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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.10.2004, 10:08
Benutzerbild von Careen
Careen Careen ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 31.01.2002
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11 Danke in 2 Beiträgen
Standard Trotz Automaticweste ertrunken !?!

Zitat:
Ein tragisches Unglück hat sich am Dienstag Nachmittag im Compagnieshaven von Enkhuizen (Bild) ereignet. Ein 62-jähriger Mann fiel, kurz nach dem Ablegen über Bord und konnte später nur noch tot geborgen werden. Wie die Polizei gestern mitteilte, wollte der Mann zusammen mit einem Freund nach Lemmer segeln. Kurz nachdem sie abgelegt hatten, wollte der 62-Jährige die Segel setzen. Sein Freund sah, wie er dabei über Bord fiel, zum Steg schwamm und sich dort am Schwert eines Plattbodens festhielt. Da er selbst damit beschäftigt war, das Segelboot unter Kontrolle zu bekommen, verlor er den über Bord gefallenen Mann kurzfristig aus den Augen. Danach war der 62-Jährige verschwunden. Taucher der sofort alarmierten Feuerwehr bargen die Leiche des Ertrunkenen nach ungefähr 45 Minuten. Reanimationsversuche blieben erfolglos. Das Opfer trug eine Schwimmweste, die sich aber nicht geöffnet hatte. Die Wasserschutzpolizei untersucht den Vorfall. (soe)
Quelle: http://www.wassersport-magazin.com/

Darf ich ja nicht drüber nachdenken! Wenn ich überlege, dass bei der letzten Überprüfung
der Schwimmweste unseres Sohnes ( 8 ) festgestellt wurde, dass im Schlauch 3 kleine Löcher waren !
Irgendwie muss er wohl durch Dornenbüche oder so gerobbt sein
Deswegen:

Leute lasst regelmäßig Eure Automaticwesten überprüfen !!!


Bin der Meinung, das geht ALLE WAS AN, daher verschoben, C-C
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  #2  
Alt 14.10.2004, 10:34
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
Vice Admiral
 
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Ort: Hamburg
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Boot: Nimbus 310
905 Danke in 458 Beiträgen
Standard

Zitat:
Leute lasst regelmäßig Eure Automaticwesten überprüfen !!!
Vor allen Dingen, man kann die Weste auch sehr leicht selbst zusätzlich überprüfen:
- mit Preßluft (so machen es Betrieb) oder mit dem Mund aufblasen
- auf Scheuerstelllen oder andere Beschädigungen durchsehen
- 24 h liegen lassen, danach muß sie noch prall sein
-Patrone herausschhrauben, prüfen ob keine Beschädigung am Mundstück vorhanden ist, noch besser wiegen, Gewichte sollten auf der Patrone stehen
- Tablette überprüfen oder gleich tauschen
- dann wieder Weste falten, möglichst nach der Anleitung
- Tablette wieder einsetzen, ggf. Mechanismus vorher spannen
- Patrone wieder einsetzen
- fertig
__________________
Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #3  
Alt 14.10.2004, 10:53
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skipper skipper ist offline
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84 Danke in 59 Beiträgen
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Zitat:
Vor allen Dingen, man kann die Weste auch sehr leicht selbst zusätzlich überprüfen:
- mit Preßluft (so machen es Betrieb) oder mit dem Mund aufblasen
- auf Scheuerstelllen oder andere Beschädigungen durchsehen
- 24 h liegen lassen, danach muß sie noch prall sein
-Patrone herausschhrauben, prüfen ob keine Beschädigung am Mundstück vorhanden ist, noch besser wiegen, Gewichte sollten auf der Patrone stehen
- Tablette überprüfen oder gleich tauschen
- dann wieder Weste falten, möglichst nach der Anleitung
- Tablette wieder einsetzen, ggf. Mechanismus vorher spannen
- Patrone wieder einsetzen
- fertig
Wer das so macht und die Tabletten alle 2 Jahre wechselt, kann getrost auf den teuren Service verzichten.
__________________
__/)__

skipper
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  #4  
Alt 14.10.2004, 10:57
Benutzerbild von Careen
Careen Careen ist offline
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Registriert seit: 31.01.2002
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11 Danke in 2 Beiträgen
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Zitat:
Bin der Meinung, das geht ALLE WAS AN, daher verschoben, C-C
Recht hast Du !

Mit der "Selbstüberprüfung" stimmt schon, nur sollte man trotz allem die Wartungsintervalle einhalten!
Allein bei einer Kontrolle der WSP kommt eine abgelaufene Plakette nicht gerade besonders gut !
Zumindest wenn sie wirklich einmal abtaucht und sich aufbläst würde ich die Überprüfung vorziehen !
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  #5  
Alt 14.10.2004, 11:03
Benutzerbild von El.Almirante
El.Almirante El.Almirante ist offline
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Boot: Glastron V184 "Blue Moon"
1.569 Danke in 858 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Careen
Allein bei einer Kontrolle der WSP kommt eine abgelaufene Plakette nicht gerade besonders gut !
Ähm, hab' ich da was nicht mitbekommen?
Macht die WSP Schwimmwestenkontrollen?
Die Dinger sind doch auf Sportbooten keine Pflicht.

