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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 29.12.2010, 20:13
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Standard Nebenkostenabrechnung 2009

Mal ne kurze Frage an die geballte Kompetenz des Booteforums,

wir sind im April 2009 hier eingezogen in eine Mietwohnung, haben aber noch immer nicht die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter (schon 2x mal per Mail angemahnt.

Nun meint eine Kollegin meiner Frau das wenn wir nicht bis zum 31.122010 die Abrechnung bekommen verfällt der Anspruch des Vermieters wenn wir Nachbezahlen müssten aber nicht unser Anspruch falls wir was zurückbekommen

Stimmt das so, hat da jemand einschlägige Erfahrung?

Schonmal vorab Danke
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Gruss Gerd
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  #2  
Alt 29.12.2010, 20:25
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Das würde mich auch interessieren.
Mein Vater bekommt nämlich Ende 2010 nicht die Nebenkostenabrechnung für das Jahr,sondern erst die Abrechnung von 2009...Ende 2011 bekommt er dann die von 2010
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Gruß Andrea
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  #3  
Alt 29.12.2010, 20:26
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Das würde mich auch interessieren.
Mein Vater bekommt nämlich Ende 2010 nicht die Nebenkostenabrechnung für das Jahr,sondern erst die Abrechnung von 2009...Ende 2011 bekommt er dann die von 2010
Das wäre ja der gleiche Fall......und wenn er Sie noch bis zum 31.12. bekommt auch ok......
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  #4  
Alt 29.12.2010, 20:27
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Ja Gerd, das stimmt so.
Quelle u.a.: http://www.anwalt-mietrecht.de/aktue...echnungen.html
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  #5  
Alt 29.12.2010, 20:29
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das habe ich gerade hier gefunden, somit sollten wir falls etwas nachzuzahlen wäre an Sylvester doppelt feiern können ??


Mit dem Mietrechtsreformgesetz hat der Gesetzgeber eine Abrechnungsfrist festgelegt. Hiernach muss mit Ablauf des 12. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode die Abrechnung beim Mieter sein. Diese Frist gilt für alle Abrechnungen, die nach dem 01.09.2001 enden. Das bedeutet, dass die Betriebskostenabrechnung der Abrechnungsperiode 01.01.2005 bis 31.12.2005 spätestens zum 31.12.2006 beim Mieter eingegangen sein muss. Für Gewerberaummieter hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass die Abrechnung ebenfalls mit Ablauf des 12. Monats nach der jeweiligen Abrechnungperiode fällig ist.
Achtung, hierbei handelt es sich um eine Auschlussfrist. Wird zu spät über die Betriebskosten abgerechnet, muss der Mieter eine errechnete Nachzahlung nicht mehr zahlen.

Auf der anderen Seite hat der Mieter trotz abgelaufener Frist einen Anspruch auf Abrechnung und kann, falls eine Rückzahlung zu erwarten ist, auf Abrechnung klagen und Rückzahlung der überzahlten Beträge verlangen.

Zudem steht dem Mieter bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich zukünftiger Nebenkostenvorauszahlungen zu (BGH ZMR 1984). Eine Erstattung bereits gezahlter Vorauszahlungen ist nicht möglich (OLG Hamm, RE vom 26.06.1998). Auch wenn der Vermieter säumig ist, steht dem Mieter kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaltmiete zu. Mietzinsanspruch und der Anspruch des Mieters auf Abrechnung stehen in keinem Gegenseitigkeits- oder Abhängigkeitsverhältnis.

Zurückbehalten heißt übrigens, dass der Mieter nur vorläufig, also bis zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung, keine Vorauszahlungen auf die Betriebskosten leisten muss. Sobald die Abrechnung erstellt ist, muss der Mieter die einbehaltenen Nebenkostenvorauszahlungen notfalls in einer Summe zahlen.

