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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 11.05.2011, 16:28
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Zitat:
Zitat von Ludowica Beitrag anzeigen
....Stellt ihr auch die Sinnhaftigkeit eines ...SBF... in Frage....
Ja! Keine Statistik beweist dessen Sinnhaftigkeit. Nur weil der SBF den Charterbetrieben Umsatz kostet, gehts nur da (auf bestimmten Revieren) ohne. Da ersetzt der Vercharterer die Prüfungskommission, den Augenarzt, die Füherscheinregistrierbehörde u.s.w. und erklärt nebenbei auch die Klo-Funktion.
In anderen Ländern gehts doch auch ohne, dort gibts auf dem Wasser auch nicht Mord und Totschlag.
Bei den Kraftfahrzeug-Führerscheinen bin ich sogar der Meinung, dass dieses Bestandteil der schulischen Ausbildung sein muss, der erscheint mir wichtiger als Religion und andere Fächer.
Just my 2 Cents.
Gruß
Michael
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  #77  
Alt 11.05.2011, 17:04
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OHA... wusste gar nicht, dass es sowas gibt.
Das ist in der Tat eine alternative... wenn auch teurer!

http://www.bootsteileshop.de/plb-not...pirb-boje.html


Zitat:
Zitat von Oliver74 Beitrag anzeigen
Hallo



Wenn es nur ums MAYDAY geht, wäre da eine Epib Boje mit GPS nicht geeigneter?

- Auslösen und der Notruf läuft automatisch an
- Bessere Reichweite als die Handfunke
- evtl. automatische Auslösung bei einer Kenterung
- Unabhängig von der Bordelektik
- Anpeilsignal für den SAR Heli (Wenn man abtreibt ändert sich die Position ständig...)

Kostet auch nicht mehr als eine gute UKW Funke+Schein

Auf die sonstigen Funk Voteile verzichtest Du dann natürlich, aber für den Notfall ist das Teil doch das Optimum!

Viele Grüße,

Oliver
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  #78  
Alt 11.05.2011, 17:19
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo vestus,
deine Aussage halte ich für sehr gewagt
Moin,
stimmt aber.

Hintergrund ist dass ein "Seefahrer" bei Passieren einer Binnenwasserstrasse, zb. Marina oder Werftbesuch in Hamburg hinter der Binnen-Seewasserstrassengrenze, nicht seine Funke über Bord schmeissen muss nur weil er kein UBI hat. Ausschalten reicht.

Andersrum wird ein "Binnenfahrer" nicht in die Verlegenheit kommen eine Seewasserstrasse queren zu müssen.

Frei zitierter Gesetzestext:

Wer auf Seeschifffahrtsstrassen ein Funkgerät an Bord hat, benötigt ein Sprechfunkzeugnis,

wer auf Binnenwasserstrassen am Funkverkehr teilnimmt, benötigt ein Sprechfunkzeugnis.
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Gruss Vestus
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  #79  
Alt 11.05.2011, 17:30
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Zitat:
Zitat von Olaf Beitrag anzeigen
...(nur wo.... ). Ich hab mal gelesen, dass sie im Original mitzuführen sei.
Falls Du sie in den Tiefen der Backkiste dereinst ausgemacht haben solltest, drehe sie einmal herum.
Auf der Rückseite stehen allerlei Dinge die auch hier im Draht zur Sprache kamen, unter Punkt 1) steht zu lesen das diese Urkunde stets an Bord mitzuführen sei.

Also verwahrst Du sie sicher an Bord in der Backskiste.
__________________
Gruß
Kai
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  #80  
Alt 11.05.2011, 17:42
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Zitat:
Zitat von Ludowica Beitrag anzeigen
Man kann es gar nicht lesen, ohne dass einem schlecht wird.

...............

Vor allem, wenn ich die Postings lese, die ganz klar belegen; dass einige keine, aber auch wirklich keine Ahnung haben, was es bedeuten kann, in einem auf Sicherheit und lebensrettendem Sprechfunksystem, ohne Kenntnisse oder Sonstiges "mitzumischen".

