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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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heute Mittag war so ein Vertreter von denen bei mir und hat mir was von supergünstiegen Strompreisen etc erzählt .
Das Ende vom Lied war ein unterschriebener Auftrag zur Stromlieferung ![]() was soll ich jetzt machen ,irgendwie ärgere ich mich den überhaupt herein gelassen zu haben , kennt jemand diese Firma bzw solche machenschaften? wird mein Strom jetzt wirklich billiger oder gleich vom Widerrufsrecht gebrauch machen ?
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Gruß Dave |
#2
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gruß Micha aus dem schönen Vogtland
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#3
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Nun ja, ob Dein Strom nun billiger wird, solltest Du anhand Deiner Vertragskonditionen selbst ausrechnen können. Geschrieben hast Du dazu nämlich nichts...
Gruß Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler.
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#4
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Edith meint: vogtländers Link sagt alles.....
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler. |
#5
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ja hab ich grad mal reingeschaut,also doch besser widerrufen
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Gruß Dave |
#6
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Haustürgeschäft = 14 Tage Rücktrittsrecht
Ist das noch so oder hat sich da was geändert? |
#7
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Ja sollten eigentlich 14 Tage sein
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Gruß Dave |
#8
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Reicht das wenn ich denen eine Email sende oder doch zusätlich ein Einschreiben mit Rückschein,.habe bedenken das sie Einschreiben gar nicht erst annehmen um doch ein 2 Jahresvertrag zustande kommen zu lassen
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Gruß Dave |
#9
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![]() Zitat:
Für Haustürgeschäfte gilt ein besonderer Verbraucherschutz: Verbraucher, die einen solchen Vertrag abschließen, haben nach § 312 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein fristgebundenes Widerrufs- und Rückgaberecht. Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Belehrung über das Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung). Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist am Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Vorsicht...der Vertrag noch mal genau nachschauen...wenn da was ( Datum ) weggelassen wurde..sofort Anwalt und...oder Anzeige bei der Polizei ! Verträge werden rückdatiert (juristisch: Urkundenfälschung), um die Rücktrittsfrist des Kunden zu verhindern. Bei Nachfragen des Kunden werden Ausreden benutzt wie: "In diesem Monat treten für dieses Produkt neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Daher können Sie durch die Rückdatierung noch den vollen Steuervorteil nutzen." Hast Scheiße gebaut...also klemm dich dahinter. Gruß Didi edit, ich hätte da schon heute nen Einschreibebrief mit Rückschein weggeschick und meinen Anwalt angerufen. Das kann ne teure Geschichte werden..... Geändert von fliegerdidi (04.01.2011 um 15:21 Uhr)
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#10
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ich hab jetzt ersmal ne email mit dem Widerruf geschrieben und morgen früh werd ich mal zur Post ein Einschreiben verschicken
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Gruß Dave |
#11
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![]() Zitat:
Aber vergesse den Rückscheinnicht ! Ohne Rückschein kein Nachweis über Einschreiben...
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#12
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Welches Einschreiben soll ich denn nutzen da gibt es doch verschiedene oder
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Gruß Dave |
#13
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Was du heute kannst besorgen, das verschiebe flux auf morgen.
![]() Du hast noch kein Lehrgeld bezahlt. Heute Vertragsabschluss Morgen zur Post...Postweg dauert 2 Tage dann liegt es 8 Tage zur Abholung Wieder 2 Tage zum Zurückschicken macht zusammen 13 Tage 14 Tage hast du Rücktrittsrecht. |
#14
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![]() Zitat:
Deswegen Einschreiben mit Rückschein ! Dann hast du den Nachweis , wann das Schreiben eingegangen ist.Und Dort kann es dann bis zum St.Nimmerleinstag liegen..Das ist dann deren Schuld..
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#15
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![]() Zitat:
![]() Aber was ist in dem Einschreiben gestanden ??könnt da auch ein Dankschreiben gewesen sein. Und jetzt ? |
#16
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Einwurfeinschreiben, der Postbote notiert, wann er es eingeworfen hat und es gilt als zugestellt.
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#17
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![]() Zitat:
da kam vor Kurzem was von den Gewinnspielfirmen. Die haben alle Einschreibebriefe ignoriert und fleisig abgebucht. Am Besten auch den Abbuchungsbescheid auch gleich stornieren---eventuell auch den alten Strom Anbieter unterrichten... |
#18
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Dem kann ich nur
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Zum Einschreiben: Einschreiben sind rechtlich wertlos Wer wichtige Briefe (etwa eine Mahnung, eine Kündigung oder den Widerruf eines Vertragsabschlusses) sicher und nachweisbar fristgerecht zustellen will, wählt dafür oft ein Einschreiben, meist sogar die teure Variante mit Rückschein. Keine gute Entscheidung. Denn weder das Einwurfeinschreiben, noch das Einschreiben mit Rückschein (Übergabeeinschreiben) stellt sicher, dass man den Zugang des Dokuments später vor Gericht auch beweisen kann. Im Klartext: Die Postgebühren kann man sich sparen, denn Einschreiben sind in den Fällen, in denen man sie benötigt, meist wertlos. Warum? Dieser Text und der ganze Text unter http://www.jurablogs.com/de/einschre...htlich-wertlos genaues und so weiter muste selber ergooglen ![]()
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#19
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@Jeb ,das die Einschreiben wertlos sind hab ich auch gehört,deswegen schrieb ich oben ja was von Email denn soweit ich weiß gilt diese als zugestellt wenn ich sie abgeschickt habe .
@ all ,oder ist dem nicht so??
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Gruß Dave |
#20
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Email gilt mittlerweile als beweiskräftig. Verlassen würde ich mich in Terminangelegenheiten darauf nicht. Was spricht gegen ein Fax?
Solltest du keines haben, so kannst du entsprechende Dienste im Web nutzen. Scanner wäre toll,der Unterschrift wegen. Ganz sicher wäre so: Vorab per Fax: Das Schreiben mit der Rücktrittserklärung Per Brief: Das Original mit deiner Unterschrift per Einschreiben (Einwurf) Das sollte reichen. Gruß Peter
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#21
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das ist gar keine schlechte Idee ich werde mich mal durch die Onlinefaxanbieter lesen
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Gruß Dave |
#22
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![]() Zitat:
Wer betrügen will der tut das.Egal ob du ein Einschreiben schickst oder die Kündigung persönlich vorbei bringst. Malen wir nicht gleich den Teufel an die Wand sondern hoffen, daß für den Kollegen alles Glatt geht und er ohne Probleme aus dem Vertrag raus kommt. Im mOment bleibt ihm nichts anderes übrig als zu kündigen und wenn er die Möglichkeit hat, die Kündigung via PC oder Fax zu senden soll er dies tun, gleichzeitig aber auch noch Eine per Post. Sollte das nicht fruchten muss er zum Anwalt.... Ich wünsche ihm viel Glück
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#23
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bei der post kann/konnte man auch faxe versenden
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#24
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![]() Zitat:
aus dem Grund evtl "böse" Umstände als förmliche Zustellung (die bösen gelben Briefe) über den Gerichtsvollzieher laufen lassen. ![]() Dann ist der Inhalt des Briefes beglaubigt, viel teurer ist das auch nicht (um die 20 Euronen) - aber ein vor Gericht (wenn es soweit kommt) sicherer Weg... ![]() Gruß Martin |
#25
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![]() Zitat:
Gruß Didi |
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