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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 18.01.2011, 21:25
Omoo Omoo ist offline
Deckschrubber
 
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Standard welche Funkgeräte, welche Funkscheine gibt es, welche sollte man machen...

Hallo,
hier kommt die Frage eines echten Greenhorns in Punkto Funk... bitte um Hilfe!!!
Ich dachte, ich mach im Winter mal schnell einen Funkschein und, damit es sich lohnt, gleich alle, die man so braucht... für den Fall, dass das noch nicht näher bestimmte Kielboot, was ich mir bald kaufen möchte, irgend eine Art von Funksprechgerät an Bord hat, für das man einen Funkschein benötigt.
Habe gehört von LRC, SRC und UBI... habe gehört von UKW-Funk und DSC ... Welche Scheine gibt es (noch) und wofür sind die? Welche Schein-Kombinationen empfehlen sich? Schließt der LRC alle anderen Scheine mit ein? Ist Funk nicht gleich Funk? Benutzt man unterschiedliche Geräte für binnen, Küste und küstenfern?
Ich merke gerade, es sind doch ein paar Fragen mehr... sorry!
Dann hab ich auch noch was von Beschränkung in Zusammenhang mit den Scheinen aufgeschnappt und englischen oder internationalen Scheinen, die aber in Deutschland nicht mehr anerkannt werden sollen...
und überhaupt: wie umfangreich ist das Lernprogramm???

Hoffe, mir kann jemand ein wenig Licht in der Sache spenden!
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  #2  
Alt 18.01.2011, 22:10
Benutzerbild von christian.k
christian.k christian.k ist offline
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Standard Moin und herzlich willkommen im Forum,

ich versuch mal einen Rundumschlag:
  • Das UBI ist das "Binnenfunkzeugnis", auf See gilt es nicht.
  • Das SRC ist das "UKW Seefunkzeugnis", Binnen gilt es nicht.
  • Das LRC ist das "Allgemeine Seefunkzeugnis", es schliesst das SRC ein, nicht aber das UBI!
Diese Scheine sind weltweit gültig, für Sportboote auf jeden Fall, aber auch in der Berufsschiffahrt. Spätestens bei 300 BRT ist aber Schluss!


Ausländische Funkzeugnisse - da musst du differenzieren: Das Britsche RYA-SRC z.B. ist in Deutschland nicht anerkannt, aber - bevor jetzt der grosse Aufschrei kommt - das wissen auch viele Wasserschützer nicht und akzepieren es vielleicht. Da du eine Zusatzprüfung machen müsstest, kannst du auch gleich ein "richtiges" SRC machen, das haben schon tausende vor dir geschafft. Es ist nicht sooooooo schwierig, wie manche behaupten!

Wahrscheinlich wirst dunur das SRC (Ukw-Funkzeugnis) brauchen, - wenn du überhaupt binnen fährst vielleicht das UBI. Mit dem Wissen für das SRC (nicht mit den auswendig gelernten Fragen!) kannst du das UBI fast aus dem Ärmel schütteln (kommt sicher gleich wieder ein lauter Aufschrei!).

Das LRC ist erheblich aufwendiger, weil der Stoff umfangreicher ist. Zuerst machst du ohnehin die vollständige SRC Prüfung an einem richtigen Funkgerät. Erst danach machst die praktische Prüfung für das LRC an einer Simulation (TRANSASS GMDSS tutor 5000), die halt einen Funkraum auf einem richtigen Schiff darstellt - mit MW/HF-Geräten, Satellitenkommunikation, GPS,SART,NAVTEX usw. Alle Geräte musst du bedienen können, In der Regel beschränkt sich die Prüfung auf die wichtigsten Funktionen.
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Gruss, Christian

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  #3  
Alt 18.01.2011, 22:20
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jannie jannie ist offline
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Moin,
erstmal herzlich willkommen im Forum. Ich lasse mal den Kommentar, doch die Suchfunktion zu benutzen, aus. Christian hat schon das Grobe beschrieben. Und hier findest Du einiges an Einzelheiten: http://www.bootswelt.de/Magazinwissen.htm
gruesse
Hanse
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  #4  
Alt 18.01.2011, 22:43
WilliK WilliK ist offline
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Hallo Omoo,

ich habe vor zwei Jahren SRC, LRC und UBI 'im Paket' gemacht. Brauchen tue ich allerdings nur das SRC, es wird z.B. verlangt wenn man eine Segeljacht chartert und das UBI zum Anmelden beim Schleußen wenn ich mit meinem eigenen Boot auf Binnengewässern unterwegs bin. Das LRC kann man sich meiner Meinung nach sparen wenn man nur in Küstengewässern und Binnen unterwegs ist.

