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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.02.2011, 10:56
Micki Micki ist offline
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Standard Versandkosten mit Mehrwertsteuer ???

Hallo alle hier im
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für alles in der Summe Mehrwert von 19 % berechnett.
Versant und Verpackung auch mit Merwertsteuer ?
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  #2  
Alt 18.02.2011, 11:02
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Akki Akki ist offline
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Ja ist richtig. Mache ich auch so.

Versandkosten sind ja Kosten, das heist eine Summe aus Einzelleistungen
und nicht das reine Porto. Da wäre auch nur DHL Mwst-frei. Alle anderen
Dienstleister berechnen auch Mwst.
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #3  
Alt 18.02.2011, 11:11
Micki Micki ist offline
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Wenn die Firma das Parket mit der Ware zu mir schickt ,es bei der Post oder Hermes abgibt ,darf sie Mehrwertsteuer berechnen ?Für was denn?
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  #4  
Alt 18.02.2011, 11:13
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Wieso, sie zahlt bei Hermes doch auch die Mwst und reicht sie an dich nur weiter.
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Akki

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  #5  
Alt 18.02.2011, 11:20
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Zitat:
Zitat von Micki Beitrag anzeigen
Wenn die Firma ......,darf sie Mehrwertsteuer berechnen ?Für was denn?
Die Firma darf nicht, diese muß die Umsatzsteuer berechnen
und an das Finanzamt abführen.


Gruß Robert
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  #6  
Alt 18.02.2011, 11:21
Micki Micki ist offline
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Mann no man muß das einer verstehen.
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  #7  
Alt 18.02.2011, 11:23
JohnB JohnB ist offline
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Solange der Verkäufer für den Versand geradesteht (Bringschuld), ist immer USt zu berechnen, auch wenn die Post verwendet wird. Der Versand ist einfach Teil der USt-pflichtigen Leistung des Verkäufers.

Ein USt-freie eingekaufter Posten kann nur dann ohne USt weiterbelastet werden (sog. "durchlaufender Posten"), wenn der Empfänger eigentlich für diesen Posten direkt zahlungsverpflichtet wäre.

Einfacher Test für USt-freien durchlaufenden Posten:
1. Der Einkauf des Posten war selbst USt-frei.
UND
2. Bei Säumnis würde der Posten beim Empfänger direkt eingeklagt.
__________________
Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 18.02.2011, 11:23
Micki Micki ist offline
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Zitat:
Zitat von SSV Fahrer Beitrag anzeigen
Die Firma darf nicht, diese muß die Umsatzsteuer berechnen
und an das Finanzamt abführen.


Gruß Robert
Na was denn nun ?????
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  #9  
Alt 18.02.2011, 11:24
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Micki Beitrag anzeigen
Na was denn nun ?????
USt ist keine Wahl ("darf"), sondern eine Pflicht ("muß").
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Beste Grüße

John
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  #10  
Alt 18.02.2011, 11:24
else else ist offline
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Auf ALLE Waren und Dienstleistungen wird Mwst. erhoben UND in einer ordentlichen Rechnung ausgewiesen.
So ist das nunmal....
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  #11  
Alt 18.02.2011, 11:26
Micki Micki ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Solange der Verkäufer für den Versand geradesteht (Bringschuld), ist immer USt zu berechnen, auch wenn die Post verwendet wird. Der Versand ist einfach Teil der USt-pflichtigen Leistung des Verkäufers.

Ein USt-freie eingekaufter Posten kann nur dann ohne USt weiterbelastet werden (sog. "durchlaufender Posten"), wenn der Empfänger eigentlich für diesen Posten direkt zahlungsverpflichtet wäre.