Übrigens Abrechnungsfrist und Verjährungsfrist sind zweierlei. Wenn ein Vermieter jahrelang nicht abgerechnet hat, hilft auch die Verjährung nicht weiter. Zwar verjährt bei einem Mietverhältnis der Rückforderungsanspruch eines Mieters wegen überzahlter Nebenkosten nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt allerdings erst, wenn eine Abrechnung erteilt wurde (BGH, WM 1991).
§ 556 Vereinbarungen über Betriebskosten

(1) 1Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. 2Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. 3Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) fort. 4Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Aufstellung der Betriebskosten zu erlassen.
(2) 1Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. 2Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.
(3) 1Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. 2Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. 3Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. 4Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. 5Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. 6Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.




http://nebenkosten-aktuell.de/index....d=17&Itemid=27
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  #6  
Alt 29.12.2010, 20:32
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Na dann warte ich mal was die Post so die nächsten 2 Tage bringt..oder auch nicht.
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  #7  
Alt 30.12.2010, 09:52
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Das würde mich auch interessieren.
Mein Vater bekommt nämlich Ende 2010 nicht die Nebenkostenabrechnung für das Jahr,sondern erst die Abrechnung von 2009...Ende 2011 bekommt er dann die von 2010
Das kommt darauf an, wie der Abrechnungsmonat definiert ist !
Ist das der Monat Dezember, dann hat die Abrechnung bis Ende Dezember, also 12 Monate danach zu erfolgen.
Ist der Abrechnungsmonat der April, hat die Abrechnung spätestens 12 Monate danach, also im April des Folgejahres zu erfolgen :

2Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.


Allerdings gibt es da ein rechtliches Hintertürchen :

Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Sollten dem Vermieter also noch Belege fehlen, ist er aus dem Schneider !

Es darf diskutiert werden .....
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  #8  
Alt 30.12.2010, 09:56
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Ich hab eine Mail von ihm das ALLE Unterlagen beim Steuerberater sind und abgelesen wurde alles im November 2009!!



Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das kommt darauf an, wie der Abrechnungsmonat definiert ist !
Ist das der Monat Dezember, dann hat die Abrechnung bis Ende Dezember, also 12 Monate danach zu erfolgen.
Ist der Abrechnungsmonat der April, hat die Abrechnung spätestens 12 Monate danach, also im April des Folgejahres zu erfolgen :

2Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.


Allerdings gibt es da ein rechtliches Hintertürchen :

Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Sollten dem Vermieter also noch Belege fehlen, ist er aus dem Schneider ! DAS MUSS ER DANN BEWEISEN

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  #9  
Alt 30.12.2010, 10:10
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Ich hab eine Mail von ihm das ALLE Unterlagen beim Steuerberater sind und abgelesen wurde alles im November 2009!!
Dann ist eben der Steuerberater das Nadelöhr und das kann er ja auch wohl beweisen .....

Ich verstehe nicht, warum Ihr auf diesem Termin herumhackt - habt Ihr sonst nichts zu tun ?? Vielleicht solltet Ihr froh sein, dass die Abrechnung noch nicht da ist und das dafür zurückgelegte Geld ( oder auch nicht ???) Zinsen bringt.

Möglicherweise sucht man ja aber auch nur eine Möglichkeit, sich vor dem zahlen zu drücken ????
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  #10  
Alt 30.12.2010, 12:09
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Dann ist eben der Steuerberater das Nadelöhr und das kann er ja auch wohl beweisen .....

Ich verstehe nicht, warum Ihr auf diesem Termin herumhackt - habt Ihr sonst nichts zu tun ?? Vielleicht solltet Ihr froh sein, dass die Abrechnung noch nicht da ist und das dafür zurückgelegte Geld ( oder auch nicht ???) Zinsen bringt.

Möglicherweise sucht man ja aber auch nur eine Möglichkeit, sich vor dem zahlen zu drücken ????
Wenn die Unterlagen beim StB. sind, sind sie in seinem Einflußbereich. Außerdem hat der Steuerberater die Rechnungen sicher nicht von den "Lieferanten" zugesandt bekommen, sondern vom Vermieter erhalten. Demnach hatte der Vermieter die Unterlagen schon in Händen.