Der Lernaufwand von SRC /UBI ist vergleichbar mit SBF See / SBF Binnen.

Die Funkgeräte die beim See und Binnenfunk verwendet werden sind unterschiedlich, beim Seefunk sezt man einen Digitalen Selectiv-Call (DSC) ab, beim Binnenfunk gibt es das nicht. Stattdessen wird beim Binnenfunk die ATIS Kennung (Automatisches Sender Identifizierungs System) mit übertragen um zu wissen wer gesprochen hat. Bei beiden Verfahren wird eine MMSI (= eine eindeutige Nummer, die jeder Funkstelle von der BNetzA zugeteilt wird) verwendet.

Es gibt jedoch Funkgeräte die umschaltbar sind und beides können. (DSC für See und ATIS für Binnenfunk)

Ich habe zum Beispiel das hier: http://www.awn.de/Technik/Navigation...ptune+100.html
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  #5  
Alt 19.01.2011, 09:31
Benutzerbild von dagmarg
dagmarg dagmarg ist offline
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Zitat:
Zitat von WilliK Beitrag anzeigen
Hallo Omoo,

ich habe vor zwei Jahren SRC, LRC und UBI 'im Paket' gemacht. Brauchen tue ich allerdings nur das SRC, es wird z.B. verlangt wenn man eine Segeljacht chartert und das UBI zum Anmelden beim Schleußen wenn ich mit meinem eigenen Boot auf Binnengewässern unterwegs bin. Das LRC kann man sich meiner Meinung nach sparen wenn man nur in Küstengewässern und Binnen unterwegs ist.

Der Lernaufwand von SRC /UBI ist vergleichbar mit SBF See / SBF Binnen.

Die Funkgeräte die beim See und Binnenfunk verwendet werden sind unterschiedlich, beim Seefunk sezt man einen Digitalen Selectiv-Call (DSC) ab, beim Binnenfunk gibt es das nicht. Stattdessen wird beim Binnenfunk die ATIS Kennung (Automatisches Sender Identifizierungs System) mit übertragen um zu wissen wer gesprochen hat. Bei beiden Verfahren wird eine MMSI (= eine eindeutige Nummer, die jeder Funkstelle von der BNetzA zugeteilt wird) verwendet.

Es gibt jedoch Funkgeräte die umschaltbar sind und beides können. (DSC für See und ATIS für Binnenfunk)

Ich habe zum Beispiel das hier: http://www.awn.de/Technik/Navigation...ptune+100.html
Die Zuteilung kostet allerdings 130 Euronen eckiges Geld..
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  #6  
Alt 19.01.2011, 10:06
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Die Zuteilung kostet allerdings 130 Euronen eckiges Geld..
schon, aber ohne Zuteilung kein funken .

cu

Stefan
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  #7  
Alt 19.01.2011, 11:53
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Standard Moin,

so (oder so ähnlich) sieht dein Arbeitsplatz bei der LRC Prüfung aus!
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  #8  
Alt 19.01.2011, 12:01
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Zitat:
Zitat von WilliK Beitrag anzeigen
... schnibbel - Bei beiden Verfahren wird eine MMSI (= eine eindeutige Nummer, die jeder Funkstelle von der BNetzA zugeteilt wird) verwendet.

