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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #21  
Alt 19.10.2004, 12:48
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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So ähnlich sehe ich auch die Rechtslage. Jedoch könnte bei Selbst- Übetrprüfungen folgende Probleme entstehen:

- Produkthaftung

Der Hersteller könnte argumentieren, dass eine Überprüfung durch Ihn nicht stattgefunden hat. Und damit sich aus der Produkthaftung entlassen?

- Sorgfaltspflicht

Im Falle eines Falles könnte dem Eigentümer/Schiffsführer mangelnde Sorgfaltsplficht vorgeworfen werden. Wenn die Selbstprüfungen nicht ausreichend dokumentiert werden. Nur ein Eintrag "Retunngswesten geprüft" wäre wohl zu schwach. Es müßte schon Datum und die einzelnen Prüfpunkte dokumnetiert werden: Prüfbuch
__________________
Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #22  
Alt 19.10.2004, 12:58
PantahRhei PantahRhei ist offline
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Spätestens wenn das Boot zu Ausbildungszwecken oder anderweitigen kommerziellen Nutzung (Charter) verwendet wird, hat die See-BG noch ein Wörtchen mitzureden.

Die bestehen auf einer entsprechenden Plakette

Hat man uns bei der SSS-Theorie so beigebracht.
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  #23  
Alt 19.10.2004, 13:17
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sealord sealord ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
Es müßte schon Datum und die einzelnen Prüfpunkte dokumnetiert werden: Prüfbuch

Zitat:
Zitat von PantahRhei
Spätestens wenn das Boot zu Ausbildungszwecken oder anderweitigen kommerziellen Nutzung (Charter) verwendet wird, hat die See-BG noch ein Wörtchen mitzureden.


Die bestehen auf einer entsprechenden Plakette
Genau das waren die Aussagen meines ersten Postings.
Es bezog sich nur auf die rein PRIVATE Nutzung nicht auf den in irgend einer Art gewerbliche Gebrauch.

Alexander
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  #24  
Alt 22.10.2004, 18:47
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Knackpunkt ist glaube ich die "autorisierte Wartung" der Westen. Nur dann sind die Westen bis zu 10 (max. 14) Jahre "einsetzbar"


Aus dem Word-Wartungsdoc Secumar http://www.secumar.com/secumar/cgi-b...rvice_word.zip
oderähnlich auch aus den Wartungsbedingungen von Secumar http://www.secumar.com/secumar/d/php/news.17.html
Zitat:
Lebensdauerbegrenzung von Rettungswesten
Die Lebensdauer von aufblasbaren Rettungswesten ist auf 10 Jahre begrenzt. Voraussetzung ist eine 2-jährliche Wartung durch Hersteller oder autorisierte SERVICE Station. Durch die FSR-SERVICE-Plakette wird dann dokumentiert, daß das Gerät für weitere 2 Jahre voll einsatzbereit ist.

Nach 10 Jahren kann durch eine dann jährliche, nur herstellerseitige Wartung jeweils für e i n weiteres Jahr eine SERVICE Plakette erworben werden, sofern der Zustand der Rettungsweste es zuläßt. Diese jährliche Prüfung kann nur durch den Hersteller vorgenommen werden. Die letzte mögliche Plakette im SECUMAR SERVICE kann eine Rettungsweste im Alter von 14 Jahren erhalten.

Ab einem Alter von 10 Jahren kann es notwendig werden, die Rettungsweste aus Sicherheitsgründen auszusondern. Ein entscheidender Grund hierfür ist die Alterung von gummi- bzw. kunststoffbeschichteten Geweben und Formteilen, die zu Versprödungen und Rissen führen kann. Damit ist die Dichtigkeit des Schwimmkörpers nicht mehr gewährleistet. Dieses gilt auch für alle übrigen Baugruppen des Gerätes, z.B. für die Aufblasvorrichtung.

Weitere Informationen: Fachverband Seenot-Rettungsmittel e.V. (FSR) im BWVS, Postfach 250370, 50519 Köln, Tel. 0221/59 57 1-0, Fax 0221-59 57 1-10. Email: FSR@BWVS.de
Das andere ist in meinen Augen nett "erschlossen", aber nicht wirklich belegt und damit anwendbar.
Wer wirklich Interesse hat kann Fragen sicher auch beim Fachverband (Tel. oben) klären.

Gruß
Jochen

EDIT: Secumar zur eigenverantwortlichen Überprüfung ... http://www.secumar.com/secumar/d/inf..._benutzer.html
Zitat:
Um Ihre Rettungsweste eigenverantwortlich zu überprüfen, laden Sie sich bitte die Gebrauchsanweisung für aufblasbare Rettugswesen als PDF-Dokument herunter. Die für Sie richtige Gebrauchsanweisung hängt von der Art Ihrer Auslöseautomatik ab. [...]Dort finden Sie Hinweise zum Überprüfen der Aufblasvorrichtungen vor jedem Gebrauch sowie Hinweise zum regelmäßigen Überprüfen der Rettungsweste. [...]
Diese eigenverantwortliche Überprüfung ersetzt keine Wartung!
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  #25  
Alt 22.10.2004, 21:01
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Aber hier kann man die Segnungen der Produkthaftung im allgemeinen sehr gut sehen.

