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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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10 PS an bis zu 8 PS zugelassenem Boot ???
Hallöle !!!!
Die Angabe für die max. Leistung des Außenborders wird vom Hersteller mit 8 PS angegeben. Was mein ihr? Kann man es wagen da einen 10 PS starken Motor anzubringen? Was könnte passieren?
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MfG Christian |
#2
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das dürfte nur so was wie das MHD bei Lebensmitteln sein.
Reserven sind bei solchen angaben immer drin. was meinst du wie viele Boote übermotorisiert umher fahren und keiner weis was davon weils keine unterlagen pder plaketten mehr gibt? wie das allerdings rechtlich ausschaut weis ich nicht aber technisch sollte das nichts ausmachen (übernehme keine Haftung) |
#3
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technisch passiert da nix...aber versicherungstechnisch denke ich. Ich würde mir das von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen
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#4
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...ich denke 2 PS mehr ist eine so geringe Erhöhung der Leistung, dass selbst nichts passieren kann.
Angegebene 8PS-Motoren unterliegen auch einer gewissen Streuung, so dass durchaus auch mehr als 8PS anliegen können. Genauso kann die Streuung eines 10 PS-Motors nach unten abweichen....
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Gruß von der Ostsee... |
#5
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Re: 10 PS an bis zu 8 PS zugelassenem Boot ???
Zitat:
wenn alles stimmt, dann wirst du etwas zügiger unterwegs sein nee', spaß beiseite - ernst kommt da wird belastungsmäßig an deinem boot nichts passieren ich kenne mehrere boote ("ibis")die schon gut 15-20 jahre mit russischen 30 ps motoren gefahren werden und die nur bis 12 ps zugelassen sind keinerlei schäden zu sehen !!! soll man aber bestimmt nicht verallgemeinern, sind ebend stabile körper mfg frank |
#6
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Hallo,
ich habe bei meinem kleinen Boot (4,6 m) auch einen 60PS AB dran. Wenn ich mich so umsehe, ist die maximale Motorisierung für unser (besagtes) Boot 50PS. Aber 60 steckt das gute Stück auch klasse weg, und selbst als wir unser "Break Out!" mal auf dem Kopf gedreht hatten und bis auf's "Fleisch" abgeschliffen hatten waren keine Schäden feststellbar ! Unterstreichen kann ich nur die Aussage, das man den größeren Motor bei der Versicherung angeben sollte. Vorsicht ist besser als .... ! Grüße, Marco
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Die schlimmste Sorte Mensch sind diejenigen, die ihr Halbwissen über einen als Wahrheit verbreiten! "Life is to short for Sailing" |
#7
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Re: 10 PS an bis zu 8 PS zugelassenem Boot ???
Hallo Schmitzi,
wenn der Motor das Boot nicht mag könnte er dir den Spiegel eindrücken, aber bei 2 PS würde ich mir da keinen Kopf machen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#8
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Hi,
durch das höhere Gewicht am Heck wirst Du eine Heckwelle erzeugen die Passagierschiffe zum kentern bringen kann. Du würdest nur um schneller am Angelplatz zu sein das Leben hunderter Menschen riskieren. Nee im Ernst, die 2 PS wirst du kaum merken. Schlimmstenfalls wird Dein Boot nichtmal schneller dadurch. Nur glaube ich mich daran erinnern zu können als ich für mein Schlauchi(4PS) die Bodenseezulassung beantragt, habe musste ich denen die kompletten Unterlagen zu dem Schlauchi zusenden und die max. Motorisierung angeben. Bei der normalen Zulassung bei der WSA interessiert das keinen, da gibt es nämlich im Formular kein Feld für max. Motorisierung. Wie Deine Versicherung dazu steht(so Du eine hast/brauchst) weiß ich natürlich auch nicht, aber zur Not musst Du ja nicht Hersteller xxxx Typ yyyy angeben, sodern nenn es einfach Eigenbau 4m x 2m. Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#9
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Zitat:
Viele Grüße Jürgen |
#10
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Nun ja, eine Versicherung habe ich (noch) nicht. Ist hier keine Pflicht und ich bin ja nur auf unserer kleinen Ems unterwegs. Meine Boot seht ihr übrigens auf meiner Homepage www.unsere-schoene-ems.de
Aber angenommen ich würde mal zur Ostsee trailern oder so. Müsste ich dann irgendwie ne Versicherung haben? Ist das irgendwo Pflicht? Oder vielleicht ab einer bestimmten Bootsgröße oder so?
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MfG Christian |
#11
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Zitat:
oder würdest du mit dem auto auch ohne haftpflicht rumfahren... (wenn es nicht pflicht wäre...??)
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servus dieter ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vor dem Gerät!! |
#12
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pfui pfui
ohne versicherung stell dir nur mal vor was es für Kosten bedeuten würde im falle eines falles. dein Boot schlägt leck aus welchem Grund auch immer und Öl und Sprit verteilen sich zu einem schön schimmernden Film auf der Wasseroberfläche Kein anderer (zumindest kein Mensch) wurde geschädigt und die Feuerwehr kommt dann mit einer netten kleinen Rechnugn zu dir ist das die gesparten 40,- im Jahr wert? |
#13
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...es kann ja auch mal passieren , daß Du in "Donald Trumps" Superyacht hineinkrachst.
Ohne Versicherung bist Du dann " rasiert " :-D mfG oudee *HaftpflichtistPflicht* :-D
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#14
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Zitat:
Peter
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Gruss, Peter -------------- |
#15
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Ich würde mal bei meiner Versicherung nachfragen. Oft sind Boote mit so kleinen Motoren in der normalen Haftpflicht mit drin.
Da braucht man keine extra Bootshaftpflicht. Ob 8 oder 10 PS ? Da würde ich mir überhaupt keine Sorgen machen. Der Unterschied ist nicht dramatisch. |
#16
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der hersteller muss - wenn er sich ausdenkt, was für eine max. Motorisierung zugelassen sein soll - diese festlegen.
Anschliessend wird bei kleinen Booten entsprechend der Wahl ein thoretisches Äquivalentgewicht festgelegt, mit dem dann die Stabilitätsberechnungen und/oder die praktischen Tests durchgeführt werden. Ausserdem wird ein Fahrtest durchgeführt mit einer 90° 'Haken-Kampfkurve'. Der Hersteller versucht dabei natürlich im Rahmen der Vorgaben zu bleiben und trotzdem die max. Motoriseirung zu wählen. Für den Kunden heisst das eigentlich im Klartext nur, dass es eventuell probleme mit der Versicherung gibt, wenn etwas passiert - muss ja nicht mal im Bereich eines Dritten liegen, sondern Boot schlägt voll und geht unter....Überprüfung: Boot war übermotorisiert Also prüfe das genau mit der Versicherung, ansonsten wird da nicht viel passieren...... |
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