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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 25.05.2011, 20:47
Seewolf II Seewolf II ist offline
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Standard Außenspiegel

Hallo Skipper,

möchte gerne mal wissen, ob Ihr während des Transportes Eurer Boote größere Außenspiegel am Fahrzeug anbringt, um nach hinten eine bessere Sicht zu haben??

Gibt es dafür eventuell Vorschriften???

Danke für Eure Antworten im Voraus!!

Viele Grüße
Mike
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  #2  
Alt 25.05.2011, 20:53
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Moin Mike,

solange dein Boot nicht breiter ist als dein Zugfahrzeug brauchst du keine Zusatzspiegel. Ich nutze sie aber trotzdem, weil ich die normalen Außenspiegel dann tiefer und den rechten weiter nach außen stelle. Das ermöglicht mir die Räder, besonders bei Einbiegen in engere Einfahrten, Kreisverkehr usw. im Blick zu haben.
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  #3  
Alt 25.05.2011, 21:05
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Vista Vista ist offline
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Habe auch welche, gestehe aber diese nicht immer zu benutzen.
Bei längeren Fahrten immer.
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  #4  
Alt 25.05.2011, 21:23
Bastler Bastler ist offline
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Hallo,
wir haben und brauchen keine, wir haben unser Boot mit einem großen Jeep gezogen,
das ging so gerade eben noch.(Haben eine Chris Craft crown 262 gezogen)
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  #5  
Alt 25.05.2011, 21:25
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Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen
solange dein Boot nicht breiter ist als dein Zugfahrzeug brauchst du keine Zusatzspiegel.
Gibt es dafür eine Vorschrift?
In Norwegen soll es eine diesbezügliche Vorschrift geben.

Unser Boot ist breiter als das Zugfahrzeug, der Trailer auch.
Ich kann mit den normalen Spiegeln unseres Forester die Kotflügel und die Begrenzungsleuchten gut sehen, habe also die breitesten Stellen des Trailers im Blick. Unmittelbar hinter das Boot kann ich nicht sehen, aber das kann auch kein anderes Fahrzeug ohne Videokamera.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #6  
Alt 25.05.2011, 21:31
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lars. lars. ist offline
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Bei der Leisure nicht .
Wenn ich breitere Boote ziehe gerne , denn es ist meine eigene Sicherheit .
__________________
Grüße lars

Heute Nichtraucher

Die Schriftgelehrten weinen wieder
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  #7  
Alt 29.05.2011, 16:41
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Hallo

Habe einen Q5 dessen komplette Breite 208,9 cm (inkl.orig.Spiegeln ist)

Als Trailer hab ich einen Harbeck BT 2000.

Das Boot hat eine Breite von 2,5 m.

Brauche ich Zusatzspiegel? Oder geht es auch ohne?
(Die Trailerreifen und die Leuchten der Lichtleiste sehe ich vom Spiegel aus).

Da ich nur mit dem Trailer ohne Boot gefahren bin, habe ich leider noch keine Erfahrung
mit dem Gespann.
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Schoene Gruesse

Arthur
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  #8  
Alt 29.05.2011, 17:11
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kommt darauf an, wenn du an dem Boot (es liegt ja höher auf dem Trailer) gut nach hinten die Straße sehen kannst, dann benötigst du keine, aber wenn dies nicht der Fall ist, dann bist du beim ersten Überholvorgang auf der Autobahn froher als froh, wenn du weit nach hinten sehen kannst, um zu sehen ob einer gerade heranrast....

die Abschlussleuchten und Reifen sehe ich im Originalspiegel, aber den Verkehr beobachte ich im Zusatzspiegel....

Leiste dir Spiegel für € 9.90 -
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...=STRK:MEWNX:IT (PaidLink)

ich nutze diese seit vielen Jahren
(fahre 35 Jahre Gespann).....
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #9  
Alt 29.05.2011, 17:27
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Arthur1977 Arthur1977 ist offline
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Danke Dieter.

Hast mir sehr geholfen.
Werd mir welche kaufen.
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Schoene Gruesse

Arthur
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  #10  
Alt 29.05.2011, 17:30
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ich bin Anfang des Jahres in Roemond von einem Bootsfahrerkollegen angesprochen worden, dessen Boot leicht breiter war als das Zugfahrzeug.

Die niederländischen Polizisten haben ihm 75 Euro Sofortlehrgeld abgeknöpft.

da ich auch sehr viel in den Niederlanden fahre, habe ich mit in der Bucht einen neuen Satz von Emuk geschossen für 65,- Euro.
Die lassen sich ohne Spuren zu hinterlassen am vorhandenen Außenspiegel ohne Werkzeug befestigen, halten einmal eingestellt die Position.

