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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo alle hier im
![]() Mal eine Frage die Ihr ganz bestimmt beantworten könnt. Habe eine Rechnung bekommen , Arbeiten aufgeführt, Material aufgefürt, Verpackung und Versand aufgeführt, für alles in der Summe Mehrwert von 19 % berechnett. Versant und Verpackung auch mit Merwertsteuer ? 4,70 € 4,20 €
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Wer Brandenburg nicht kennt ,kennt die Welt nicht. Schöne Grüße Micki |
#2
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Ja ist richtig. Mache ich auch so.
Versandkosten sind ja Kosten, das heist eine Summe aus Einzelleistungen und nicht das reine Porto. Da wäre auch nur DHL Mwst-frei. Alle anderen Dienstleister berechnen auch Mwst.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#3
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Wenn die Firma das Parket mit der Ware zu mir schickt ,es bei der Post oder Hermes abgibt ,darf sie Mehrwertsteuer berechnen ?Für was denn?
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#4
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Wieso, sie zahlt bei Hermes doch auch die Mwst und reicht sie an dich nur weiter.
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#5
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Die Firma darf nicht, diese muß die Umsatzsteuer berechnen
und an das Finanzamt abführen. Gruß Robert
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#6
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Mann no man muß das einer verstehen.
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#7
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Solange der Verkäufer für den Versand geradesteht (Bringschuld), ist immer USt zu berechnen, auch wenn die Post verwendet wird. Der Versand ist einfach Teil der USt-pflichtigen Leistung des Verkäufers.
Ein USt-freie eingekaufter Posten kann nur dann ohne USt weiterbelastet werden (sog. "durchlaufender Posten"), wenn der Empfänger eigentlich für diesen Posten direkt zahlungsverpflichtet wäre. Einfacher Test für USt-freien durchlaufenden Posten: 1. Der Einkauf des Posten war selbst USt-frei. UND 2. Bei Säumnis würde der Posten beim Empfänger direkt eingeklagt.
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Beste Grüße John
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#8
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#9
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USt ist keine Wahl ("darf"), sondern eine Pflicht ("muß").
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Beste Grüße John
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#10
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Auf ALLE Waren und Dienstleistungen wird Mwst. erhoben UND in einer ordentlichen Rechnung ausgewiesen.
So ist das nunmal.... |
#11
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Ich bezahle doch den Versand und Verpackung ,also Durchläufer?
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#12
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#13
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Der Händler kauft die Versandleistung bei einem Versandunternehmer ein und
bezahlt dafür bei ihm die berechnete Mwst. Diese Steuer berechnet er dir als Mwst weiter. Für ihn als Unternehmer wandelt sich diese vereinnahmte Mwst in die Umsatzsteuer, die er widerum an das Finanzamt abführen muß.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#14
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![]() Zitat:
2. Wer hat den Versender beauftragt und bei wem würde der Versender die Versandkosten eintreiben?
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Beste Grüße John
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#15
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Stimmt so mit dieser Erklärung nicht.
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#16
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Nein - da ist nichts mit Durchläufer.
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#17
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Wenn ich als Unternehmer eine Briefmarke kaufe, dann ist die - so wie für jeden - mehrwertsteuerfrei.
