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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo
Das Schiff ist wohl unversehrt im 40Fuss Container aus den USA angekommen. Allerdings hat wohl der Verpacker den Trailer mit Stahlprofilen im Holzboden des Containers angeschraubt, die Fotos sehen nach etwa M8 aus. Sagen wir mal mit 4 bis 8 Schrauben. Nun sind eben im Holzboden des Containers ein paar Löcher. Wer kennt sich aus? Darf man am Boden was festschrauben? Oder ist der Spediteur ein Pingel und will wir mal flott etwas abkupfern, um den Boden neu zu machen. Ich soll bezahlen, sonst krieg ich mein Boot nicht. Wie gesagt, ist alles noch nicht definitiv ob und wie gross die Fordeung ausfallen wird. Falls jmd aus dem Geschäft ist, wäre es interessant zu wissen, wie sowas normalerweise gehandelt wird. Danke! |
#2
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Moin,
kommt drauf an ob der Versendungsauftrag nach HGB abgeschlossen wurde und, wenn ja, ob der Versender (Auftraggeber) Verbraucher ist oder gewerblich handelt (§455 HGB).
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Gruss Vestus |
#3
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moin,
also ich würde zunächst einmal die Reederei anrufen und dort nachfragen. Zudem halte ich es für fraglich, warum DU dafür zahlen sollst, denn der Verkäufer hat ja das Boot fixiert... Gruß Olaf |
#4
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Der Verkaeufer, Du oder der Verkaeufer in Deinem Auftrag?
Wenn Du das warst oder der Verkaeufer das in Deinem Auftrag (schriftliche Vollmacht etc.) war - bist Du Vertragspartner und Ansprechpartner für Schäden. Du könntest Dich dann aber wiederum bei demjenigen, der den Schaden verursacht hat, schadlos halten - oder das zumindestens versuchen ![]() Ist aber alles ne Menge Ärger. Der soll Dir jetzt (unabhängig davon, wer was nach welchen Recht beauftragt hat) ersteinmal sagen, was er für den Schaden haben will. Viel kann das nicht sein, da so ein einfacher 40 Fuß Container neu nur ein paar TEUR kostet, wohl gemerkt neu vielleicht 3.000,- oder 4.000,- EUR. Es kann also maximal nur um einen (niedrigen) dreistelligen Betrag gehen. Wenn Du weißt, was der haben will - überlegst Du Dir, ob Du zahlst oder zum Anwalt gehst. Ich denke, ein guter Anwalt kriegt da sehr schnell Grund rein. Schließlich wird Dir gerade Dein Eigentum vorenthalten, das ist rechtlich zumindest fragwürdig. Zu einem schlechten Anwalt solltest Du nicht gehen, der hat möglicherweise ein Interesse, dass das Ganze etwas länger dauert .... Geändert von Hesti (10.05.2011 um 20:14 Uhr) |
#5
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danke schon mal.
Jede Woche, in welcher das ganze länger dauert... Ja, da muss ich wohl nicht weiter schreiben... ![]() Würd mich halt einfach mal wunder nehmen, ob das Verschrauben am Boden grundsätzlich verboten ist. Der Hersteller des Bootes macht das nun schon 20 Jahre, und soooo dooof kann doch auch der dümmste Amerikaner nicht sein, den Container anzubohren (repetitiv), wenn es verboten wäre. Oder eben doch? Einem Spediteur könnten die wohl se nen Mist nicht aufs Auge drücken - dem Privaten natürlich schon. Der Container ist ja auch überall schon rostig, der Holzboden hat sogar FLECKEN... Aber eben, was hilft das Diskutieren, wenn ich dafür mein Spielzeug später krieg :-( |
#6
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Schenk ihm ne Dose Holzleim und ein Spachtel und zeige ihm auf, was ihn es
kosten wird, wenn du das Boot dadurch mit Verzögerung bekommst. Ich hab schon gesehen, dass die Leute Ketten an der Wand angeschweißt und hinterher wieder abgeflext haben... Wenn er in seinen Containern keine Zurrpunkte anbietet, muß er eben damit rechnen, dass auch jemand mal seine Ladung sichern will...
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. . Akki ![]() Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's... |
#7
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Rückt der Händler wirklich wegen ein paar Hundert Teuros dein Boot für mehrere K€ nicht raus?
Das sollte man strafrechtlich überprüfen wegen Unterschlagung. Eine Rechnung kann er ja immer noch stellen. Jeder bootlose Tag kostet xxx. Die Rechnung würd ich ihm präsentieren. Aber eine Strafanzeige wegen Unterschlagung ist das immer wert, glaub ich ![]()
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#8
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Im Speditionsgeschäft gibt es ein konnexes und -leider- ein inkonnexes Pfandrecht:
Man kann dabei zwischen konnexem und inkonnexem Pfandrecht unterscheiden. Von einem konnexen Pfandrecht spricht man, wenn die Forderung und das Gut in einem Zusammenhang stehen, z. B. Lagergut und Lagerentgelt. Von einem inkonnexen Pfandrecht wird gesprochen, wenn Gut und Forderung nicht in einem Zusammenhang stehen, z. B. bei einem Spediteur: Schulden aus einem vorher nicht bezahlten Transportauftrag. Dieses Pfandrecht darf nur ausgeübt werden, wenn die Forderung unstrittig ist.Ab davon, halte ich es persönlich, da ich in dieser Branche gelernt und gearbeitet habe, für völlig normal, auf diese Art und Weise Ladung in einem Seecontainer zu befestigen. Wichtig ist aber zu wissen, wer der Frachtzahler für diesen Transport war!!
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Gruss von Haus zu Haus Klaus
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#9
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was macht das Boot? Viel mehr Zeit, damit Unsinn zu machen (oder gute heile Teile gegen Schrott zu tauschen) würde ich dem Spediteur nicht lassen ... Wenn Du immer noch nicht im Besitz Deines Eigentums bist, ist es wohl Zeit für Anwalt oder Polizei.
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#10
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Danke der Nachfrage...
Inzwischen haben die eingesehen - und es hat nichts gekostet und das Boot inkl. Trailer ist raus. Dafür fand ich 640Euro für den Auslad etc. auch nicht gerade billig ... Naja, die Sache ist wenigstens am Rollen... |
#11
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Wir haben bisher immer alles am Boden festgenagelt und geschraubt, Keile usw... und das hat bisher niemanden gestört.
Aber wie sagte mal ein Anwalt: Kuck in deinen Vertrag.Und was da nicht als verboten steht ist erstmal erlaubt
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Gruß von Volker (Mechanic) und Sven (der Holzwurm) und ihrer Boesch 510 |
#12
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![]() Zitat:
Meiner sagt nämlich genau das Gegenteil.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#13
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Mein Anwalt sagt immer: Leisten sie mal die Vorauszahlung, dann schaun wir mal...
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. . Akki ![]() Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's... |
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