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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
mal ne frage von nem führerscheinneuling, mein revier ist die mosel, mit schleusen hab ich noch nicht so die erfahrung... vorerst hab ich mich damit begnügt, dazwischen hin und herzugondeln... letztens hab ich mal unter der woche die sportbootschleuse benutzt, am wochenende ist mir zu viel los, da waren wir allein und es hat auch alles bestens geklappt... ![]() es gab keine verletzetn und/oder tote zu beklagen... jedenfalls nicht das ichs bemerkt hätte... ![]() ![]() doch da kam folgende frage auf, bis wann darf ich eigentlich schleusen? mein fahrlehrer meinte, bis zum einbruch der dunkelheit, danach nur noch die berufsschiffahrt... wie handhabt ihr das so? wann sollte man das schleusen einstellen, sobald die sonne verschwindet schnell zurück zum heimathafen? oder kann es auch schon ein bisschen düster sein? oder werden die schleusen gar irgendwann abgeschaltet? nicht das ich mal vor der schleuse steh, und der wärter verbietet mir das schleusen... oder mach ich mir umsonst en kopp, und es wird alles nicht so heiss gegessen... ![]() grüße jürgen |
#2
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" Während der Betriebszeit der Bootsschleusen und Bootsgassen (vom 01.04. bis 31.10. jeden
Jahres) müssen alle Fahrzeuge, die unter 18 m lang und unter 3,30 m breit sind und einen Tief- gang von weniger als 1,50 m haben – ausgenommen Bootsschleusenanlage Koblenz (siehe Nr. 4.4) - die Bootsschleusen (kostenlos) benutzen. In der Zeit vom 01.11. bis zum 31.03., während die Bootsschleusen und Bootsgassen außer Betrieb sind, müssen Kleinfahrzeuge die Schiffsschleusen benutzen. Seit dem 01.01.2009 werden für die Sportschifffahrt keine Gebühren für das Schleusen in der Großschifffahrtsschleuse erhoben. Alle Anlagen für die Sportschifffahrt dürfen nur am Tage benutzt werden." Quelle: MERKBLATT für Wassersportler auf der Bundeswasserstraße Mosel (WSV 2011)
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