Nochmal außerdem: Sollte tatsächlich irgendeine Rechnung, die das Jahr 2009 betrifft noch nicht angekommen sein (ziemlich unwahrscheinlich!!), könnte der Vermieter den entsprechenden Betrag schätzen und später korrigieren.

Wenn es der Vermieter nicht schafft innerhalb von 12 Monaten eine Abrechnung zu erstellen, hat er eben Pech gehabt.

Theoretisch wäre allerdings in diesem Fall auch ein Abrechnungszeitraum 01.04. - 31.03. denkbar. Dann wäre der 01.04. der Tag zum feiern, wenn noch keine Abrechnung angekommen ist.

Zitat:
Möglicherweise sucht man ja aber auch nur eine Möglichkeit, sich vor dem zahlen zu drücken ????
Es ist Vermieterpflicht, die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes zu erstellen.

Zitat:
Allerdings gibt es da ein rechtliches Hintertürchen :

Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Sollten dem Vermieter also noch Belege fehlen, ist er aus dem Schneider !
So einfach ist es nicht.
Dieses Hintertürchen gilt afaik nur für Rechnungen von Behörden.

Alle anderen Rechnungen kann der Vermieter zeitnah bekommen. Sollte er z.B. eine Heizungsabrechnung nicht rechtzeitig bekommen, ist das sein Problem, da die Ablesefirma sein Erfüllungsgehilfe ist und er eine entsprechende Verspätung zu vertreten hat. Genauso verhält es sich z.B. bei Hausverwaltungen usw.
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Geändert von schnorps40 (30.12.2010 um 12:17 Uhr)
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  #11  
Alt 30.12.2010, 12:13
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Abrechnungszeitraum beachten .. wenn dieser vom 01.01 - 31.12 geht(Achtung: Abrechnungszeiträume können vom Vermieter beliebig gesetzt worden sein), ist es tatäschlich so das die Abrechnung bis zu 31.12 um 23,59 im Kasten sein MUß ....
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  #12  
Alt 30.12.2010, 12:39
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Dann ist eben der Steuerberater das Nadelöhr und das kann er ja auch wohl beweisen .....

Ich verstehe nicht, warum Ihr auf diesem Termin herumhackt - habt Ihr sonst nichts zu tun ?? Vielleicht solltet Ihr froh sein, dass die Abrechnung noch nicht da ist und das dafür zurückgelegte Geld ( oder auch nicht ???) Zinsen bringt.

Möglicherweise sucht man ja aber auch nur eine Möglichkeit, sich vor dem zahlen zu drücken ????
Danke das DU mich für ein Arschloch hälst....... DU bist bestimmt Vermieter

Ausserdem hab ich keinen Bock Monatelang die Kohle vorzuhalten nur weil der nicht in die Gänge kommt....... kann ich besser ins Hobby investieren...
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Alt 30.12.2010, 13:25
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Die genannten Fristen sind soweit korrekt, da gibt's nix zu deuteln.
Als Vermieter will ich aber mal eine Lanze für unsereins brechen.

Ablesung und Abrechnungserstellung machen wir in den seltensten Fällen auf eigene Faust.
Die Ablesung erfolgt meistens wohl durch Dienstleister wie Techem oder Minol. Die Abrechnungserstellung macht meistens ein Verwalter, z.B. Deutsche Annington.

Und das dauert leider seine Zeit.
Deshalb handhabe ich es eben so, dass die Nebenkosten so hoch angesetzt werden, dass eine mieterseitige Nachzahlung unwahrscheinlich ist.

So hat der Mieter zwar die Fristen auf seiner Seite, darf dafür aber jeden Monat vorsorglich mehr abdrücken.
Ob das nun besser ist, muss jeder selbst beurteilen.

