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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.05.2011, 17:45
Benutzerbild von Searayskipper
Searayskipper Searayskipper ist offline
Cadet
 
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Boot: Fiberline 185
1 Danke in 1 Beitrag
Standard Bootssuche wegen Betrug

Hallo liebe Forumleser!
Ich brauche dringend eure Hilfe! Wer kann mir etwas über mein ehem. Boot sagen, oder kennt den neuen Eigner. Es handelt sich um die "NIXE"
Hier die Daten:
Glastron Laraya csv 171 med., Bj. 1985, Rumpf-Nr. 85578, Motor: Suzuki DF 90 TL, Ser-Nr. 09001F782705, Bj. 2007., Ich habe das Boot zum Verkauf im Kundenauftrag bei einem Händler in Bielefeld untergestellt. Das Boot wurde wohlt verkauft. Wann, zu welchen Preis etc.. weis ich nicht. Das Boot wird komischer Weise im Internet noch angeboten.
Ich habe mein Geld nicht bekommen, der Händler ist jetzt insolvent.
ich brauche Angaben zum Verkaufsdatum und über den Kaufpreis.
Würde mich über jeden noch so kleinen Hinweis freuen.....
Im Anhang ein Bild des super Bootes...
Vieleln Dank im Voraus
Atlantisskipper
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  #2  
Alt 22.05.2011, 17:47
Benutzerbild von kabimibo
kabimibo kabimibo ist offline
Commander
 
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Ort: Halbinsel Wagrien (nun googelt mal)
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Boot: Ryds 435 FC
787 Danke in 339 Beiträgen
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Kann der Insolventsverwalter da nicht weiter helfen?
__________________
Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus.
Gruß Michael
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  #3  
Alt 23.05.2011, 00:37
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
Vice Admiral
 
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Ort: Hamburg - Tor zur Welt
Beiträge: 1.644
Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.177 Danke in 1.504 Beiträgen
Standard

Strafanzeige stellen, die sollen neue Anmeldungen bei ADAC, WSA, etc. prüfen
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
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  #4  
Alt 23.05.2011, 05:47
Drachespyro Drachespyro ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 02.11.2010
Ort: Altenberge
Beiträge: 7
Boot: Carl Class Sprint Sportboot
7 Danke in 5 Beiträgen
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Wenn noch Angeboten wird gib dich als Käufer aus und schau wo es steht . Dann zur Polizei.
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  #5  
Alt 23.05.2011, 07:27
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
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Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.237
Boot: Merry Fisher 645
25.069 Danke in 8.987 Beiträgen
Standard

Wenn das Boot im Kundenauftrag verkauft wurde, dürfte dein Geld nicht in die Bilanz des Händlers einfließen. Es kann dir also egal sein, ob er pleite ist, da ihm ja nur die Provision zusteht. Lass das mal von einem Anwalt prüfen und erstatte ggfs. Anzeige.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #6  
Alt 23.05.2011, 11:47
Nana (m)
Gast
 
Beiträge: n/a
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Welches Bootscenter sollte denn in Bielefeld insolvent sein??
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  #7  
Alt 23.05.2011, 11:54
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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Boot: Maxum 2400SCR,Mercr.4,3LX,AlphaII,Bj1995
Rufzeichen oder MMSI: DC3554
2.027 Danke in 905 Beiträgen
Standard

Bootscenter Bielefeld ?

http://www.boatshop24.com/web/de/wer...ya/1974845.htm
__________________
Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
www.wyce.de
www.dmyv.de
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  #8  
Alt 23.05.2011, 12:27
kellertier kellertier ist offline
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Boot: Viebruiter 950 AK
3.614 Danke in 1.244 Beiträgen
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https://www.insolvenzbekanntmachunge...massnahmen.htm
__________________
Peter

Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“
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  #9  
Alt 07.10.2011, 19:42
Benutzerbild von Searayskipper
Searayskipper Searayskipper ist offline
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Boot: Fiberline 185
1 Danke in 1 Beitrag
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Hallo, und sorry, das ich mich erst jetzt auf deine/eure Mail (s) melde...war eine mächtig stressige Zeit..
Wengistens mal zur Info...
Habe Anzeige erstattet, alles was man so tun kann....Staatsanwaltschaft hat nach ca. 4 Wochen das Verfahren eingestellt, wegen höher zu erwartendem Strafmaß anderer Delikte......Geld ist somit wech...Insolvenzmasse nicht mehr vorhanden..
Natürlich andelte es sich um das BC -Bielefeld..

LG Klaus

Geändert von Searayskipper (07.10.2011 um 19:49 Uhr)
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  #10  
Alt 07.10.2011, 19:58
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Giligan Giligan ist offline
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Beiträge: 7.607
23.339 Danke in 9.108 Beiträgen
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Hat der Käufer nicht fremdes Eigentum erworben?

Denn das Boot gehörte dem Händler ja nicht, sondern dir und in Deutschland kann man kein Eigentum an unterschlagenen oder geklauten Dingen erwerben....oder irre ich?

Willy
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  #11  
Alt 07.10.2011, 20:04
Water Water ist offline
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12.704 Danke in 3.306 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Hat der Käufer nicht fremdes Eigentum erworben?

Denn das Boot gehörte dem Händler ja nicht, sondern dir und in Deutschland kann man kein Eigentum an unterschlagenen oder geklauten Dingen erwerben....oder irre ich?

Willy
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C...htberechtigten
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  #12  
Alt 08.10.2011, 09:52
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Searayskipper Searayskipper ist offline
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Boot: Fiberline 185
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Richtig...., aber da müsste dem neuen Eigner erstmal nachgewiesen werden, dass er das in Kenntnis der Sachlage gekauft...gibt da son speziell rechtlichen Ausdruck für.... Es kann noch ein Titel nach Zivielrecht( Strafrecht wurde ja schon nieder gelegt) eingeklagt werden, die Chance etwas zu bekommen ist gleich 0 und kostet immerhin nochmal ca. schlappe 3.000,00 Euro...Denke die Finger hat der Gute S. G. schon gehoben, d. h. ich zahle dann auch noch die Gerichtskosten für das A...., so ist nun mal unsere Rechtssprechung..
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  #13  
Alt 08.10.2011, 16:37
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vestus vestus ist offline
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Moin,

dem neuen Eigner muss gar nix nachgewiesen werden. Wenn er geklaute oder unterschlagene Sachen kauft, ist das seine Kanne Bier und er hat den Gegenstand an den rechtmässigen Besitzer herauszugeben.

Man kann in D zwar unter bestimmten Umständen fremdes Eigentum rechtmässig erwerben, i.d.R. jedoch nie an gestohlenem oder unterschlagenem Gut.

Pech für den neuen Eigner.

Searayskipper muss bloss rauskriegen wo das Boot ist, sollte es noch in D sein hat er reelle Chancen mit Hilfe der Staatsanwaltschaft es wieder zu bekommen.

Viel Glück.
__________________
Gruss Vestus
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  #14  
Alt 08.10.2011, 17:39
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

dem neuen Eigner muss gar nix nachgewiesen werden. Wenn er geklaute oder unterschlagene Sachen kauft, ist das seine Kanne Bier und er hat den Gegenstand an den rechtmässigen Besitzer herauszugeben.

Man kann in D zwar unter bestimmten Umständen fremdes Eigentum rechtmässig erwerben, i.d.R. jedoch nie an gestohlenem oder unterschlagenem Gut.

Pech für den neuen Eigner.

Searayskipper muss bloss rauskriegen wo das Boot ist, sollte es noch in D sein hat er reelle Chancen mit Hilfe der Staatsanwaltschaft es wieder zu bekommen.