Es gibt jedoch Funkgeräte die umschaltbar sind und beides können. (DSC für See und ATIS für Binnenfunk)
Ich will ja nicht kleinkariert sein, da es aber Prüfungswissen ist hier eine Klarstellung:
  • Die MMSI ist die Seefunkkennzahl (beginnt in D mit 211 oder 218, gesamt 9 Ziffern) und wird von der BNetzA in HAMBURG vergeben.
  • Die ATIS Kennung (Binnenfunk) ist 10-stellig, beginnt mit einer 9 und enthält (neuerdings) das Rufzeichen, wird von der BNetzA in Mülheim/Ruhr vergeben.
Für Kombigeräte werden MMSI und ATIS Kennung von der BNetzA in Hamburg vergeben.
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Gruss, Christian

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  #9  
Alt 19.01.2011, 12:38
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Micha


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Alt 19.01.2011, 12:47
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
immer wieder schön

cu

Stefan
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  #11  
Alt 19.01.2011, 19:28
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Die Zuteilung kostet allerdings 130 Euronen eckiges Geld..
Aha, auch für "nichtgewerbliche" Sportbootfahrer, seit wann? oder hatte ich vor zwei Jahren nur Glück, dass ich nichts bezahlen musste (ich kann mich zumindest nicht erinnern was bezahlt zu haben)?
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  #12  
Alt 19.01.2011, 19:35
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Zitat:
Zitat von WilliK Beitrag anzeigen
Aha, auch für "nichtgewerbliche" Sportbootfahrer, seit wann? oder hatte ich vor zwei Jahren nur Glück, dass ich nichts bezahlen musste (ich kann mich zumindest nicht erinnern was bezahlt zu haben)?
Eigentlich schon immer, aber du bist nicht der Einzige der keine Rechnung bekommen hat. Habe im Sommer die MMSI für ein Sportboot bekommen - bis heute keine Rechnung. Vier Wochen später ein "WerkstattRufzeichen" für die Firma beantragt - Rechnung über € 130,- dabei. Anderen ist es ähnlich ergangen, hat aber nichts mit privat/gewerblich zu tun.
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Gruss, Christian

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  #13  
Alt 19.01.2011, 22:44
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen


Ausländische Funkzeugnisse - da musst du differenzieren: Das Britsche RYA-SRC z.B. ist in Deutschland nicht anerkannt, aber - bevor jetzt der grosse Aufschrei kommt - das wissen auch viele Wasserschützer nicht und akzepieren es vielleicht.
Hallo Christian,

hast Du da inzwischen genauere Informationen?

Letzter Stand ist m.W. die äusserst schwammige Pressemitteilung des BMVBS vom 26.07.2007, die besagt: Skipper sollten keine Prüfung nach den Regeln des RYA ablegen, das BSH prüft die Prüfunginhalte, danach wird festgelegt, ob und in welchem Umfang sich der RYA-Inhaber einer Nachprüfung unterziehen muss.

Ich glaube auch nicht dass unsere Wasserschützer hinterm Mond leben. Diese werden sich der Problematik schon bewusst sein, nur wer den ersten Stein wirft......

Wie dem auch sei, bis zum 1. April (April, April!) 2011 ist ja nicht mehr lange hin. Bis dahin soll ja auch die Liste vorliegen, welche ausländischen Funkzeugnisse nicht anerkannt sind.

Ich würde mich aber auch nicht wundern wenn zeitgleich eine Pressemitteilung des Secretary of State erscheint, die besagt das die vom DMYV und DSV ausgegeben UBI und SRC aufgrund fehlerhafter Prüfungsinhalte in UK nicht erkannt werden.
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Gruss Vestus
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  #14  
Alt 19.01.2011, 23:06
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Zitat:
Zitat von WilliK Beitrag anzeigen
Aha, auch für "nichtgewerbliche" Sportbootfahrer, seit wann? oder hatte ich vor zwei Jahren nur Glück, dass ich nichts bezahlen musste (ich kann mich zumindest nicht erinnern was bezahlt zu haben)?
Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
Eigentlich schon immer, aber du bist nicht der Einzige der keine Rechnung bekommen hat. Habe im Sommer die MMSI für ein Sportboot bekommen - bis heute keine Rechnung. Vier Wochen später ein "WerkstattRufzeichen" für die Firma beantragt - Rechnung über € 130,- dabei. Anderen ist es ähnlich ergangen, hat aber nichts mit privat/gewerblich zu tun.
Moin,
etwas weiter unten auf dieser Seite steht des Rätsels Lösung: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=116448 Wer das nicht ganz lesen will : http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=10
gruesse
Hanse
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  #15  
Alt 20.01.2011, 00:30
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Hallo Christian,

hast Du da inzwischen genauere Informationen?