Zu dem Satz:
Zitat:
Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Sollten dem Vermieter also noch Belege fehlen, ist er aus dem Schneider !
Das Risiko von in Verzug geratenen Dienstleister muss ich als Vermieter tragen. Klingt doof, ist aber so.
Die Klausel ist für die Katz!
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  #14  
Alt 30.12.2010, 13:36
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Danke das DU mich für ein Arschloch hälst....
Bitte gerne, denn Du hast nichts kapiert !



Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
DU bist bestimmt Vermieter
Stimmt - wie bist Du nur darauf gekommen ?



Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Ausserdem hab ich keinen Bock Monatelang die Kohle vorzuhalten nur weil der nicht in die Gänge kommt....... kann ich besser ins Hobby investieren...
Mir scheint, Du bist nicht nur das Selbsternannte, sondern darüber hinaus hast Du keine Ahnung mit Geld umzugehen, sonst würdest Du nicht solchen Blödsinn schreiben !


Ich persönlich hätte das Geld, das Du selbstverständlich als Rücklage für eine evtl. Nachzahlung "vorhältst" wie Du schreibst (wer es glaubt ....) auf einem Tagegeldkonto angelegt und mich wegen der fehlenden Abrechnung gaaaanz still verhalten.
Vielleicht bis ja nicht Du das Selbsternannte sondern Dein Vermieter und er hätte die Abrechnung vielleicht ganz vergessen, sodaß sie irgendwann tatsächlich verjährt wäre ???
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  #15  
Alt 30.12.2010, 13:36
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Wenn aber ein Verwalter die Abrechnung macht dann sollte er auch die Fristen kennen.

Auch wenn die Abrechnung erst im Februar kommen würde wäre das für uns ok.
Aber wenn man die 2009 Abrechnung erst Ende 2010 erhält,empfinde ich das als zu lange.

Der Zeitraum für die Heizkosten ist lt Rechnung 1.10.2008-30.9.2009.
Eine Kopie fürs Wasser war erst gar nicht dabei...

Für eine Verwaltung ist sowas echt traurig
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  #16  
Alt 30.12.2010, 13:39
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Die genannten Fristen sind soweit korrekt, da gibt's nix zu deuteln.
Als Vermieter will ich aber mal eine Lanze für unsereins brechen.

Ablesung und Abrechnungserstellung machen wir in den seltensten Fällen auf eigene Faust.
Die Ablesung erfolgt meistens wohl durch Dienstleister wie Techem oder Minol. Die Abrechnungserstellung macht meistens ein Verwalter, z.B. Deutsche Annington.

Und das dauert leider seine Zeit.
Deshalb handhabe ich es eben so, dass die Nebenkosten so hoch angesetzt werden, dass eine mieterseitige Nachzahlung unwahrscheinlich ist.

So hat der Mieter zwar die Fristen auf seiner Seite, darf dafür aber jeden Monat vorsorglich mehr abdrücken.
Ob das nun besser ist, muss jeder selbst beurteilen.
Meine Erfahrungen sind eher gegenteilig. Die Vermieter setzen die Nebenkosten möglichst gering an um die Mieter zu locken und dann kommt das böse Erwachen. Ich meine, dass zwar Preiserhöhungen in dem jeweiligen Abrechnungsjahr zu einer Nachzahlung führen können, dies sollte aber nicht die Regel sein.

Ich für meinen Teil habe bei unserer letzten Wohnung selbst die Nebenkosten angepaßt. Und die lagen gut 25% über dem was der Vermieter veranschlagt hatte und ich Heize mit Verstand.

Jetzt sind wir in eine neue Wohnung gezogen und erwarteten eigentlich dieses Jahr unsere erste Nebenkostenabrechnung. Gestern kam ein Brief, dass er es leider nicht rechtzeitig schaffen werde die Nebenkostenabrechnung zu erstellen, da die Ablesefirma ihm noch keine Abrechnung geschickt hat. Na klar, wers glaubt. Ist sein Problem.

