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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 05.07.2011, 17:41
Kero Kero ist offline
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Standard Kroatisches Zollrecht, wer kennt sich aus?

Hallo,
wir beabsichtigen ein Boot in Kroatien zu kaufen.
Das Boot ist EU-versteuert liegt jedoch seit 5 Jahren in Kroatien.
Seit dieser Zet war das Boot mehrfach (zuletzt 2010) in Slowenien, so dass die zollrechtliche 3-Jahres-Frist gewahrt bleibt (Belege der Marina liegen vor).

Bei der in 2010 durchgeführten Hinfahrt nach Slowenien und auch bei der Rückfahrt nach Kroatien wurde das Boot weder ausklariert noch einklariert.

Bis 2009 war das Boot in der Marina Punat. Nach einem Eignerwechsel liegt es seither weiter südlich in einer kleinen gewerblichen Trockenmarina.
Besondere zu erfüllende Zollformalitäten kennt der Marinabetreiber nicht, d.h. das Boot wurde zumindest seit 2009 nicht mehr beim kroatischen Zoll angemeldet.

Nun zu meinen Fragen:
Könnte für das Boot in Kroatien bereits eine Eingangsabgabenpflicht (Kroatische Zoll und MWSt.) entstanden sein?
Besteht die Gefahr, dass beim Ausklarieren aus Kroatien von den dortigen Behörden Daten abgefragt werden, die den Zöllner hellhörig werden lassen?
Welche Angaben muss man beim Ausklarieren machen?

Gruß
Kero
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  #2  
Alt 05.07.2011, 19:53
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Kero Beitrag anzeigen
Bei der in 2010 durchgeführten Hinfahrt nach Slowenien und auch bei der Rückfahrt nach Kroatien wurde das Boot weder ausklariert noch einklariert.

Nun zu meinen Fragen:
Könnte für das Boot in Kroatien bereits eine Eingangsabgabenpflicht (Kroatische Zoll und MWSt.) entstanden sein?
Besteht die Gefahr, dass beim Ausklarieren aus Kroatien von den dortigen Behörden Daten abgefragt werden, die den Zöllner hellhörig werden lassen?
Welche Angaben muss man beim Ausklarieren machen?

Gruß
Kero
Hallo Kero,
zunächst einmal hast Du Dich strafbar gemacht, indem Du die Landesgrenzen ohne aus- bzw- einklarieren passiert hast.
Dass das niemand gemerkt hat ist aber Dein Glück, denn so sind auch keine Daten über Dich bekannt oder gespeichert.

Zum ordnungsgemäßen ausklarieren bracuchst Du die üblichen Bootspapiere, sowie die kroatische Vignette und eine Crewliste.

Beim einklarieren zurück nach Kroatien wieder das gleiche, dann kommt jedoch die Aufenthaltsgebühr hinzu.

Dein Boot kannst Du nach den neuesten kroatischen Zollbestimmungen dann problemlos für 18 Monate in Kroatien lassen, ohne dass das Boot in ein Zolllager muss.
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Gruß Fred
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  #3  
Alt 05.07.2011, 22:26
Kero Kero ist offline
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Hallo Fred,
danke für Deinen Beitrag.

Ich glaube nicht, dass ich mich strafbar gemacht habe, denn wir wollen das Boot ja erst kaufen und an den beschriebenen Aktionen waren wir nicht beteiligt.

Gibt es eine deutschsprachige Quelle für die 18-Monats-Regelung und seit wann gilt sie?

Der ADAC gibt in seinen Länder- und Revierinfos an, dass Boote die länger als 6 Monate in Kroatien verbleiben sollen dort von berechtigten Organisationen unter Zollverschluss genommen werden.

Danke
Kero

Geändert von Kero (05.07.2011 um 22:39 Uhr)
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  #4  
Alt 06.07.2011, 08:02
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Zitat:
Zitat von Kero Beitrag anzeigen
Hallo Fred,
danke für Deinen Beitrag.

Ich glaube nicht, dass ich mich strafbar gemacht habe, denn wir wollen das Boot ja erst kaufen und an den beschriebenen Aktionen waren wir nicht beteiligt.

