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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 05.06.2011, 07:14
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Ich habe das Boot von Pitter gekauft, es steht mit Trailer in Kroatien.

Der TÜV des Trailers ist schon seit Jahren abgelaufen, der Trailer ist noch auf Pitter angemeldet. Ich werde den Trailer (ohne Boot) mit nach Hause nehmen und TÜV machen lassen, auf mich ummelden und im nächsten Urlaub kommt er wieder nach Kroatien. Ohne TÜV kann ich den Trailer nicht auf mich ummelden.

Ich werde bei Grenzübertritt nach D zur nächsten Zulassungsstelle fahren und ein Überführungskennzeichen holen, da mir das fahren nach Nürnberg, mit abgelaufenem TÜV zu "heiss" ist.

Bedenken habe ich beim Grenzübertritt raus aus Kroatien.
Könnte mir der Zoll Probleme machen ?

Vor vielen Jahren hat es das Boot eines Bekannten während einer Bora komplett zerlegt und soweit ich das in Erinnerung habe, brauchte er für den Grenzübertritt eine Bescheinigung (z.B. das er das Boot nicht verkauft hat (wg. Zoll)) ???

Brauche ich evtl. noch eine Bestätigung von Pitter, da der Trailer noch auf ihn zugelassen ist (im Kaufvertrag ist der Trailer natürlich extra aufgeführt) oder reicht der Kaufvertrag ??
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  #2  
Alt 05.06.2011, 10:43
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Hallo Schnorps40,

warum möchtest du umständlich ein Kurzkennzeichen holen.
Laut Gesetz bist du nur verpflichtet, wenn du nach Deutschland einreist, zur ersten TÜV Prüfstelle zu fahren.
Im schlimmsten Falle bekommst du dort einen Mängelbericht mit dem du erst mal ein paar Wochen fahren kannst.

Zu deiner Frage bezüglich der Bescheinigung kann ich leider nichts sagen.

Gruß Buddy
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  #3  
Alt 05.06.2011, 17:53
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Hallo Buddy,

Du hast recht, direkt zum TÜV zu fahren ist wirklich einfacher
Daran habe ich überhaupt nicht gedacht.
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  #4  
Alt 08.06.2011, 13:48
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Wie lange ist der TÜV denn abgelaufen...
Tipp: Warten bis Kroatien in der EU ist, dann gibt es auch keine Grenzkontrollen...
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  #5  
Alt 08.06.2011, 14:22
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Zitat:
Zitat von lubu86 Beitrag anzeigen
Wie lange ist der TÜV denn abgelaufen...
Tipp: Warten bis Kroatien in der EU ist, dann gibt es auch keine Grenzkontrollen...
Der TÜV ist schon ein paar Jahre abgelaufen, wie lange weiß ich jetzt nicht genau, die Papiere sind zuhause.

Es geht hauptsächlich ja darum, den Trailer vom Vorbesitzer auf mich umzumelden und das geht nur mit aktuellem TÜV.

Das Warten bis Kroatien in der EU ist, dauert zu lange.
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  #6  
Alt 08.06.2011, 16:04
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Mir da noch etwas eingefallen, kannst du nicht ein rotes Nummernschild bei deiner Versicherung holen???
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  #7  
Alt 08.06.2011, 16:45
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Das mit dem Kurzzeitkennzeichen kannst Du auch vergessen, das gilt nur in Deutschland.
Genau genommen musst Du den Trailer auf einen Autotrailer laden, dann zum TÜV und dann kannst Du das Boot holen.

Ich selber habe vor ca. 4 Jahren auch vor diesem Problem gestanden. Ich habe das Nummernschild von meinem zugelassenen Trailer genommen und bin damit losgefahren. Beim Zoll in Kroatien wurde jedes zweite Auto genau kontrolliert und rate mal wie es kam! Mein Glück war das dem Zöllner sehr warm war. Er hatte sich gerade etwas Luft unter sein Hut gepustet, da habe ihn etwas bedauert und gesagt das ich auch froh bin wenn wir wieder fahren damit es im Wohnmobil etwas luftiger wird. Daraufhin sagte er dann fahren sie mal los.
Ich hatte also Glück gehabt.

Gruß Thomas
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  #8  
Alt 08.06.2011, 17:05
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Zitat:
Zitat von Cessna Beitrag anzeigen
Das mit dem Kurzzeitkennzeichen kannst Du auch vergessen, das gilt nur in Deutschland.
Genau genommen musst Du den Trailer auf einen Autotrailer laden, dann zum TÜV und dann kannst Du das Boot holen.
Genau so ist es, habe ich selbst auch mit einem kleinen Hänger, den ich von einem dt. Freund in HR gekauft habe, erlebt. Ich habe mir fast die Füße wundgelaufen um eine legale Möglichkeit zu finden, diesen Sch....hänger ohne TÜV nach D zu bringen - nix los !