Wenn ich diese Briefmarke an einen Kunden weiterverrechne, dann kommt Mehrwertsteuer dazu. Fertig. Nicht fragen, so ist das Gesetz. Deswegen heißt sie ja auch "Mehrwertsteuer". ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#18
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die Versandkosten gehören zu den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen und sind auch mit 19% bzw. 7% zu besteuer (hängt unmittelbar an der Besteuerungsart der
Ware - bei 7 + 19% Rechnung gilt der %-Satz des höheren Warenwerts) Ausnahme die POST: " Das bestehende Umsatzsteuergesetz (§ 4 Nr. 11 B UStG) gewährt ausschließlich der Deutschen Post eine Umsatzsteuerbefreiung: § 4 Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: 11 b. die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post AG; Diese gesetzliche Regelung führt dazu, dass alle anderen Unternehmen, die „unmittelbar dem Postwesen dienende Umsätze“ erbringen und jährlich einen Umsatz erbringen, der die Kleinunternehmerumsatzgrenze von Euro 17.500 übersteigt, Umsatzsteuer erheben müssen. In dieser gesetzlichen Vorschrift sind allein solche Dienstleistungen, die die Deutsche Post AG erbringt, umsatzsteuerbefreit. Der Grund für diese Regelung wird darin gesehen, dass die DPAG flächendeckend diese Universaldienste erbringt. Der EuGH-Urteil hat erst vor ca. 2 Jahren bestätigt, dass nur Universaldienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien sind. Im deutschen Bundestag wird derzeit eine Neuregelung dieser Vorschrift im Umsatzsteuergesetz vorbereitet. (Die Umsatzsteuerrichtlinien regeln keine weiteren Fälle) ".
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Gruß Axel ![]() wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de
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#19
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und da der Händler klugerweise den Betrag als eine Gesamtposition für Versand und Verpackung ausweist und richtigerweise darauf die Mwst. aufschlägt, ist das sowieso egal, da er ja nicht von Portokosten spricht.
Die Auslegung dieser Gesamtposition gibt keinerlei Hinweis auf sein Zusammensetzung ( Kartonage / Füllmatrial / Zeit für einpacken und Paket aufgeben usw ) Daher erübrigt m.M. sich die Diskussion, ob nun reines Porto (Post oder Dienstleister) steuerpflichtig ist oder nicht....
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Gruß - Georg |
#20
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Moin moin,
wenn ich mich nicht allzusehr irre, gilt hier ganz einfach: Die Umsatzsteuerpflicht der Nebenleistung (Porto) richtet sich nach der Umsatzsteuerpflicht der Hauptleistung (Ware). Dabei ist dann unerheblich ob und in welcher Höhe die Umsatzsteuer dem Unternehmer selbst in Rechnung gestellt wird. Gruß, Mike
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#21
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#22
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Es ist zwar für die Frage hier ziemlich ohne Belang, aber das Gegenteil von dem, was du schreibst, ist eher richtig. ![]() Erstens werden in den einschlägigen Gesetzen die Ausdrücke "USt." und "MwSt" synonym verwendet, sie kommen also beide in Gesetzen vor. Daher kann man nicht sagen "MwSt gibt es in DE nicht". Es gibt sie. Sogar im Umsatzsteuergesetz wird der Ausdruck verwendet. Zweitens wird eben nur der erarbeitete "Mehrwert" besteuert, was daran zu sehen ist, dass die "Mehrwert-Hinzufüger" (Produzenten, Dienstleister) ihrerseits die Umsatzsteuer in Form des Vorsteuerabzuges wieder zurückbekommen. Die "echte alte Umsatzsteuer" hat bei jedem "Umsatz" die Steuer aufgeschlagen. Bei längeren Produktionsketten in unterschiedlichen Unternehmen wurde daher die Ware immer "teurer" wegen der (nicht abziehbaren) "Umsatzsteuer". Insofern war dann die "neue" Umsatzsteuer=Mehrwertsteuer gerechter. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#23
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Das was Du schilderst, hat den schönen Namen "Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug".
Mir kam es nur darauf an, daß der Endkunde die USt auf den gesamten Kaufpreis bezahlt, nicht auf irgendeinen Mehrwert, der bei letzten Verkäufer entstand. Auch steht der Verkäufer dem Finanzamt für die volle USt gerade, nicht für einen Mehrwertanteil. Es gibt im übrigen durchaus Fälle, in denen der Verkäufer keine gezahlte USt geltend machen kann. Z.B weil er keine zahlen mußte. Alles in allem ist der Begriff MwSt beim Verkauf an Endverbraucher nur irreführend. Aber genug OT - das eigentliche Thema ist erschöpfend behandelt: Auch auf separat ausgewiesene Versand- und Verpackungsgebühren fällt USt an.
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Beste Grüße John
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