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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Mal ne kurze Frage an die geballte Kompetenz des Booteforums,
wir sind im April 2009 hier eingezogen in eine Mietwohnung, haben aber noch immer nicht die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter (schon 2x mal per Mail angemahnt. Nun meint eine Kollegin meiner Frau das wenn wir nicht bis zum 31.122010 die Abrechnung bekommen verfällt der Anspruch des Vermieters wenn wir Nachbezahlen müssten aber nicht unser Anspruch falls wir was zurückbekommen ![]() Stimmt das so, hat da jemand einschlägige Erfahrung? Schonmal vorab Danke
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]() |
#2
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Das würde mich auch interessieren.
Mein Vater bekommt nämlich Ende 2010 nicht die Nebenkostenabrechnung für das Jahr,sondern erst die Abrechnung von 2009...Ende 2011 bekommt er dann die von 2010 ![]()
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Gruß Andrea ![]() |
#3
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Das wäre ja der gleiche Fall......und wenn er Sie noch bis zum 31.12. bekommt auch ok......
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]() |
#4
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Ja Gerd, das stimmt so.
Quelle u.a.: http://www.anwalt-mietrecht.de/aktue...echnungen.html |
#5
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das habe ich gerade hier gefunden, somit sollten wir falls etwas nachzuzahlen wäre an Sylvester doppelt feiern können ??
![]() Mit dem Mietrechtsreformgesetz hat der Gesetzgeber eine Abrechnungsfrist festgelegt. Hiernach muss mit Ablauf des 12. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode die Abrechnung beim Mieter sein. Diese Frist gilt für alle Abrechnungen, die nach dem 01.09.2001 enden. Das bedeutet, dass die Betriebskostenabrechnung der Abrechnungsperiode 01.01.2005 bis 31.12.2005 spätestens zum 31.12.2006 beim Mieter eingegangen sein muss. Für Gewerberaummieter hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass die Abrechnung ebenfalls mit Ablauf des 12. Monats nach der jeweiligen Abrechnungperiode fällig ist. Achtung, hierbei handelt es sich um eine Auschlussfrist. Wird zu spät über die Betriebskosten abgerechnet, muss der Mieter eine errechnete Nachzahlung nicht mehr zahlen. Auf der anderen Seite hat der Mieter trotz abgelaufener Frist einen Anspruch auf Abrechnung und kann, falls eine Rückzahlung zu erwarten ist, auf Abrechnung klagen und Rückzahlung der überzahlten Beträge verlangen. Zudem steht dem Mieter bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich zukünftiger Nebenkostenvorauszahlungen zu (BGH ZMR 1984). Eine Erstattung bereits gezahlter Vorauszahlungen ist nicht möglich (OLG Hamm, RE vom 26.06.1998). Auch wenn der Vermieter säumig ist, steht dem Mieter kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaltmiete zu. Mietzinsanspruch und der Anspruch des Mieters auf Abrechnung stehen in keinem Gegenseitigkeits- oder Abhängigkeitsverhältnis. Zurückbehalten heißt übrigens, dass der Mieter nur vorläufig, also bis zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung, keine Vorauszahlungen auf die Betriebskosten leisten muss. Sobald die Abrechnung erstellt ist, muss der Mieter die einbehaltenen Nebenkostenvorauszahlungen notfalls in einer Summe zahlen. Übrigens Abrechnungsfrist und Verjährungsfrist sind zweierlei. Wenn ein Vermieter jahrelang nicht abgerechnet hat, hilft auch die Verjährung nicht weiter. Zwar verjährt bei einem Mietverhältnis der Rückforderungsanspruch eines Mieters wegen überzahlter Nebenkosten nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt allerdings erst, wenn eine Abrechnung erteilt wurde (BGH, WM 1991). § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten (1) 1Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. 2Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. 3Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) fort. 4Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Aufstellung der Betriebskosten zu erlassen. (2) 1Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. 2Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden. (3) 1Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. 2Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. 3Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. 4Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. 5Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. 6Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam. http://nebenkosten-aktuell.de/index....d=17&Itemid=27
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]()
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#6
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Na dann warte ich mal was die Post so die nächsten 2 Tage bringt..oder auch nicht.