Aber wenn die Vermieter die Nebenkosten realistisch kalkulieren würden, gäbe es auch nicht diese Sorge vor den Nachzahlungen. Ich bin der Meinung, dass eigentlich per Gesetz die Vermieter auf ihre Nebenkostenkalkulation festgenagelt werden sollten (Bezogen auf bestimmte Verbrauchszahlen natürlich). Jeder Betrieb muss sich ja auch an sein Angebot halten, ansonsten muss nachverhandelt werden.
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Gruß
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  #17  
Alt 30.12.2010, 13:43
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Eine Kopie fürs Wasser war erst gar nicht dabei...
Muss auch nicht.
Reicht, wenn die auf Nachfrage offengelegt wird.
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Alt 30.12.2010, 13:44
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Schon längst passiert....tut sich aber nix
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  #19  
Alt 30.12.2010, 13:50
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Zitat:
Zitat von mimo Beitrag anzeigen
Meine Erfahrungen sind eher gegenteilig. Die Vermieter setzen die Nebenkosten möglichst gering an um die Mieter zu locken und dann kommt das böse Erwachen.
Das ist hier in FFM definitiv nicht so - locken ist nicht nötig.
Das mag woanders aber so sein.
Zitat:
Ich für meinen Teil habe bei unserer letzten Wohnung selbst die Nebenkosten angepaßt. Und die lagen gut 25% über dem was der Vermieter veranschlagt hatte und ich Heize mit Verstand.
Das hättest du genauso gut selbst sparen und später in einer Summe überweisen können (nennt sich Nachzahlung).
Zitat:
Jetzt sind wir in eine neue Wohnung gezogen und erwarteten eigentlich dieses Jahr unsere erste Nebenkostenabrechnung. Gestern kam ein Brief, dass er es leider nicht rechtzeitig schaffen werde die Nebenkostenabrechnung zu erstellen, da die Ablesefirma ihm noch keine Abrechnung geschickt hat. Na klar, wers glaubt. Ist sein Problem.
Glauben würde ich es ihm. Sein Problem ist es trotzdem, das stimmt. Hätte er mal bloss von Anfang an mehr verlangt...
Zitat:
Aber wenn die Vermieter die Nebenkosten realistisch kalkulieren würden, gäbe es auch nicht diese Sorge vor den Nachzahlungen. Ich bin der Meinung, dass eigentlich per Gesetz die Vermieter auf ihre Nebenkostenkalkulation festgenagelt werden sollten (Bezogen auf bestimmte Verbrauchszahlen natürlich). Jeder Betrieb muss sich ja auch an sein Angebot halten, ansonsten muss nachverhandelt werden.
Na das ist Quark.
Das "Angebot" müsste lauten: "bei einem Verbrauch von soundso betragen die Nebenkosten dasunddas".
Was ist, wenn du weniger verbrauchst? Du willst doch dann nicht etwa was zurückhaben...
Andererseits dreht dir der Vermieter nach Erreichen der Grenze einfach den Hahn ab.
Und dann? Nee, das war jetzt unausgereift.
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  #20  
Alt 30.12.2010, 14:28
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Das "Angebot" müsste lauten: "bei einem Verbrauch von soundso betragen die Nebenkosten dasunddas".
Genau das habe ich doch geschrieben. Als Mieter habe ich keinerlei Vergleichsmöglichkeiten im Bezug auf die Nebenkosten. Was bedeutet, dass ich die Angaben vom Vermieter als realistisch annehmen muss. Es sollte aber für einen Vermieter ein Leichtes sein die Nebenkosten auf einen statistischen Wert zu normalisieren. Dadurch kann ich als Mieter auch gleich Rückschlüsse über den benötigten Energiebedarf ziehen. Operationalisierung ist heute Stand der Technik.

Ich denke, dass der Aufwand jedem Vermiter zugemutet werden kann.

