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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 10.03.2011, 10:18
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Frag den Techniker, ob er dir den alten Zähler überlässt. In der Regel haben
sie kein Interesse mehr an den alten Dingern.

Du solltest ihn aber verplombt lassen. Ich kann dir nicht sagen, ober er noch als
Beweismittel anerkannt wird...
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Akki

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  #27  
Alt 10.03.2011, 10:21
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Zitat:
Zitat von kellertier Beitrag anzeigen
Jeder Zähler hat eine Nummer. Diese Nummer sollte in den Abrechnungen zu sehen sein.
Eben nicht...dieser Zähler taucht nirgendwo auf.
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Gruß Andrea
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  #28  
Alt 10.03.2011, 10:22
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Das Ausbauen des Zählers ändert ja den Leitungsverlauf nicht.
Wenn's ein Drehstrom-Zähler war, könnte man in der Wohnung ja mal alle
Birnen rausdrehen und Stecker ziehen und dann mal 400V auf die alle
Leitungen legen. Da wo's qualmt, wurde Stromklau betrieben...
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  #29  
Alt 10.03.2011, 10:23
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Das Ausbauen des Zählers ändert ja den Leitungsverlauf nicht.
Det Techniker will den Heizungszähler an den Stromzähler der oberen Wohnung anklemmen. Die untere Wohnung soll nicht mehr vermietet werden
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Gruß Andrea
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  #30  
Alt 10.03.2011, 10:24
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Da wird sich die Tante aus der oberen Wohnung aber über die nächste Abrechnung sehr freuen...
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  #31  
Alt 10.03.2011, 10:25
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Eine ähnliche Situation kommt in vielen 2- oder 3-Familienhäusern vor:
• EG vom ET bewohnt; der Strom für die Heizung läuft über seinen Stromzähler,
• die anderen Wohnungen haben einen eigenen Stromzähler.

In solchen Fällen setzt man 5% der Brennstoffkosten für anteilige Stromkosten an. Beispiel: € 2.500 für Öl/Gas macht € 125,- für Strom (manchmal können auch 8% gerechtfertigt sein, das wären in diesem Beispiel dann € 200,-).

Diesen Stromkostenanteil verteilt man dann verbrauchsabhängig (Heiznebenkosten) oder pauschal nach beheizter Fläche auf alle Parteien.
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Gruß
Stefan
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  #32  
Alt 10.03.2011, 10:28
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Eine ähnliche Situation kommt in vielen 2- oder 3-Familienhäusern vor:
• EG vom ET bewohnt; der Strom für die Heizung läuft über seinen Stromzähler,
• die anderen Wohnungen haben einen eigenen Stromzähler.

In solchen Fällen setzt man 5% der Brennstoffkosten für anteilige Stromkosten an. Beispiel: € 2.500 für Öl/Gas macht € 125,- für Strom (manchmal können auch 8% gerechtfertigt sein, das wären in diesem Beispiel dann € 200,-).

Diesen Stromkostenanteil verteilt man dann verbrauchsabhängig (Heiznebenkosten) oder pauschal nach beheizter Fläche auf alle Parteien.


Und genau dieses wurde nie getan
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Gruß Andrea
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  #33  
Alt 10.03.2011, 10:33
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Was sagt denn der Vermieter dazu ??
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  #34  
Alt 10.03.2011, 10:47
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Was sagt denn der Vermieter dazu ??
Ich selber weiß erst davon seitdem mein Vater bettlägrig wurde und ich mich um seine Finanzen gekümmert habe. Hab mich gewundert das seine Stromkosten so hoch sind und bin der Sache dann nachgegangen..

Habe dann mit dem Vermieter gesprochen und auch mit der oberen Mieterin.
Lange passierte gar nix.Dann kam ein Techniker und fummelte am Stromkasten rum.Der Stromverbrauch war aber immer noch so hoch und ich rief wieder beim Vermieter an.Der wollte dann nochmal nen Techniker schicken.Das ist nun ca ein 3/4 Jahr her

Die Mieterin von oben sieht auch nicht ein irgendeine Zahlung zu leisten...
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Gruß Andrea
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  #35  
Alt 10.03.2011, 10:52
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Ich würde den Zähler wirklich am Freitag abklemmen, damit die Mieterin mal
einen kalten Hintern bekommt und merkt, wofür sie jahrelang nix bezahlt hat...
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Akki

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  #36  
Alt 10.03.2011, 11:01
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Ich würde den Zähler wirklich am Freitag abklemmen, damit die Mieterin mal
einen kalten Hintern bekommt und merkt, wofür sie jahrelang nix bezahlt hat...
Meine Schwester und mein Schwager sind dafür...ich eigentlich auch,hab dann aber auch ein schlechtes Gewissen da die Mieterin ja auch noch ein Kleinkind hat....

