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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 02.12.2004, 11:57
fishbuster fishbuster ist offline
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Standard Private Vercharterung

Hallo Bordies,
habe in Erinnerung, das ich irgendwann mal vor Jahren in eine dt. Boots/Yachtzeitschrift gelesen habe:
Jeder Yacht/Bootseigner kann sein Schiff PRIVAT legal vermieten o. verchartern, m/o Skipper, und somit Kosten zum Zwecke des Unterhaltes dieses Bootes zu erwirtschaften. Erst wenn Gewinne damit erziehlt werden, müssen diese dann als Einkünfte beim Finanzamt gemeldet werden.
Wer hat noch Infos darüber?
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  #2  
Alt 02.12.2004, 12:23
AndreasR AndreasR ist offline
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da wurde vor nicht allzulanger zeit mal drüber gesprochen.

scheitert unterm strich am aufwand (Boot muss geprüft werden sonstiger Bürokratiekram) und dem ärger hinterher durch Brandflecken und sonstige Schäden

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...ung/index.html

http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...vermieten+boot
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...vermieten+boot
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...vermieten+boot

(wie schön das es eine Suchfunktion gibt )

übrigends schließen sich meines erachtens die Worte Privat und Verchartern gegenseitig aus.
Sobald Geld fliest ist das ein Geschäft.
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  #3  
Alt 02.12.2004, 13:54
Benutzerbild von Sonnensegler
Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Zunächst mal herzlich willkommen im Forum fishbuster,

Habe die oben zitierten Threads eben (nochmal) durchgelesen. hoffe für Dich ist ein Informationsgewinn drin ... allerdings hält uns auch niemand vom weiterdiskutieren ab *gelle, Andreas* ...

Ich fand die Diskussionen nämlich eigentlich relativ flach und nicht wirklich auf die Frage von Fishbuster hinauslaufend
*duckunweeech*
jochen
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  #4  
Alt 02.12.2004, 14:56
AndreasR AndreasR ist offline
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nachdem es hier aber wohl eher um die Buchhaltung geht würd ich sage, ein Steuerberater sollte sich zu worte melden.

bin zwar keiner aber ich bin der Meinung das das ganze von vorneherein beim Finanzamt gemeldet sein MUSS. Ebenso muss eine abschreibung erstellt werden in der nachvollziehbar ist welche Beträge sozusagen am Finanzamt vorbei "eingenommen" werden könnten für den erhalt und unterhalt des Bootes.
letzenendes muss darüber auch ordentlich buch geführt werden mit quittungen um nicht wegen steuerhinterziehung belangt werden zu können.
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  #5  
Alt 02.12.2004, 17:00
fishbuster fishbuster ist offline
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Danke für die Hinweise, leider gehen aber eigentlich alle Antworten an meine Frage oder Anliegen vorbei.
Deshalb nochmal.
Es soll wirklich ein bestehendes deutsches Gesetz geben, das die Geldeinnahme mit einem Boot, Yacht etc., solange es keine Gewinne/Überschüsse erwirtschaftet, ausdrücklich erlaubt damit der Eigner das Boot unterhalten kann!!!
Besonders im sog. Kojen-Charter Bereich. Will heissen: Eigner mit an Bord und einfach nur gelegentlich als Gast mitfahren/segeln gegen eine Kostenbeteiligung. So würde ich es verstehen.
Die Wassersportmagazine sind deshalb wohl auch voll mit solchen priv. Angeboten besonders bei Segelyachten.
Die können doch nicht alle "Schwarz" sein!?
Ich meine, die Zeitschrift YACHT hätte mal vor 10-15 Jahren genau das Thema mit dem entsprechdem Hinweis veröffentlich?
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  #6  
Alt 02.12.2004, 17:12
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arete arete ist offline
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Ich kann mir kaum ein Gesetz vorstellen, das explizit auflistet, was alles erlaubt ist. Klingt ziemlich irre.

Aber da wir Gewerbefreiheit haben, ist es selbstverständlich erlaubt, ein Boot zu verchartern, oder mit Kojencharter Geld zu verdienen. Beim Verchartern mußt Du allerdings die bestehende Kasko-Versicherung ändern, sie wird dann etwa 0,5% teurer. Dann brauchst Du ein Schiffszeugnis vom GL und die Gas-Anlage muß geprüft werden.

Außerdem würde ich bei der Gewerbeanmeldung empfehlen, auf die MWSt. Option zu verzichten, denn der Kunde vergleicht ja Endpreise und bei vergleichbaren Preisen mit den Mitbewerbern verdienst Du sozusagen 16% mehr.

Das Finanzamt spielt immer dann mit, wenn aus einem Hobby eine "liebe Angewohnheit" wird. Allerdings sind die degressiven Abschreibungen auf ein Boot und die Kosten für Wartung und Verschleiß so hoch, das ich mir kaum vorstellen kann, daß ein Gewinn anfällt.