Der Aufwand, Funkberechtigung und Funkgerät offiziell und automatisch identifizierbar bedienen zu dürfen, ist lächerlich gering!

Stellt sich mir immer wieder die Frage:
Was ist denn mehr wert? - persönliche Sicherheit oder der Edelstahlprop, der 1,5 KN mehr bringt...oder andere "wichtige" Equipments...?

Noch dazu:
Eine 1-Watt Handquetsche reicht im Notfall evtl. noch nicht mal um auf Sicht eine stabile und vernünftige Verbindung aufrecht zu erhalten, geschweige denn einen Rettungseinsatz mit einer Leitstelle zu veranlassen..
__________________
Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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  #81  
Alt 11.05.2011, 17:53
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Immer diese daemlichen Sprueche und vergleiche mit der Sonderausstattung und dem Bootspreis. Das finde ich überflüssig






Haarliche Gruesse
HEF!
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  #82  
Alt 11.05.2011, 17:58
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
Noch dazu:
Eine 1-Watt Handquetsche reicht im Notfall evtl. noch nicht mal um auf Sicht eine stabile und vernünftige Verbindung aufrecht zu erhalten, geschweige denn einen Rettungseinsatz mit einer Leitstelle zu veranlassen..
Binnen sind aber nicht mehr als 1 Watt erlaubt. Watt nu?
__________________
Gruss Vestus
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  #83  
Alt 11.05.2011, 18:28
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Verkehrskreise Schiff-Schiff, Schiff-Hafenbehörde, Funkverkehr an Bord automatische Reduzierung der Sendeleistung auf 1 Watt.

Nautische Informationen bis 25 Watt, allerdings dürfen lokale Behörden für ihren Bereich auch 1 Watt verlangen.

In NL und B auch im Kreis Naut Inf. immer nur 1 Watt.
__________________
Gruß
Kai
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  #84  
Alt 11.05.2011, 18:45
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Zitat:
Zitat von Ludowica Beitrag anzeigen
M
Handfunken kann man verwenden wenn man einen Festeinbau hat - fertig.
nochmal langsam für dich

Binne sind Handfunkgeräte nur für den Verkehrskreis "Funkverkehr an Bord" zugelassen.
Für Kleinfahrzeuge sind Handfunkgeräte binnen verboten.
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  #85  
Alt 11.05.2011, 18:53
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
Vor allem, wenn ich die Postings lese, die ganz klar belegen; dass einige keine, aber auch wirklich keine Ahnung haben, was es bedeuten kann, in einem auf Sicherheit und lebensrettendem Sprechfunksystem, ohne Kenntnisse oder Sonstiges "mitzumischen".

Der Aufwand, Funkberechtigung und Funkgerät offiziell und automatisch identifizierbar bedienen zu dürfen, ist lächerlich gering!

Stellt sich mir immer wieder die Frage:
Was ist denn mehr wert? - persönliche Sicherheit oder der Edelstahlprop, der 1,5 KN mehr bringt...oder andere "wichtige" Equipments...?

Noch dazu:
Eine 1-Watt Handquetsche reicht im Notfall evtl. noch nicht mal um auf Sicht eine stabile und vernünftige Verbindung aufrecht zu erhalten, geschweige denn einen Rettungseinsatz mit einer Leitstelle zu veranlassen..
1 Watt Sendeleistung reicht vollkommen aus im UKW-Band um bis zu Horizont zu kommen, einzig und allein die Empfindlichkeit der Empfängerstufe sorg dafür ob der Sender gehört wird. Dafür gibts Funkgeräte die automatisch anpassen.
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  #86  
Alt 11.05.2011, 19:01
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
Baut doch eure Airbags und Gurte aus dem Auto aus, braucht man doch eh nicht
Ich kann nichts ausbauen, was nie eingebaut war

Zitat:
Zitat von Matrosenbändiger Beitrag anzeigen
Stimmt schon...aber wo fangen die Scheine an,und wo enden sie??Wenn einer meine Kinder umnieten würde,weil er auch so über den Führerschein denkt...
Da frage ich mich unwillkürlich, was denn ist, wenn er trotz Führerschein deine Kinder umnietet? Ich gehe davon aus, dass du davon auch nicht begeistert wärst. Das heißt also entweder, dass du Funkscheine für unnötig hältst oder dass du einen ungünstigen Vergleich gewählt hast
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  #87  
Alt 11.05.2011, 19:19
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
.... Strafe für Schwarz funken im UBI oder SRC auskennt.
Kommt stark darauf an, wo Du dich erwischen läßt.