Gibt es eine deutschsprachige Quelle für die 18-Monats-Regelung und seit wann gilt sie?

Der ADAC gibt in seinen Länder- und Revierinfos an, dass Boote die länger als 6 Monate in Kroatien verbleiben sollen dort von berechtigten Organisationen unter Zollverschluss genommen werden.

Danke
Kero
Das ist eine alte Information die seit Jahresanfang überholt ist.
Die 6-Monatsfrist gilt nur noch für Wohnwagen und Autos.
Ich kann (erst) heute Abend den Flyer des kroatischen Zolls hier einstellen.

Dass der ADAC bezüglich Kroatieninformationen nicht immer auf dem neuesten ist hinreichend bekannt.
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Gruß Fred
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  #5  
Alt 06.07.2011, 08:20
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist eine alte Information die seit Jahresanfang überholt ist.
Die 6-Monatsfrist gilt nur noch für Wohnwagen und Autos.
Ich kann (erst) heute Abend den Flyer des kroatischen Zolls hier einstellen.

Dass der ADAC bezüglich Kroatieninformationen nicht immer auf dem neuesten ist hinreichend bekannt.

Suchst Du das hier?

http://www.carina.hr/CURH/Dokumenti/...risti_Njem.pdf
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  #6  
Alt 06.07.2011, 08:31
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen

Genau !
Da ist es unter "Vorübergehende Einfuhr" aufgeführt.
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Gruß Fred
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  #7  
Alt 06.07.2011, 12:51
Kero Kero ist offline
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Danke für die Beiträge,

habt Ihr schon einmal aus- bzw. einklariert in Kroatien.
Welche Daten werden dort erfasst?

Gruß
Robert
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  #8  
Alt 06.07.2011, 14:25
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Zitat:
Zitat von Kero Beitrag anzeigen
Danke für die Beiträge,

habt Ihr schon einmal aus- bzw. einklariert in Kroatien.
Welche Daten werden dort erfasst?

Gruß
Robert
Du brauchst Deine üblichen Bootspapiere, dann die Ausweise der Crew, eine Crewliste sowie eine gültige Vignette mit Aufenthaltsgenehmigung.

Die Antwort auf Deine Frage ergibt sich damit von selbst.
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Gruß Fred
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  #9  
Alt 07.07.2011, 11:00
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Hallo zusammen
wie sieht es den aus wenn ich ein Ersatz/zubehör Teil für mein Boot im Wert von 10000,-EUR aus der EU nach HR Einführe?
Muss ich Zoll und MwSt zahlen??
Das Boot liegt in einem Zollhafen.

Gruss Dirk
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  #10  
Alt 07.07.2011, 20:54
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Hallo Dirk,

das kommt auf die Art des Ersatzteils an. Es muss der "Stabilität und Sicherheit" des Bootes dienen, dann muss man keinen Zoll und Steuer zahlen. Also ein neuer Rumpfmotor ist steuerfrei, eine TV-Satantenne nicht...
Ist wohl ein richtiger Papieraufwand mit Spedition und Zollpapieren...

Am besten mal die Marina und den Werftbetrieb fragen die das Teil einbaut, die wissen normalerweise wie das geht.

Grüße

Christian
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  #11  
Alt 08.07.2011, 12:57
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Danke für die Antwort Christian
es ist eine Gangway ich glaube nicht das dass zur Sicherheit zählt oder??
Gruss Dirk
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  #12  
Alt 08.07.2011, 13:28
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Sorry Dirk,

des wird nix...

Aber du kannst Dir die dt. Mehrwertsteuer durch Export nach HR wiederholen, bzw. Dein Händler macht das für dich... dann musst halt die 23% in HR bezahlen.. sorry
Oder gleich in HR kaufen, dann haste auch den Transport nicht... kommt auf den Preisunterschied an