Im Gegenzug gestatte ich denen auch Mietnormaden inherhalb von 1 Monat in einem verkürzten Verfahren auf die Strasse zu setzen.

Mir ist klar, dass du als Vermieter diese Meinung nicht vertreten möchtest.

Als Mieter soll ich dafür Geld zur Seite legen. Es geht nicht darum, dass ich das Geld nicht bezahlen möchte, aber ich habe die Wohnung doch so unter völlig falschen Voraussetzungen gemietet. Und das grenzt zum Teil an Betrug, der noch vom Gesetzgeber gefördert wird.

Das du jetzt mal eine Ausnahme darstellst finde ich famos, aber bei uns ist es eher der Normalfall, dass die Nebenkosten zu niedrig kalkuliert werden.
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MIMO
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  #21  
Alt 30.12.2010, 14:55
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Zitat:
Zitat von mimo Beitrag anzeigen
Meine Erfahrungen sind eher gegenteilig. Die Vermieter setzen die Nebenkosten möglichst gering an um die Mieter zu locken und dann kommt das böse Erwachen. Ich meine, dass zwar Preiserhöhungen in dem jeweiligen Abrechnungsjahr zu einer Nachzahlung führen können, dies sollte aber nicht die Regel sein.

Nö, sehe ich in unserem Fall (Vermieter) anders. Ich setze die Nebenkosten so weit ich kann realistisch an, nach Möglichkeit wenn die Mieter zustimmen, sogar etwas höher um eine Nachzahlung zu vermeiden. Wer weiß, ob der Mieter im Falle einer Nachzahlung bei den Nebenkosten diese dann auch zahlt. Heutzutage muss man ja leider mit allem rechnen und als Vermieter ist man sowieso immer das Ar......
Bei unseren Objekten spielt es keine große Rolle da ziemlich neu und Niedrigenergie aber bei einem Bekannten von uns ist es so, dass die Mieter nach der ersten Abrechnung jedesmal das WEite suchen, da die Nachzahlung immens ist. Meine Vermutung hier ist tatsächlich, dass sie die Nebenkosten fälschlicherweise (arglistig) jedesmal viel zu niedrig ansetzen, da sie sonst wahrscheinlich keine Mieter bekommen würden...... So etwas ist natürlich absolut unmöglich!!!
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Geändert von Sternchen (30.12.2010 um 18:16 Uhr)
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Alt 30.12.2010, 15:25
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Die Neubauten sind mir zu charakterlos (zu perfekt).
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  #23  
Alt 30.12.2010, 15:48
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Ich bin sowohl Vermieter als auch Mieter. Als Vermieter versuche ich mich so fair zu verhalten, wie ich es als Mieter erwarte. Und umgekehrt. Ich habe daher auch kein Verständnis dafür, wenn Mietparteien gegenseitig versuchen, Geld bei der Nebenkostenabrechnung gutzumachen. Als Vermieter trete ich für den Mieter wegen der von ihm verursachten Nebenkosten in Vorleistung. Die Nebenkostenvorauszahlung soll daher so bemessen sein, dass der Vermieter nicht zu viel umsonst kreditieren muss, aber andererseits kein kostenloses Darlehn erhält.

Mieter übersehen oft, dass die Nebenkostenabrechnung für den (ehrlichen) Vermieter ein höchst lästiges Nullsummenspiel ist. Der Gedanke, dass der Vermieter sich dabei bereichert, ist absurd. ... O.k. sollte zumindest absurd sein, ich kenne auch wenige schwarze Schafe auf der Vermieterseite. Aber freiwillig geht heute kein Vermieter, der alle Sinne beisammen hat, das Risiko einer verfälschten Nebenkostenabrechnung ein.

