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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#21
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So ähnlich sehe ich auch die Rechtslage. Jedoch könnte bei Selbst- Übetrprüfungen folgende Probleme entstehen:
- Produkthaftung Der Hersteller könnte argumentieren, dass eine Überprüfung durch Ihn nicht stattgefunden hat. Und damit sich aus der Produkthaftung entlassen? - Sorgfaltspflicht Im Falle eines Falles könnte dem Eigentümer/Schiffsführer mangelnde Sorgfaltsplficht vorgeworfen werden. Wenn die Selbstprüfungen nicht ausreichend dokumentiert werden. Nur ein Eintrag "Retunngswesten geprüft" wäre wohl zu schwach. Es müßte schon Datum und die einzelnen Prüfpunkte dokumnetiert werden: Prüfbuch
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#22
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Spätestens wenn das Boot zu Ausbildungszwecken oder anderweitigen kommerziellen Nutzung (Charter) verwendet wird, hat die See-BG noch ein Wörtchen mitzureden.
Die bestehen auf einer entsprechenden Plakette Hat man uns bei der SSS-Theorie so beigebracht. |
#23
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Zitat:
Es bezog sich nur auf die rein PRIVATE Nutzung nicht auf den in irgend einer Art gewerbliche Gebrauch. Alexander
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Was kann sich ein Mann vom Leben erhoffen? Heisches Wascher, gute Schahnärtschte und weichesch Toilettenpapier - frei nach Terry Pratchet www.aerzte-unter-segeln.de Helfen wo sonst keiner Hilft! www.kulinarisches-blog.de Weltweit gut Essen |
#24
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Knackpunkt ist glaube ich die "autorisierte Wartung" der Westen. Nur dann sind die Westen bis zu 10 (max. 14) Jahre "einsetzbar"
Aus dem Word-Wartungsdoc Secumar http://www.secumar.com/secumar/cgi-b...rvice_word.zip oderähnlich auch aus den Wartungsbedingungen von Secumar http://www.secumar.com/secumar/d/php/news.17.html Zitat:
Wer wirklich Interesse hat kann Fragen sicher auch beim Fachverband (Tel. oben) klären. Gruß Jochen EDIT: Secumar zur eigenverantwortlichen Überprüfung ... http://www.secumar.com/secumar/d/inf..._benutzer.html Zitat:
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#25
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Aber hier kann man die Segnungen der Produkthaftung im allgemeinen sehr gut sehen.
Zu einem ist der Hersteller über einen langen Zeitraum für sein Produkt verantwortlich und muß unter Umständen auch Schadensersatz leisten. Zum anderen sichert sich, wie in diesem Fall Secumar,der Herstellerab. Dieses tut er zum Beispiel mit einer Bedienungsanleitung nach Norm. Zum anderen schreibt er Wartungsintervalle bzw. Überprüfungen vor. Diese Überprüfungen kann man eigentlich selbst machen. Jedoch hat der Hersteller keine Möglichkeit mehr, sein Produkt regelmäßig zu sehen und auf schleichende Mängel zu rechtzeitig reagieren, z.B. mit einer Rückrufaktion. Werden die Wartungs-Bedingungen, wie diese in einer Wartungsanleitung niedergelegt sind, nicht durch den Anwender erfüllt, so ist der Hersteller größtenteils aus der Produkthaftung raus. Jetzt benutzt der Anwender die Westen auf eigenes Risiko, was wahrscheinlich zu 99,9% gut geht. Aber was passiert in den 0,01%? Da wird sicherlich die Sorgfaltspflicht ins Spiel kommen. Und da sind einige Gerichte empfindlich. Nach meiner Erfahrung nach sind Wartungs- Intervalle von 2 Jahren nicht nötig, vielleicht alle drei Jahre. Auch die Lebensdauer von max. 15 Jahren wird in der Praxis übertroffen, so meine Erfahrung. Jedoch setzen sich die Hersteller hier von Rettungsmitteln auf die absolut sichere Seite, um das Risko so klein wie möglich zu halten. Noch ein Wort zu dem Beitrag weiter oben, wg. der Wartungskosten. Natürlich ist verglichen mit anderen Kosten, die Wartung einer Weste bezahlbar. Aber wenn 5 oder 6 Westen an Bord sind, dann ist die Summe schon sehr schmerzhaft. Und nicht mit dem Verzicht auf eine Stiege Bier oder Wein bezahlbar
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#26
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Die Wartungskosten betragen bei Secumar 39,90 Euro je Weste ... ich hab 9 Westen an Bord ... ergo mehr als ein paar Fässchen ... aber an der Sicherheit wird nicht gespart !!!
Da lass ich mich bei Schwerwetter gerne von anderen als Hafensegler (oder "Sonnensegler" ![]() ![]() Ich mag halt sicher ![]() Gruß Jochen PS: Wie schaut es denn dann bei den Rettungsinseln aus ... prüft Ihr die auch selbst? |
#27
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Wir lassen unsere Westen immer hier prüfen: http://www.rapp-maritim.com/
Der Preis betrug für meine Secumar Survival CS 275 : Inspection 25,69 dazu kam Tablette 1,52 Dichtung 0,46 (2x), Sicherungsclip 0,46 Zusammen 28,59 plus Mehrwertsteuer insgesamt 33,16 Euro Die Inspection ist für alle Westen gleich. Dazu kommen dann eben Ersatzteile wie Patrone, Dichtung, Batterie,.... . |
#28
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#29
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(mit Automat SECUMATIC 3001S) bezahlt, wobei die Abwicklung über A.W.Niemeyer Hamburg erfolgte. Es gibt auf der Secumar-Seite eine Übersicht der autorisierten Wartungs- unternehmen, wo u.a. auch die bereits genannte Firma Rapp aufgeführt ist. Vielleicht ist die eine oder andere auch noch günstiger als Secumar selbst, oder so in der Nähe, dass man sich den aufwändigen Versand sparen kann. Belem |
#30
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Noch mal zur Ausgangsfrage:
man muß unterscheiden zwischen Produkthaftung des Herstellers und Sorfaltspflicht des Eigners. Um sich auf die Produkthaftung des Herstellers (Schadenersatzansprüche / Zivilrecht ) berufen zu können, muß die Weste vom Hersteller gewartet werden. Um der Sorgfaltspflicht ( Strafrecht / Privathaftung) zu genügen genügt eine dokumentierte nach Herstellerangaben durchgeführte Prüfung Alexander
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