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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo
Seit Dez. 2009 sind wir in eine andere Wohnung gezogen. und unser Eingangsbereich stinkt nach Abfluss. Alles was in meiner Macht steht habe ich versucht. Firma mit Kamera,Spülwagen war auch da ,ich habe mit der Spirale gearbeitet und unser Gäste WC haben wir auch komplett über Kopf gehabt. Abflussleitung sowie WC und Waschtisch Anschlüsse neu.Nun stinkt es im Bad nicht mehr so arg aber noch im Flur.Und somit die ganze Wohnung... Ich habe die Geruchsverschlüsse kontrolliert falls Vakum die Wasservorlage leer zieht.Dies ist aber auch nicht der Fall... Be-und Entlüftung frei. Nun möchte ich nicht mehr die volle Miete zahlen meine Geduld ist am Ende. Eine komplette Sanierung soll zwar gemacht werden aber erst im Sommer. Und von einer Mietminderung will mein Vermieter nichts wissen DAS HEISST im guten gehts hier wohl nicht mehr.Was wäre eurer Meinung nach die Sinnvollste Vorgehensweise??? Mieterbund??? Rechtsanwalt für Mietrecht???? Oder was kann ich aus eigenen Stücken noch tun ![]() ![]() Haben wir hier einen Anwalt... Danke für mögliche Hilfe ![]()
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Mfg Florian ![]() |
#2
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Willst Du da bis an Dein Lebensende wohnen, oder hast Du vor in absehbarer Zeit sowieso etwas Anderes (Eigenes) zu beziehen?
Hast Du eine Rechtschutzversicherung, die Mietrecht einschließt?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#3
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![]() Zitat:
Hallo Nein nicht bis zum Lebensende aber zwei drei Jahre wohl noch und das kann so nicht bleiben.Vorallem nicht bei der Kaltmiete von 485 euro .. Frau und Kinder finden es auch nicht mehr schön. Rechtschutz leider nicht aber werde ich wohl nun eintreten.Nur nun ist zu spät.
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Mfg Florian ![]() |
#4
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Hast Du den Vermieter SCHRIFTLICH auf den mangel hin gewiesen und ihn "gebeten " diesen abzustellen .. wenn nein .. erst mal diesen schritt !!! wenn nicht passiert: noch mal auffordern .. erst wenn dann nichts passiert ( in angemessener Zeit ) weitere Schritte wie Mieterbund / Rechtsanwalt
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By Karsten
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#5
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Ich will jetzt nicht klugscheissern, aber es kann nicht soooo schwierig sein festzustellen WO der Mief herkommt?
Oftmals ist, gerade bei sanierten Altbauten (?), noch ein kleiner Abzweig in ein anderes (ehemaliges) Zimmer, wo früher ein Waschbecken dranhing. Im Regelfall mit irgendwas zugestopft, lass das mal kein HT-Rohr sondern ein altes Gussrohr sein, dann ist der Stopfen mit Sicherheit durch- oder weggegammelt in den letzten Jahren. Und dann mieft's da raus. Wenn tatsächlich ein "Kameramann" da war, dann hätte er solche Abzweige allerdings sehen sollen, wenn er darauf geachtet hat. Gib mir/uns doch mal ein paar mehr Infos über das Haus, wie alt etc. Hast Du einen Entwässerungsplan? Die Belästigungen, die durch eine Undichtigkeit im Abwassersystem entstehen stehen in keinerlei Verhältnis zur Abhilfe - die ist im Regelfall nämlich schnell und gar nichtmal teuer passiert. Ausnahmen sind wirklich marode Systeme, die ersetzt werden müssen, das ist aber der Ausnahmefall.
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#6
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Bei uns zieht das ablaufende Wasser einer Toilette den Syphon eines selten benutzten Handwaschbecken durch Unterdruck leer.
Riecht dann unfein, wir haben das Problem lange nicht orten können. Seit ich darauf achte den Syphon immer zu füllen, riecht nix mehr. Wäre auch bei Euch eine Möglichkeit? Andreas |
#7
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Mietminderung kannst du erst mal auch ohne Anwalt und Mieterbund einleiten und durchführen.
Wichtig ist dass du den Vermieter schriftlich auf die Mietminderung hinweist. Wenn der Mangel nachweislich schon länger besteht kannst du auch durchaus rückwirkend mindern. Die Höhe der Minderung ist schwer einzuschätzen. z.B. einen "erheblichen Mangel" durch die permanenten Gerüche aus einer Schlachterei mit grade mal 5 % an. Tiergeruch aus der Nachbarwohnung (normale Tiere) 10% Frettchengestank aus der Nachbarwohnung 33% Abgasgeruch 10% Heizölgeruch 15% Das sind nur ein paar Beispiele aus Gerichtsurteilen, leider keines mit Fäkalien und zeigt, dass die Einschätzung ansich wirklich sehr schwer ist. Bei Fäkalienrückfluß in der Toilette gibts z.B. nur 5%, aber wenn ein permanenter Geruch da ist, der nicht mal zu orten ist, dann ??? |
#8
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Dafür gibts hier 1Zimmer mit 55m² kalt! Wie wohnst Du denn?
![]() War denn der Geruch schon beim Einzug vorhanden? Dann wirds schwer bis unmöglich mit Mietminderung Viele Grüße Thomas
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es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit.... |
#9
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![]() Zitat:
Für 485 €, wo wohnst Du denn ![]() Jürgen
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Nichts ist so wie man vermutet. ![]() |
#10
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Speckgürtel von Hamburg, vorher wohnte ich rund um Stuttgart, da war für 485Euro auch nur ne bessere Garage zu haben.....
Viele Grüße Thomas
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es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit....
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#11
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![]() Zitat:
Ich wohne auf dem Lande hinter einer Mosterei. Also sonst wohne ich gut bis auf den Gestank. UND BEI EINZUG ROCH ES NICHT: Aber wir haben festgestellt das unsere Vormieter schon Wunderbäume auf der Therme gelegt haben.Also muss es schon länger gewesen sein. Die haben aber wohl nichts sagen mögen da sie Geldlich bei meinen Vermieter immer im Rückstand waren.Nu haben wir halt den Gestank
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Mfg Florian ![]() |
#12
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Florian, ganz so ist das nicht, auch da kannst du noch mindern, du kannst sogar mindern wenn du in einem Haus mit Imbis unten wohnst, der schon drin war als du eingezogen bist, wenn sich irgendwann eben Gerüche gebildet haben oder schlicht Anfangs nicht aufgefallen sind.
Aber zu sowas sollte man nach möglichkeit doch mit dem MB der einem FA klären |
#13
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