Wenn ich als Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung nicht in die Gänge komme, ist das zunächst meine eigene Schuld. Als Mieter ist es mir vielleicht gefühlsmäßig lästig, wenn ich noch nicht weiß, was auf mich zukommt, Nachzahlung oder Guthaben. Aber wenn ich etwas nachzahlen muss, kann ich eigentlich froh sein, dass es mir kostenlos gestundet wurde. Mich auf Verwirkung zu berufen, ginge mir gegen die kaufmännische Ehre. Wenn ich das verbraucht habe, zahle ich es. Grund zum Unmut hätte ich nur dann, wenn ich erheblich was rauskriege und übermäßig lange drauf warten müsste. Daher habe ich mal - als Vermieter - ein größeres Guthaben aus einer spät erstellten Nebenkostenabrechnung unaufgefordert verzinst zurückgezahlt.


Zitat:
Zitat von audiot 8p
Danke das DU mich für ein Arschloch hälst....... DU bist bestimmt Vermieter
Aus den vorstehenden Gründen betrachte ich solche Äußerungen als ein Klassenkampfrelikt aus der Mottenkiste.


Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Aber wenn man die 2009 Abrechnung erst Ende 2010 erhält,empfinde ich das als zu lange. Der Zeitraum für die Heizkosten ist lt Rechnung 1.10.2008-30.9.2009.
Es geht nicht um's Empfinden. Maßgeblich ist, wie hier schon zutreffend geschrieben wurde, das Ende des Abrechnungszeitraums. Das muss sich nicht mit dem Abrechnungszeitraum des Gas-, Wasser- oder eines anderen Versorgers decken.

Zitat:
Zitat von mimo Beitrag anzeigen
Meine Erfahrungen sind eher gegenteilig. Die Vermieter setzen die Nebenkosten möglichst gering an um die Mieter zu locken
Das kenne ich als Vermieter auch. Ich sehe Angebote von anderen Vermietern in der Zeitung und weiß genau, dass bspw. für eine 4-Zi-Wohnung, die mit der üblichen Personenzahl belegt wird, die niedrig angepriesenen Nebenkosten niemals auskömmlich sein können. Es ist gut, dass du selbst nachgerechnet hast. Deswegen antworte ich auf die Frage nach den Nebenkosten, mit welchen Kosten der Interessent fix zu rechnen hat und veranschlage an Hand seiner bisherigen Verbrauchswerte die Nebenkosten. Bei unerfahrenen Mietern mache ich - falls gewünscht - nach einem halben Jahr eine pi-mal-Daumen-Zwischenschätzung. Da waren schon zwei sehr froh, dass sie am Schluss keine Überraschung erlebten.

Zitat:
Zitat von mimo Beitrag anzeigen
Ich bin der Meinung, dass eigentlich per Gesetz die Vermieter auf ihre Nebenkostenkalkulation festgenagelt werden sollten ... Als Mieter habe ich keinerlei Vergleichsmöglichkeiten im Bezug auf die Nebenkosten.
Das, was du dir vorstellst, geht nicht. Der einzige Posten, bei dem der Vermieter Herrschaftswissen hat, sind die Kosten für die Heizenergie - zugegeben meist der größe Brocken. Denn nur er kennt die Größenordnung des Energiebedarfs seines Hauses. Allerdings kann man da auch einige Fragen stellen, die die Spanne eingrenzen. Alle anderen Kosten kann er vorher bis auf wenige Prozentpunkte genau benennen: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Hausreinigung, Abfallgebühren, Gartenpflege, Kosten der Heizkostenabrechnung. Die Kosten für Gemeinschaftsstrom (gering) sind nutzerabhängig, die Wassergebühren, Abwassergebühren und - falls über Vermieter abgerechnet - die Stromkosten sind einzig und allein nutzerabhänging. Aber der Mieter kann die hierfür geltenden Gebührensätze erfragen oder fast immer im Internet nachschauen (Gebührensatzung der jeweiligen Kommune oder Stadtwerke). Insoweit hat der Vermieter gar keinen Spielraum bei den Beträgen pro Einheit. Er kann nur die früheren Werte des Mieters in der vorigen Wohneinheit zugrundelegen oder schätzen. Ich würde einen Mieter aber von mir aus nicht danach fragen, ob er ständig den PC oder TV laufen lässt oder ob er vielleicht einen Duschzwang hat - nicht lachen, das war alles schon da.


