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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 15.04.2011, 14:36
logic88 logic88 ist offline
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Standard Schwimmhilfe vs. Rettungsweste

Hallo Leute!

Habe mir vor zwei Tagen (eventuell fälschlicherweise) eine "Schwimmhilfe" anstatt einer "Rettungsweste" gekauft, da diese von der Größe und vom Stauraum für mich eher in Frage kam.
Leider war diese in dem Shop nicht als "Nicht-Rettungsweste" ausgeschrieben, sodass ich nicht wissen konnte dass sie keine Rettungsweste ist..

Da ich ja vorhabe, mit meinem Bekannten in die Grachten von Amsterdam zu fahren und dort eine Rettungswesten-Pflicht für Fahrer und Passagiere gilt, habe ich folgende Frage:

- Ist es akzeptabel, anstatt einer Rettungsweste eine (optisch kaum unterscheidbare) Schwimmhilfe zu tragen?


DAnke!


Gruß und ein schönes Wochenende,
Johannes.
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  #2  
Alt 15.04.2011, 14:55
Big Guro Big Guro ist offline
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Eine Rettungsweste (früher Schwimmweste) hält die Person ohne Kraftaufwand in der Rückenlage und den Kopf über Wasser.
Eine Schwimmhilfe reduziert nur den Kraftaufwand bei schwimmen.
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  #3  
Alt 15.04.2011, 15:02
logic88 logic88 ist offline
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Tjo, ich meine nur wenn ich kontrolliert werde....
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  #4  
Alt 15.04.2011, 15:07
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Auf ein Boot als Rettungsmittel gehört eine: "Ohnmachtsichere Rettungsweste mit Trillerpfeiffe und angemessener Tragkraft."

Alles andere ist ein bisschen schwanger.
Bei einer polizeilichen Kontrolle ist aber nur die DIN EN ISO 12402** maßgeblich und die Unterscheidet nach Einsatzzweck. Somit kann u.U auch eine -nicht ohnmachtssichere- genügen, z.B beim Sportsegeln, aber als reines Crew-Rettungmittel muss sie min. TYP 100 erfüllen.
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Geändert von Freibeuter (15.04.2011 um 15:18 Uhr) Grund: verfeinert
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  #5  
Alt 15.04.2011, 15:18
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Zitat:
Zitat von logic88 Beitrag anzeigen
Tjo, ich meine nur wenn ich kontrolliert werde....
Ich trage die Schwimmweste immer um im Notfall mein Leben zu retten.
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  #6  
Alt 15.04.2011, 15:22
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Wenn dor Rettungsweste Pflicht ist, wird schon eine gemeint sein, also keine Regatta- oder Kajakweste.

Auf Gewässern, auf denen Schwimmwesten Pflicht sind hat bisher beim Kajak immer die Kajakweste genügt.

Ob in den Grachten eine ohnmachtsichere Weste wirklich notwendig ist, steht auf einem anderen Blatt und ist bei einer Kontrolle auch unerheblich, der Vorschrift muß Genüge getan sein.
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  #7  
Alt 15.04.2011, 16:36
logic88 logic88 ist offline
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Zitat:
Ich trage die Schwimmweste immer um im Notfall mein Leben zu retten.
Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass man in den Grachten von Amsterdam ertrinkt?

Schließlich heize ich mit meinen satten 5 PS über die Grachten und gefährde dabei mein Leben.



und in diesem Fall gehts wirklich nur um Gesetz.
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  #8  
Alt 15.04.2011, 16:56
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Zitat:
Zitat von logic88 Beitrag anzeigen
Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass man in den Grachten von Amsterdam ertrinkt?
....
Vergiftung ist beim Wasserschlucken wahrscheinlicher. Und auch davor schützt eine ohnmachtssichere Weste eben.
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gregor

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  #9  
Alt 15.04.2011, 17:02
logic88 logic88 ist offline
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Das wäre es mir dann wert.

Mann mann mann. kopfschüttel



Meine Frage war eben, ob es die Wasserschutzpolizei oder wie die bei den Holländern heißen interessiert, wenn man anstatt einer "Schwimmweste" eine "Schwimmhilfe" anhat.

Im Rhein-Main-Donau-Kanal übrigens, wo ich bei schönem Wetter auch gerne fahre, habe ich noch nie eine Rettungsweste getragen und werde ich auch nicht.
Wofür kann ich schwimmen und gehe in eiskalte Gebirgsflüsse.
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  #10  
Alt 15.04.2011, 17:08
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Wofür gibt es einen Kill-switch, ich habe doch einen Zündschlüssel....
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  #11  
Alt 15.04.2011, 17:15
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ohne den Sinn einer Schwimmweste irgendwie abwerten zu wollen:
(Ich habe in den Grachten Weste getragen)

gab es in Holland nicht die Unterscheidung zwischen "schnellen" und "langsamen" Booten ?
obwohl 5 PS ist ja ein "schnelles Boot" lol

(schnelles Boot = ist in der Lage schneller als 20 km/h zu Fahren)
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Gruß, der mit dem Bären tanzt, Stefan
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  #12  
Alt 15.04.2011, 17:20
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Die Meisten fallen nicht aus Langeweile von Bord, sondern durch ein unerwartetes körperliches Gebrechen. Daher ist es fast egal ob man Schwimmen kann oder nicht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #13  
Alt 15.04.2011, 19:09
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von logic88 Beitrag anzeigen
Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass man in den Grachten von Amsterdam ertrinkt?
Die Statistik der DLRG nennt für das Jahr 2010 folgende Zahlen für den Ort des Ertrinkens:

Flüsse: 162
Seen: 146
Meer: 32
Gartenteiche: 12
Schwimmbäder: 21
Kanäle und Hafenbecken: 32
Gräben: 8
andere: 25

Die Chance in einem Kanal (Gracht) zu ertrinken ist also rein statistisch genau so hoch wie die Gefahr im Meer zu ertrinken.

Soviel zu "Du glaubst doch wohl nicht im Ernst ...."
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  #14  
Alt 16.04.2011, 06:46
Essotiger Essotiger ist offline
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Zitat:
Zitat von logic88 Beitrag anzeigen
Leider war diese in dem Shop nicht als "Nicht-Rettungsweste" ausgeschrieben, sodass ich nicht wissen konnte dass sie keine Rettungsweste ist..
Ein Vorschlag:

Du läufts zum Shop und tausch sie um!

Dann bist Du sowohl für eine Kontrolle als auch den Ernstfall bestens gerüstet.

Sonst schließe ich mich an, es geht be sowas nicht um den Normalfall, sondern um den Notfall und wenn man wegen 100€ sein Leben "aufgibt", dann schätzt man es wohl zuwenig!
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