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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.02.2011, 12:40
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Standard Rechte von Ordnungsämtern

Insoweit bin ich ja bereits informiert, dass die Vollzugsbeamten eines Ordnungsamtes innerhalb des Orts- bzw. Stadtbereiches in etwa Polizeigewalt und auch solche Rechte haben.

Jetzt stellt sich aber die Frage, ob ein Ordnungsamt ausserhalb des Stadtgebietes Radarkontrollen vornehmen darf.

Ich bin bei erlaubten 70kmh mit ca. 82 kmh (Tacho) gerade geblitzt worden - ausserhalb geschlossener Ortschaft.

Mich interessiert lediglich die Rechtssituation !

Dass ich die paar Kröten Verwarnungsgeld zahlen werde steht völlig ausser Frage - darüber müssen wir deshalb auch keine Romane oder Belehrungen schreiben.
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Gruß Fred
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  #2  
Alt 18.02.2011, 12:46
Benutzerbild von Cedrik270405
Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Mich hatten sie auch geblitzt , 20m vor dem Ortsschild , auch Einspruch eingelegt über Rechtsanwalt , aber keine Chance .
Das ist alles mit der Polizei so vereinbart
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Gruß Harald
Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun.
Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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  #3  
Alt 18.02.2011, 12:46
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Woher weisst du, dass es das Ordnungsamt war und nicht die Polizei? Das Ordnungsamt kann aber auch im Wege der Amtshilfe außerhalb der Gemeinde eingesetzt werden.
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Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #4  
Alt 18.02.2011, 12:56
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Woher weisst du, dass es das Ordnungsamt war und nicht die Polizei?
Weil die immer dort stehen und ich es von Bekannten weiss.

Geh einfach mal davon aus, dass es tatsächlich das OA war.
__________________
Gruß Fred
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  #5  
Alt 18.02.2011, 13:02
Benutzerbild von Jeb
Jeb Jeb ist offline
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wie groß war denn der Abstand zwischen Messpunkt und 70er Schild?
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  #6  
Alt 18.02.2011, 13:05
Benutzerbild von Cedrik270405
Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeb Beitrag anzeigen
wie groß war denn der Abstand zwischen Messpunkt und 70er Schild?

Abstände sind egal , wo das Schild steht ab da 70
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Gruß Harald
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  #7  
Alt 18.02.2011, 13:09
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich bin bei erlaubten 70kmh mit ca. 82 kmh (Tacho) gerade geblitzt worden - ausserhalb geschlossener Ortschaft.

http://www.blitzer.de/

Standort schon eingetragen?

gruss dieter
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  #8  
Alt 18.02.2011, 13:50
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Zitat:
Zitat von Cedrik270405 Beitrag anzeigen
Abstände sind egal , wo das Schild steht ab da 70
So pauschal gesagt eindeutig Falsch!
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  #9  
Alt 18.02.2011, 13:59
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xtw xtw ist offline
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So pauschal wie es Harald sagt, ist es eindeutig richtig, Jeb !

Es gibt eine unverbindliche BI-Empfehlung, eine sogenannte Ausrollstrecke von bis zu 150m zu gewähren, darauf gibt es aber keinerlei rechtlichen Anspruch. Wäre ja auch Irrsinn, dann müsste man die entsprechenden Schilder im Gefahrenbereich (Schulen...) ja 150m vorversetzen...

Eine Einspruchsmöglichkeit ergibt sich zB, wenn das Schild erst so spät erkannt werden kann, dass man es nicht befolgen kann. Sollte man diesen Prozess gewinnen, bedeutet das aber noch keinen Freispruch vom Verkehrsdelikt und das zuständige Amt wird schnellstmöglich ein entsprechendes Zwischenschild (100-70-50) aufstellen.

Fred, auch Privatpersonen dürfen gültige Geschwindigkeitsmessungen vornehmen, Du als Privatmensch genauso wie ein privater Mitarbeiter eines Dienstleisters im Auftrag einer Gemeinde.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !

Geändert von xtw (18.02.2011 um 14:04 Uhr)
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  #10  
Alt 18.02.2011, 14:46
Blaulicht Blaulicht ist offline
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Hallo Fred,
es gibt Ordnungsämter der Stadt/Gemeinde und eben auch Ordnungsämter der Kreisverwaltungen. Beide Behörden dürfen der Verkehr überwachen und Geschwindigkeitskontrollen durch führen.
War es kein Ordnungsamt, dann ist der Verkehrsdienst der Polizei der Kontrolleur.
Ein Gutes gibt es jedoch; alle haben den gleichen Bußgeldkatalog.
Gruß Detlef
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  #11  
Alt 18.02.2011, 15:04
bilderfuerst bilderfuerst ist offline
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Ja die Blitzer der Städte sind absolut übertrieben und nur zum Geldeinsammeln da, für nichts anderes.
Wenn die entsprechende Gemeinde die Stadt beauftragt hat, so kann die Stadt dort Blitzen.