Also: Der Vermieter streckt generell vor, der Mieter zahlt nach oder kriegt was raus. Das sollte sich die halbwegs Waage halten und beide Parteien können dazu beitragen, dass das gut läuft. Aber einen strammen Winter (heizen), heißen Sommer (duschen) oder sprunghafte Tarifänderungen kann man auch als gewissenhafter Vermieter schlecht vorhersehen.

Grüße
Sunbeamer

Geändert von Sunbeamer (30.12.2010 um 20:11 Uhr)
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  #24  
Alt 30.12.2010, 15:50
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Zitat:
Zitat von mimo Beitrag anzeigen
Es sollte aber für einen Vermieter ein Leichtes sein die Nebenkosten auf einen statistischen Wert zu normalisieren. Dadurch kann ich als Mieter auch gleich Rückschlüsse über den benötigten Energiebedarf ziehen. Operationalisierung ist heute Stand der Technik.
Wenn Du schon so schlau daherschreibst solltest Du doch wissen, dass seit 1.01.2010 keine Wohnung mehr ohne Energieausweis bzw. Energiepaß vermietet bzw. verkauft werden darf !
Also hast Du die Möglichkeit als Neumieter, diesen Energieausweis (ich weiss, dass es verschiedene Methoden gibt) einzusehen und Dich damit auf den entsprechenden Verbrauch einstellen kannst.

Es ist für den Vermieter entgegen Deiner unzutreffenden Behauptung keineswegs "ein Leichtes", die Nebenkosten auf einen statistischen Wert zu normalisieren, denn nur ein Teil dieser NK sind jährlich ähnlich bzw. gleich.
Die verbrauchsabhängigen Nebenkosten für Heizung, Kalt- und Warmwasser sowie Abwasser sind nun einmal vom Mieter abhängig und da können sehr, sehr große Diskrepanzen auftreten.

Verlangt der Vermieter also bei einem Neumieter NK entsprechend einem Vormieter, der sehr viel geheizt und Wasser verbraucht hat wird er leicht als Abzocker beschimpft - verlangt er zuviel, also in Kenntnis des Vormieterverbrauches kann es sein, dass die Nachzahlung nicht akzeptiert wird und man vor Gericht herumstreiten muss !!!


Zitat:
Zitat von mimo Beitrag anzeigen
Im Gegenzug gestatte ich denen auch Mietnormaden inherhalb von 1 Monat in einem verkürzten Verfahren auf die Strasse zu setzen.
Das ist aber sehr nett von Dir,dass Du das gestattest !!
Allerdings hast Du wohl kaum eine Ahnung wie lange es dauern kann, bis man einen solchen Mietnomaden aus der Wohnung hat und was das kostet !
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Alt 30.12.2010, 16:08
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Zitat von Sunbeamer Beitrag anzeigen
Es geht nicht um's Empfinden. Maßgeblich ist, wie hier schon zutreffend geschrieben wurde, das Ende des Abrechnungszeitraums. Das muss sich nicht mit dem Abrechnungszeitraum des Gas-, Wasser- oder eines anderen Versorgers decken.
Das ist mir schon klar.Aber wie du ja vielleicht aus den von mir geschriebenem Rechnungsdatum sehen kannst ist der Abrechn ungszeitpunkt schon über ein Jahr her...( 1.10.2008-30.9.2009 ).
Und eine Verwaltung sollte das doch schon in der Zeit gebacken bekommen haben...

Es geht auch nicht darum die Nachzahlung nicht zu leisten da mein Vater Geld zurück bekommt.
Auch wenn er nachzahlen müßte würde er das tun...es geht einfach nur um diese Zeitspanne
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Gruß Andrea
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