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#7
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Ist das der Monat Dezember, dann hat die Abrechnung bis Ende Dezember, also 12 Monate danach zu erfolgen. Ist der Abrechnungsmonat der April, hat die Abrechnung spätestens 12 Monate danach, also im April des Folgejahres zu erfolgen : 2Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Allerdings gibt es da ein rechtliches Hintertürchen : Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Sollten dem Vermieter also noch Belege fehlen, ist er aus dem Schneider ! Es darf diskutiert werden ..... ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#8
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Ich hab eine Mail von ihm das ALLE Unterlagen beim Steuerberater sind und abgelesen wurde alles im November 2009!!
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#9
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![]() Ich verstehe nicht, warum Ihr auf diesem Termin herumhackt - habt Ihr sonst nichts zu tun ?? Vielleicht solltet Ihr froh sein, dass die Abrechnung noch nicht da ist und das dafür zurückgelegte Geld ( oder auch nicht ???) Zinsen bringt. Möglicherweise sucht man ja aber auch nur eine Möglichkeit, sich vor dem zahlen zu drücken ???? ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#10
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Nochmal außerdem: Sollte tatsächlich irgendeine Rechnung, die das Jahr 2009 betrifft noch nicht angekommen sein (ziemlich unwahrscheinlich!!), könnte der Vermieter den entsprechenden Betrag schätzen und später korrigieren. Wenn es der Vermieter nicht schafft innerhalb von 12 Monaten eine Abrechnung zu erstellen, hat er eben Pech gehabt. Theoretisch wäre allerdings in diesem Fall auch ein Abrechnungszeitraum 01.04. - 31.03. denkbar. Dann wäre der 01.04. der Tag zum feiern, wenn noch keine Abrechnung angekommen ist. Zitat:
Zitat:
Dieses Hintertürchen gilt afaik nur für Rechnungen von Behörden. Alle anderen Rechnungen kann der Vermieter zeitnah bekommen. Sollte er z.B. eine Heizungsabrechnung nicht rechtzeitig bekommen, ist das sein Problem, da die Ablesefirma sein Erfüllungsgehilfe ist und er eine entsprechende Verspätung zu vertreten hat. Genauso verhält es sich z.B. bei Hausverwaltungen usw. Geändert von schnorps40 (30.12.2010 um 12:17 Uhr) |
#11
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Abrechnungszeitraum beachten .. wenn dieser vom 01.01 - 31.12 geht(Achtung: Abrechnungszeiträume können vom Vermieter beliebig gesetzt worden sein), ist es tatäschlich so das die Abrechnung bis zu 31.12 um 23,59 im Kasten sein MUß ....
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#12
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![]() ![]() Ausserdem hab ich keinen Bock Monatelang die Kohle vorzuhalten nur weil der nicht in die Gänge kommt....... kann ich besser ins Hobby investieren...
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#13
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Die genannten Fristen sind soweit korrekt, da gibt's nix zu deuteln.
Als Vermieter will ich aber mal eine Lanze für unsereins brechen. Ablesung und Abrechnungserstellung machen wir in den seltensten Fällen auf eigene Faust. Die Ablesung erfolgt meistens wohl durch Dienstleister wie Techem oder Minol. Die Abrechnungserstellung macht meistens ein Verwalter, z.B. Deutsche Annington. Und das dauert leider seine Zeit. Deshalb handhabe ich es eben so, dass die Nebenkosten so hoch angesetzt werden, dass eine mieterseitige Nachzahlung unwahrscheinlich ist. So hat der Mieter zwar die Fristen auf seiner Seite, darf dafür aber jeden Monat vorsorglich mehr abdrücken. Ob das nun besser ist, muss jeder selbst beurteilen. Zu dem Satz: Zitat:
Die Klausel ist für die Katz!
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#14
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Bitte gerne, denn Du hast nichts kapiert !
Stimmt - wie bist Du nur darauf gekommen ? ![]() Zitat:
![]() Ich persönlich hätte das Geld, das Du selbstverständlich als Rücklage für eine evtl. Nachzahlung "vorhältst" wie Du schreibst (wer es glaubt ....) auf einem Tagegeldkonto angelegt und mich wegen der fehlenden Abrechnung gaaaanz still verhalten. Vielleicht bis ja nicht Du das Selbsternannte sondern Dein Vermieter und er hätte die Abrechnung vielleicht ganz vergessen, sodaß sie irgendwann tatsächlich verjährt wäre ??? ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#15
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Wenn aber ein Verwalter die Abrechnung macht dann sollte er auch die Fristen kennen.