Ich möchte wirklich nicht mehr ohne fahren, weil man wirklich mehr sieht.

greeetz Frank
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe

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  #11  
Alt 29.05.2011, 18:07
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Also ich benötige keine! Kann alles super sehen nach hinten. Fahre einen VW T 5 und die Sicht ist bestens!
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Liebe Grüße
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Als gesunder Mensch hast du tausend Wünsche!
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Alt 29.05.2011, 18:23
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Wenn ein Boot 2,50-2,59mtr. breit ist kann man zwar einen bestimmten Bereich gut sehen, aber nicht bestens
Der vergleich vom Pkw Spiegel (großes Fahrzeug) zum zusätzlichen Spiegel ist enorm, gerade wenn auf der Autobahn von hinten jemand mit über 200 aufschließt.
Ich fahre nur die Strecke hier zum Hafen ohne, sonst immer mit Zusatzspiegel, würde auch jedem dazu raten
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Gruß Andreas

Besser im Schiff zu schlafen, als im Schlaf zu schiffen.
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  #13  
Alt 29.05.2011, 18:31
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Zitat:
Zitat von mayday Beitrag anzeigen
Wenn ein Boot 2,50-2,59mtr. breit ist kann man zwar einen bestimmten Bereich gut sehen, aber nicht bestens
Der vergleich vom Pkw Spiegel (großes Fahrzeug) zum zusätzlichen Spiegel ist enorm, gerade wenn auf der Autobahn von hinten jemand mit über 200 aufschließt.
Ich fahre nur die Strecke hier zum Hafen ohne, sonst immer mit Zusatzspiegel, würde auch jedem dazu raten
Also ich kann auch einen sehen der mit 200 Sachen daherrauscht!

Denke mal das das Trailer und Auto abhängig ist. Bei meinem Gespann passt des super!
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eysmann Christian

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Alt 29.05.2011, 18:32
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Alt 29.05.2011, 18:34
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Es bleibt aber die Frage, ob und wo es Vorschrift ist, Spiegel zu verwenden, die breiter als der Anhänger sind.
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  #16  
Alt 29.05.2011, 18:52
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die Frage erledigt sich von selbst, fährt man mit Zusatzspiegel
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  #17  
Alt 29.05.2011, 19:21
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
die Frage erledigt sich von selbst, fährt man mit Zusatzspiegel
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  #18  
Alt 30.05.2011, 07:29
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also dann mal die §

Zitat:
§ 56 Rückspiegel und andere Spiegel
(1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

(2) Es sind erforderlich
1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 5 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,
2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,

3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel – jeweils einer an jeder Seite –,
4. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,
5. bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus
den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.

(3) ...
Dass die Spiegel dabei ihre Funktion erfüllen können müssen (uneingeschränkter Blick nach hinten) braucht wohl nicht extra betont werden. Wenn normale Spiegel nicht ausreichen (Ausprobieren!), sind die speziellen Caravanspiegel erforderlich.


und dann gibt es noch

Zitat:
Richtlinie für die Ausführung u Anbringung von Rückspiegeln. BMV/StV 7 – 8011 Ns/66 2
vom 6. 6. 1966, VkBl 1966 S 338: Die Rückspiegel-Rili vom 11. 4. 1957 – StV 7 – 8044
F/57, VkBl 1957 Heft 8 S 182, sind neu gefasst worden; sie werden unter Aufhebung
der genannten Veröffentlichung hiermit bekannt gegeben:
Allgemeine Anforderungen
(1) Rückspiegel müssen gegen Witterungseinflüsse u die üblichen Betriebsbeanspruchungen
hinreichend widerstandsfähig sein.
(2) Das Spiegelbild muss verzerrungsfrei sein. Grundsätzlich dürfen sowohl Planspiegel
als auch gekrümmte Spiegel verwendet werden, jedoch muss der
Krümmungsradius mindestens 1 200 mm betragen.
(3) Die Größe der spiegelnden Fläche darf 60 cm2 nicht unterschreiten.
(4) Durch den Außenspiegel an der linken FzSeite muss in einer Entfernung von
20 m hinter dem Spiegel der Verkehrsraum
bei Fz bis zu 3,5 t zul Gesamtgewicht in einer Breite von mindestens 5 m u
bei Fz über 3,5 t zul Gesamtgewicht in einer Breite von mindestens 7 m, gemessen
von der verlängerten linken FzSeite, übersehbar sein. Daraus ergibt
sich die Mindestbreite der spiegelnden Fläche (Abbildung).
Diese Anforderungen werden bei Fz mit Linkslenkung idR erfüllt:
1. bei Fz bis 3,5 t zul Gesamtgewicht mit einer Mindestspiegelbreite von
_ 80 mm für gewölbte Rückspiegel (1 200 mm Krümmungsradius) u einem
mittleren Abstand Auge-Spiegel von etwa 1 300 mm,
_ 120 mm für Planspiegel u einem mittleren Abstand Auge-Spiegel von
etwa 600 mm;
Rückspiegel § 56
StVZO, 30. Ergänzungslieferung, April 2002
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