Müssen wir so eine Aktion nicht auch erstmal schriftlich ankündigen?
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Gruß Andrea
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  #37  
Alt 10.03.2011, 11:14
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Es könnte ja auch urplötzlich ein Defekt vorliegen...
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  #38  
Alt 10.03.2011, 11:43
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Moin,

jetzt verstehe ich langsam, was Du meinst.
Gut, wenn die ganze Heizungsanlage mit an dem Zähler dran hängt, dann vergesse meinen Beitrag mit den 5,-€. Ich dachte Du meintest einen elektronischen Heizkostenzähler. Z.B. auf Funkbasis.

Wie schon gesagt wurde, lass den Zähler so schnell wie möglich abklemmen. Wenn es kalt im Haus wird, hat der Vermieter Handlungsbedarf.
Der Vertrag mit dem EVU lief über Deinem Vater und nicht über dem Vermieter? Dann kannst Du den Stromanschluss abmelden, wann Du willst.
Vorsichtig solltest Du mit irgendwelchen Klemmerein sein. Die Kabel, der Zähler- und Sicherungskasten sind Eigentum des Vermieters/Besitzers. Der Zähler ist im allgemeinen Eigentum des EVUs.

Wenn Du gemein bist, dann lasse den Zähler am Freitag abklemmen und informiere die Hausverwaltung nicht darüber. Mit Glück arbeitet der Techniker auch am Wochenende.

Zugangsrecht hat der Vermieter zu Eurer Wohnung nicht. Zumindest nicht ohne vorherige Terminabsprache. Aber auch das könnte man heraus zögern.

Jörg
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  #39  
Alt 10.03.2011, 11:55
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Wir müssen noch bis Mai weiterhin Miete zahlen. Die Wohnung ist aber bereits leer.Also wir brauchen keinen Strom mehr.Aber der Zähler meines Vaters dreht sich lustig weiter...
Ich bin Elektroinstallateur,

Erstens
alle Sicherungen des Wohungen Ausschalten!!! weiter ->
ganz einfach, vor dem Zähler zur Wohung müssten 3 Sicherungen
sich befinden, falls es eine alte Verdrahtung ist nur eine Sicherung.
Die Sicherungen einfach Rausdrehen und die Schmelzsicherungen einstecken und leere Sicherungsabdeckungen wider rein drehen
oder
den/die Sicherungsschalter betätigen und mit einem Draht gegen wiedereinschalten sichern.

Zweitens
im Freundeskreis nachfragen, nach einem Elektriker des Vertrauens und das was ich geschrieben habe Ihm erzählen der weiß dann bescheid.
kennt aus eventuelle Lösungen.
Der klemmt auch die Wohnunsgszuleitung ab.


Aber vorweg sei gesagt, die Heizung und der Allgemeinstrom benötigt immer einen Eigenen Zähler.
Jeder Wohnung einen eigenen Zähler.
Jedes Kellerabteil auf die jeweiligen Wohnung. (Kühltruhe im Keller)


Drittens
das alles mit der Hausverwaltung undingt abklären.
Damit Die Damen und Herren der Verwaltung informiert sind.
ggf. haben Sie auch selber interresse eine entgültige Lösung
des Problem.

Viel Glück.


Dante
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  #40  
Alt 10.03.2011, 12:00
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

jetzt verstehe ich langsam, was Du meinst.
Gut, wenn die ganze Heizungsanlage mit an dem Zähler dran hängt, dann vergesse meinen Beitrag mit den 5,-€. Ich dachte Du meintest einen elektronischen Heizkostenzähler. Z.B. auf Funkbasis.

Wie schon gesagt wurde, lass den Zähler so schnell wie möglich abklemmen. Wenn es kalt im Haus wird, hat der Vermieter Handlungsbedarf.
Der Vertrag mit dem EVU lief über Deinem Vater und nicht über dem Vermieter? Dann kannst Du den Stromanschluss abmelden, wann Du willst.
Vorsichtig solltest Du mit irgendwelchen Klemmerein sein. Die Kabel, der Zähler- und Sicherungskasten sind Eigentum des Vermieters/Besitzers. Der Zähler ist im allgemeinen Eigentum des EVUs.

Wenn Du gemein bist, dann lasse den Zähler am Freitag abklemmen und informiere die Hausverwaltung nicht darüber. Mit Glück arbeitet der Techniker auch am Wochenende.

Zugangsrecht hat der Vermieter zu Eurer Wohnung nicht. Zumindest nicht ohne vorherige Terminabsprache. Aber auch das könnte man heraus zögern.

Jörg
Ich selber werde sicher nicht an dem Zähler rumschrauben.Es würde ja reichen wenn ich nur die Sicherung raudreh

Der Heizungszähler wurde von dem Vermieter eingebaut.
Der Stromversorger meines Vaters weiß von dem Zähler nichts.Er ist da nicht gelistet
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  #41  
Alt 10.03.2011, 12:01
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Meine Schwester und mein Schwager sind dafür...ich eigentlich auch,hab dann aber auch ein schlechtes Gewissen da die Mieterin ja auch noch ein Kleinkind hat....