In Deutschland: ca. 300 Euro beim Ersttäter
In den Niederlanden: ca. 1000 Euro (Die Niederländer sind halt liberaler als die Deutschen.)
In UK: Bis zu 2 Jahren Haft! (Die Briten sind so richtig liberal.)
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  #88  
Alt 11.05.2011, 23:08
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Zitat:
Zitat von Silberlocke Beitrag anzeigen
Hallo Stephan,
das ist so nicht richtig.
Anmelden geht ohne Prüfung, kostet einmalig, glaube ich €130. Danach funktioniert die automatische Notrufmeldung via DSC, sofern die Funke installiert ist, mit GPS-Gerät gibts sogar noch die Position dazu.
Und ehrlich das was da bei dieser Prüfung verlangt wird steht in keinem Verhältnis zu o.g. Funktion. Jede Fernbedienung ist weeeeesentlich komplizierter zu bedienen. Und nach ein paar Jahren ist der Stoff eh vergessen.
Deswegen gibts diese Kurzanleitungen in Aufkleberform.

Gruß
Jürgen
Ja, aber ohne entsprechenden Schein, darfst du das Funkgerät nicht mal an Bord haben, wenn du rausfährst. Genaugenommen wohl nicht mal im Hafen. Kannst du drehen und wenden wie du willst, so ist die Gesetzeslage.
Deine sonstige Argumentation ist ein alter Hut. Es gibt auch viele Leute mit Führerschein und können trotzdem nicht Autofahren...Egal, welche Befühigung du ansprichst, DU bist in der Bringschuld. Falls du vergessen hast, wie Navigieren geht, muss du auch wieder üben, wie war das mit den Seezeichen, wie geht der blöde Palstek noch???? Verstehst du was ich meine??? Auch bei mir hängt neben der Funke mein Alzheimer-Ablaufplan. Schon alleine, weil sich seit Erwerb meines Funkscheins, die Reihenfolge drei mal geändert hat.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
Nelson Mandela
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  #89  
Alt 12.05.2011, 08:50
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
Wie ist das jetzt wenn ich eine Amateurfunkerlizenz habe?
[

http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=2&ved=0CCAQFjAB&url=http%3A %2F%2Fwww1.adac.de%2Fimages%2FHintergrund_tcm8-191949.pdf&rct=j&q=bu%C3%9Fgeldkatalog%20seefunk&e i=XYvLTeCbMYHu-gaLxcytAw&usg=AFQjCNHi5e03Zlxfjm4SNrakPpjF2tbs0g

Lies mal die pdf des Links, dort steht schon mal das wichtigste, vor allem welche Scheine (Anzahl und Art) auf See und im Binnenfunk relevant sind.

Der Scheinwahn unterscheidet ja nicht nur zwischen Binnen und Seefunk (was er bis 2003 nicht tat, da wurden die UKW Prüfungen schlicht zusammen abgenommen), sondern für die See gibt es noch eine weitere Diff. für UKW (SRC) sowie UKW/KW/Grenzwelle (LRC).
Aber das betrifft durchaus nicht nur Dland, etwas realitätsferne Bürokraten trifft man überall an.
Andere wie z.B. USA halten ihre Bürger durchaus für fähig sich auch ohne Funkschein mit dem Grundwissen vertraut gemacht zu haben.


Scheine an sich sind als grobes Sieb nachvollziehbar, jedoch als Feinsieb taugen sie nur bedingt, wer Mist bauen möchte tut das mit Schein ebenso wie ohne -> siehe Strassenverkehr z.B..
Wer das ganze ernsthaft sieht würde es auch ohne Prüfung ernsthaft sehen.