Oder ist es so, daß man zwar keine Weste tragen muß, wenn man eine trägt, diese aber ordnungsgemäß sein muß?

Ich weiß, daß einige Rettungsschwimmer in ihren Automatikwesten, die sie im Dienst tragen müssen, die Tablette gegen eine Münze getauscht haben, damit sich nicht die Weste aufbläst, wenn sie ins Wasser springen müssen, um jemanden zu bergen. Die sind dann nur noch per Leine auszulösen.

Ist allerdings auch eine blöde Situation, die Weste ist Vorschrift und auch sinnvoll, stört aber massiv bei einem Einsatz.

Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't!
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  #6  
Alt 14.10.2004, 11:15
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
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604 Danke in 353 Beiträgen
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Hallo Michael
Für Sonderbedingungen gibt es auch Westen, die keine Automatik haben!
Da braucht man nicht irgend etwas stricken.
Bei den Überprüfungen werden die Westen auch einem höheren Druck ausgesetzt, als im normalen Betrieb. Habe selber schon einige gesehen, die optisch noch ordentlich aussahen, aber bei Prüfdruch wie ein Luftballon geplatzt sind.
Deswegen immer zur Prüfung geben und selber sehen, das die Automatik auf grün steht und sich der Bobbin nicht durch Luftfeuchtigkeit langsam zerlegt hat.
Regelmaßige Sichtkontrolle ist genauso selbstverständlich, wie auch das Tragen. In der Backskiste oder unter dem Bett nützt sie herzlich wenig!!!
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #7  
Alt 14.10.2004, 13:51
Benutzerbild von Jojo
Jojo Jojo ist offline
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58 Danke in 38 Beiträgen
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Zitat:
- mit Preßluft (so machen es Betrieb) oder mit dem Mund aufblasen
Besser nicht mit dem Mund, die Feuchtigkeit kriegst du nie wieder raus...
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  #8  
Alt 14.10.2004, 13:57
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Registriert seit: 19.05.2003
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905 Danke in 458 Beiträgen
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Zitat:
Besser nicht mit dem Mund, die Feuchtigkeit kriegst du nie wieder raus
Steht, wenn ich mich recht erinnere in einer Anleitung von SECUMAR so drin. Guck ich aber noch einmal nach.
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #9  
Alt 14.10.2004, 14:54
Ixy
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Ich frag mich nur gerade wieso der im Wasser treibende die Weste nicht per HAnd ausgelöst hat?
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  #10  
Alt 14.10.2004, 17:55
Benutzerbild von stef0599
stef0599 stef0599 ist offline
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weil - an das naheliegende denkst Du immer zuletzt und grade in Lemmer passieren die unmöglichsten Sachen ( da war das doch auch mit dem nebendran reingeschleppten Ehemann, der ertrank, aber die Badeleiter nicht benutzt haben soll ) Schon komisch. Schlechte Einweisung, nicht dran gedacht, Schock wegen Kälte und dem peinlichen Gefühl, über Bord gegangen zu sein oder Mechanismus defekt ( keine Patrone drin, solls geben )....
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beste Grüße
Stefan
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  #11  
Alt 14.10.2004, 18:20
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Zitat:
Zitat von El.Almirante
Ähm, hab' ich da was nicht mitbekommen?
Macht die WSP Schwimmwestenkontrollen?
Die Dinger sind doch auf Sportbooten keine Pflicht.

Oder ist es so, daß man zwar keine Weste tragen muß, wenn man eine trägt, diese aber ordnungsgemäß sein muß?
Moin Michael,

so ist es: Wenn eine Weste an Bord ist muss sie funktionsfähig sein. Bei einer Kontrolle - selten! - stellt man das durch den gültigen Wartungsstempel fest.

Zwischenüberprüfungen zwischen den Wartungen mit Stempel halte ich für sinnvoll, absichtlich unbrauchbar gemachte Westen für Wahnsinn.

Gruß
Uwe
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Gruß
Uwe
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  #12  
Alt 14.10.2004, 18:25
Segelwilly
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manchmal bin ich über meinen gewachsenen Rettungsring doch froh. Muss zwar immer große Klamotten kaufen, doch da versagt nichts, Löcher bekommt er auch nicht... ...von dem gespartem Geld für Wartung und Prüfung kann ich ihn sgar noch erweitern...
Willy
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  #13  
Alt 14.10.2004, 19:00
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Die Westen nur mit Luft (Preßluft, Schlauch beim Test nur aufs Mundventil leicht aufgesetzt) aufblasen. Die Prüfung durch die Werkstatt "muß", sonst drückt sich die leidige Versicherung.

Aber wir hatten auch schon in der Wasserrettung eine Weste, wo die Patrone locker gerüttelt war. Ich lege vor Dienstbeginn immer die Patrone frei und prüfe die Automatik. Wer hier Münzen einbaut, sollte mal was auf den Deckel bekommen! Dafür gibt es die Automatiksperre mit Signalzeichen.
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Grüße
Karl-Heinz
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Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #14  
Alt 14.10.2004, 20:12
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Kielschwein Kielschwein ist offline
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Hallo,

ich wundere mich immer wieder, dass ausgerechnet bei diesem Thema so gern "gespart" wird. Wir reden bei den üblichen Wartungspreisen über weniger als 1€/Monat.

