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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 26.11.2004, 10:45
Wolf
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Standard Steuergeschenk

Mieter wie auch Besitzer selbst genutzter Immobilien dürfen sich freuen:
Seit kurzem dürfen Schönheitsreparaturen und kleine Ausbesserungsarbeiten von der Steuer abgesetzt werden.

Ziel der Regelung ist eine Verringerung der Schwarzarbeit.

Steuerbegünstigt sind Rechnungen bis zu einem Betrag von 3000 EUR/Jahr.
Davon darf der Auftraggeber 20% der Kosten _direkt_ von seiner Steuerschuld abziehen, also max 600 EUR.

Angerechnet wird allerdings nur der Arbeitslohn, nicht die Materialkosten.
Also schön getrennt aufschreiben lassen.
Ist aber eh´üblich. ;)

Naja, immerhin.....
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  #2  
Alt 26.11.2004, 13:12
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
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und ganz wichtig, die Quittungen aufbewahren, ist ab 2005 Pflicht.
Ich weiß allerdings im Moment nicht auswendig, wie lang die Aufbewahrungsfrist ist (2 o. 5 Jahre), schau ich aber noch nach.
__________________
Gruß Thomas
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  #3  
Alt 26.11.2004, 13:16
AndreasR AndreasR ist offline
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kann ich dann die zusatzkosten (schrank, Ordner, Sekretärin) absetzen die ich brauche um alle quittungen zu verwalten?

naja egal, da ich das eh meist alles selber mache und das Material nicht absetzbar ist wie ich gelesen habe brauch ich auhc nichts aufzuheben
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  #4  
Alt 26.11.2004, 13:28
Wolf
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Ich habe versucht, das ordentlich zu erklären.
Keine Sekretärin und auch keinen Sekretär.

Steuerberater ansprechen, ist angesagt.
Aber meine Meinung, über den zumindest aktuellen Wissensstand der
Steuerberater, habe ich hier schon kundgetan.
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  #5  
Alt 26.11.2004, 13:37
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Wir planen, unser Badezimmer austauschen zu lassen. Zählt das steuerrechtlich zu den werterhaltenen (-erhöhenden) Maßnahmen? Ich hoffe schon ...
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #6  
Alt 26.11.2004, 14:13
Wolf
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Zitat:
Zitat von Seestern
Wir planen, unser Badezimmer austauschen zu lassen. Zählt das steuerrechtlich zu den werterhaltenen (-erhöhenden) Maßnahmen? Ich hoffe schon ...
Hallo Andreas,

die gehören natürlich dazu.
Aber das meinte ich eigentlich nicht.
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  #7  
Alt 26.11.2004, 16:43
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf
Zitat:
Zitat von Seestern
Wir planen, unser Badezimmer austauschen zu lassen. Zählt das steuerrechtlich zu den werterhaltenen (-erhöhenden) Maßnahmen? Ich hoffe schon ...
Hallo Andreas,

die gehören natürlich dazu.
Aber das meinte ich eigentlich nicht.

Hallo Wolf, hallo Andreas,

ich glaube nicht. Mein Kollege hatte einen entsprechenden Disput mit dem Finanzamt.

Aussage: es sind nur die Aufwendungen für "Schönheitsreparaturen" steuerlich absetzbar. Ein Austausch von Dusche, Badewanne, Teppichboden ist aber keine Schönheitsreparatur. Die Finanzämter haben da sehr genaue Richtlinien. Die sind auch im Internet zu finden aber ich weiss nicht wo.
__________________
Charly
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  #8  
Alt 26.11.2004, 16:51
Wolf
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Schönheitsreparaturen und Ausbesserungsarbeiten,
also tapezieren und malen,
auch technische Dinge, zB. Klo ist defekt.

Schaun wir mal.

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  #9  
Alt 26.11.2004, 17:01
Wolf
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Schrieb Andreas:

Wir planen, unser Badezimmer austauschen zu lassen. Zählt das steuerrechtlich zu den werterhaltenen (-erhöhenden) Maßnahmen? Ich hoffe schon

Wolf schreibt:
Natürlich zählt das zu den werterhaltenen Maßnahmen,
hat aber mit der Steuer nix zu tun.