Grüße

Christian
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  #13  
Alt 08.07.2011, 14:01
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
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Hallo,
wir beabsichtigen ein Boot in Kroatien zu kaufen.
Das Boot ist EU-versteuert liegt jedoch seit 5 Jahren in Kroatien.
Seit dieser Zet war das Boot mehrfach (zuletzt 2010) in Slowenien, so dass die zollrechtliche 3-Jahres-Frist gewahrt bleibt (Belege der Marina liegen vor).
Das Wichtigste für Dich ist: wenn Kauf und Eigentumsübergang in Kroatien stattgefunden hat, dann ist der "EU-Binnencharakter" des Boots sowieso mit dem Kauf erloschen, und Du musst es bei Rückkehr in die EU unbedingt verzollen und versteuern, also die MwSt auf den Kaufpreis entrichten. Die 3-Jahres-Frist der Rückkehrregelung greift bei Deinem Boot dann nicht, denn die gilt nur bei unveränderten Eigentumsverhältnissen.

Das kroatische Zoll- und Steuerrecht kenne ich nicht.
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  #14  
Alt 08.07.2011, 15:58
GPS GPS ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Hallo Kero,
zunächst einmal hast Du Dich strafbar gemacht, indem Du die Landesgrenzen ohne aus- bzw- einklarieren passiert hast.
Fred, was glaubst Du wie oft ich das gemacht habe, man hat sich ja gekannt.

Beim nächsten einklarieren hat sie mich dann nur "Liebevoll" angeschaut, dafür gabs dann einen Cafe.

Heute würde ich das nicht mehr machen wollen.
__________________
„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“
Ernst Ferstl

Geändert von GPS (08.07.2011 um 16:08 Uhr)
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  #15  
Alt 08.07.2011, 22:42
Kero Kero ist offline
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Hallo Cha Cha,
in Art. 185 Zollkodex ist die zollrechtliche Behandlung sog. Rückwaren geregelt.
Dass lediglich der Ausführer in den Genuss der zollfreien (Wieder-)Einfuhr kommt ist hieraus nicht zu entnehmen. Hier kommt es lediglich auf die Ware an, nicht auf die Eigentumsverhältnisse.
Solltest Du noch eine andere Quelle haben die Deine Behauptung stützt wäre es nett, Du würdest sie mir mitteilen.
Gruß
Kero
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  #16  
Alt 08.07.2011, 23:15
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von Kero Beitrag anzeigen
Hallo Cha Cha,
in Art. 185 Zollkodex ist die zollrechtliche Behandlung sog. Rückwaren geregelt.
Dass lediglich der Ausführer in den Genuss der zollfreien (Wieder-)Einfuhr kommt ist hieraus nicht zu entnehmen.
Du verwechselst Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Das sind aber zwei völlig verschiedene Dinge. Das Zollamt spielt nur das Inkassobüro für die Einfuhrumsatzsteuer, die Du dem Finanzamt schuldest. Der Art 185 des Zollkodex regelt nur die ZOLLrechtlichen Aspekte, aber nicht die Umsatz- bzw Einfuhrumsatzsteuer. Zoll musst Du in der Tat nicht nochmals bezahlen, weil der Schutzzweck, den eine Zollabgabe für die EU-Wirtschaft darstellt, durch eine einmalige Zahlung erfüllt ist. Ansonsten wird Dir aber ohnehin der Nämlichkeitsnachweis fehlen, der für die Inanspruchnahme der Rückwarenregelung ebenfalls erforderlich ist.

Mehr dazu steht hier: http://www.bluewater.de/yacht-zoll.htm

Du hast außerhalb der EU eine Ware gekauft, und willst diese nun in die EU einführen. Dabei wird die Einfuhrumsatzsteuerpflicht bei dem von einem Europäer gekauften Boot nicht anders behandelt als bei jeder anderen Ware auch. Die Zahlung der MwSt durch den früheren Eigner ist dabei völlig unerheblich, denn diese ist keine mit dem Boot verbundene Eigenschaft.

Geändert von cha cha (08.07.2011 um 23:27 Uhr)
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  #17  
Alt 09.07.2011, 04:24
Kero Kero ist offline
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Du verwechselst Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Das sind aber zwei völlig verschiedene Dinge.

…keinesfalls verwechsle ich Zoll und EUSt. Den Aspekt der Verzollung hast Du in Deinem Beitrag vom 08.07.11, 15:01Uhr, selbst eingebracht indem Du schreibst, dass bei einer Rückkehr in die EU das Boot zu "verzollen" und versteuern sei.
Deshalb habe ich darauf geantwortet.


Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Der Art 185 des Zollkodex regelt nur die ZOLLrechtlichen Aspekte, aber nicht die Umsatz- bzw Einfuhrumsatzsteuer.

Du irrst,
  • das Europäische Zollrecht = Zollkodex und Durchführungsverordnung, regelt den gesamten Warenverkehr der über eine EU-Grenze läuft und zwar nicht nur für die Einfuhrsteuer „Zoll“ sondern
  • auch für die deutsche Einfuhrumsatzsteuer. Siehe §§ 13(2) i.V.m. 21(2) UStG. Hiernach gelten für die EUSt die Vorschriften für Zölle sinngemäß.
Zu beachten ist jedoch, dass das UStG eine rein deutsche Regelung ist die selbstverständlich in keinem anderen EU-Staat Geltung hat.
In der Praxis heißt das, mit dem Boot wird man zuerst nach Slowenien oder Italien reisen, worüber sich die dortigen Länder freuen, denn die Versteuerung findet grds. dort statt wo die Ware in die EU eingeführt wird.
D.h. Deutschland sieht von der dann zu entrichtenden MWSt (die übrigens in Italien und Slowenien höher ist als in D) keinen Cent. Und ein evtl. zu entrichtender Zoll geht zum größten Teil eh nach Brüssel.


Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Zoll musst Du in der Tat nicht nochmals bezahlen, weil der Schutzzweck, den eine Zollabgabe für die EU-Wirtschaft darstellt, durch eine einmalige Zahlung erfüllt ist.

Auch hier habe ich eine andere Meinung,
wenn eine Ware nicht innerhalb der 3-Jahres-Frist in die EU (wieder-)eingeführt wird fällt Zoll an. Vollkommen gleich, ob für diese Ware bei einer früheren Einfuhr bereits Zoll bezahlt wurde. (s. Art. 185(1) ZK)
Also auch die Steuerart Zoll kann für ein und dieselbe Ware mehrfach entstehen.
Zum Stichwort "Schutzzweck für die EU-Wirtschaft" sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass für die Bavaria noch nie Zoll bezahlt worden ist, denn es ist ja ein EU-Produkt.


Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Ansonsten wird Dir aber ohnehin der Nämlichkeitsnachweis fehlen, der für die Inanspruchnahme der Rückwarenregelung ebenfalls erforderlich ist.

Das Thema Nämlichkeit ist in meinem Fall nun überhaupt kein Problem.
Mir liegen alle erforderlichen Unterlagen vor um die Nämlichkeit über die Baunummer des Bootes und des Motors nachzuweisen.


Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen

Nicht nur, dass diese Quelle schon stark in die Jahre gekommen ist, verschiedene hier getroffene Aussagen sind aus heutiger Sicht einfach falsch.
  • Das dort geschriebene zum Thema Zoll und EUSt habe ich oben schon erörtert.
  • Die Ausführungen zum Thema CE-Zertifizierung mögen (wenn auch rechtlich vollommen falsch) noch in 2003 eine gewisse Berechtigung gehabt haben weil keiner, einschließlich der Behörden, genau wusste wie zu verfahren war aber heute ist das anders. Der Zoll ist sehr wohl zuständig. Eine Einfuhr ist nur möglich wenn eine zwingende Nachzertifizierung folgt und eine Zulassung ohne CE dürfte auch im verschlafendsten Wasser+Schiffahrtamt nicht mehr möglich sein.
  • Die Mehrwertsteuer wird dort noch mit 16% angegeben.
Das sind lediglich 3 Beispiele dafür, dass dieser Artikel kaum mehr geeignet ist zitiert zu werden.


Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Du hast außerhalb der EU eine Ware gekauft, und willst diese nun in die EU einführen. Dabei wird die Einfuhrumsatzsteuerpflicht bei dem von einem Europäer gekauften Boot nicht anders behandelt als bei jeder anderen Ware auch. Die Zahlung der MwSt durch den früheren Eigner ist dabei völlig unerheblich, denn diese ist keine mit dem Boot verbundene Eigenschaft.