Auch wenn die Abrechnung erst im Februar kommen würde wäre das für uns ok. Aber wenn man die 2009 Abrechnung erst Ende 2010 erhält,empfinde ich das als zu lange. Der Zeitraum für die Heizkosten ist lt Rechnung 1.10.2008-30.9.2009. Eine Kopie fürs Wasser war erst gar nicht dabei... ![]() Für eine Verwaltung ist sowas echt traurig
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Gruß Andrea ![]() |
#16
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![]() Zitat:
Ich für meinen Teil habe bei unserer letzten Wohnung selbst die Nebenkosten angepaßt. Und die lagen gut 25% über dem was der Vermieter veranschlagt hatte und ich Heize mit Verstand. Jetzt sind wir in eine neue Wohnung gezogen und erwarteten eigentlich dieses Jahr unsere erste Nebenkostenabrechnung. Gestern kam ein Brief, dass er es leider nicht rechtzeitig schaffen werde die Nebenkostenabrechnung zu erstellen, da die Ablesefirma ihm noch keine Abrechnung geschickt hat. Na klar, wers glaubt. Ist sein Problem. Aber wenn die Vermieter die Nebenkosten realistisch kalkulieren würden, gäbe es auch nicht diese Sorge vor den Nachzahlungen. Ich bin der Meinung, dass eigentlich per Gesetz die Vermieter auf ihre Nebenkostenkalkulation festgenagelt werden sollten (Bezogen auf bestimmte Verbrauchszahlen natürlich). Jeder Betrieb muss sich ja auch an sein Angebot halten, ansonsten muss nachverhandelt werden.
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Gruß MIMO ![]() |
#17
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Muss auch nicht.
Reicht, wenn die auf Nachfrage offengelegt wird.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#18
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Schon längst passiert....tut sich aber nix
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Gruß Andrea ![]() |
#19
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![]() Zitat:
Das mag woanders aber so sein. Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
Das "Angebot" müsste lauten: "bei einem Verbrauch von soundso betragen die Nebenkosten dasunddas". Was ist, wenn du weniger verbrauchst? Du willst doch dann nicht etwa was zurückhaben... Andererseits dreht dir der Vermieter nach Erreichen der Grenze einfach den Hahn ab. Und dann? Nee, das war jetzt unausgereift.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#20
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![]() Zitat:
Ich denke, dass der Aufwand jedem Vermiter zugemutet werden kann. Im Gegenzug gestatte ich denen auch Mietnormaden inherhalb von 1 Monat in einem verkürzten Verfahren auf die Strasse zu setzen. Mir ist klar, dass du als Vermieter diese Meinung nicht vertreten möchtest. Als Mieter soll ich dafür Geld zur Seite legen. Es geht nicht darum, dass ich das Geld nicht bezahlen möchte, aber ich habe die Wohnung doch so unter völlig falschen Voraussetzungen gemietet. Und das grenzt zum Teil an Betrug, der noch vom Gesetzgeber gefördert wird. Das du jetzt mal eine Ausnahme darstellst finde ich famos ![]()
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Gruß MIMO ![]() |
#21
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![]() Zitat:
Nö, sehe ich in unserem Fall (Vermieter) anders. Ich setze die Nebenkosten so weit ich kann realistisch an, nach Möglichkeit wenn die Mieter zustimmen, sogar etwas höher um eine Nachzahlung zu vermeiden. Wer weiß, ob der Mieter im Falle einer Nachzahlung bei den Nebenkosten diese dann auch zahlt. Heutzutage muss man ja leider mit allem rechnen und als Vermieter ist man sowieso immer das Ar...... Bei unseren Objekten spielt es keine große Rolle da ziemlich neu und Niedrigenergie aber bei einem Bekannten von uns ist es so, dass die Mieter nach der ersten Abrechnung jedesmal das WEite suchen, da die Nachzahlung immens ist. Meine Vermutung hier ist tatsächlich, dass sie die Nebenkosten fälschlicherweise (arglistig) jedesmal viel zu niedrig ansetzen, da sie sonst wahrscheinlich keine Mieter bekommen würden...... So etwas ist natürlich absolut unmöglich!!!
