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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.01.2011, 14:19
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Standard Erfahrungen mit Sorglos Strom

heute Mittag war so ein Vertreter von denen bei mir und hat mir was von supergünstiegen Strompreisen etc erzählt .

Das Ende vom Lied war ein unterschriebener Auftrag zur Stromlieferung

was soll ich jetzt machen ,irgendwie ärgere ich mich den überhaupt herein gelassen zu haben , kennt jemand diese Firma bzw solche machenschaften?

wird mein Strom jetzt wirklich billiger oder gleich vom Widerrufsrecht gebrauch machen ?
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Gruß Dave
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  #2  
Alt 04.01.2011, 14:23
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http://www.mdr.de/escher/rueckschau/7362845.html


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gruß Micha

aus dem schönen Vogtland
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  #3  
Alt 04.01.2011, 14:23
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Nun ja, ob Dein Strom nun billiger wird, solltest Du anhand Deiner Vertragskonditionen selbst ausrechnen können. Geschrieben hast Du dazu nämlich nichts...

Gruß
Tom
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  #4  
Alt 04.01.2011, 14:25
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Edith meint: vogtländers Link sagt alles.....
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  #5  
Alt 04.01.2011, 14:26
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ja hab ich grad mal reingeschaut,also doch besser widerrufen
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Gruß Dave
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  #6  
Alt 04.01.2011, 14:46
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Haustürgeschäft = 14 Tage Rücktrittsrecht

Ist das noch so oder hat sich da was geändert?
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  #7  
Alt 04.01.2011, 14:48
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Ja sollten eigentlich 14 Tage sein
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Gruß Dave
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  #8  
Alt 04.01.2011, 14:49
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Reicht das wenn ich denen eine Email sende oder doch zusätlich ein Einschreiben mit Rückschein,.habe bedenken das sie Einschreiben gar nicht erst annehmen um doch ein 2 Jahresvertrag zustande kommen zu lassen
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Gruß Dave
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  #9  
Alt 04.01.2011, 15:09
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Haustürgeschäft = 14 Tage Rücktrittsrecht

Ist das noch so oder hat sich da was geändert?
Kann man ein Haustürgeschäft sofort wieder kündigen?

Für Haustürgeschäfte gilt ein besonderer Verbraucherschutz: Verbraucher, die einen solchen Vertrag abschließen, haben nach § 312 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein fristgebundenes Widerrufs- und Rückgaberecht. Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Belehrung über das Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung). Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist am Tag ihres Eingangs beim Empfänger.

Vorsicht...der Vertrag noch mal genau nachschauen...wenn da was ( Datum ) weggelassen wurde..sofort Anwalt und...oder Anzeige bei der Polizei !

Verträge werden rückdatiert (juristisch: Urkundenfälschung), um die Rücktrittsfrist des Kunden zu verhindern. Bei Nachfragen des Kunden werden Ausreden benutzt wie: "In diesem Monat treten für dieses Produkt neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Daher können Sie durch die Rückdatierung noch den vollen Steuervorteil nutzen."


Hast Scheiße gebaut...also klemm dich dahinter.

Gruß Didi

edit, ich hätte da schon heute nen Einschreibebrief mit Rückschein weggeschick und meinen Anwalt angerufen.
Das kann ne teure Geschichte werden.....

Geändert von fliegerdidi (04.01.2011 um 15:21 Uhr)
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  #10  
Alt 04.01.2011, 15:28
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ich hab jetzt ersmal ne email mit dem Widerruf geschrieben und morgen früh werd ich mal zur Post ein Einschreiben verschicken
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Gruß Dave
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  #11  
Alt 04.01.2011, 15:32
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Zitat:
Zitat von drave110 Beitrag anzeigen
ich hab jetzt ersmal ne email mit dem Widerruf geschrieben und morgen früh werd ich mal zur Post ein Einschreiben verschicken

Aber vergesse den Rückscheinnicht ! Ohne Rückschein kein Nachweis über Einschreiben...
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  #12  
Alt 04.01.2011, 15:35
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Welches Einschreiben soll ich denn nutzen da gibt es doch verschiedene oder
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Gruß Dave
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  #13  
Alt 04.01.2011, 15:38
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Was du heute kannst besorgen, das verschiebe flux auf morgen.
Du hast noch kein Lehrgeld bezahlt.

Heute Vertragsabschluss
Morgen zur Post...Postweg dauert 2 Tage
dann liegt es 8 Tage zur Abholung
Wieder 2 Tage zum Zurückschicken
macht zusammen 13 Tage
14 Tage hast du Rücktrittsrecht.
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  #14  
Alt 04.01.2011, 15:57
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Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Was du heute kannst besorgen, das verschiebe flux auf morgen.
Du hast noch kein Lehrgeld bezahlt.

Heute Vertragsabschluss
Morgen zur Post...Postweg dauert 2 Tage
dann liegt es 8 Tage zur Abholung
Wieder 2 Tage zum Zurückschicken
macht zusammen 13 Tage
14 Tage hast du Rücktrittsrecht.