Wie dem auch sei, bis zum 1. April (April, April!) 2011 ist ja nicht mehr lange hin. Bis dahin soll ja auch die Liste vorliegen, welche ausländischen Funkzeugnisse nicht anerkannt sind.

Ich würde mich aber auch nicht wundern wenn zeitgleich eine Pressemitteilung des Secretary of State erscheint, die besagt das die vom DMYV und DSV ausgegeben UBI und SRC aufgrund fehlerhafter Prüfungsinhalte in UK nicht erkannt werden.
Das RYA-SRC ist jedenfalls nicht dabei! Dafür gibt es eben eine Ergänzungsprüfung!

Sollte mich wundern, die deutschen entsprechen den RR!
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Gruss, Christian

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  #16  
Alt 20.01.2011, 11:51
Andreas31 Andreas31 ist offline
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Standard Ergänzungsprüfung LRC

Hallo,

kann mir jemand sagen wenn man SRC und UBI hat ob für den LRC dann, wie bei UBI auch, eine Ergänzungsprüfung gemacht werden kann oder muss wieder das volle Programm durchfahren werden?

Danke für die Info
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  #17  
Alt 20.01.2011, 12:02
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Zitat:
Zitat von Andreas31 Beitrag anzeigen
Hallo,

kann mir jemand sagen wenn man SRC und UBI hat ob für den LRC dann, wie bei UBI auch, eine Ergänzungsprüfung gemacht werden kann oder muss wieder das volle Programm durchfahren werden?

Danke für die Info
Genau anders herum gehts: Hast du bei der LRC Prüfung schon ein SRC entfällt der SRC-Fragebogen und die praktische Prüfung am UKW-Funkgerät.
Umgekehrt: Gehst du ohne SRC zur LRC Prüfung , dann machst du erst die komplette SRC-Prüfung, danach gehts dann zum LRC - Die Prüfungsgebühren bleiben die gleichen!

Das UBI spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Zur Einschätzung: Die praktische SRC Prüfung dauert erfahrungsgemäß eine Viertelstunde pro Teilnehmer, beim LRC kann es schon mal ne Stunde werden.
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  #18  
Alt 20.01.2011, 12:14
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Also benötigen tut mann unterm strich nur:

Binnen = UBI
See = SRC

Nur diese und nicht mehr sind vorgeschrieben. (Dies sind die die aktuell geprüft werden. Älter wie das Bescränkt gültige Funkzeugniss werden natürlich bedingt annerkannt.)
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Gruß Volker
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  #19  
Alt 20.01.2011, 17:00
Andreas31 Andreas31 ist offline
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
Genau anders herum gehts: Hast du bei der LRC Prüfung schon ein SRC entfällt der SRC-Fragebogen und die praktische Prüfung am UKW-Funkgerät.

Zur Einschätzung: Die praktische SRC Prüfung dauert erfahrungsgemäß eine Viertelstunde pro Teilnehmer, beim LRC kann es schon mal ne Stunde werden.
Danke. Genauso meinte ich das. Habe SRC und will LRC machen. Ob ich das letztendlich mache weiss ich nicht. Wollte mich nur mal informieren was auf mich zukäme.