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! Geändert von Sternchen (30.12.2010 um 18:16 Uhr)
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#22
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Tja , ich mag halt Altbau
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Gruß MIMO ![]() |
#23
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Ich bin sowohl Vermieter als auch Mieter. Als Vermieter versuche ich mich so fair zu verhalten, wie ich es als Mieter erwarte. Und umgekehrt. Ich habe daher auch kein Verständnis dafür, wenn Mietparteien gegenseitig versuchen, Geld bei der Nebenkostenabrechnung gutzumachen. Als Vermieter trete ich für den Mieter wegen der von ihm verursachten Nebenkosten in Vorleistung. Die Nebenkostenvorauszahlung soll daher so bemessen sein, dass der Vermieter nicht zu viel umsonst kreditieren muss, aber andererseits kein kostenloses Darlehn erhält.
Mieter übersehen oft, dass die Nebenkostenabrechnung für den (ehrlichen) Vermieter ein höchst lästiges Nullsummenspiel ist. Der Gedanke, dass der Vermieter sich dabei bereichert, ist absurd. ... O.k. sollte zumindest absurd sein, ich kenne auch wenige schwarze Schafe auf der Vermieterseite. Aber freiwillig geht heute kein Vermieter, der alle Sinne beisammen hat, das Risiko einer verfälschten Nebenkostenabrechnung ein. Wenn ich als Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung nicht in die Gänge komme, ist das zunächst meine eigene Schuld. Als Mieter ist es mir vielleicht gefühlsmäßig lästig, wenn ich noch nicht weiß, was auf mich zukommt, Nachzahlung oder Guthaben. Aber wenn ich etwas nachzahlen muss, kann ich eigentlich froh sein, dass es mir kostenlos gestundet wurde. Mich auf Verwirkung zu berufen, ginge mir gegen die kaufmännische Ehre. Wenn ich das verbraucht habe, zahle ich es. Grund zum Unmut hätte ich nur dann, wenn ich erheblich was rauskriege und übermäßig lange drauf warten müsste. Daher habe ich mal - als Vermieter - ein größeres Guthaben aus einer spät erstellten Nebenkostenabrechnung unaufgefordert verzinst zurückgezahlt. Zitat:
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Also: Der Vermieter streckt generell vor, der Mieter zahlt nach oder kriegt was raus. Das sollte sich die halbwegs Waage halten und beide Parteien können dazu beitragen, dass das gut läuft. Aber einen strammen Winter (heizen), heißen Sommer (duschen) oder sprunghafte Tarifänderungen kann man auch als gewissenhafter Vermieter schlecht vorhersehen. Grüße Sunbeamer Geändert von Sunbeamer (30.12.2010 um 20:11 Uhr) |
#24
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Also hast Du die Möglichkeit als Neumieter, diesen Energieausweis (ich weiss, dass es verschiedene Methoden gibt) einzusehen und Dich damit auf den entsprechenden Verbrauch einstellen kannst. Es ist für den Vermieter entgegen Deiner unzutreffenden Behauptung keineswegs "ein Leichtes", die Nebenkosten auf einen statistischen Wert zu normalisieren, denn nur ein Teil dieser NK sind jährlich ähnlich bzw. gleich. Die verbrauchsabhängigen Nebenkosten für Heizung, Kalt- und Warmwasser sowie Abwasser sind nun einmal vom Mieter abhängig und da können sehr, sehr große Diskrepanzen auftreten. Verlangt der Vermieter also bei einem Neumieter NK entsprechend einem Vormieter, der sehr viel geheizt und Wasser verbraucht hat wird er leicht als Abzocker beschimpft - verlangt er zuviel, also in Kenntnis des Vormieterverbrauches kann es sein, dass die Nachzahlung nicht akzeptiert wird und man vor Gericht herumstreiten muss !!! Zitat:
![]() Allerdings hast Du wohl kaum eine Ahnung wie lange es dauern kann, bis man einen solchen Mietnomaden aus der Wohnung hat und was das kostet ! ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#25
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Und eine Verwaltung sollte das doch schon in der Zeit gebacken bekommen haben... Es geht auch nicht darum die Nachzahlung nicht zu leisten da mein Vater Geld zurück bekommt. Auch wenn er nachzahlen müßte würde er das tun...es geht einfach nur um diese Zeitspanne
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Gruß Andrea ![]() |
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