Ein sonniger Tag auf der Ostsee liefert schnell den Nachweis, dass die Zahl derer die sich mit Schein nicht einmal an die grundlegenden Techniken und Regeln zu erinnern scheinen recht hoch ist.
Was auch Stellen einschließt, die sich berufsmäßig mit dem Funk auseinander setzen müssen.

Aber leider ist ein Schein nun mal die einzige Methode heraus zu finden ob sich jemand zumindest mal grundsätzlich mit der Thematik auseinander gesetzt hat.
Wenn jedoch aus z.B. einer kostenpflichtigen Prüfung für einen Schein plötzlich zwei kostenpflichtige Prüfungen für zwei Scheine werden, darf man m.E. schon mal nach der Sinnhaftigkeit, neben den finanziellen Vorteilen für die damit befassten Stellen, fragen.
__________________
Gruß
Kai
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  #90  
Alt 12.05.2011, 08:54
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
[..] Hintergrund ist dass ein "Seefahrer" bei Passieren einer Binnenwasserstrasse,
zb. Marina oder Werftbesuch in Hamburg hinter der Binnen-Seewasserstrassengrenze,
nicht seine Funke über Bord schmeissen muss nur weil er kein UBI hat. Ausschalten reicht.
[..]
Das wäre richtig, wenn da nicht die blöde Vorschrift der
Binnschiffahrtsordnung wäre, daß man sich bei Gefahrenstellen und
Schleusen per Funk melden muß, wenn das Boot mit Funkgerät
ausgerüstet ist. Wer dann das Gerät ausläßt, weil er kein UBI hat,
begeht wieder eine OWi.

Das läßt sich vermeiden, wenn man das Gerät binnen betriebsunfähig
macht (z.B. Antenne ab).

Aber das hatten wir hier schon mind. einmal, und es war auch nicht Ralfs
Frage.
__________________
Beste Grüße

John
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  #91  
Alt 12.05.2011, 10:10
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seefunker seefunker ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
[
.....
Der Scheinwahn unterscheidet ja nicht nur zwischen Binnen und Seefunk (was er bis 2003 nicht tat, da wurden die UKW Prüfungen schlicht zusammen abgenommen), sondern für die See gibt es noch eine weitere Diff. für UKW (SRC) sowie UKW/KW/Grenzwelle (LRC).
Aber das betrifft durchaus nicht nur Dland, etwas realitätsferne Bürokraten trifft man überall an.
Andere wie z.B. USA halten ihre Bürger durchaus für fähig sich auch ohne Funkschein mit dem Grundwissen vertraut gemacht zu haben.
Seefunk gehört seit 30 Jahren zu meinem beruflichen Alltag.
Und ich habe von Notverkehr und täglicher Routine so einiges mitbekommen.

Der Scheinwahn wurde schon vorher erfunden, als das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für UKW eingeführt wurde, um eben für alle die, die nicht über gewisse Grenzen hinausfahren, die Prüfung einfacher zu gestalten - Ein Telegramm von einem Sportboot auf der Elbe war schon da eher unwahrscheinlich , warum sollte man das also lernen und prüfen ?
Genauso verhält es sich heutzutage.
Bei Grenz- und Kurzwelle genauso wie bei Satellitenfunk sollte man schon einige Dinge mehr wissen, um den Funkverkehr, einfach, schnell, sicher und ohne Störungen für andere abzuwickeln und im Falle des Falles auch anderen helfen zu können.
Daher halt die Unterscheidung und verschiedenen Scheine.

- Ob die USA wirklich so über Ihre Bürger denken, sei dahingestellt ich kenne auch die Amerikanischen Bestimmungen nicht.
National / lokal mag es das evt. geben - aber ansonsten unterliegt der Seefunkverkehr und die Teilnahme daran immer noch Internationalen Übereinkommen, über die sich auch die USA nicht einfach hinwegsetzen.