"Schwarz" verchartern würde ich nun wirklich nicht, lass mal einen Deiner Mitsegler einen Unfall haben... Prost Mahlzeit! Ach ja, dann gibt's auch noch Vorschriften über die Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportfahrzeugen. Aber einen SSS hast Du sicherlich???
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  #7  
Alt 02.12.2004, 17:18
AndreasR AndreasR ist offline
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mal ne ordentliche anfragee beim örtlichen WSA probieren.

wobei ich mir beim besten willen nicht vorstellen kann das es ein gesetz gibt das das explizit für Boote erlaubt.

(wenn so was wirklich existieren sollte werde ich mich mit ner anwaltsherde dran machen das auch für mein Haus und Motorrad einzuklagen.
die dienen auch nur der freizeitgestaltung, hol ich mir halt ein paar untermieter die mir die neue villa finanzieren und ich brauch keine abgaben zu leisten)

aber ich schweife ab. würde gerne mehr von anderen zu dem thema erfahren.

in den letzten 10-15 jahren wurden auch viele gesetzeslücken geschlossen, warum nicht auch eine solche

zum thema "können doch nicht alle schwarz sein" klar ist das meiste davon schwarz, wo kein kläger da kein richter. ist doch wie mit den schwarzarbeitern, da sind das auch alles nur freundschaftsdienste die in zeitungen inseriert werden.
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  #8  
Alt 02.12.2004, 17:59
fishbuster fishbuster ist offline
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Standard "Private Bootsvermietung"

Das mit der Versicherung ist schon abgeklärt in zahlreiche Gerichtsurteile.
Mitsegeln oder die Teilnahme an einen Segeltörn ist immer eine sportliche Veranstaltung und der Teilnehmer haftet deshalb selbst dafür.
Wenn man dem Eigner/Skipper eine Schuld anhaften will, muss schon ganz aussergewöhnliches vorgefallen sein.
Deshalb teil man der Vers. vorher mit, ich nehme zahlende Gäste an Bord und dies wird im Vers.Vertrag geschrieben u. kostet etwas mehr. Das ist alles schon klar.
Gilt auch für Wasserski, Bootsrennen, Hochsee Sportfischen etc.,
Nein, Nein, ich spreche ausdrücklich nicht von gewerblicher Bootsvermietung/charter, da muss der GL ran und das Gas-falls an bord- etc. geprüft werden.
Hier ist das gelegentliche Mitnehmen von Pers. gemeint, die wirklich nur ein Kostenbetrag/anteil zahlen, z.B. für den Sprit, und der Bootsbetreiber lebt nicht davon.
Ich bin auch sicher, dass es darüber eine gez. Regelung gibt. Habe ich vor Jahren selbst wo gelesen. Aber wo war das noch?
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  #9  
Alt 02.12.2004, 18:07
AndreasR AndreasR ist offline
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Standard Re: "Private Bootsvermietung"

Zitat:
Zitat von fishbuster
Nein, Nein, ich spreche ausdrücklich nicht von gewerblicher Bootsvermietung/charter
sobald man geld für eine dienstleistung oder ähnliches erhält ist das eine gewerbliche handlung.

ist natürlich was anderes wenn man von freunden und bekannten nen spritobolus erhält aber sobald man fremde an bord nimmt die xxx,- euro für eine gewisse Leistung abdrücken sollen trifft obiges zu
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  #10  
Alt 02.12.2004, 18:36
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casi casi ist offline
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Hällo,

wenn du fremde Leute mit nimmst und sogar noch dafür wirbst, wird das FA dir automatisch eine Gewinnerziehlungsabsicht unterstellen. Alles andere wäre ja auch lächerlich. Dann mußt du die Einnahmen sicher versteuern. Soweit ist die Sache ja in Ordnung.
Problematisch wird es, wenn du dann Boot und Ausrüstung abschreiben willst und die laufenden Kosten steuerlich geltend machen möchtest. Dann nämlich wird das FA dir unterstellen, daß du dein Hobby von der Steuer absetzen willst und das geht natürlich nicht.
Vielleicht kann man das ganze splitten wie z.B. bei Firmen-PKW. 50% privat, 50% betrieblich.
Ich würde einfach zum zuständigen Finanzamt gehen und fragen. Mache ich auch immer, seit ich mir keinen Steuerberater mehr leisten kann.


Gruß
Carsten
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  #11  
Alt 02.12.2004, 19:35
Belem Belem ist offline
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Standard Re: "Private Bootsvermietung"

Zitat:
Zitat von fishbuster
Nein, Nein, ich spreche ausdrücklich nicht von gewerblicher Bootsvermietung/charter, da muss der GL ran und das Gas-falls an bord- etc. geprüft werden.
Hier ist das gelegentliche Mitnehmen von Pers. gemeint, die wirklich nur ein Kostenbetrag/anteil zahlen, z.B. für den Sprit, und der Bootsbetreiber lebt nicht davon.
Versuch doch einfach mal, die unterschiedlichen Ebenen auseinander zu
halten, sonst gibt das keine vernünftige Diskussion.