Zufälligerweise hatte aber meine Tochter einen ähnlichen Hänger ......
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Gruß Fred
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  #9  
Alt 08.06.2011, 17:08
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Wenn der Trailer eine gültige "reguläre" Zulassung hat, dann darf er weder mit rotem Kennzeichen noch mit Kurzzeit-Kennzeichen gefahren werden.

Maßgeblich ist und bleibt im Falle des Falles die laufende reguläre Versicherung.

Doppelversicherung gibt nur Ärger. Kennzeichen von einem Anderen Trailer zu nehmen ist sogar eine Straftat und noch weniger lustig.

Aber macht ihr nur, irgendwann erwischts euch schon mal mit so nem Scheixx
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  #10  
Alt 08.06.2011, 17:51
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Kurzzeitkennzeichen gehen nicht, weil die nur 5 Tage gültig sind und wir 2 Wochen in Kroatien sind. Deshalb hatte ich zuerst überlegt, direkt an die 1. Zulassungsstelle in D zu fahren, das wäre auch legal und ein KZK zu holen. Die Doppelzulassung wäre kein Problem, da ich zeitgleich die aktuelle Zulassung abgemeldet hätte.
Da jedoch Buddy die Idee hatte, gleich zum TÜV zu fahren und dann halt entweder mit gültigem TÜV oder mit Mängelbericht nach Hause zu fahren, werde ich das so machen.

Im Ausland ist der abgelaufene TÜV kein Problem, der deutsche TÜV interessiert nur die deutschen Sheriffs.

Ich befürchte nur Probleme an der kroatischen Grenze, wg. Zoll.
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  #11  
Alt 08.06.2011, 18:18
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Wenn der Trailer noch angemeldet ist und Du den Fahrzeugschein dabei hast, kommst Du damit problemlos nach Slowenien 'rein, der TÜV ist den Kroaten wurscht. Wenn Du damit allerdings in Deutschland von der Polizei erwischst wirst (die Bayern sind ganz wild auf Boots- und Wohnanhänger-TÜV !!!), dann ergeben sich folgende Probleme:

1. Allein schon die Nichtbeachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur fristgerechten Anmeldung zur HU ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Wer sein Fahrzeug nicht nach zwei Jahren zur HU anmeldet bzw. vorführen kann, weil es für mehrere Jahre in Kroatien steht, der muss es eben abmelden. So einfach ist das. Folglich bekommen Du und der Noch-Halter, also Pitter, eine saftige Anzeige - und zwar selbst dann, wenn die Polizei Dich unmittelbar vor der TÜV-Einfahrt erwischt.

2. Handelt es sich um einen ungebremsten Hänger, darfst Du in aller Regel weiter fahren, wenn die Polizei vor Ort durch Überprüfung von Bereifung und Beleuchtung dessen Verkehrssicherheit feststellen kann. Handelt es sich jedoch um einen gebremsten Hänger, darfst Du auf Deine Kosten einen Abschleppdienst Deiner Wahl bestellen, der den Hänger Huckepack zwecks Überprüfung der Verkehrssicherheit (= HU) zur nächsten Kfz-Prüfstelle bringt.

Ich würde folgendes machen:

1. Für den Fall, dass die Kroaten oder Slowenen an der Grenze doch Theater machen, lässt Du Dir von Pitter eine Bescheinigung mit einer Kopie seines Personalausweises schicken, dass Du seinen Hänger benutzen darfst; damit solltest Du eigentlich über die Grenze kommen.

2. Du fährst in Ljubljana oder Zagreb zum TÜV, der hat dort nämlich eine Zweigstelle (google!)! Dort führst Du den Hänger vor, und dann bekommst Du eine einen Monat gültige Verkehrssicherheitsbescheinigung. Damit kommst Du problemlos durch Deutschland (EU-Recht!) und kannst den Hänger ummelden. Falls das Verkehrsamt dem Pitter eine Anzeige verpassen will, weil (siehe oben!), bestätigst Du ihm als Zeuge, dass der Hänger x Jahre unbewegt in Kroatien gestanden hat, und dann wird das Verfahren (hoffentlich) eingestellt.
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Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.