Müssen wir so eine Aktion nicht auch erstmal schriftlich ankündigen?
Wie du kündigst bei dir im Haus bei deinen nachbarn an, daß du in deiner Wohnnung den Strom abstellst??? LOL der war gut
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  #42  
Alt 10.03.2011, 12:03
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Das ganze ist doch irgendwie auch gefährlich.
Ich selbst habe mal am Saft gehängt, nachdem ich die Sicherungen der betreffenden Wohnung entfernt und die Spannungsfreiheit geprüft hatte. Daß mit dem einschalten der Küchenbeleuchtung ein Stock höher die Leitung unten unter Spannung stand, wußte niemand.
Allerdings war jetzt klar, warum der Ex - Mieter immer nur bügelte, wenn oben das Licht in der Küche an war
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Gruß
Ewald
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  #43  
Alt 10.03.2011, 12:15
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Wie du kündigst bei dir im Haus bei deinen nachbarn an, daß du in deiner Wohnnung den Strom abstellst??? LOL der war gut
Wenn ich ganz gemein wäre würde ich die Sicherung rausdrehen ...Dann hat die von oben kein warmes wasser und auch keine Heizung mehr.

Auch nen Termin mit nem Techniker könnte ich lange rauziehen.

Die Sicherung würde ich dann erst wieder einstöpseln wenn die von oben endlich einsieht das sie für die letzten Jahre den Strom zur hälfte zu zahlen hat....denn das ist das worum es mir geht.
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Gruß Andrea
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  #44  
Alt 10.03.2011, 14:59
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
...Die Sicherung würde ich dann erst wieder einstöpseln wenn die von oben endlich einsieht das sie für die letzten Jahre den Strom zur hälfte zu zahlen hat....denn das ist das worum es mir geht.
Ich denke, die oben ist überhaupt nicht deine Ansprechpartnerin. Die Stromkosten
kannst du maximal beim Vermieter einfordern, dazu ist aber wichtig zu wissen,
was im Mietvertrag über Allgemeinstrom stand.
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Akki

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  #45  
Alt 10.03.2011, 15:02
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Wenn ich ganz gemein wäre würde ich die Sicherung rausdrehen ...Dann hat die von oben kein warmes wasser und auch keine Heizung mehr.

Auch nen Termin mit nem Techniker könnte ich lange rauziehen.

Die Sicherung würde ich dann erst wieder einstöpseln wenn die von oben endlich einsieht das sie für die letzten Jahre den Strom zur hälfte zu zahlen hat....denn das ist das worum es mir geht.

Was hat das mit gemein zu tun???
Ich dreh selbst die Sicherungen raus wenn ich in den Urlaub fahre und zwar alle!!! Warum soll auch nur ein Milliampere verbraucht werden wenn ich nicht da bin???
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  #46  
Alt 10.03.2011, 15:39
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
....dazu ist aber wichtig zu wissen,
was im Mietvertrag über Allgemeinstrom stand.
Nichts...hab gerade nachgeschaut.

Hab nun mal ein Schreiben für den Vermieter aufgesetzt.Montag wird der Strom abgestellt und erst wieder angestellt wenn wir eine erste Nachzahlung bekommen und ne vernüftige und faire Regelung in die Sache bekommen.
Sollte das nichts nützen werden wir die letzte Mietzahlung,die im mai fällig ist,zurückhalten
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Gruß Andrea
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  #47  
Alt 10.03.2011, 15:47
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Mach Dich noch mal schlau, ob Du da nicht Gefahr läufst, Dich der "Nötigung" schuldig zu machen.
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Peter

Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“
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  #48  
Alt 10.03.2011, 15:54
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Zitat:
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Mach Dich noch mal schlau, ob Du da nicht Gefahr läufst, Dich der "Nötigung" schuldig zu machen.
Eigentlich hatten die Zeit genug an dem Zustand etwas zu ändern
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Gruß Andrea
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  #49  
Alt 10.03.2011, 16:01
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Zitat:
Zitat von kellertier Beitrag anzeigen
Mach Dich noch mal schlau, ob Du da nicht Gefahr läufst, Dich der "Nötigung" schuldig zu machen.
Wie soll ich jemanden damit nötigen, indem ich den Strom in meiner Wohnung abstelle?
Siggi
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  #50  
Alt 10.03.2011, 16:08
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Andreeeeeeeeeeeeeeeeaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa,

dreh doch bitte endlich DEINEN Strom in DEINER Wohnung ab....wusste gar nicht, dass du sooo beratungsresistent bist.


Gruß, Frank.
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