Mir ist das meine Sicherheit in jedem Fall wert, WaschPo-Kontrollen hin oder her (am Bodensee zB kann das durchaus passieren). Regelmäßige Selbstkontrolle (ohne Aufblasen, wg. Feuchtigkeit) ist zusätzlich selbstverständlich.
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Friedhold

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  #15  
Alt 14.10.2004, 21:21
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Soweit mir bekannt ist (SKS-Schulung), reicht es aus, die Automatikwesten selber in dem vorgeschriebenen Intervall zu prüfen und dies in einem Prüf / Wartungsbuch mit Datum und Ergebnis zu Dokumentieren. Damit ist der Pflicht, soweit du nicht der Berufsschiffahrt anghörst genüge getan.

Alexander
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  #16  
Alt 16.10.2004, 18:00
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Zitat:
Zitat von sealord
Automatikwesten selber in dem vorgeschriebenen Intervall ... prüfen ... in ... Prüf / Wartungsbuch ... Dokumentieren. ...Pflicht ... nicht ... Berufsschiffahrt ... genüge getan.
Moin Alexander,

kannst du das bitte mit einer nachvollziehbaren Quellenangabe dokumentieren. Das wäre dann ja wirklich gut.

Gruß
Uwe
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Uwe
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  #17  
Alt 16.10.2004, 20:32
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Hallo Uwe,

werde versuchen die Quellenangabe zu finden.

Im Moment beziehe ich mich auf die mündliche Aussage unseres Ausbilders, der das auch durch das mitgebrachte Prüfbuch untermauerte.

Alexander
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  #18  
Alt 17.10.2004, 11:11
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Kann mir nicht vorstellen, dass das reicht !
Gruß
Jochen
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  #19  
Alt 17.10.2004, 18:11
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Zitat:
Zitat von Sonnensegler
Kann mir nicht vorstellen, dass das reicht !
Gruß
Jochen
Moin Jochen,

das werden wir ja zu sehen bekommen. Es wäre doch nicht schlecht, wenn das ginge. Ich werde auf der Messe jedenfalls versuchen ebenfalls etwas herauszubekommen.

Gruß
Uwe
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Uwe
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  #20  
Alt 19.10.2004, 12:15
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sealord sealord ist offline
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So habe mal versucht Licht in das Dunkel zu bringen.
- Eine explizite Regelung habe ich nicht gefunden. Das Bedeutet keine Vorschrift, die etwas über den Gebrauch von Rettungswesten im Privatbereich aussagt.

Aber man kann sich das Thema erschließen:

- Es handelt sich um ein Sportboot.


Zitat:
Lt. Wasserschutzpolizei NRW / Leitfaden für Wassersportler:

3. Was ist ein Sportboot im rechtlichen Sinn

Neben dem Begriff "Sportboot" finden sich in den einschlägigen Vorschriften auch die Begriffe "Kleinfahrzeug" und "Sportfahrzeug".
In den oben angesprochenen Verkehrsvorschriften (Polizeiverordnungen, BinSchStrO) verwendet man den Begriff "Kleinfahrzeug" für Wasserfahrzeuge, deren Länge ohne Ruder und Bugspriet weniger als 20 m beträgt.
Nach den Bau- und Ausrüstungsvorschriften (Untersuchungsordnungen) ist ein "Sportfahrzeug" ein für Sport- oder Erholungszwecke bestimmtes Schiff, das kein Fahrgastschiff ist. Fahrzeuge, die weniger als 20 m lang sind und bei denen das Produkt aus Länge x Breite x Tiefgang ein Volumen von weniger als 100 m3 ergibt, fallen nicht unter diese Vorschriften.
Für die gängigen Sportboote gibt es somit keine Bau- und Ausrüstungsvorschriften.
->> Keine Regelung die Rettungswesten betrifft, da keine Ausrüstungsvorschriften.

Besondere Vorschriften für Rettungswesten, sofern sie an Bord sind?

- Rettungswesten müssen geprüft sein, eine Prüfnummer tragen und mit einem CE-Kennzeichen oder einem GS-Zeichen versehen sein.

Das ergibt sich aus der achten Verordnung des Gerätesicherheitsgestzes.

Begrenzung die Lebensdauer auf 10 Jahre.
Ergibt sich Ebenfalls aus dem Gerätesicherheitsgesetz.

Wartung: ergibt sich nur aus dem Produkthaftungsgesetz.
Der Hersteller muß nur für die Funktion des Produktes garantieren, sofern er oder ein von Ihm Autorisierter die Rettungsweste geprüft hat.

Folglich genügt im privaten Bereich eine selbst durchgeführte Wartung / Überprüfung sofern sich diese an die Herstellervorgaben hält und die Weste wie auch von einem Fachbetrieb nach erreichen des Höchstalters ausgemustert wird.

Alexander
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