Einfacher Test für USt-freien durchlaufenden Posten:
1. Der Einkauf des Posten war selbst USt-frei.
UND
2. Bei Säumnis würde der Posten beim Empfänger direkt eingeklagt.
Ust= Mehrwertst.
Ich bezahle doch den Versand und Verpackung ,also Durchläufer?
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  #12  
Alt 18.02.2011, 11:27
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Jeb Jeb ist offline
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Zitat:
Zitat von Micki Beitrag anzeigen
Hallo alle hier im
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Verpackung und Versand aufgeführt,
für alles in der Summe Mehrwert von 19 % berechnett.
Versant und Verpackung auch mit Merwertsteuer ?
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Ja (warum müssen hier jetzt 5 Zeichen rein, wenn man die Frage mit 2 zeichen beantworten kann)
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  #13  
Alt 18.02.2011, 11:32
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Der Händler kauft die Versandleistung bei einem Versandunternehmer ein und
bezahlt dafür bei ihm die berechnete Mwst. Diese Steuer berechnet er dir als
Mwst weiter.

Für ihn als Unternehmer wandelt sich diese vereinnahmte Mwst in die Umsatzsteuer,
die er widerum an das Finanzamt abführen muß.
__________________
.
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #14  
Alt 18.02.2011, 11:43
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Micki Beitrag anzeigen
Ust= Mehrwertst.
Ich bezahle doch den Versand und Verpackung ,also Durchläufer?
1. Mehrwertsteuer gibt es in DE nicht. Man zahlt Umsatzsteuer auf den Gesamtpreis, nicht nur auf den vom Verkäufer erziehlten Mehrwert.

2. Wer hat den Versender beauftragt und bei wem würde der Versender die Versandkosten eintreiben?
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Beste Grüße

John
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  #15  
Alt 18.02.2011, 11:48
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Jeb Jeb ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Der Händler kauft die Versandleistung bei einem Versandunternehmer ein und
bezahlt dafür bei ihm die berechnete Mwst. Diese Steuer berechnet er dir als
Mwst weiter.
Stimmt so mit dieser Erklärung nicht.
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  #16  
Alt 18.02.2011, 11:50
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Zitat:
Zitat von Micki Beitrag anzeigen
Ust= Mehrwertst.
Ich bezahle doch den Versand und Verpackung ,also Durchläufer?
Nein - da ist nichts mit Durchläufer.
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  #17  
Alt 18.02.2011, 12:46
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Wenn ich als Unternehmer eine Briefmarke kaufe, dann ist die - so wie für jeden - mehrwertsteuerfrei.

Wenn ich diese Briefmarke an einen Kunden weiterverrechne, dann kommt Mehrwertsteuer dazu.
Fertig. Nicht fragen, so ist das Gesetz.

Deswegen heißt sie ja auch "Mehrwertsteuer".
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Gruss Andreas

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  #18  
Alt 18.02.2011, 13:10
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die Versandkosten gehören zu den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen und sind auch mit 19% bzw. 7% zu besteuer (hängt unmittelbar an der Besteuerungsart der
Ware - bei 7 + 19% Rechnung gilt der %-Satz des höheren Warenwerts)

Ausnahme die POST:

" Das bestehende Umsatzsteuergesetz (§ 4 Nr. 11 B UStG) gewährt ausschließlich der Deutschen Post eine Umsatzsteuerbefreiung:
§ 4 Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
11 b. die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post AG;

Diese gesetzliche Regelung führt dazu, dass alle anderen Unternehmen, die „unmittelbar dem Postwesen dienende Umsätze“ erbringen und jährlich einen Umsatz erbringen, der die Kleinunternehmerumsatzgrenze von Euro 17.500 übersteigt, Umsatzsteuer erheben müssen.

In dieser gesetzlichen Vorschrift sind allein solche Dienstleistungen, die die Deutsche Post AG erbringt, umsatzsteuerbefreit. Der Grund für diese Regelung wird darin gesehen, dass die DPAG flächendeckend diese Universaldienste erbringt.

Der EuGH-Urteil hat erst vor ca. 2 Jahren bestätigt, dass nur Universaldienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien sind.
Im deutschen Bundestag wird derzeit eine Neuregelung dieser Vorschrift im Umsatzsteuergesetz vorbereitet.