Deswegen Einschreiben mit Rückschein ! Dann hast du den Nachweis , wann das Schreiben eingegangen ist.Und Dort kann es dann bis zum St.Nimmerleinstag liegen..Das ist dann deren Schuld..
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  #15  
Alt 04.01.2011, 16:10
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Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
Deswegen Einschreiben mit Rückschein ! Dann hast du den Nachweis , wann das Schreiben eingegangen ist.Und Dort kann es dann bis zum St.Nimmerleinstag liegen..Das ist dann deren Schuld..
Alles so weit gut
Aber was ist in dem Einschreiben gestanden ??könnt da auch ein Dankschreiben gewesen sein.
Und jetzt ?
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  #16  
Alt 04.01.2011, 16:26
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Einwurfeinschreiben, der Postbote notiert, wann er es eingeworfen hat und es gilt als zugestellt.
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  #17  
Alt 04.01.2011, 16:28
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Einwurfeinschreiben, der Postbote notiert, wann er es eingeworfen hat und es gilt als zugestellt.

da kam vor Kurzem was von den Gewinnspielfirmen. Die haben alle Einschreibebriefe ignoriert und fleisig abgebucht.
Am Besten auch den Abbuchungsbescheid auch gleich stornieren---eventuell auch den alten Strom Anbieter unterrichten...
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  #18  
Alt 04.01.2011, 17:02
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Zitat:
Zitat von drave110 Beitrag anzeigen

Dem kann ich nur hinzufügen und wundere mich immer wieder, dass Leute bei nicht bestellten Menschen Verträge abschließen.

Zum Einschreiben:
Einschreiben sind rechtlich wertlos

Wer wichtige Briefe (etwa eine Mahnung, eine Kündigung oder den Widerruf eines Vertragsabschlusses) sicher und nachweisbar fristgerecht zustellen will, wählt dafür oft ein Einschreiben, meist sogar die teure Variante mit Rückschein. Keine gute Entscheidung. Denn weder das Einwurfeinschreiben, noch das Einschreiben mit Rückschein (Übergabeeinschreiben) stellt sicher, dass man den Zugang des Dokuments später vor Gericht auch beweisen kann. Im Klartext: Die Postgebühren kann man sich sparen, denn Einschreiben sind in den Fällen, in denen man sie benötigt, meist wertlos. Warum?

Dieser Text und der ganze Text unter http://www.jurablogs.com/de/einschre...htlich-wertlos
genaues und so weiter muste selber ergooglen
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  #19  
Alt 05.01.2011, 05:08
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@Jeb ,das die Einschreiben wertlos sind hab ich auch gehört,deswegen schrieb ich oben ja was von Email denn soweit ich weiß gilt diese als zugestellt wenn ich sie abgeschickt habe .

@ all ,oder ist dem nicht so??
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Gruß Dave
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  #20  
Alt 05.01.2011, 05:22
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Email gilt mittlerweile als beweiskräftig. Verlassen würde ich mich in Terminangelegenheiten darauf nicht. Was spricht gegen ein Fax?

Solltest du keines haben, so kannst du entsprechende Dienste im Web nutzen. Scanner wäre toll,der Unterschrift wegen.

Ganz sicher wäre so:

Vorab per Fax: Das Schreiben mit der Rücktrittserklärung
Per Brief: Das Original mit deiner Unterschrift per Einschreiben (Einwurf)

Das sollte reichen.


Gruß

Peter
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  #21  
Alt 05.01.2011, 05:46
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das ist gar keine schlechte Idee ich werde mich mal durch die Onlinefaxanbieter lesen
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Gruß Dave
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  #22  
Alt 05.01.2011, 06:34
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Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Alles so weit gut
Aber was ist in dem Einschreiben gestanden ??könnt da auch ein Dankschreiben gewesen sein.
Und jetzt ?


Wer betrügen will der tut das.Egal ob du ein Einschreiben schickst oder die Kündigung persönlich vorbei bringst.
Malen wir nicht gleich den Teufel an die Wand sondern hoffen, daß für den Kollegen alles Glatt geht und er ohne Probleme aus dem Vertrag raus kommt.
Im mOment bleibt ihm nichts anderes übrig als zu kündigen und wenn er die Möglichkeit hat, die Kündigung via PC oder Fax zu senden soll er dies tun, gleichzeitig aber auch noch Eine per Post.
Sollte das nicht fruchten muss er zum Anwalt....
Ich wünsche ihm viel Glück
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  #23  
Alt 05.01.2011, 11:41
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bei der post kann/konnte man auch faxe versenden
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  #24  
Alt 05.01.2011, 12:25
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Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Aber was ist in dem Einschreiben gestanden ??könnt da auch ein Dankschreiben gewesen sein.
Und jetzt ?
Tjaa...
aus dem Grund evtl "böse" Umstände als förmliche Zustellung (die bösen gelben Briefe) über den Gerichtsvollzieher laufen lassen. Einfach mal beim Amtsgericht erkundigen.

Dann ist der Inhalt des Briefes beglaubigt, viel teurer ist das auch nicht (um die 20 Euronen) - aber ein vor Gericht (wenn es soweit kommt) sicherer Weg...

Gruß Martin
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  #25  
Alt 05.01.2011, 12:46
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Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
Wer betrügen will der tut das.Egal ob du ein Einschreiben schickst oder die Kündigung persönlich vorbei bringst.
Malen wir nicht gleich den Teufel an die Wand sondern hoffen, daß für den Kollegen alles Glatt geht und er ohne Probleme aus dem Vertrag raus kommt.
Im mOment bleibt ihm nichts anderes übrig als zu kündigen und wenn er die Möglichkeit hat, die Kündigung via PC oder Fax zu senden soll er dies tun, gleichzeitig aber auch noch Eine per Post.
Sollte das nicht fruchten muss er zum Anwalt....
Ich wünsche ihm viel Glück
Da hast du schon Recht...nur wenn ich den oberen link http://www.mdr.de/escher/rueckschau/7362845.html durchlese , fält es mir nicht grad leicht, an etwas Gutes dabei zu denken.

Gruß Didi
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