Ich bin im letzten Jahr 2x von städtischen Blitzern erwischt worden, aber jetzt kommt die Frechheit.
1x mit 33 in der 30 er Zone abzüglich 2 Km/h Abzug 1 Km/h zu schnell € 10.-
1x mit 34 in der gleichen 30 er Zone abzüglich 2 km/h Abzug 2 km/h zu schnell € 10.-

Ich dachte mir nur gehts noch, oder haben die in Nürnberg noch alle Tassen im Schrank.
Ab zur Polizei die haben gelacht und waren ganz nett, es waren städtische Blitzer.
Die Polizei hat aber auch gemein, dass die Städte maßlos übertreiben.

Gruß
Jan
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  #12  
Alt 18.02.2011, 15:27
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Fred, auch Privatpersonen dürfen gültige Geschwindigkeitsmessungen vornehmen,
Na, das kann ich aber nicht glauben.
Mir wurde jedenfalls erklärt, die Ordnungsämter hätten ihre Kompetenz alleine innerhalb des Ortsbereiches und lediglich für den ruhenden Verkehr !
Ich konnte jedoch bislang nichts in irgend einem Gesetzestext oder einer Verordnung finden und hatte eigentlich auf das Forum gehofft.

Wenn die nämlich auch für den fließenden Verkehr zustäbdug sind und ich das nachweisen kann, würde ich diesem Amt fürchterlich Feuer unter den Arsch machen !

Bei uns geht es vor und nach dem Schulunterricht auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen drunter und drüber, wenn die lieben Schüler (-innen) per Fahrrad Gehwege als Radwege mißbrauchen und in absolut fahrlässiger Weise über Zebrastreifen fahren und das nicht nur, um auf die andere Straßenseite zu kommen, sondern hauptsächlich, um eine für die anderen Verkehrsteilnehmer rote Ampel zu umgehen.

Es passieren immer wieder Unfälle, jedoch niemand kümmert sich drum !!
Etwa 20m neben der Einfahrt zu unserer Polizeistation befindet sich solch ein Überweg, der besonders stark nach Schulschluss in der genannten Weise frequentiert ist. Die Polizei sieht dies aus dem Fenster ihrer Station, es wird jedoch nichts dagegen unternommen - ich habe sogar einmal zufällig beobachtet, dass ein Streifenwagen auf die Straße wollte und die Besatzung das gleiche beobachtet, jedoch nichts unternommen haben.

Wenn jedoch ein Autofahrer einen solchen Fahrradrowdy erwischt ist das Geschrei groß und der Autofahrer ist der Dumme !

Das Ordnungsamt hat sich an solchen Stellen noch niemals blicken lassen, die stellen lieber ihre Blitzer an zum Teil völlig sinnlosen Stellen auf wo sie wissen, dass allgemein schneller als erlaubt gefahren wird. Das Gefahrenpotential an solchen Stellen ist oftmals Null !

Mein heutiger "Tatort" liegt etwa 200m vor einem Ortseingangsschild auf absolut gerader Strecke, weder links noch rechts eine Einfahrt oder ähnliches - Gefahrenpotential absolut Null. Dort wird meiner Meinung lediglich geblitzt, um die Stadtkasse aufzufüllen.
__________________
Gruß Fred
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  #13  
Alt 18.02.2011, 15:47
bilderfuerst bilderfuerst ist offline
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Ja, die Städte blitzen nur um abzuzocken.
Beide male hatten die mich an der selben Stelle geblitzt.
Am Anfang der 30 er Zone, wo noch viel Platz ist und nur rechts und links leerstehende Industriebauten sind.
100 Meter später wo nur noch Wohnhäuser sind und es gefährlich ist blitzen die nie !!!

Die Stadt braucht Geld !
Aber Fahrradfahrer und Fußgänger werden nie bestraft.

Gruß
Jan
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  #14  
Alt 18.02.2011, 15:58
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Oliver74 Oliver74 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
... die stellen lieber ihre Blitzer an zum Teil völlig sinnlosen Stellen auf wo sie wissen, dass allgemein schneller als erlaubt gefahren wird. Das Gefahrenpotential an solchen Stellen ist oftmals Null !
...
Allerdings!