Nach dem Lesen der diversen Diskussionen um Scheine, Prüfungen und Gesetze und deren Sinn oder Nutzen kann ich nicht umhin festzustellen:
Es ist sehr einfach, hier im Netz relativ anonym herumzuschimpfen - es ist aber sehr viel schwerer aktiv etwas gegen die ach so unsinnigen Bestimmungen und Gesetze zu unternehmen.
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen.
Gruss Ulrich
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  #92  
Alt 12.05.2011, 10:11
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Flieger Flieger ist offline
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dass einge schlafende Hunde einfach nicht schlafen lassen können

es würde mich nicht wundern wenn die Kameraden in blau, nach so einem Tröt, diese Saison mal kräftig die Handschufächer nach illgealen Handfunken kontrollieren

btw.- ich habe meinen Schein, hat mich 90€ und einige Stunden Lernerei gekostet und meine 130€ habe ich im März auch entrichtet
(vielleicht wird ja mal einer erwischt und postet dann hier offen was er an Strafe zahlen durfte, aber daran hege ich starke Zweifel)
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Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #93  
Alt 12.05.2011, 10:36
mirco mirco ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Kommt stark darauf an, wo Du dich erwischen läßt.

In Deutschland: ca. 300 Euro beim Ersttäter
In den Niederlanden: ca. 1000 Euro (Die Niederländer sind halt liberaler als die Deutschen.)
In UK: Bis zu 2 Jahren Haft! (Die Briten sind so richtig liberal.)

Quelle?
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  #94  
Alt 12.05.2011, 10:53
bachbleamle bachbleamle ist offline
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@ Kai

Danke für den Link.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, schliesst der SRC und der LRC das GMDSS ein, einzig durch eine Zusatzprüfung darf ich dann am Binnenfunk teilnehmen.

Über die Funkdisziplin will ich mich nicht auslassen, die ist sowohl im Amateurfunk wie auch im Binnen- und Seefunk manchmal schon grenzwertig.
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  #95  
Alt 12.05.2011, 11:27
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Zitat:
Das kann man so oder so verstehen. Bedeutet das, dass man viel lernen muss, um anschließend ein paar simple Funktionen nutzen zu können oder meinst du, dass die Prüfung babyleicht ist?
Hallo Tom,
keine Ahnung, ich habe die deutsche Prüfung nicht abgelegt. Ich habe das das RYA-Zertifikat gemacht. Wurde hier schon hundertfach diskutiert.
Die Funktionen sind sowas von simpel, da ist schon grenzwertig in der heutigen Zeit überhaubpt noch was zu prüfen.

Wir haben uns die Funke aus zwei Gründen zugelegt:
1.) Sicherheitsgedanke, bedarf keiner weiteren Erläuterung
2.) In unserem Revier gibts ein paar Schleusen, damals konnte man da auch noch per Funk anrufen, kaum hatten wir die Funke an Bord, haben die Italiener ganz auf Handy umgestellt. Und da wollten wir ganz "seemännisch" sein....

Viele Grüße
Jürgen
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  #96  
Alt 12.05.2011, 11:39
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Zitat:
Zitat von Silberlocke Beitrag anzeigen
Hallo Tom,
keine Ahnung, ich habe die deutsche Prüfung nicht abgelegt. Ich habe das das RYA-Zertifikat gemacht. Wurde hier schon hundertfach diskutiert.
Die Funktionen sind sowas von simpel, da ist schon grenzwertig in der heutigen Zeit überhaubpt noch was zu prüfen.

Wir haben uns die Funke aus zwei Gründen zugelegt:
1.) Sicherheitsgedanke, bedarf keiner weiteren Erläuterung
2.) In unserem Revier gibts ein paar Schleusen, damals konnte man da auch noch per Funk anrufen, kaum hatten wir die Funke an Bord, haben die Italiener ganz auf Handy umgestellt. Und da wollten wir ganz "seemännisch" sein....