Viel Glück.
Hallo Vestus,

warum sollte es sich um eine Unterschlagung, oder einen Diebstahl des Bootes
handeln? Es stand doch zum Verkauf im Kundenauftrag bei einem Händler.

Bei soetwas ist es doch das Geld das fehlt, wenn der Käufer ordnungsgemäss
gezahlt hat, sollte für ihn alles in Ordnung sein.

Ein Händler wäre jetzt in der Pflicht das Geld auszuzahlen. Wenn es sich um
Einzelunternehmen handelt wird mit jeglichem Eigentum gehaftet. In meinen
Augen sollte man sich bei solchen Fällen schnellstens beim Insolvenzverwalter,
oder sonst jemanden der jetzt zuständig ist melden und seine Ansprüche
geltend machen.

Eine Insolvenz kann übrigens auch von Gläubigern beantragt werden und das
ab und zu sogar zu unrecht. Gibt es denn überhaupt eine Insolvenz?


Viele Grüsse

Danny
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  #15  
Alt 08.10.2011, 18:06
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Raili Raili ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

dem neuen Eigner muss gar nix nachgewiesen werden. Wenn er geklaute oder unterschlagene Sachen kauft, ist das seine Kanne Bier und er hat den Gegenstand an den rechtmässigen Besitzer herauszugeben.

Man kann in D zwar unter bestimmten Umständen fremdes Eigentum rechtmässig erwerben, i.d.R. jedoch nie an gestohlenem oder unterschlagenem Gut.

Pech für den neuen Eigner.

Searayskipper muss bloss rauskriegen wo das Boot ist, sollte es noch in D sein hat er reelle Chancen mit Hilfe der Staatsanwaltschaft es wieder zu bekommen.

Viel Glück.
Vielleicht meldet sich der neue "Eigner" deswegen nicht gerne auch auf Anzeigen im boote- Magazin.
liebe Grüße
Raimund
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  #16  
Alt 08.10.2011, 20:12
Canalrat Canalrat ist offline
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...eine sehr üble Geschichte, aber Danny hat recht: Das Boot wurde dem Händler zum Verkauf übergeben. Wenn der Käufer das Boot von dem Händler ordnungsgemäß erworben hat, kann der Käufer nicht belangt werden. D.h., der eigentliche Bootsbesitzer kann nur Forderungen an den Händler stellen.

Die Frage, die sich hier aber stellt: Wurde das Boot tatsächlich und zu einem marktüblichen Preis vom Händler verkauft, oder wurde es nur "geparkt" oder deutlich unter Marktwert verkauft. Diese Frage wäre dann an den Insolvenzverwalter zu stellen. Würde sich dann herausstellen, dass der Käufer nur ein "Strohmann" ist, kann sowohl straf- als auch zivilrechtlich gegen den Käufer vorgegangen werden. Wäre das Boot deutlich unter Markwert verkauft worden, könnte vom Käufer ggf. ein Wertausgleich gefordert werden.

Gruß vom Kanal...
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  #17  
Alt 08.10.2011, 20:39
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vestus vestus ist offline
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Möchte keine juristische Ableitung starten, aber zwischen "Verkauf im Kundenauftrag" und "Eigengeschäft" bestehen noch ein paar kleine, aber entscheidende Unterschiede.

"Verkauf im Kundenauftrag" bedeutet u.a. der Gegenstand befindet sich Eigentum des Kunden und gehört damit nicht zur Insolvenzmasse.

Anders wäre es wenn das Boot an den Händler verkauft wurde, der Kaufpreis noch nicht entrichtet wurde, und der Händler das Boot weiterveräussert hat. Dieses scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

Im Zweifelsfall mal ein paar Euros für eine qualifizierte Rechtsberatung investieren. Die Kosten einer Erstberatung orientiert sich nicht am Streitwert und liegt i.d.R. im unteren einstelligen Bereich, ggfs. < 100 €.
__________________
Gruss Vestus
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  #18  
Alt 08.10.2011, 20:49
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michav8 michav8 ist offline
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Hallo !