Geändert von kornatix (08.06.2011 um 18:52 Uhr)
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Alt 08.06.2011, 18:47
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Kennzeichen von einem Anderen Trailer zu nehmen ist sogar eine Straftat und noch weniger lustig.

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Gruß Fred
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  #13  
Alt 08.06.2011, 19:17
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Zitat:
Zitat von lubu86 Beitrag anzeigen
Tipp: Warten bis Kroatien in der EU ist, dann gibt es auch keine Grenzkontrollen...
Toller Tipp....


Kennzeichen abmontieren und Trailer in D abmelden....dann mit Auslands-Überführungskennzeichen den Trailer nach Hause holen, auf keinen Fall "doppelt" anmelden, da steht schon "Ärger" drauf...


Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #14  
Alt 08.06.2011, 19:26
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Kennzeichen abmontieren und Trailer in D abmelden....dann mit Auslands-Überführungskennzeichen den Trailer nach Hause holen.
Geht nicht - habe alles selbst probiert !
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Gruß Fred
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  #15  
Alt 09.06.2011, 00:10
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Zitat:
Zitat von lubu86 Beitrag anzeigen
Mir da noch etwas eingefallen, kannst du nicht ein rotes Nummernschild bei deiner Versicherung holen???
Rote Kennzeichen gibt es nur noch für Händler, diese stellt auch keine Versicherung aus, sie sind zwar versichert ausgestellt werden sie nur von StVA und zwar nur für Händler.

Der Weg abmelden und mit Ausfuhr/EinfuhrKennzeichen ist der einfachste!
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  #16  
Alt 09.06.2011, 06:40
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Ich kann mir Kurzzeitkennzeichen holen und die erst ab Datum x gültig sind.

Ich werde immer gefragt ab und wie lange.

Mehr wie 5 Tage geht eh nicht aber der beginn kann ich bestimmen.

Frage doch mal nach ob es nicht möglich wäre die Kennzeichen ab deinem Wunsch Datum auszustellen.

Dann meldest du in D ab und die Kurzzeit dran.
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #17  
Alt 09.06.2011, 06:57
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aha, seit wann und wo geht denn so was?

Kurzzeitkennzeichen sind meines Wissens immer ab dem Tag an dem man sie beantragt, sprich auf der Zulassungsstelle sein Plackerl drauf bekommt gültig.

Man kann den Begin nur damit bestimmen, wann man eben zur Zulassung geht.

Geht auch ansich garnicht anders, da auf den Kennzeichen nur ein Ablaufdatum steht und kein Anfangsdatum.
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  #18  
Alt 09.06.2011, 06:57
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
...1. Allein schon die Nichtbeachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur fristgerechten Anmeldung zur HU ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Wer sein Fahrzeug nicht nach zwei Jahren zur HU anmeldet bzw. vorführen kann, weil es für mehrere Jahre in Kroatien steht, der muss es eben abmelden. So einfach ist das. Folglich bekommen Du und der Noch-Halter, also Pitter, eine saftige Anzeige - und zwar selbst dann, wenn die Polizei Dich unmittelbar vor der TÜV-Einfahrt erwischt...
Damals stand mein Trailer mehrere Jahre in der Garage; beim Blick auf das Kennzeichen sah ich: 2 Jahre drüber. Direkt zum TÜV gefahren, Plakette dran, fertig!

Ich würde einfach mal beim nächsten TÜV (oder 1te TÜV-Station hinter der Grenze) anrufen und fragen, wie die das handhaben.
Dann ggfls. Termin machen und hinfahren. Der Trailer sollte auch ohne TÜV verkehrssicher sein; also beim gebremsten Trailer die Bremsen und die Beleuchtung vor Abfahrt checken.
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Gruß
Stefan
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  #19  
Alt 09.06.2011, 07:01
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Wenn der Trailer noch angemeldet ist und Du den Fahrzeugschein dabei hast, kommst Du damit problemlos nach Slowenien 'rein, der TÜV ist den Kroaten wurscht. Wenn Du damit allerdings in Deutschland von der Polizei erwischst wirst (die Bayern sind ganz wild auf Boots- und Wohnanhänger-TÜV !!!), dann ergeben sich folgende Probleme:

1. Allein schon die Nichtbeachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur fristgerechten Anmeldung zur HU ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Wer sein Fahrzeug nicht nach zwei Jahren zur HU anmeldet bzw. vorführen kann, weil es für mehrere Jahre in Kroatien steht, der muss es eben abmelden. So einfach ist das. Folglich bekommen Du und der Noch-Halter, also Pitter, eine saftige Anzeige - und zwar selbst dann, wenn die Polizei Dich unmittelbar vor der TÜV-Einfahrt erwischt.

