser wäre sicherlich gewesen, den Motor innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung tauschen zu lassen. Nun musst du nachweisen, dass der Fehler/Defekt bereits seit Kauf vorliegt. In anbetracht der Mängelliste und vielen Defekte seither sollte dies kein Problem darstellen, vorausgesetzt du hast darüber etwas schriftliches.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#9
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Hallo Howhy,
Tipps aus dem Forum sind ja hier vielleicht ganz tröstlich, aber letztendlich kommst Du um einen Anwalt nicht herum. Wer sonst soll Deine Interessen vor Gericht vertreten, und auf einen Rechtsstreit läuft es ja wohl hinaus. |
#10
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ich schau' zwischen "Tür und Angel" immer 'mal in die Antworten 'rein: Ich sehe das, auch. Der Händler (Werft) ist nett, sieht es auch, dass der Motor ausgetauscht werden muss. Hat aber offensichtlich ein Problem mit dem Lieferanten. Also typische Sandwich-Situation. Also müsste ich mit ihm (dem Netten) am Ende doch in den Ring gehen (war mir schon irgendwie klar). Habe im Prinzip, die Hoffnung, dass ein öffentliches Meinungsbild Einsichten bei Werft/Lieferant erzeugt und den Gerichtsgang vermeiden lässt und damit auch Kosten - zunächst 'mal auf beiden Seiten. Und vor Gericht und auf hoher See ... |
#11
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Oft bewirkt ein freundlicher Brief eines Rechtsanwaltes, dass sich
Händler oder Lieferant besinnen und alles aussergerichtlich geregelt werden kann. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#12
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![]() Zitat:
![]() ![]() Ich sehs´s so: Du hast den Motor bei Deinem Händler gekauft, also ist er derjenige bei dem Du Deine Ansprüche geltend machend musst. Dein Händler hat den Motor beim Motorlieferant gekauft, also ist dieser derjenige bei dem Dein Händler seine Ansprüche geltend machend muss. Mit den Querelen Deines Händlers mit seinem Lieferanten hast Du überhaupt nichts zu tun, das kann Dir völlig egal sein. Geändert von Alane (07.07.2011 um 12:19 Uhr) |
#13
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So ist es bzw. wird es wohl sein Nebenbei gefragt: kauft dann -wie in diesem Fall der erwarteten Nichtersatzleistung des Lieferanten - ein Händler einen neuen Motor (als Ersatzhandlung und tritt damit in Vorleistung). Stellt er diesen Motor dem Lieferanten in Rechnung bzw. klagt die Bezahlung der Rechnung ein? ![]() |
#14
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Kommt auf die Vereinbarungen zwischen Händler und dessen Lieferanten an.
In der "e-Bucht" zum Beispiel bietet ein "Überholer von Bootsmotoren" "Wiederverkäufern und Kollegen" Sonderkonditionen an, wenn sie auf jede Gewährleistung verzichten. In einem solchen Fall hätte Dein Händler wohl schlecht Karten, Deine Ansprüche ihm gegenüber wären jedoch davon nicht betroffen.
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#15
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![]() Zitat:
Vermutlich wird es nach all dem Gehörten sich um einen Gewärhrleistungsfall handeln, den die Werkstatt zu lösen hat. Werde mich am Wochenende aufmachen, um auszuloten, was die Herren gedenken zu tun. Ist's unbefriedigend wird es wohl ein Rchtsanwalt richten müssen Da die Saison dann wohl vorbei ist, müssten eigentlich Nutzungsausfälle geltend gemacht werden können, oder?
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![]() von Howhy |
#16
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![]() Zitat:
Dr. Burscheid |
#17
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Eine Werft müsst eigentlich um Ihren guten Ruf bemüht sein. Mal sehen was geht.
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#18
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![]() Zitat:
ich denke es ist weitgehend alles diskutiert. Seid Ihr am Ausgang interessiert? viele Grüße und Dank an Alle ![]() howhy
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#19
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Natürlich.
Toitoitoi, dass alles reibungslos klappt.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
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