Zitat:
kann nur Forderungen an den Händler stellen
Das glaube ich nicht, der Händler hat ein Boot verkauft, was Ihm nicht gehört.Je nach Vereinbarung mit dem Vorbesitzer steht im max. eine Provision oder ein vereinbarter Betrag zu.

Soweit ich weiss kann man in DE kein Eigentum an gestohlen/unterschlagenen usw. Waren oder Gütern erlangen.
Warum steht sonst in jedem besseren Kaufvertrag ,,Rechte dritter bestehen nicht '' ???

Ich hatte mal selber einen ähnlichen Fall.
Da hat jemand ein Motorrad ''gekauft'' was mir gestohlen wurde,
er musste das Motorrad wieder rausrücken und war ''leider'' der doofe.
Laut Polizei muss er seine Ansprüche gegen den Dieb geltend machen.


MfG Michael
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  #19  
Alt 08.10.2011, 20:59
Canalrat Canalrat ist offline
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Stopp Michael,

zwischen Diebesgut und einer Ware, welche ich einem Händler zum Verkauf gegeben habe, besteht ein gewaltiger Unterschied. Habe ich dem Händler Vollmacht über den Verkauf erteilt, regelt sich selbiger rein zwischen dem Händler und dem Käufer. Eine Ausnahme hierbei wäre der Verkauf einer Immobilie über einen Markler, aber das ist hier nicht gegeben.

Gruß
Werner
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  #20  
Alt 08.10.2011, 20:59
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Möchte keine juristische Ableitung starten, aber zwischen "Verkauf im Kundenauftrag" und "Eigengeschäft" bestehen noch ein paar kleine, aber entscheidende Unterschiede.

"Verkauf im Kundenauftrag" bedeutet u.a. der Gegenstand befindet sich Eigentum des Kunden und gehört damit nicht zur Insolvenzmasse.

Anders wäre es wenn das Boot an den Händler verkauft wurde, der Kaufpreis noch nicht entrichtet wurde, und der Händler das Boot weiterveräussert hat. Dieses scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

Im Zweifelsfall mal ein paar Euros für eine qualifizierte Rechtsberatung investieren. Die Kosten einer Erstberatung orientiert sich nicht am Streitwert und liegt i.d.R. im unteren einstelligen Bereich, ggfs. < 100 €.
Hallo Vestus,

da gebe ich Dir recht. Trotzdem sollte man sich da an den womöglich
vorhandenen Insolvenzverwalter wenden.

Ein Anwalt ist natürlich immer anzuraten, so teuer ist das ja wirklich nicht
und es ist ja oft kein Prozess notwendig.

Edit: @Michael Das ist doch ein völlig anderer Vorgang. Da ist es natürlich klar.
Der Händler sollte das Boot doch verkaufen und dann das Geld an den TE übergeben.
Einen Diebstahl kann man da nicht erkennen. Es fehlt das Geld, nicht das Boot.


Viele Grüsse

Danny
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  #21  
Alt 08.10.2011, 21:04
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Zitat:
Zitat von Canalrat Beitrag anzeigen
Stopp Michael,

zwischen Diebesgut und einer Ware, welche ich einem Händler zum Verkauf gegeben habe, besteht ein gewaltiger Unterschied. Habe ich dem Händler Vollmacht über den Verkauf erteilt, regelt sich selbiger rein zwischen dem Händler und dem Käufer. Eine Ausnahme hierbei wäre der Verkauf einer Immobilie über einen Markler, aber das ist hier nicht gegeben.

Gruß
Werner

Hallo !

Zitat:
zwischen Diebesgut und einer Ware, welche ich einem Händler zum Verkauf gegeben
Dem stimme ich zu .