...

Ich würde folgendes machen:

1. Für den Fall, dass die Kroaten oder Slowenen an der Grenze doch Theater machen, lässt Du Dir von Pitter eine Bescheinigung mit einer Kopie seines Personalausweises schicken, dass Du seinen Hänger benutzen darfst; damit solltest Du eigentlich über die Grenze kommen.

2. Du fährst in Ljubljana oder Zagreb zum TÜV, der hat dort nämlich eine Zweigstelle (google!)! Dort führst Du den Hänger vor, und dann bekommst Du eine einen Monat gültige Verkehrssicherheitsbescheinigung. Damit kommst Du problemlos durch Deutschland (EU-Recht!) und kannst den Hänger ummelden. Falls das Verkehrsamt dem Pitter eine Anzeige verpassen will, weil (siehe oben!), bestätigst Du ihm als Zeuge, dass der Hänger x Jahre unbewegt in Kroatien gestanden hat, und dann wird das Verfahren (hoffentlich) eingestellt.
Nach meinen bisherigen Informationen, darf man mit Fahrzeugen die im Ausland waren und der TÜV abgelaufen ist, wenn man nach D einreist, zur nächstgelegenen TÜV-Station fahren. Das ist für mich auch plausibel, da man ja eigentlich keine andere Möglichkeit hat.
Außerdem darf man auch mit abgemeldeten Fahrzeugen (mit Versicherungsbescheinigung) bis zum TÜV fahren, wenn er abgelaufen ist.
(Habe das selbst schon gemacht und vorher mit TÜV, Versicherung und Polizei geklärt --> ist legal und zulässig)

Die Idee mit TÜV in Ljubliana oder Zagreb ist eigentlich interessant, scheint aber nicht zu funktionieren:
Zitat:
Zwar gibt es auch im Ausland Prüfstationen - aber keine gültige Plakette für Fahrzeuge, die hierzulande angemeldet sind. Denn die HU darf nur von staatlich anerkannten Kfz-Sachverständigen des Zulassungslandes abgenommen werden.
Zum abgelaufenen TÜV von Fahrzeugen die im Ausland sind, habe ich noch folgendes gefunden (wurde mir auch auf Anfrage so bestätigt):
Zitat:
Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung [StVZO] gelten nur in Deutschland. Es wird nicht verlangt, dass Sie eine weite Fahrt auf sich nehmen, nur um Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) in Deutschland vorzuführen.

Die HU müssen Sie erst dann durchführen lassen, wenn Sie wieder innerhalb Deutschlands sind, aber dann unverzüglich nach Grenzübertritt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, vorab einen Termin bei einer unserer TÜV-STATIONEN zu vereinbaren (siehe http://www.tuev-nord.de/OTS/sti_start.aspx).
Der abgelaufene TÜV ist im Ausland kein Problem und wenn man nach D einreist, eben zur nächstgelegenen TÜV-Station.


Der Trailer gehört nicht mehr Pitter, den habe ich mit dem Boot gekauft. Er ist nur noch auf ihn zugelassen, da die Ummeldung mit abgelaufenem TÜV nicht möglich ist. Den Kaufvertrag, indem der Trailer detailliert beschrieben ist, werde ich mitnehmen.
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  #20  
Alt 09.06.2011, 07:04
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Ich kann mir Kurzzeitkennzeichen holen und die erst ab Datum x gültig sind.

Ich werde immer gefragt ab und wie lange.

Mehr wie 5 Tage geht eh nicht aber der beginn kann ich bestimmen.

Frage doch mal nach ob es nicht möglich wäre die Kennzeichen ab deinem Wunsch Datum auszustellen.

Dann meldest du in D ab und die Kurzzeit dran.
Das mit vordatierten KZK war meine erste Idee und das habe ich auch mit der hiesigen Zulassungsstelle ausführlich diskutiert ---> nix zu machen.
KZK gelten ab dem Tag der Ausstellung.


Der TÜV ist nicht mein Problem !!!

Mir geht es um den Grenzübertritt raus aus Kroatien, rein in die EU!