Ich hatte das Vergnügen letztes Jahr:
Waldstraße in Stadtnähe, überall 70KM/H.
Auf 4 Kilometer keine einzige Einmündung, oder Kreuzung!
Aber an der einzigen Gerade dieser ansonsten kurvigen Strecke steht natürlich der Fotoservice...Wirklich nicht gerade ein Unfallschwerpunkt

Viele Grüße,

Oliver
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  #15  
Alt 18.02.2011, 16:44
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Libertad Libertad ist offline
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Die suchen ja auch nicht die Unfallschwerpunkte, sondern die Gebührenschwerpunkte!

Ich habe mal einen dieser Herren vom Ordungsamt in Ausübung seiner schwierigen Aufgabe angesprochen und auf einen im absoluten Halteverbot stehenden und den gesamten fließenden Verkehr behindernden LKW hingewiesen. Er sei nur für den stehenden Verkehr zuständig und behindert sei doch der fließende........
Ich denke, der hat lieber die Parkuhren kontrolliert - mehr Geld und weniger Ärger.
Der lebt doch von unserem Geld
__________________
Gruß
Ewald
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  #16  
Alt 18.02.2011, 17:13
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CC 3829 CC 3829 ist offline
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Es ist das Ordnungsamt zuständig, in dessen Bereich sich das durch die Ordnungsbehörde zu schützende Rechtsgut (Einhaltung der StVO, Unfallbekämpfung) befindet.
Das sind möglicherweise nur die die Stadtgrenzen für ein städtisches Ordnungsamt oder auch bei bei Kreisordnungsamt die Kreisgrenzen. Dies hat überhaupt nichts mit dem Ortseingangschild aus der StVO zu tun, da dieses lediglich den Beginn einer geschlossenen Ortschaft anzeigt und die Gültigkeit der daran angeschlossenen Verkehrsregeln. Mit den Gemeinde-, Stadt- oder den Kreisgrenzen hat dieses Verkehrszeichen seltenst etwas zu tun.
Weiterhin sind die Ordnungsämter zu mindestens in NRW originär zuständige Behörde zur Bekämpfung von Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden und auch des fließenden Verkehrs. Die Polizei betreibt dies Geschäft nur nebensächlich. Dies ist aber möglicherweise in deinem Bundesland anders, da sich solche Ermächtigungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Gruß Jan
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  #17  
Alt 19.02.2011, 05:46
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Zitat von bilderfuerst Beitrag anzeigen
Ja die Blitzer der Städte sind absolut übertrieben und nur zum Geldeinsammeln da, für nichts anderes.
Wenn die entsprechende Gemeinde die Stadt beauftragt hat, so kann die Stadt dort Blitzen.

Ich bin im letzten Jahr 2x von städtischen Blitzern erwischt worden, aber jetzt kommt die Frechheit.
1x mit 33 in der 30 er Zone abzüglich 2 Km/h Abzug 1 Km/h zu schnell € 10.-
1x mit 34 in der gleichen 30 er Zone abzüglich 2 km/h Abzug 2 km/h zu schnell € 10.-

Ich dachte mir nur gehts noch, oder haben die in Nürnberg noch alle Tassen im Schrank.
Ab zur Polizei die haben gelacht und waren ganz nett, es waren städtische Blitzer.
Die Polizei hat aber auch gemein, dass die Städte maßlos übertreiben.

Gruß
Jan
Ich dachte Meßtoleranz ist 3 km/h
Hat sich da was geändert

OT an
@ bilderfürst

Kann es sein, dass ich gestern bei Dir im Laden war und eine Spider 3 Express gekauft habe ?
Das wäre ja wirklich mal Zufall

OT aus
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Schuster Werbetechnik
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  #18  
Alt 19.02.2011, 07:50
oggy oggy ist offline
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Unfallschwerpunkte, Gebührenschwerpunkte, Frechheit oder nicht?
Ist doch ganz einfach, es gibt Gesetze und Regeln.
Wenn man sich an diese hält, bezahlt man keinen Cent.
Und natürlich werden auch Fußgänger und Fahradfahrer bestraft.