Zu einem ist der Hersteller über einen langen Zeitraum für sein Produkt verantwortlich und muß unter Umständen auch Schadensersatz leisten. Zum anderen sichert sich, wie in diesem Fall Secumar,der Herstellerab. Dieses tut er zum Beispiel mit einer Bedienungsanleitung nach Norm. Zum anderen schreibt er Wartungsintervalle bzw. Überprüfungen vor. Diese Überprüfungen kann man eigentlich selbst machen. Jedoch hat der Hersteller keine Möglichkeit mehr, sein Produkt regelmäßig zu sehen und auf schleichende Mängel zu rechtzeitig reagieren, z.B. mit einer Rückrufaktion.
Werden die Wartungs-Bedingungen, wie diese in einer Wartungsanleitung niedergelegt sind, nicht durch den Anwender erfüllt, so ist der Hersteller größtenteils aus der Produkthaftung raus. Jetzt benutzt der Anwender die Westen auf eigenes Risiko, was wahrscheinlich zu 99,9% gut geht. Aber was passiert in den 0,01%? Da wird sicherlich die Sorgfaltspflicht ins Spiel kommen. Und da sind einige Gerichte empfindlich.

Nach meiner Erfahrung nach sind Wartungs- Intervalle von 2 Jahren nicht nötig, vielleicht alle drei Jahre. Auch die Lebensdauer von max. 15 Jahren wird in der Praxis übertroffen, so meine Erfahrung. Jedoch setzen sich die Hersteller hier von Rettungsmitteln auf die absolut sichere Seite, um das Risko so klein wie möglich zu halten.

Noch ein Wort zu dem Beitrag weiter oben, wg. der Wartungskosten. Natürlich ist verglichen mit anderen Kosten, die Wartung einer Weste bezahlbar. Aber wenn 5 oder 6 Westen an Bord sind, dann ist die Summe schon sehr schmerzhaft. Und nicht mit dem Verzicht auf eine Stiege Bier oder Wein bezahlbar
__________________
Gruß
Thomas

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  #26  
Alt 22.10.2004, 21:15
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Die Wartungskosten betragen bei Secumar 39,90 Euro je Weste ... ich hab 9 Westen an Bord ... ergo mehr als ein paar Fässchen ... aber an der Sicherheit wird nicht gespart !!!

Da lass ich mich bei Schwerwetter gerne von anderen als Hafensegler (oder "Sonnensegler" ) beschimpfen ... fahre aber nicht sehenden Auges in einen Sturm, weil ich weiß, wie das ist - das auch abkann, aber nicht haben muss, wenn es sich vermeiden läßt ... oder ich bin bei meinen Westen eben auf der ganz sicheren Seite ... aber auch da ... im Prinzip jeder wie er mag

Ich mag halt sicher

Gruß
Jochen

PS: Wie schaut es denn dann bei den Rettungsinseln aus ... prüft Ihr die auch selbst?
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  #27  
Alt 22.10.2004, 22:28
Ixy
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Wir lassen unsere Westen immer hier prüfen: http://www.rapp-maritim.com/

Der Preis betrug für meine Secumar Survival CS 275 : Inspection 25,69
dazu kam Tablette 1,52 Dichtung 0,46 (2x), Sicherungsclip 0,46
Zusammen 28,59 plus Mehrwertsteuer insgesamt 33,16 Euro

Die Inspection ist für alle Westen gleich. Dazu kommen dann eben Ersatzteile wie Patrone, Dichtung, Batterie,.... .
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  #28  
Alt 22.10.2004, 22:39
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Zitat:
Zitat von Ixy
Wir lassen unsere Westen immer hier prüfen: http://www.rapp-maritim.com/

Der Preis betrug für meine Secumar Survival CS 275 : Inspection 25,69
dazu kam Tablette 1,52 Dichtung 0,46 (2x), Sicherungsclip 0,46
Zusammen 28,59 plus Mehrwertsteuer insgesamt 33,16 Euro

Die Inspection ist für alle Westen gleich. Dazu kommen dann eben Ersatzteile wie Patrone, Dichtung, Batterie,.... .
Dank Dir ... da werd ich mal schauen ... 100 Euro gespart, klingt gut ... und nochmal danke !

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  #29  
Alt 23.10.2004, 09:33
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Sonnensegler
Die Wartungskosten betragen bei Secumar 39,90 Euro je Weste ... ich hab 9 Westen an Bord ... ergo mehr als ein paar Fässchen ... aber an der Sicherheit wird nicht gespart !!!
Ich habe Anfang 2004 für eine Secumar-Wartung noch 34 Euro pro Weste
(mit Automat SECUMATIC 3001S) bezahlt, wobei die Abwicklung über
A.W.Niemeyer Hamburg erfolgte.

Es gibt auf der Secumar-Seite eine Übersicht der autorisierten Wartungs-
unternehmen, wo u.a. auch die bereits genannte Firma Rapp aufgeführt
ist. Vielleicht ist die eine oder andere auch noch günstiger als Secumar
selbst, oder so in der Nähe, dass man sich den aufwändigen Versand
sparen kann.

Belem
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  #30  
Alt 23.10.2004, 17:19
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sealord sealord ist offline
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Noch mal zur Ausgangsfrage:

man muß unterscheiden zwischen Produkthaftung des Herstellers

und

Sorfaltspflicht des Eigners.

Um sich auf die Produkthaftung des Herstellers (Schadenersatzansprüche / Zivilrecht ) berufen zu können, muß die Weste vom Hersteller gewartet werden.

Um der Sorgfaltspflicht ( Strafrecht / Privathaftung) zu genügen genügt eine dokumentierte nach Herstellerangaben durchgeführte Prüfung

Alexander
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