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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 31.12.2010, 09:57
Benutzerbild von waldrandhexe
waldrandhexe waldrandhexe ist offline
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Standard Garantie auf Artikel aus Gewinn?

Hallo liebe Gemeinde,
hier gibts doch ne Menge schlaue Köpfchen.

Mein Mann hat bei einem Radio-Gewinnspiel ein Speaker-System von Bose gewonnen, welches wir uns bei Doof-Geiz-YX-Markt abholen konnten.
Eine Rechnung haben wir dazu bekommen, aber die weist 0,00 Euro auf, da es ja ein Gewinn war .
Ich möchte die Quäkers aber gern bei ebay versilbern.

Nun meine Frage, wenn mit den Dingern was ist, kaputt oder so...gibts dann einen Garantieanspruch?
Eigentlich schon, oder? Iss ja wie ein Geschenk...sozusagen...oder so ähnlich. Beleg ist Beleg!
Katleen
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für den ist geregelte Arbeit nicht!


Geändert von waldrandhexe (31.12.2010 um 17:24 Uhr)
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  #2  
Alt 31.12.2010, 10:45
Benutzerbild von renn-harry
renn-harry renn-harry ist offline
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Bin zwar kein Fachmann aber,
wenn deine Tante dir was schenkt und du hast einen Beleg darüber von Kaufhaus XY,
hast du auch Garantieanspruch.
Das hat nichts mit der Summe zu tun.
Garantie wird auf den Artikel gewährt unabhängig von der Kaufsumme.

So sehe ich das.
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #3  
Alt 31.12.2010, 10:48
Inkarho Inkarho ist offline
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Bin zwar kein Fachmann aber,
wenn deine Tante dir was schenkt und du hast einen Beleg darüber von Kaufhaus XY,
hast du auch Garantieanspruch.
Das hat nichts mit der Summe zu tun.
Garantie wird auf den Artikel gewährt unabhängig von der Kaufsumme.

So sehe ich das.
Richtig.
Der Beleg sagt ja das Kaufdatum aus ab dem Die Gewährleistung beginnt was das Teil gekostet hat spielt hier keine Rolle bezahlt wurde es ja eben nur nicht vom Empfänger
Michael
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  #4  
Alt 31.12.2010, 15:15
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Inkarho Beitrag anzeigen
Richtig.
Der Beleg sagt ja das Kaufdatum aus ab dem Die Gewährleistung beginnt was das Teil gekostet hat spielt hier keine Rolle bezahlt wurde es ja eben nur nicht vom Empfänger
Michael
Falsch.
Es handelt sich um einen Gewinn und keinen Kauf, somit kann es auch keine Gewährleistung geben, denn diese setzt voraus, dass es einen
Kaufvertrag gibt.
Der Verkäufer sichert damit zu, dass die gekaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe beim Kauf mangelfrei ist.


Die freiwillige Garantie, in diesem Fall von Bose, bleibt hiervon
unberührt.
Deshalb hat der Gewinner auch den Gewinnbeleg erhalten.
Dieser dient gegenüber Bose als Garantienachweis in Verbindung mit der
Bose Garantiekarte. Bose hat zudem die Geräte mit Seriennummern gespeichert und kann somit das Lieferdatum an den Markt feststellen.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #5  
Alt 31.12.2010, 16:09
Inkarho Inkarho ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Falsch.
Es handelt sich um einen Gewinn und keinen Kauf, somit kann es auch keine Gewährleistung geben, denn diese setzt voraus, dass es einen
Kaufvertrag gibt.
Der Verkäufer sichert damit zu, dass die gekaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe beim Kauf mangelfrei ist.