Wie ich schon geschrieben habe könnte evtl. sein, dass die Kroaten vermuten ich hätte z.B. das Boot verkauft und fahre den leeren Trailer heim oder ähnliches Szenario wg. Zoll.
Oder ich habe den Trailer gekauft und führe ihn in die EU ein (dann wären evtl. die Slowenen das Problem) oder dergleichen, wobei hier die deutsche Zulassung vermutlich das Problem lösen würde.
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Geändert von schnorps40 (09.06.2011 um 07:11 Uhr)
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  #21  
Alt 09.06.2011, 07:14
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
...
Außerdem darf man auch mit abgemeldeten Fahrzeugen (mit Versicherungsbescheinigung) bis zum TÜV fahren, wenn er abgelaufen ist.
(Habe das selbst schon gemacht und vorher mit TÜV, Versicherung und Polizei geklärt --> ist legal und zulässig)...

Das stimmt so nicht ganz.

Du darfst mit einem abgemeldeten Fahrzeug auf direktem Weg zur HU und zur Zulassung fahren, wenn an dem Fahrzeug ein entstempeltes UND dem Fahrzeug zugewiesenes Kennzeichen montiert ist und eine entsprechende Deckungszusage der Versicherung mitgeführt wird. Und auch Dann nur, wenn es sich um den selben oder einen angrenzenden Zulassungsbezirk handelt.

Nachdem es aber vor ein paar Jahren die Reformation bezüglich der Sperrzeiten für Kennzeichen gab, ist es kaum noch möglich ein altes Kennzeichen dafür einfach zu nutzen, denn dieses Kennzeichen kann mittlerweile schon längst wieder einem anderen Fahrzeug zugewiesen sein.

Siehe dazu auch
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PflichtVers12.php
http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms...n116.c.2360.de
http://kfz1versicherungen.de/2011/02...n-kennzeichen/

und noch viele viele mehr
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Geändert von Stralsunder (09.06.2011 um 07:19 Uhr)
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  #22  
Alt 09.06.2011, 07:20
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Hallo schnorps,

mach Dir nicht so viel Stress, Fakt ist wenn Du nach D einreist mußt Du zum nächsten TÜV. Nimm alle Papiere mit, lege Deine Einreise so das der TÜV geschlossen hat (Sonntag o.ä.), dann kannst Du legal nach Hause fahren und dort bei nächster Möglichkeit zum TÜV. Für den Zoll in HR laß dir von Pitter eine Vollmacht( gibts beim ADAC, Suchwort Vollmacht Kroatien ) schreiben das Du den Trailer nutzen darfst.
Und gut ist.

Nun wünsche ich euch noch eine gute Heimreise

Gruß Volker
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  #23  
Alt 09.06.2011, 08:09
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Mit dem Kaufvertrag in der Tasche nach Deutschland, dort zum nächsten TÜV ( der offen hat, wenn du zB mitten in der Nacht über die Grenze fährst) und ansonsten abwarten. Meistens passiert nämlich.....garnix.
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  #24  
Alt 09.06.2011, 08:12
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schlimmstenfalls gibts halt 2 Punkte und 75,-€
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  #25  
Alt 11.06.2011, 12:40
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Das Problem "Zoll/Aus-Einreise EU" dürfte mit einer Vollmacht des Noch-Halters zu lösen sein.

Zum Thema "Anhänger im Ausland, HU-Frist überschritten" schreibt der ADAC:

Zitat:

Während eines längeren Aufenthaltes im Ausland kann es passieren, dass bei Ihrem Kfz die TÜV-Plakette abläuft. Hier kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie Ihr Kfz zum Zweck der Hauptuntersuchung (HU) nach Deutschland zurückbringen.
Aufgrund der TÜV-Überziehung kann durch die Polizei in Deutschland aber Anzeige (§ 29 StVZO) erstattet werden.

Dies können Sie vermeiden, indem Sie nachweisen, dass
  • Ihr Kfz bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte und
  • Ihr Kfz danach ständig im Ausland war.
In diesem Fall kann statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes eine gebührenfreie Mängelanzeige verhängt werden. Sie müssen in diesem Fall Ihr Kfz unverzüglich nach der Wiedereinreise nach Deutschland bei einer Prüfstelle zur HU vorführen und dies der Anzeigebehörde (meist Polizeidienststelle) mitteilen.
Sie können Ihren Auslandsaufenthalt auch durch ein Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle glaubhaft machen.
Achtung: Diese Prüfprotokolle besitzen jedoch nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV oder DEKRA erteilten Prüfplaketten. Auch ersetzen die Protokolle nicht die Eintragung im Kfz-Schein.
Sollte Ihre TÜV-Plakette abgelaufen sein, darf dies nicht durch ausländische Behörden beanstandet werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt grds. weiterhin bestehen, sofern Ihr Kfz verkehrssicher ist.
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Pozdrav,
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