(Die Umsatzsteuerrichtlinien regeln keine weiteren Fälle) ".
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Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
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  #19  
Alt 18.02.2011, 13:40
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gbeck gbeck ist offline
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und da der Händler klugerweise den Betrag als eine Gesamtposition für Versand und Verpackung ausweist und richtigerweise darauf die Mwst. aufschlägt, ist das sowieso egal, da er ja nicht von Portokosten spricht.
Die Auslegung dieser Gesamtposition gibt keinerlei Hinweis auf sein Zusammensetzung ( Kartonage / Füllmatrial / Zeit für einpacken und Paket aufgeben usw )
Daher erübrigt m.M. sich die Diskussion, ob nun reines Porto (Post oder Dienstleister) steuerpflichtig ist oder nicht....
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Gruß - Georg
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  #20  
Alt 18.02.2011, 14:03
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Moin moin,

wenn ich mich nicht allzusehr irre, gilt hier ganz einfach:

Die Umsatzsteuerpflicht der Nebenleistung (Porto) richtet sich nach der Umsatzsteuerpflicht der Hauptleistung (Ware).

Dabei ist dann unerheblich ob und in welcher Höhe die Umsatzsteuer dem Unternehmer selbst in Rechnung gestellt wird.

Gruß, Mike
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  #21  
Alt 18.02.2011, 14:50
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Zitat:
Zitat von Jeb Beitrag anzeigen
Stimmt so mit dieser Erklärung nicht.
Dann erklär mal neu
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Akki

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  #22  
Alt 18.02.2011, 16:07
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
1. Mehrwertsteuer gibt es in DE nicht. Man zahlt Umsatzsteuer auf den Gesamtpreis, nicht nur auf den vom Verkäufer erziehlten Mehrwert.

...
John,

Es ist zwar für die Frage hier ziemlich ohne Belang, aber das Gegenteil von dem, was du schreibst, ist eher richtig.

Erstens werden in den einschlägigen Gesetzen die Ausdrücke "USt." und "MwSt" synonym verwendet, sie kommen also beide in Gesetzen vor. Daher kann man nicht sagen "MwSt gibt es in DE nicht". Es gibt sie. Sogar im Umsatzsteuergesetz wird der Ausdruck verwendet.

Zweitens wird eben nur der erarbeitete "Mehrwert" besteuert, was daran zu sehen ist, dass die "Mehrwert-Hinzufüger" (Produzenten, Dienstleister) ihrerseits die Umsatzsteuer in Form des Vorsteuerabzuges wieder zurückbekommen.

Die "echte alte Umsatzsteuer" hat bei jedem "Umsatz" die Steuer aufgeschlagen. Bei längeren Produktionsketten in unterschiedlichen Unternehmen wurde daher die Ware immer "teurer" wegen der (nicht abziehbaren) "Umsatzsteuer". Insofern war dann die "neue" Umsatzsteuer=Mehrwertsteuer gerechter.
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Gruss Andreas

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  #23  
Alt 18.02.2011, 16:57
JohnB JohnB ist offline
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Das was Du schilderst, hat den schönen Namen "Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug".

Mir kam es nur darauf an, daß der Endkunde die USt auf den gesamten Kaufpreis bezahlt,
nicht auf irgendeinen Mehrwert, der bei letzten Verkäufer entstand.

Auch steht der Verkäufer dem Finanzamt für die volle USt gerade, nicht für einen Mehrwertanteil.
Es gibt im übrigen durchaus Fälle, in denen der Verkäufer keine gezahlte USt geltend machen kann.
Z.B weil er keine zahlen mußte.


Alles in allem ist der Begriff MwSt beim Verkauf an Endverbraucher nur irreführend.

Aber genug OT - das eigentliche Thema ist erschöpfend behandelt: Auch auf separat ausgewiesene
Versand- und Verpackungsgebühren fällt USt an.
__________________
Beste Grüße

John
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