Trotzdem ist der Händler nicht der Eigentümer.
Es hängt von dem geschlossen(wenn vorhanden) Vertrag ab.
Sollte kein Vertrag vorhanden sein, würde ich Anzeige wegen Unterschlagung erstatten.

MfG Michael
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  #22  
Alt 08.10.2011, 21:07
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Zitat:
Zitat von Canalrat Beitrag anzeigen
Stopp Michael,

zwischen Diebesgut und einer Ware, welche ich einem Händler zum Verkauf gegeben habe, besteht ein gewaltiger Unterschied. Habe ich dem Händler Vollmacht über den Verkauf erteilt, regelt sich selbiger rein zwischen dem Händler und dem Käufer. Eine Ausnahme hierbei wäre der Verkauf einer Immobilie über einen Markler, aber das ist hier nicht gegeben.

Gruß
Werner
Das ist der Knackpunkt: Nix Genaues wissen wir nicht. Wann hat er verkauft?, wie hat er verkauft?, hat er überhaupt verkauft?
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Gruss Vestus
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  #23  
Alt 08.10.2011, 21:07
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Zitat:
Zitat von michav8 Beitrag anzeigen
Hallo !


Dem stimme ich zu .

Trotzdem ist der Händler nicht der Eigentümer.
Es hängt von dem geschlossen(wenn vorhanden) Vertrag ab.
Sollte kein Vertrag vorhanden sein, würde ich Anzeige wegen Unterschlagung erstatten.

MfG Michael
Hallo Michael,

wenn es so ist wie der TE es beschrieben hat, dann wegen Unterschlagung
des Verkaufserlös und nicht wegen des Bootes. Damit ist der Käufer aus dem
Schneider, wenn alles sauber gelaufen ist. Aber das sollte ein Anwalt klären,
meistens reicht ein Brief und alles geht ganz schnell.


Viele Grüsse

Danny
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  #24  
Alt 09.10.2011, 16:36
Kotoge Kotoge ist offline
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Beiträge: 178
Boot: Eikplast II
Rufzeichen oder MMSI: Optimus
78 Danke in 53 Beiträgen
Standard Ärger mit dem "Händler"

Hallo,

erstmal tut es mir wirklich leid was dir passiert ist. Das wünscht man niemandem. Habe mich ebend mal mit einem Campingfreund von mir unterhalten, der kommt nämlich aus Bielefeld.Der hat vor einigen Jahren bei Heku Trailer gearbeitet und erzählt das dein besagter Händler gelegentlich Trailer nicht bezahlt hat. Hat der Chef von Heku dann in einer Nacht und Nebelaktion zurückgeholt. Wenn es sein musste wohl auch mit Boot drauf. Ich vermute nun einfach mal der "Sportsfreund" das alles schon nahezu gewerbsmäßig macht. Ist natürlich nur eine Vermutung aber die Polizei ist immer offen für derartige Argumente!
P.S.: Ist doch der Händler mit dem halben Boot.... oder?

Viel Erfolg

Schau

René
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  #25  
Alt 10.10.2011, 08:06
Thomas S Thomas S ist offline
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Boot: Sea Ray 265 DAE
6.773 Danke in 2.297 Beiträgen
Standard

Ich hatte mit der genannten Fa anfangs sehr gute Erfahrungen gemacht.später wurden sie dann eher lustlos und kümmerten sich nur noch um ihr Projekt ! Ein Angelboot selbst zu fertigen..ich glaube das diese Fa noch einen Sitz an der Ostsee hat ,evtl unter Zweitnamen und dort eine Angelbootvermietung betreibt. Vielleicht ist dort etwas zu holen oder gar untergestellt und Dein Boot noch garnicht verkauft !
Meist wird doch vorher alles irgendwo versteckt um es später doch noch irgendwie zu verschachern.

guckst Du hier.. http://www.bootscenter-bielefeld.de/...harter_web.pdf
__________________
Gruß Thomas S

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