Also nochmal: ich beabsichtige zu kaufen aber noch ist das Geschäft nicht gelaufen. Dass ich das Boot in die EU einführen will habe ich nirgends geschrieben.
Den Rest habe ich weiter oben schon kommentiert.


Klarstellung:


Es mag sein, dass ich mich täusche aber aus den mir zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlagen ergibt sich keine Regelung darüber, dass allein ein Eignerwechsel die Rückwareneigenschaft ausschließt. Und das war ja Deine ürsprüngliche Kernaussage.

Obgleich ich, wie ausreichend geschildert, anderer Meinung bin als Du (bzw. der Verfasser der bluewater-Seite) möchte ich mich ausdrücklich für Deinen Beitrag bedanken, zeigt er doch, dass Du Dich in dieser Angelegenheit engagierst. Und es macht auch Spass sich mit jemandem auszutauschen, der sich offensichtlich mit der Materie beschäftigt hat dennoch erlaube ich mir den Rat auszusprechen aktuellere Quellen heranzuziehen, z.B. www.Zoll.de

Ebenso finde ich es nett und hilfreich darauf hingewiesen zu werden mit welchen Schwierigkeiten bei einer Wiedereinfuhr zu rechnen ist.

Zum Schluss möchte ich nochmals auf meine Ausgangsfrage zurückkommen.
Dort hatte ich nicht die Frage nach der Steuerentstehung bei der Einfuhr in die EU aufgeworfen sondern ich wollte wissen, ob eine kroatische Einfuhrsteuer bereits entstanden sein könnte.


Gruß
Kero
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  #18  
Alt 10.07.2011, 18:25
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von Kero Beitrag anzeigen
Das sind lediglich 3 Beispiele dafür, dass dieser Artikel kaum mehr geeignet ist zitiert zu werden.
Die Situation bzgl der CE-Zertifizierung hat sich in der Tat geändert, was in einem Zusatzartikel untre selbem Link ja auch erwähnt wird. Zoll- und steuerrechtlich beschreibt dieser Artikel immer noch die aktuelle Lage, und zwar auch dort, wo Du anderer Ansicht bist.

Bzgl. einer Rückführung in die EU hast Du tatsächlich nichts geschrieben. Aber Du solltest als EU-Winstzbürger dann auch tatsächlich nicht mit dem Boot in die EU fahren, auch nicht mal für eine Tagesreise nach Italien.

Du brauchst die Warnung ja nicht zu beachten. Aber beschwer' Dich dann nicht, falls das dann doch mal teuer für Dich wird.
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  #19  
Alt 10.07.2011, 19:48
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Bzgl. einer Rückführung in die EU hast Du tatsächlich nichts geschrieben. Aber Du solltest als EU-Winstzbürger dann auch tatsächlich nicht mit dem Boot in die EU fahren, auch nicht mal für eine Tagesreise nach Italien.
Wobei es da entscheidend auf das Alter des Bootes ankommt !
__________________
Gruß Fred
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  #20  
Alt 12.07.2011, 16:04
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wobei es da entscheidend auf das Alter des Bootes ankommt !
Nein! Da spielt das Alter des Boots keine Rolle.

Auch das ist so ein verbreiteter Irrtum, der davon ausgeht, dass für ältere Boote keine Einfuhrumsatzsteuer anfallen würde. Das ist falsch, die müssen genau so versteuert werden wie alle anderen.

Ältere Boote sind lediglich davon befreit, den Nachweis der erfolgten Mehrwertsteuerzahlung mit sich zu führen oder überhaupt einen haben zu müssen. Dafür muss man aber eigentlich nachweisen, dass sich das Boot an einem bestimmten Stichtag (der ist von Land zu land unterschiedlich!) innerhalb der EU befunden hat, und dass es seither seinen Liegeplatz innerhalb der EU hatte. Ich kenne allerdings niemanden, der diesen Nachweis so führen musste (auch ich brauchte den nicht, als ich mal von französischen Zöllnern kontrolliert wurde), so dass der Schmuggel älterer Boote in die EU eigentlich ziemlich simpel wäre.
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