Viele Grüße
Jürgen
Lieber Jürgen,
eigentlich geht es in der Prüfung zu einem Funkzeugnis um mehr, als ein wenig Knöpfchenkunde. Und im täglichen Betrieb eigentlich auch.
Das Wissen um die Vorschrifen, Zusammenhänge und die Technik sollte man auch in der heutigen Zeit schon noch prüfen dürfen.
Durch die Informationsflut des Internet ist es doch auch viel viel einfacher geworden, zum Beispiel ohne teure Fachbücher kaufen zu müssen.
Auf dem Wasser hast Du eben nicht immer die Hotline des Herstellers oder einen anderen Erklärbär zur Hand, der Dir erklärt, warum dieses oder jenes jetzt nicht funktioniert oder man vielleicht besser das ein oder andere jetzt gerade nicht machen sollte.

Gruss Ulrich
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Gruss Ulrich
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  #97  
Alt 12.05.2011, 11:43
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#96 Beiträge......zzzzz....

In der Zeit kann man ja einen UBI machen....
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  #98  
Alt 12.05.2011, 12:24
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Immer diese daemlichen Sprueche und vergleiche mit der Sonderausstattung und dem Bootspreis. Das finde ich überflüssig

Haarliche Gruesse
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Du musst dich ja nicht daran beteiligen. Aber scheinbar passt hier ein Schuh......
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  #99  
Alt 12.05.2011, 12:38
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1 Watt Sendeleistung reicht vollkommen aus im UKW-Band um bis zu Horizont zu kommen, einzig und allein die Empfindlichkeit der Empfängerstufe sorg dafür ob der Sender gehört wird. Dafür gibts Funkgeräte die automatisch anpassen.
In diesem Fall ist der Seenotfall gemeint und da kommt man mit einer Handquetsche nicht weit.

Wer schon mal in einer Regatta Wettfahrtbegleitpersonal gewesen ist, weiß wie bescheiden teilweise die Verbindungen sind.

Dazu ein paar Werte - Stichwort "Quasi-optische Ausbreitung":
http://www.mycl.lu/docs/almanach_bes...ff_zu_land.pdf

Binnen ist das natürlich ein anderes Kapitel.
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Alt 12.05.2011, 13:44
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..., schliesst der SRC und der LRC das GMDSS ein, einzig durch eine Zusatzprüfung darf ich dann am Binnenfunk teilnehmen.

....
Ja, SRC und LRC sind beides Scheine des GMDSS bzw DSC Zeitalters, eben wegen des digitalen Notrufes und des gezielten digitalen Anrufes DSC, neben dem regulären "gesprochenen Funk".

Der Vorläufer des SRC, also Seefunk UKW/GMDSS, das BZI umfasste auch schon DSC/GMDSS.
Dessen Vorläufer allerdings waren reine Sprechfunkzeugnisse diverser Klassen, da es GMDSS noch gar nicht gab.

Da sitzt dann auch der Haken für Inhaber älterer Scheine.
Alle Scheine vor BZI dürfen keine Verwendung finden an Geräten die DSC fähig sind.
Regulärer Sprechfunk an alten noch angemeldeten Non-DSC- Geräten ist weiterhin gestattet.

Für Uraltscheininhaber (UKW Binnen und See) heißt das in etwa, entweder mit dem alten, gemeldeten Gerät weitermachen, ohne DSC und dessen Vorteile, oder wenn sie eine neue Anlage haben möchten, eine reine Binnenfunkanlage besorgen, ohne DSC, solch Gerät darf überall funken , auch auf See, dort aber nur in Verbinung mit dem auf See gültigen Funkschein.

Oder neue Scheine machen, damit sie auch moderne Geräte bedienen dürfen.

Das mit der Zusatzprüfung für den Binnenfunk liest sich im Link etwas holperig, den das UBI ist für sich genommen ja ein eigenständiger Schein.

Bleibt man, aktuell, bei UKW kann man zwei Scheine machen: UBI für den Binnenfunk, SRC für Seefunk mit GMDSS/DSC. Das ist die m.E. gängigste Praxis.

Möchte man Seefunk UKW/ KW etc. haben, dann direkt das LRC machen.
__________________
Gruß
Kai

Geändert von KaiB (12.05.2011 um 13:50 Uhr)
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