Die freiwillige Garantie, in diesem Fall von Bose, bleibt hiervon
unberührt.
Deshalb hat der Gewinner auch den Gewinnbeleg erhalten.
Dieser dient gegenüber Bose als Garantienachweis in Verbindung mit der
Bose Garantiekarte. Bose hat zudem die Geräte mit Seriennummern gespeichert und kann somit das Lieferdatum an den Markt feststellen.
Ok so hatte ich es eigentlich auch gemeint hast es nur galanter ausgedrückt.
Die Gewährleistung ist eh von Bose ausgestellt der Händler ist letztenendes hier nur mittelsmann
Michael
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  #6  
Alt 31.12.2010, 16:30
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Inkarho Beitrag anzeigen
Ok so hatte ich es eigentlich auch gemeint hast es nur galanter ausgedrückt.
Die Gewährleistung ist eh von Bose ausgestellt der Händler ist letztenendes hier nur mittelsmann
Michael
Ralf hat das schon exakt und vor allem richtig formuliert:

Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers und Gewährleistung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht resultierend aus einem Kaufvertrag.

Also hat Bose mit Gewährleistung gar nix am Hut und was du zum Thema Händler schreibst....

Wenn man jetzt noch das Schlagwort Beweislastumkehr (Gewährleistung / nach 6 Monaten) und die daraus resultierenden Folgen für den "Käufer" reinwerfen würde, würde man dich bestimmt vollends verwirren...
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gregor

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  #7  
Alt 31.12.2010, 16:51
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen

Wenn man jetzt noch das Schlagwort Beweislastumkehr (Gewährleistung / nach 6 Monaten) und die daraus resultierenden Folgen für den "Käufer" reinwerfen würde, würde man dich bestimmt vollends verwirren...
Dann laß ich ich dich mal in dem Glauben
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  #8  
Alt 31.12.2010, 17:15
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waldrandhexe waldrandhexe ist offline
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Äääähm ...kann ich nun das Ding mit Garanie/Gewährleistung des Herstellers verkaufen oder nicht?
Dass Blöd-Geiz-XY die Garantie nicht gibt ist klar. Die schicken, wenn sie kulant sind, im Garantiefall eh zum Hersteller.
Katleen
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  #9  
Alt 31.12.2010, 17:20
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Falsch.
Die freiwillige Garantie, in diesem Fall von Bose, bleibt hiervon
unberührt.
Deshalb hat der Gewinner auch den Gewinnbeleg erhalten.
Dieser dient gegenüber Bose als Garantienachweis in Verbindung mit der
Bose Garantiekarte. Bose hat zudem die Geräte mit Seriennummern gespeichert und kann somit das Lieferdatum an den Markt feststellen.
Wir haben wie gesagt, einen Kaufbeleg, keinen Gewinnbeleg.
Der Kaufbeleg ist mit 100% Rabatt auf 98,00€ ausgewiesen, also unterm Strich 0,00€
Katleen
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  #10  
Alt 31.12.2010, 17:36
Inkarho Inkarho ist offline
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Fragst du am besten gregor der weiß ja scheinbar alles habe ja nur 2 Modellbaugeschäfte und somit nach seiner Ansicht ja keine Ahnung.
Was aber deine Frage betrifft meine Antwort hast du hierzu Erhalten denn im einem Geschäft bekommst du immer eine Rechnung und keinen Gewinnbeleg welche summe auf dieser Rechnung steht ist in diesem Fall völlig uniteressant weil diese Rechnung als Quittung und somit als Garantieschein gilt.
Michael
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  #11  
Alt 31.12.2010, 18:17
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Zitat:
Zitat von Inkarho Beitrag anzeigen
Ok so hatte ich es eigentlich auch gemeint hast es nur galanter ausgedrückt.
Die Gewährleistung ist eh von Bose ausgestellt der Händler ist letztenendes hier nur mittelsmann
Michael
Gewährleistung betrifft den Kaufvertrag Händler- Kunde
Garantie betrifft das Vertragsverhältnis Herteller- Händler -Kunde
Also bei Bose hast du Garantie aber keine Gewährleistung.

@Waldrandhexe
Wenn du das Teil in der Bucht verkaufen möchtest legst du einfach deinen
"Kaufbeleg" als Garantienachweis bei.
Genau genommen würdest du als Verkäufer aber die Gewährleistung übernehmen müssen, es sei denn du schliesst diese aus.
Alles ganz easy.
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