1. Die Ebene der Sportbootvermietung/Kojencharter
Hierfür gibt es eine eigene Verordnung, die See-Sportbootverordnung. Du
findest sie beispielsweise als PDF-Dokument unter dieser Web-Adresse:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s3457.pdf
Schau Dir dort mal die Definition von "gewerbsmäßig" an, und Du wirst fest-
stellen, dass es keineswegs darauf ankommt, ob wirklich Gewinn erzielt wird,
sondern darauf, ob der Einsatz eines Sportbootes auf Gewinnerzielung
gerichtet ist.

Und natürlich brauchst Du ein Bootszeugnis, ob vom Germanischen Lloyd
oder, das ist üblicher, weil vermutlich preiswerter, von der See-Berufs-
genossenschaft.

Zitat:
Ich bin auch sicher, dass es darüber eine gez. Regelung gibt. Habe ich vor Jahren selbst wo gelesen. Aber wo war das noch?
2. Die steuerliche Ebene
Frag einen Steuerberater Deiner Wahl, und er wird Dir sagen, dass in ge-
wisser Hinsicht Pferde und Yachten die Lieblingsthemen der Finanzämter
sind. Bei beiden Themen sind sämtliche Schlupflöcher längst ausgelotet
und alle sind sie inzwischen geschlossen.

Natürlich ist es nicht verboten, mit einem Sportboot Geld zu verdienen,
aber sobald das danach riecht, dass Du an den Deiner Privatspäre zuzu-
rechnenden Kosten des Bootes den Fiskus beteiligen willst, bekommst Du
Probleme.

Und Du kannst davon ausgehen, dass die Kleinanzeigen in diversen Boots-
zeitschriften von den Finanzbehörden sehr aufmerksam gelesen werden.
Viele Hinweise auf solche Fälle kommen auch von verlassenen Ehefrauen,
von enttäuschten Kunden oder vom neidischen Stegnachbar. Du würdest
ewig auf einem Pulverfass sitzen, zu dem andere Leute eine brennende
Lunte besitzen.

Belem
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  #12  
Alt 02.12.2004, 20:28
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Standard Re: "Private Bootsvermietung"

Zitat:
Zitat von Belem
Und natürlich brauchst Du ein Bootszeugnis, ob vom Germanischen Lloyd
oder, das ist üblicher, weil vermutlich preiswerter, von der See-Berufs-
genossenschaft.
jetzt machst Du mich neugierig ... kann die SeeBG auch Bootszeugnisse ausstellen, m.W. nehmen die nur Boote ab, die auch nach ihren Ausrüstungsvorschriften ausgerüstet sind ab. (gewerbl Ausbild. / Trad.-Schiffe etc) und das ist NICHT billiger als ein Bootszeugnis oder irre ich da?

gruß
jochen
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  #13  
Alt 02.12.2004, 21:57
Belem Belem ist offline
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Standard Re: "Private Bootsvermietung"

Zitat:
Zitat von Sonnensegler
jetzt machst Du mich neugierig ... kann die SeeBG auch Bootszeugnisse ausstellen, m.W. nehmen die nur Boote ab, die auch nach ihren Ausrüstungsvorschriften ausgerüstet sind ab. (gewerbl Ausbild. / Trad.-Schiffe etc) und das ist NICHT billiger als ein Bootszeugnis oder irre ich da?
Man muss hier wirklich schon sehr präzise formulieren

Ein Bootszeugnis wird von der Zulassungsbehörde erteilt. Das ist das Was-
ser- und Schifffahrtsamt (WSA), in dessen Bezirk das Boot seinen stän-
digen Liegeplatz hat.

Für die Erteilung des Bootszeugnisses wird das Boot besichtigt/untersucht,
normalerweise von der zuständigen Behörde (WSA). Die Besichtigung kann
aber auch durch die See-BG oder eine anerkannte Klassifikationsgesell-
schaft erfolgen. Das ist wohl eher eine theoretische Möglichkeit, die aber
genügt hat, mich zu verwirren.

Schließlich kann an Stelle des Bootszeugnisses auch ein Sicherheitszeug-
nis der See-Berufsgenossenschaft treten, wobei dann deren "Richtlinie
über Sicherheitsvorschriften ..." zu beachten ist, die übrigens gerade zum
01.01.2005 erneuert wird. Das ist, wie Du richtig schreibst, Pflicht für
gewerblich zur Ausbildung verwendete Sportboote und ist aufwändiger als
ein einfaches Bootszeugnis, das für die Vermietung genügt.

Belem
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