BTW
Mozilla ist nicht ganz einfach beim zitieren.
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  #10  
Alt 26.11.2004, 18:23
Wolf
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
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Hallo Wolf, hallo Andreas,

ich glaube nicht. Mein Kollege hatte einen entsprechenden Disput mit dem Finanzamt.

Aussage: es sind nur die Aufwendungen für "Schönheitsreparaturen" steuerlich absetzbar. Ein Austausch von Dusche, Badewanne, Teppichboden ist aber keine Schönheitsreparatur. Die Finanzämter haben da sehr genaue Richtlinien. Die sind auch im Internet zu finden aber ich weiss nicht wo.
Also Charly,
wenn dein Kumpel schon kämpft, dann kann das mit den neuen Bedingungen nichts zutun haben.
Der hätte ja schon eine Steuererklärung abgegeben haben müssen für 2004.
Das kann nicht sein!
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  #11  
Alt 26.11.2004, 20:14
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf
Zitat:
Zitat von charlyvoss
[q

Hallo Wolf, hallo Andreas,

ich glaube nicht. Mein Kollege hatte einen entsprechenden Disput mit dem Finanzamt.

Aussage: es sind nur die Aufwendungen für "Schönheitsreparaturen" steuerlich absetzbar. Ein Austausch von Dusche, Badewanne, Teppichboden ist aber keine Schönheitsreparatur. Die Finanzämter haben da sehr genaue Richtlinien. Die sind auch im Internet zu finden aber ich weiss nicht wo.
Also Charly,
wenn dein Kumpel schon kämpft, dann kann das mit den neuen Bedingungen nichts zutun haben.
Der hätte ja schon eine Steuererklärung abgegeben haben müssen für 2004.
Das kann nicht sein!
Hi Wolf,

mein Kumpel ist ganz schön pfiffig, der hat sich nämlich vorher beim Finanzamt erkundigt was man steuerlich geltend machen kann und was nicht und auch was auf der Rechnung stehen darf und wie. So ein kleiner Hinweis an den Handwerker kann schon mal Geld wert sein.

Die Richtlinien die ich vorher angesprochen habe sind wohl auch auf der Steuer CD 2003 (weiss nicht wie die heißt, war der Testsieger) zu finden.
__________________
Charly
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  #12  
Alt 27.11.2004, 05:46
Wolf
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Die Richtlinien die ich vorher angesprochen habe sind wohl auch auf der Steuer CD 2003 (weiss nicht wie die heißt, war der Testsieger) zu finden.
Moin Charly,
welche Arbeiten anerkannt werden, ist mir klar.
Nur versteh´ich nicht , dass die angeblich "aktuelle" Mitteilung, die ich Freitag im Briefkasten hatte, schon auf der Steuer CD von 2003 veröffentlicht wurde.
Für welches Jahr wurde denn diese neue Bestimmung zum ersten Mal angewandt?.
Schon für 2003?
Dann kann aber mein Steuerberater mal seine Haftpflichtpolice suchen.
Ich werde mich aber Montag mal schlau machen.
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  #13  
Alt 27.11.2004, 13:07
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Hallo Wolf,

lies mal hier da ist auch die Quelle der Einschränkungen angeführt auf die sich die Finanzämter berufen.
__________________
Charly
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  #14  
Alt 28.11.2004, 04:45
Wolf
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Hallo Wolf,

lies mal hier da ist auch die Quelle der Einschränkungen angeführt auf die sich die Finanzämter berufen.

Prima,
mit der genauen Angabe der Einschränkungen, hätte der Verfasser meiner "aktuellen" Mitteilung, aus dieser eine "hochaktuelle" Mitteilung machen können.;)
Gut vorbereitet kann jetzt der eine odere andere einige EUR ganz legal, wie vom Gesetzgeber ja auch gewollt, einsparen.
Nach genauer Absprache mit dem Handwerker selbstmurmelnd, soll ja alles seine Richtigkeit haben.
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