Ist jetzt echt nicht bös gemeint, aber einfach mal drüber nachdenken.
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  #19  
Alt 21.02.2011, 09:25
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Jeb Jeb ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
So pauschal wie es Harald sagt, ist es eindeutig richtig, Jeb !
Auch diese Aussage ist falsch. Diese Richtlinien haben schon eine Verbindlichkeit. Wäre dem nicht so, brauchte es keine Richtlinien. In Niedersachsen z.B. gilt 150m mit Ausnahmen wie z.B. Unfallschwerpunkte.
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  #20  
Alt 21.02.2011, 09:40
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeb Beitrag anzeigen
Auch diese Aussage ist falsch. Diese Richtlinien haben schon eine Verbindlichkeit. Wäre dem nicht so, brauchte es keine Richtlinien. In Niedersachsen z.B. gilt 150m mit Ausnahmen wie z.B. Unfallschwerpunkte.
Jeb,

lies mal die Judikatur dazu nach.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt genau ab dem Schild, nicht 150m später.
Daher muss bereits beim Schild die erlaubte Geschwindigkeit eingehalten werden.
Ein Einspruch mit Bezug auf die (unterschiedlichen) "Messentfernungen" führt allenfalls (!) zu einer Minderung der Strafe. Das Delikt gilt dennoch als begangen.

Vielleicht kann man den Führerschein behalten und zahlt nur. Aber das ist dann eine Frage des Einzelfalls.
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #21  
Alt 21.02.2011, 09:46
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Jeb Jeb ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Jeb,

lies mal die Judikatur dazu nach.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt genau ab dem Schild, nicht 150m später.
Daher muss bereits beim Schild die erlaubte Geschwindigkeit eingehalten werden.
Ein Einspruch mit Bezug auf die (unterschiedlichen) "Messentfernungen" führt allenfalls (!) zu einer Minderung der Strafe. Das Delikt gilt dennoch als begangen.

Vielleicht kann man den Führerschein behalten und zahlt nur. Aber das ist dann eine Frage des Einzelfalls.
Das Verfahren kann auch eingestellt werden.
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  #22  
Alt 21.02.2011, 09:58
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeb Beitrag anzeigen
Das Verfahren kann auch eingestellt werden.
Na sicher. Egal worauf ein Einspruch basiert: "kann" gilt immer.

http://www.burhoff.de/insert/?/veroe.../va2003_14.htm
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Gruss Andreas

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  #23  
Alt 21.02.2011, 10:14
Benutzerbild von Jeb
Jeb Jeb ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Na sicher. Egal worauf ein Einspruch basiert: "kann" gilt immer.

http://www.burhoff.de/insert/?/veroe.../va2003_14.htm
Habe Dein Link nur ein wenig überflogen - was ich geschrieben habe, steht doch auch dort
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  #24  
Alt 21.02.2011, 10:24
pontonier pontonier ist offline
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Zitat:
Zitat von bilderfuerst Beitrag anzeigen
Ja die Blitzer der Städte sind absolut übertrieben und nur zum Geldeinsammeln da, für nichts anderes.
Wenn die entsprechende Gemeinde die Stadt beauftragt hat, so kann die Stadt dort Blitzen.

Ich bin im letzten Jahr 2x von städtischen Blitzern erwischt worden, aber jetzt kommt die Frechheit.
1x mit 33 in der 30 er Zone abzüglich 2 Km/h Abzug 1 Km/h zu schnell € 10.-
1x mit 34 in der gleichen 30 er Zone abzüglich 2 km/h Abzug 2 km/h zu schnell € 10.-

Ich dachte mir nur gehts noch, oder haben die in Nürnberg noch alle Tassen im Schrank.
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Die Polizei hat aber auch gemein, dass die Städte maßlos übertreiben.

Gruß
Jan
Das ist ja richtig günstig.
Wir (Schweiz) bezahlen ab 40CHF. Z.B. 30er Zone mit 36 km/h minus 5 Toleranz ---> 31km/h macht flotte 40 Franken das sind rund 30 €. Bei 41, mit Abzug 36km/h sind wir bei 120 CHF--->90 (!) €
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  #25  
Alt 21.02.2011, 10:25
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeb Beitrag anzeigen
Habe Dein Link nur ein wenig überflogen - was ich geschrieben habe, steht doch auch dort
Und das, was xtw und Cedrik geschrieben haben, steht auch dort.

- Geschwindigkeit gilt ab der Tafel.
- Gemessen werden darf u.U. auch bei der Tafel.
- Wenn eine "Messdistanz" zur Anwendung kommen muss und nicht eingehalten wird, wird die Messung nicht ungültig, allenfalls wirkt sie sich auf das Strafmaß aus (siehe auch Bayrisches Oberstes Landesgericht, Aktenzeichen: 1 Ob OWI 375/95).

Insofern sind die Aussagen von xtw und Cedrik "ganz pauschal" eben doch richtig.
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Gruss Andreas

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