Soweit wie ich von einer Prüferin erfahren habe darf die praktische nicht länger als 20min dauern. Sie sagte mir es soll Prüflinge gegeben haben die nach 22min durchgefallen sind. Haben das dann reklamiert und die Prüfung musste wegen einem Formfehler anerkannt werden.
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  #20  
Alt 21.01.2011, 22:58
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Zitat:
Zitat von Andreas31 Beitrag anzeigen
.... Soweit wie ich von einer Prüferin erfahren habe darf die praktische nicht länger als 20min dauern.
Das gilt meines Wissens für das SRC, da sind ca. 15 Min die Regel. Bei einer Prüfung (2008) sagte der Prüfer wortwörtlich zu den Wartenden: So, jetzt ist erstmal 1 1/2 Stunden Pause, diese Herren wollen das LRC machen. Meine praktische LRC-Prüfung hat auch ne 3/4 Stunde (ohne SRC!) gedauert, gefühlt sind das 2 Stunden

Der PA Bremen schreibt dazu: Die Beantwortung des Fragebogens SRC soll maximal 60 Minuten, die Beantwortung des Fragebogens LRC soll maximal 30 Minuten (je 80% richtig), die Übersetzung der Texte max. je 15 Minuten, die praktische Prüfung im LRC-Teil max. 30 Minuten betragen.
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Gruss, Christian

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  #21  
Alt 22.01.2011, 09:23
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oha oha
achso
Hallo erstmal

ich hab da mal eine frage zu diesem thema
ich habe 2002 ein beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker 1 gemacht
ist das heute noch gültig und wenn wie

finde es toll das sich so viele mit diesem thema echt gut auskennen
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Grins und Gruß Ide
oder Rainer = der mit dem Rostpott aus NL auf B25 im neuen Hafen von De Mars
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  #22  
Alt 22.01.2011, 12:17
Benutzerbild von billi
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Binnen ist es Gültig
im see-bereich nur mit alten funkgeräten ohne DSC-Kontroller
mit DSC-Kontroller ist nur das SRC gültig.
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Gruß Volker
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  #23  
Alt 29.01.2011, 11:46
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Binnen ist es Gültig
im see-bereich nur mit alten funkgeräten ohne DSC-Kontroller
mit DSC-Kontroller ist nur das SRC gültig.

Hallo Billy
hmmmm nur bei der prüfung mußten wir auch mit DSC kontrollern arbeiten
selbst bei der prüfung
und damals hieß es das wäre international gültig
habe mich aber schon bei der prüfung gewundert bzw nach dem ich bestanden hatte das davon nix auf dem schein steht
shit eben aber besten dank
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Grins und Gruß Ide
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  #24  
Alt 29.01.2011, 12:06
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Standard Zeugnis

Hallo,

soweit ich mich erinnere, hast Du Dein "beschränkt gültiges" zu einer Zeit erworben, als es noch gar keine SRCs LRCs etc gab.
Man wollte es den Leuten, die nicht weltweit unterwegs sind, die keine Telegramme verschicken wollen, etc. leichter machen, das für sie benötigte Funkzeugnis zu erwerben.
Wenn DSC mit zum Prüfungsumfang gehörte, wirst Du sicherlich auch weiterhin DSC Anlagen bedienen können.
Und 2002 war schon 4 Jahre nach der GMDSS Einführung!
Das BSH oder die Bundesnetzagentur können da sicherlich die wirklich relevante Auskunft geben.

Ich habe es mit meinem alten Seefunkzeugnis ein wenig leichter, ich weiß das ich nur Geräte ohne DSC nutzen kann - und habe dieses auch noch problemlos angemeldet bekommen (nach dem ich vorher ganz schlicht bei
der zuständigen Dienststelle nachgefragt habe)

Gruss Ulrich
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen.
Gruss Ulrich
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  #25  
Alt 29.01.2011, 13:10
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Zitat:
Zitat von Ide_1963 Beitrag anzeigen
oha oha
achso
Hallo erstmal

ich hab da mal eine frage zu diesem thema
ich habe 2002 ein beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker 1 gemacht
ist das heute noch gültig und wenn wie

finde es toll das sich so viele mit diesem thema echt gut auskennen
Moin,

ist weiterhin gültig, braucht auch nicht umgeschrieben zu werden.
Das BZ 1 ist international gültig, beinhaltet DSC und den Binnenfunk.
Mit dem BZ 1 hast Du die gleichen Berechtigungen, wie mit dem SRC und UBI.

Jörg

Geändert von Jörg L. (29.01.2011 um 13:23 Uhr)
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